Integrationsberatung
Integration von Geflüchteten auf dem Arbeitsmarkt
Die kostenlose und digitale Workshopreihe bietet die Möglichkeit, sich ein Thema rund um die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten kurz erklären zu lassen, Fragen zu stellen und sich mit anderen Betrieben auszutauschen.
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Folgende Termine und Theme bieten wir an:
Kompetenzfeststellung
Im Rahmen des Integrationspaktes haben es sich die bayerischen IHKs zur Aufgabe gemacht, ein online-basiertes Tool zu entwickeln, das dabei helfen soll, die beruflichen Qualifikationen von Flüchtlingen festzustellen und Integrationsmöglichkeiten in Ausbildung und Arbeit zu empfehlen.
Es sollen also Berufserfahrungen und Kompetenzen von Personen mit Fluchthintergrund systematisch, einfach und mit so niedrigen sprachlichen und kulturellen Hürden wie möglich erfasst werden. Das Projekt wird durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie gefördert.
"check.work" gliedert sich in zwei Module:
Da die Anwendung check.work im praktischen Betrieb einer fachkundigen Anleitung durch entsprechendes Personal vor Ort bedarf, sollten Mitarbeiter/innen der Institutionen die Geflüchteten bei der Durchführung begleiten. Dies unterstützt den Nutzer bei den ersten Schritten auf dem Weg in eine Berufsausbildung.
Externe Links
Geflüchteten mit Duldung den Weg in die Ausbildung ermöglichen
Als IHK-Organisation setzen wir uns seit 2016 dafür ein, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Integration in Ausbildung und Beschäftigung zu verbessern und Rechtssicherheit für die Unternehmen bei der Einstellung von Menschen mit Fluchthintergrund zu schaffen. Die aktuelle Koalition hat im letzten Jahr eine gesetzliche Neuerung auf den Weg gebracht, die gut integrierten Geflüchteten, die schon mehrere Jahre ohne gesicherten Status in Deutschland leben, eine Perspektive bietet, rechtssicher im Land zu bleiben: das Chancen-Aufenthaltsrecht.
Mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten Geduldete bei Erfüllung folgender Voraussetzungen eine 18-monatige Aufenthaltserlaubnis:
(1) Aufenthaltsdauer von mindestens fünf Jahren zum Stichtag 31. Oktober 2022,
(2) keine Vorstrafen mit 50 Tagessätzen (bzw. 90 Tagessätzen bei ausländerrechtlichen Straftaten),
(3) keine vorsätzliche und wiederholte Identitätstäuschung und
(4) Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
Die Zeit in der Chancen-Aufenthaltserlaubnis soll es ihnen ermöglichen, die Kriterien für die Aufenthaltserlaubnis bei nachhaltiger Integration (§ 25b AufenthG) oder für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende (§ 25a AufenthG) zu erfüllen.
Sie beschäftigen derzeit Geflüchtete, die sich in einer Duldung befinden? Sie sind sich unsicher, ob die Beantragung des Chancen-Aufenthaltsrechts für Ihre Mitarbeitenden oder Auszubildenden mit Fluchthintergrund in Frage kommt? Sie wollen mehr über die Möglichkeiten des Chancen-Aufenthaltsrechts erfahren? Nehmen Sie gerne Kontakt mit Ihrer IHK-Ansprechpartnerin auf.
Lesen Sie hier die aktuellen Meldungen.
Kontakt
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Susanne Wagner
Integrationsberatung
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