EMAS – Eco-Management and Audit Scheme
Das EMAS-System
Unternehmen, die Nachhaltigkeitsbelange systematisch managen, sind klar im Vorteil, politische und gesellschaftliche Anforderungen zu erfüllen und neue Geschäftschancen zu erschließen. Das „Gemeinschaftssystem für das freiwillige Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung“ (Eco-Management and Audit Scheme „EMAS“), das im Jahr 1993 von der Europäischen Gemeinschaft entwickelt wurde, unterstützt Unternehmen bei einer strukturierten Herangehensweise.
Durch die Teilnahme am EMAS-System wird nicht nur die Umweltleistung kontinuierlich verbessert. Gleichzeitig wird ein Beitrag zur Erreichung der 17 Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) der Agenda 2030 geleistet. EMAS zahlt unmittelbar und mittelbar auf mindestens die Hälfte der UN-Nachhaltigkeitsziele ein. Mit einer Registrierung im EMAS-Register (www.emas-register.de) können Unternehmen aller NACE-Codes diesem Aufruf gezielt folgen. Dabei tragen sie auch zur Erreichung der Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie bei, die 5.000 registrierte EMAS-Organisationsstandorte bis 2030 anstrebt.
Zum 1. Januar 2014 gab es eine Änderung im EMAS-Register. Der IHK Nürnberg für Mittelfranken wurde mit Beschluss der IHK-Vollversammlung vom 23. Juli 2013 die Registerführung nach EMAS-Verordnung und Umweltauditgesetz von der IHK für Oberfranken Bayreuth übertragen. Damit läuft die Registrierung der EMAS-Anwender aus Oberfranken seit 2014 über die Nürnberger IHK.
Knapp 1.100 Betriebe in Deutschland haben an ca. 2.250 Standorten ein Umweltmanagement nach EMAS eingeführt. Davon fast 290 Betriebe an 740 Standorten mit Sitz in Bayern. Die Region Mittel- und Oberfranken liegt mit mehr als 50 registrierten Unternehmen und Institutionen an 190 Standorten über dem Bundesdurchschnitt (Stand 06/2022).
Dem EMAS-System zu gute kommt, dass energieintensiven produzierenden Unternehmen der Spitzenausgleich gemäß §55 Energiesteuergesetz und §10 Stromsteuergesetz nur noch dann gewährt wird, wenn sie ein Energiemanagement-System aufbauen. Neben dem bekannten System ISO 50001 ist EMAS als Grundvoraussetzung für diese finanzielle Erleichterung ebenfalls zulässig.
Mit der aktuell gültigen EMAS-III-Verordnung ist es möglich, Unternehmen und deren Standorte weltweit validieren und eintragen zu lassen. Dass „EMAS“ nun auch außerhalb Europas angewandt werden kann, ist auf eine Novelle der Verordnung aus dem Jahr 2009 zurückzuführen.
Eine Hilfestellung für Unternehmen, die an der Ein- oder Fortführung von „EMAS“ interessiert sind, bietet der Leitfaden „EMAS – Das Umweltmanagementsystem der EU in der Praxis“, der vom Bayerischen Umweltministerium sowie vom Bayerischen Industrie- und Handelskammertag (BIHK) und vom Bayerischen Handwerkstag herausgegeben wurde. Darin sind die wichtigsten Elemente und Schritte beschrieben, die eine Organisation unternehmen muss, wenn sie an „EMAS“ teilnehmen will.
Antrag auf Eintragung in das EMAS Verzeichnis
Übertragung der Registerführung nach EMAS-Verordnung und Umweltauditgesetz
Publikationen
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EMAS und Biodiversität
Ansprechpartner
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Dipl.-Betriebsw. (FH) Stefan Schmidt
Umwelt- und Energiemanagement
Webcode: P445