F-Gase-Verordnung
Die F-Gase-Verordnung (EU) Nr. 517/2014 ist zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Sie verfolgt insbesondere eine schrittweise Reduzierung der Mengen an teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) durch Quotenzuteilungen an Hersteller und Importeure sowie zukünftige Verwendungs- und Inverkehrbringungsverbote für bestimmte Produkte in der EU. Die Chemikalien-Klimaschutzverordnung, mit der die europäischen Regelungen in Deutschland umgesetzt bzw. ergänzt werden, wird voraussichtlich bis 2016 novelliert.
Durch die F-Gase-Verordnung ergeben sich aber bereits jetzt für die Betreiber vieler Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen, Brandschutzeinrichtungen oder elektrischer Schaltanlagen unmittelbar erweiterte Anforderungen an Dichtheitskontrolle, Sachkunde, Aufzeichnungen und Beschränkungen. Auch Kühllastkraftfahrzeuge und Kühlanhänger fallen erstmals in den Regelungsbereich der Verordnung.
Das Umweltbundesamt hat einen umfangreichen FAQ-Katalog und die Broschüre "Hauptsache kalt?" veröffentlicht.
Broschüre "Hauptsache kalt"
Ansprechpartner
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Dr. rer. nat. Ronald Künneth
Vernetzte Produktion, Automotive | eMobilität, Energiewirtschaft, Umweltberatung, Technologietransfer
Webcode: P538