Verantwortung entlang der Lieferkette (LkSG und CSDDD)
Das deutsche und europäische Lieferkettengesetz orientieren sich an den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und enthalten klar ausformulierte Sorgfaltspflichten für Unternehmen, um die Menschenrechte und Umweltbelange in den Wertschöpfungsketten zu achten.
Omnibus-Paket: Vorschläge zur Vereinfachung der EU-Vorschriften
Ende Januar 2025 stellte die EU-Kommission den Kompass für Wettbewerbsfähigkeit vor, mit dem Ziel die EU wieder wettbewerbsfähig zu machen und nachhaltigen Wohlstand zu sichern.
Am 26. Februar wurde in diesem Rahmen das Omnibus-Paket veröffentlicht, welches zu „weitreichenden Vereinfachungen in den Bereichen Berichterstattung über ein nachhaltiges Finanzwesen [CSRD], Sorgfaltspflichten im Hinblick auf Nachhaltigkeit [CSDDD], EU-Taxonomie, CO2-Grenzausgleichssystem [CBAM] und europäische Investitionsprogramme führen“ soll.
Vereinfachung der Sorgfaltspflicht zur Unterstützung verantwortungsvoller Geschäftspraktiken | Die wichtigesten Änderungsvorschläge für die CSDDD:
- Mehr Vorbereitungszeit für Unternehmen: Frist für die nationale Umsetzung und die erste Anwendungsphase für die größten Unternehmen um ein Jahr auf den 26. Juli 2028 verschoben
- Reduzierung der Prüfpflichten in der Lieferkette: Prüfplicht vor allem gegenüber direkten Geschäftspartnern (regelmäßige Bewertungen und Kontrollen nur noch alle fünf Jahre statt jährlich; erforderlichenfalls ergänzt um Ad-hoc-Bewertungen)
- Streichung der einheitlichen EU-Haftungsregelungen: Übertragung der zivilrechtlichen Haftung auf nationale Rechtssysteme
- Harmonisierung der Anforderungen an Klimatransitionspläne mit der CSRD
Wie geht es weiter?
Die Legislativvorschläge werden nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung und Annahme vorgelegt. Die Änderungen an der CSRD, CSDDD und CBAM werden in Kraft treten, sobald die Mitgesetzgeber eine Einigung über die Vorschläge erzielt haben und nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU.
Weiterführende Informationen können Sie bei der Vertretung der Europäischen Kommission in Deuschland nachlesen.
Inhaltsverzeichnis
- IHK-Update zum LkSG und CSDDD
- EU-Lieferketten-Richtlinie (CSDDD)
- Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
- Eckpunkte des Lieferkettengesetzes
- Statement zum Lieferkettengesetz
- Interpretationshilfe der im LkSG genannten menschenrechtlichen Verbote
- Was bedeutet das Lieferkettengesetz für KMUs?
- Muster-Verhaltenskodex für Lieferanten
- Muster-Antwortschreiben zum Lieferkettengesetz
- Tipps für ein erfolgreiches nachhaltiges Lieferkettenmanagement
- Unterstützungsangebote für Unternehmen
IHK-Update zum LkSG und CSDDD
Seit Juli 2024 gilt zusätzlich zum LkSG die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD), die eine noch umfassendere und verbindliche Regelung darstellt. Als Richtlinie ist sie in das nationale Recht der Mitgliedsstaaten bis zum Juli 2026 umzusetzen.
Im letzten IHK-Update „LkSG adé – Hallo CSDDD“ wurden mit Prof. Dr. Markus Krajewski folgende Fragen geklärt: Was ändert sich? Wird es Erleichterungen oder wird es Verschärfungen für deutsche Unternehmen geben? Was ist der Stand der Diskussion in Wissenschaft, Politik, Wirtschaft?
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EU-Lieferketten-Richtlinie (CSDDD)
Am 25. Juli 2024 trat die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) - die europäische Richtlinie (2024/1760) über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit in Kraft. Ziel dieser Richtlinie ist es, ein nachhaltiges und verantwortungsvolles Verhalten in der Geschäftstätigkeit von Unternehmen und in ihren globalen Wertschöpfungsketten zu fördern. Mit den neuen Vorschriften wird sichergestellt, dass Unternehmen, die in den Anwendungsbereich fallen, nachteilige Auswirkungen ihres Handelns auf die Menschenrechte und die Umwelt innerhalb und außerhalb Europas ermitteln und angehen.
Wie unterscheidet sich die CSDDD von dem deutschen Lieferkettengesetz?
- Größerer Anwendungsbereich: Von der CSDDD werden weitaus mehr Unternehmen betreffen sein (Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten, sofern diese einen weltweiten Umsatz von 150 Mio. Euro pro Jahr erwirtschaften).
- Höhere Anforderungen an die Unternehmen: Nach den Plänen der EU sollen nicht nur die direkten Zulieferer überprüft werden, sondern auch deren Geschäftspartner.
- Zivilrechtliche Haftung: Unternehmen sollen vor europäischen Gerichten zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn es in ihren Lieferketten zu Verstößen gegen Menschenrechte kommt. Das deutsche Lieferkettengesetz hingegen setz auf Berichtspflichten.
Die Anforderungen der CSDDD gehen folglich weit über das deutsche Lieferkettengesetz hinaus. (Quelle: IHK Berlin und Düsseldorf)
Wie geht’s auf EU-Ebene weiter?
Eine Einigung auf europäischer Ebene, die im Dezember erzielt werden konnte, muss noch vom Parlament und dem Rat bestätigt werden. Normalerweise ist das reine Formsache. Dies könnte hier aber anders aussehen. Aus Regierungskreisen ist zu hören, dass sich die Bundesregierung gegen die Richtlinie positioniert bzw. Nachbesserungen fordert. Ob die EU Deutschland hier entgegenkommt, bliebt abzuwarten. Klar ist nur, dass die RL bei einer Enthaltung Deutschlands komplett scheitern könnte.
Eine gute Übersicht zur CSDDD finden Sie auf der Webseite der IHK Düsseldorf

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten („Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz" auch kurz "Lieferkettengesetz") ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten und stellt neue Anforderungen an Unternehmen. Lesen Sie auf der Webseite des Bundestages mehr zu den Hintergründen.
Damit wird erstmals die Verantwortung deutscher Unternehmen für die Achtung von Menschenrechten und den Schutz der Umwelt in globalen Lieferketten verbindlich geregelt.
Am Tag vor der Verabschiedung des Gesetzes sprach IHK-Hauptgeschäftsführer Markus Lötzsch mit Herrn Prof. Krajewski, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Völkerrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, über den Hintergrund des Gesetzes, die Probleme, die gerade mittelständischen Unternehmen mit dem Gesetz haben werden und über Kritikpunkte an dem Gesetz. In vielen Punkten bestätigte Prof. Krajewski die kritische Haltung der IHK-Organisation, die auf den verschiedenen politischen Ebenen im direkten Gespräch und über die DIHK eingebracht wurde. Das Gesetz sei in der vorliegenden Form zudem potentiell mittelstandsfeindlich, wenn es um die Frage der Haftung von deutschen Unternehmen für Menschenrechtsverstöße in ihren Lieferketten gehe.
Hören Sie das vollständiges Gespräch nach: "WiMcast mit Prof. Dr. Markus Krajewski"
Verlängerung der Einreichungsfrist für LkSG-Berichte
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat kommuniziert, dass die Frist für die Einreichung von Berichten gemäß § 10 Absatz 2 LkSG erneut verlängert wird. LkSG-pflichtige Unternehmen können nun Berichte bis zum 31. Dezember 2025 (statt bis zum 31. Dezember 2024) beim BAFA einreichen.
Aktueller Hinweis des BAFA und die aktualisierten FAQs: BAFA - häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Umsetzung des Gesetzes
Eckpunkte des Lieferkettengesetzes
Statement zum Lieferkettengesetz
„Unternehmen werden in die Verantwortung genommen, auf die Achtung der Menschenrechte in ihrer kompletten Lieferkette zu schauen.“
Statement von IHK-Hauptgeschäftsführer Markus Lötzsch zum Lieferkettengesetz.

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Interpretationshilfe der im LkSG genannten menschenrechtlichen Verbote
Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG) enthält menschenrechtliche Verbote, gegen die zu verstoßen Unternehmen und ihre Zulieferer vermeiden sollen. Während einige Verbote klar formuliert sind, ist die Formulierung anderer Verbote weniger eindeutig und lässt Interpretationsspielraum offen. Die vorliegende Interpretationshilfe (PDF, nicht barrierefrei, 408 KB) konkretisiert diese unklaren Rechtsbegriffe und dient als Grundlage der Abstimmung relevanter Akteure.
Was bedeutet das Lieferkettengesetz für KMUs?
Muster-Verhaltenskodex für Lieferanten
Mit dem Verhaltenskodex (Code of Conduct, CoC) kommuniziert das Unternehmen seine Erwartungen an Lieferanten. Der Verhaltenskodex bildet als Fremdverpflichtung die Schnittstelle zwischen den Nachhaltigkeitswerten und -zielen des eigenen Unternehmens und dem gewünschten Verhalten von Lieferanten. Üblicherweise adressiert der Verhaltenskodex Direktlieferanten. Das Unternehmen kann jedoch von Direktlieferanten fordern, dass diese sich um eine Verpflichtung ihrer Unterlieferanten auf den Verhaltenskodex bemühen und über die Umsetzung der Anforderungen durch Unterlieferanten berichten.
Der vorliegende Verhaltenskodex (PDF, nicht barrierefrei, 280 KB) stellt ein branchenneutrales Muster für Unternehmen dar.
Das Dokument enthält neben grundlegenden Inhalten eines Verhaltenskodex Kommentare in markierten Kästen, die insbesondere im Hinblick auf das LkSG-Inhalte erläutern und Hintergründe darlegen.

Schritte zu einem nachhaltigen Lieferkettenmanagement
Muster-Antwortschreiben zum Lieferkettengesetz
Zahlreiche Lieferanten erhalten – unabhängig davon, ob sie selbst unter das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) fallen – in unterschiedlichen Ausprägungen Schreiben von Kunden, die Adressaten des LkSG sind, mit denen Sie zur Unterzeichnung eines Verhaltenskodex, Erteilung von Informationen, Garantien zur Einhaltung von Menschenrechten o.Ä. aufgefordert werden. Tatsächlich sind die Adressaten des LkSG gehalten, mit ihren Lieferanten bei der Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette zusammenzuarbeiten.
Viele Adressaten des LkSG schießen dabei aber über das Ziel hinaus und überfordern Ihre Lieferanten.
Ausführliche Informationen über die Zusammenarbeit mit verpflichteten Unternehmen stellt das BAFA in der Handreichung "Zusammenarbeit in der Lieferkette - Fragen und Antworten für KMU" zur Verfügung. Darin wird aufgezeigt, wozu Zulieferer aufgefordert werden sollen und wozu nicht. Die Anforderungen sollen angemessen sein, d.h. das Leistungsvermögen des Lieferanten berücksichtigen.
Es ist zu empfehlen, Kundenschreiben nicht unbeantwortet zu lassen, sondern aufzuzeigen, dass man gemeinsam mit dem Kunden aktiv an dem Ziel arbeitet, Menschenrechte und Umweltschutz in der Lieferkette zu wahren, aber nicht bereit ist, unangemessene Vorkehrungen zu treffen oder Versprechen abzugeben, die man nicht einhalten kann. Es sollte vom Lieferanten respektiert werden, dass Adressaten des LkSG eine Risikoanalyse durchführen müssen und hierfür gewisse Informationen von Zulieferern ggf. auch schon für die abstrakte Risikoanalyse abfragen können (z. B. über festgestellte Risiken oder Verletzungen; über für das Produkt oder die Dienstleistung verwendete Rohstoffe, Halberzeugnisse und Dienstleistungen; über Betriebsstätten von Vorlieferanten). Geht es jedoch im Aufforderungsschreiben nur um die pauschale Auferlegung von Pflichten für den Lieferanten, ohne dass ersichtlich ist, dass die Vorgaben überhaupt auf einer zuvor stattgefundenen Risikoanalyse beruhen, darf die Forderung des Kunden ohne Weiteres zurückgewiesen werden.
Im Folgenden finden sich einige Textvorschläge für Antwortschreiben an Kunden. Sie dienen nur als Beispiele und sollten jeweils individuell an die konkreten Forderungen des Kunden und die beim antwortenden Lieferanten bereits vorhandenen menschenrechtlichen und umweltbezogenen Maßnahmen und Erklärungen angepasst werden. Ideal sind Verweise auf bereits veröffentlichte Berichte und Erklärungen des Lieferanten. Ansonsten können solche auch als Anlage beigefügt werden.
Auch der "Vorbereitungs-Check LkSG" erläutert, was kleine und mittlere Unternehmen über das neue Gesetz wissen sollten und was sie als Zulieferer tun können, um sich darauf vorzubereiten. Der Check ist Teil der BIHK/LfU Handlungshilfe Nachhaltige Lieferkette KMU im Umwelt- und Klimapakt Bayern.

Tipps für ein erfolgreiches nachhaltiges Lieferkettenmanagement
Unterstützungsangebote für Unternehmen
Die Bundesregierung hat mit dem Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung eine zentrale Anlaufstelle für alle Fragen zu menschrechtlicher Sorgfalt ins Leben gerufen. Das Helpdesk berät Unternehmen kostenfrei bei der Implementierung der fünf Kernelemente, organisiert individuelle Schulungen und stellt wichtige Tools für Unternehmen zur Verfügung:
- Der CSR Risiko-Check richtet sich an Unternehmen, die ins Ausland exportieren, aus dem Ausland importieren oder im Ausland Produktionsstätten haben. Er informiert über lokale Menschenrechtssituation sowie Umwelt-, Sozial- und Governancethemen nach Land, Produktbereich und Branche. Nach diesem kurzen Test wissen Sie, welche internationalen CSR-Risiken mit Ihren Geschäftsaktivitäten zusammenhängen und welche Möglichkeiten Sie haben, diese Risiken zu managen.
- Der KMU-Kompass unterstützt insbesondere kleine und mittlere Unternehmen bei der Umsetzung der Kernprozesse menschenrechtlicher Sorgfalt im Unternehmen und verbindet dazu Informationen, Arbeitshilfen und Erklärvideos mit interaktiven Tools und Self-Checks.
- Der Praxislotse Wirtschaft & Menschenrechte bündelt wichtige Informationen und zahlreiche Fallstudien zu konkreten Menschenrechtsthemen wie etwa Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Diskriminierung, existenzsichernde Löhne und faire Arbeitszeiten.
- Der Online-Kurs Wirtschaft & Menschenrechte hilft Ihnen, die Relevanz von Menschenrechten im Unternehmenskontext zu verstehen und gibt Ihnen erste Schritte, Instrumente und Ressourcen an die Hand, um mit der Umsetzung zu starten.
Weitere Unterstützungsangebote
Externe Links auf einen Blick
- Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz- LkSG (www.gesetze-im-internet.de)
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - BAFA (www.bafa.de)
- Handreichung des BAFA zum Prinzip der Angemessenheit nach LkSG (www.bafa.de)
- Handreichung des BAFA zur Umsetzung einer Risikoanalyse (www.bafa.de)
- Handreichung des BAFA zum Beschwerdeverfahren (www.bafa.de)
- Fragen und Antworten zum LkSG (www.bmas.de)
- Zusammenarbeit in der Lieferkette - Fragen und Antworten für KMU (www.bafa.de)
- Vorbereitungs-Check LkSG (www.umweltpakt.bayern.de)
- Handlungshilfe Nachhaltige Lieferkette für KMU (www.umweltpakt.bayern.de)
- Helpdesk Wirtschaft und Menschrechte (ww.wirtschaft-entwicklung.de)
- CSR Risiko-Check (www.wirtschaft-entwicklung.de)
- KMU-Kompass (www.kompass.wirtschaft-entwicklung.de)
- Praxislotse Wirtschaft & Menschenrechte (www.wirtschaft-entwicklung.de)
- Handlungshilfen Nachhaltiges Lieferkettenmanagement (www.umweltpakt.bayern.de)
- Business-Scouts for Developement (www.international.bihk.de)
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Dipl.-Geograph Christian Hartmann
Afrika | Europa | Außenwirtschaftsförderung
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RA Oliver Baumbach
Stellv. Hauptgeschäftsführer, Rechtspolitik, Wirtschafts- und Kammerrecht, Handelsvertreterrecht, Scheinselbständigkeit
Webcode: P1331