CLP-Verordnung
Rechtsgrundlage für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien in der EU
Die “CLP-Verordnung“ (Classification, Labelling and Packaging) verpflichtet Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender von Stoffen oder Gemischen zur ordnungsgemäßen Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung ihrer gefährlichen Chemikalien, bevor sie diese in Verkehr bringen. Erfüllen die einschlägigen Informationen (z. B. toxikologische Daten) zu einem Stoff oder Gemisch die Einstufungskriterien der CLP-Verordnung, werden die Gefahren eines Stoffes oder Gemischs angegeben, indem sie einer bestimmten Gefahrenklasse und -kategorie zugewiesen werden. Die Gefahrenklassen gemäß CLP-Verordnung beziehen sich auf physikalische, Gesundheits- und Umweltgefahren sowie zusätzliche Gefahren. Mit Hilfe von Kennzeichnungsetiketten und Sicherheitsdatenblättern können nachgeschaltete Anwender auf Gefahren und Risiken aufmerksam gemacht werden.
Dokumente
Ansprechpartner
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Dr. rer. nat. Ronald Künneth
Vernetzte Produktion, Automotive | eMobilität, Energiewirtschaft, Umweltberatung, Technologietransfer
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