ElektroG | Elektrogesetz
Mit der Einführung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) hat die Bundesregierung im März 2005 die EU-Richtlinie 2002/96/EG (WEEE-Richtlinie, von engl. Waste of Electrical and Electronic Equipment; deutsch: Elektro- und Elektronikgeräte-Abfall) sowie die Direktive RoHS (Beschränkung der Schadstoffmengen in Elektro- und Elektronikgeräten) in nationales Recht umgesetzt.
Das ElektroG, oft auch als Elektrogesetz bezeichnet, regelt, wie elektronische Geräte gekennzeichnet, in Verkehr gebracht, zurückgenommen und entsorgt / recycelt werden müssen. Ziel ist es, die Menge an Schadstoffen in Elektronikprodukten zu reduzieren und gleichzeitig die Wiederverwendung von Altgeräten zu forcieren. Aus dem ElektroG ergeben sich für Hersteller, Händler, Verbraucher und Kommunen umfangreiche Pflichten, die von der Registrierung der Produkte über die korrekte Mülltrennung bis hin zur Rücknahme von Altgeräten in kommunalen Sammelstellen oder dem Einzelhandel. Bei Verstößen drohen Abmahnungen und Bußgelder.
Durch die teure Registrierung der Geräte bei einer "Gemeinsamen Stelle" (der Stiftung "Elektro-Altgeräte-Register EAR) und durch die teilweise langen Wartezeiten stellt das ElektroG insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen eine hohe Belastung dar. Betroffen sind auf Importeure von elektrischen und elektronischen Geräten.
Novellierte Fassung 2015
Im Oktober 2015 trat die novellierte Fassung des ElektroG (ElektroG2) in Kraft. Ursache für die Novellierung war die im August 2012 überabeitete EU-Richtlinie WEEE2. Durch die Neuordnung des ElektroG kommen insbesondere aus Groß- und Fachhändler sowie Distanzhändler (z.B. Online-Shops) neue Pflichten bei der Rücknahme von Altgeräten zu. Außerdem werden mehr Nachweise und Zertifizierungen eingeführt, was die Warenströme transparenter macht. Durch die Novellierung soll es Verbrauchern erleichtert werden, Altgeräte zurückzugeben, was wiederum die Recyclingquoten erhöhen soll.
Einen Überblick über die wesentlichen Änderungen im ElektroG gibt das IHK-Merkblatt „Was ändert sich für Unternehmen durch die Novelle des ElektroG?“.
4. Elektro- und Elektronikgerätegebührenverordnung
Im Januar 2019 trat die 4. Elektro- und Elektronikgerätegebührenverordnung (ElektroGGebV) in Kraft. In der Verordnung finden sich genauere Angaben zu den Gebühren, die für einzelne Geräte fällig werden.
4. Elektro- und Elektronikgerätegebührenverordnung herunterladen (PDF, nicht barrierefrei, 42 KB)
Weitere Informationen zum Umgang mit Elektro(alt)geräten
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Dr. rer. nat. Ronald Künneth
Vernetzte Produktion, Automotive | eMobilität, Energiewirtschaft, Umweltberatung, Technologietransfer
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M.Sc. Katharina Boehlke
Industrie, Rohstoffe, Material- | Ressourceneffizienz
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