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BAFA-Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“

Stärkung des unternehmerischen Know-hows von kleinen und mittleren Unternehmen

Das BAFA-Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ ist eine bundesweite Beratungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen.

Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die IHK Nürnberg für Mittelfranken ist Regionalpartner und informiert ihre Mitgliedsunternehmen über den Ablauf des Förderprogramms. Zudem werden die zur Antragstellung notwendigen Bestätigungen über durchgeführte Informationsgespräche ausgestellt.

Information

Neue Richtlinie gilt vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2026

Wesentliche Änderungen:

  • Die Bemessungsgrundlage für die Förderung beträgt nun einheitlich für alle Unternehmen 3.500 Euro. Der Zuschuss beträgt für Betriebsstätten 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 1.750 Euro.
  • Je Antragsteller können innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie mehrere in sich abgeschlossene Beratungen gefördert werden, maximal zwei pro Jahr und fünf innerhalb dieser Richtliniendauer, also bis 31. Dezember 2026.
  • Unternehmen, die sich zum Zeitpunkt der Antragstellung im ersten Jahr nach der Gründung befinden, müssen ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner (z. B. IHK) führen. Der Nachweis in Form eines Bestätigungsschreibens des Regionalpartners ist mit der elektronischen Einreichung des Verwendungsnachweises vorzulegen.
Information

Wer wird gefördert?

Das Förderprogramm richtet sich grundsätzlich an kleine und mittlere Unternehmen, die rechtlich selbständig und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe am Markt tätig sind.

Vor Antragstellung müssen Jungunternehmen (erstes Jahr nach Gründung) ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner über die Zuwendungsvoraussetzungen führen.

Hinweis

Beratungen vor einer Gründung werden in Bayern mit dem Programm Vorgründungs-und Nachfolgecoaching Bayern (VGC) mit einem Zuschuss von bis zu 70 Prozent unterstützt.

Hinweis

Regionalpartner

Die IHK Nürnberg für Mittelfranken ist Regionalpartner für das Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“.

Die Repräsentanz der LfA Förderbank Bayern mit Sitz in Nürnberg ist ebenfalls als Regionalpartner gelistet und kann gerade zum Thema Finanzierung zusätzlich beraten.

Für weitere allgemeine Informationen zum Programm oder zur Vereinbarung eines Informationsgesprächs im Sinne der „Förderrichtlinie Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen der Unternehmensführung zu allen

  • wirtschaftlichen
  • finanziellen
  • personellen und
  • organisatorischen Fragen

 

Das Förderprogramm unterstützt bereichsübergreifende Maßnahmn des EFS Plus

Das BAFA-Programm unterstützt Beratungen zu zentralen Herausforderungen, wie zum Beispiel

  • Fachkräftesicherung und -bindung
  • Kosteneinsparungen oder Anpassung des Geschäftsmodells  

Gleichzeitig die ESF-rechtlichen bereichsübergreifenden Grundsätze zur

  • Gleichstellung der Geschlechter
  • Chancengleichheit
  • Nichtdiskriminierung und
  • zur ökologischen Nachhaltigkeit.

So bieten Beratungen zum Thema Fachkräftesicherung und -bindung z. B. über die Aspekte zur Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben sowie Erschließung zusätzlicher Fachkräftepotenziale bei Menschen mit Migrationshintergrund oder Behinderungen Ansatzpunkte zum Thema Nichtdiskriminierung sowie Gleichstellung der Geschlechter. Ökologische Nachhaltigkeit kann nicht nur ein Thema im Zusammenhang mit Kosteneinsparungen, Ressourcenschonung oder Produktumstellung sein, sondern auch als hilfreiches Argument zur Erschließung neuer Zielgruppen herangezogen werden.

Sofern keiner der bereichsübergreifenden Grundsätze Bestandteil der Beratungsmaßnahme war, das heißt alle Einzelfragen des Fragebogens „bereichsübergreifende Grundsätze des ESF Plus" (nicht vorhanden) mit „Nein“ beantwortet wurden, ist dies durch die Beraterin bzw. den Berater im Bericht zu begründen.

 

Nicht gefördert werden Beratungsmaßnahmen, die

  • ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen einschließlich Mitteln der Strukturfonds und des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) finanziert werden (Kumulierungsverbot)
  • Vermittlungstätigkeiten beinhalten und/oder deren Zweck auf den Erwerb von bestimmten Waren oder Dienstleistungen gerichtet ist, die von den Beraterinnen oder Beratern selbst vertrieben werden (Neutralität)
  • überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen sowie steuerberatende Tätigkeiten, wie z. B. die Ausarbeitung von Verträgen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen oder Buchführungsarbeiten, zum Inhalt haben
  • überwiegend gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben
  • gegen die geltenden Rechtsvorschriften bzw. die Zielsetzungen des Bundes und der EU verstoßen
  • überwiegend das Thema Fördermittel zum Inhalt haben

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie am Standort des Unternehmens:

Kleine und mittlere Unternehmen erhalten in Bayern einheitlich einen Zuschuss von 50 Prozent bezogen auf die maximal förderfähigen Beraterkosten in Höhe von 3 500 Euro, also maximal 1 750 Euro.

Je Antragsteller können innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie mehrere in sich abgeschlossene Beratungen gefördert werden, maximal zwei pro Jahr und fünf innerhalb dieser Richtliniendauer, also bis 31. Dezember 2026.

Wo und wie wird der Antrag gestellt?

Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA.

Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist das Unternehmen. Eine der eingeschalteten Leitstellen (zum Beispiel DIHK) prüft den Antrag vor und informiert den Antragstellenden über das Ergebnis. Erst nach Erhalt dieses Informationsschreibens darf mit der Beratung begonnen und ein Beratungsvertrag unterschrieben werden.

Unbedingt beachten: Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen!

Unternehmen im ersten Jahr nach der Gründung, die einen Förderzuschuss für eine Unternehmensberatung beantragen möchten, müssen vor der Antragstellung ein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner ihrer Wahl führen. Sie werden darin über die Fördervoraussetzungen informiert und erhalten, bezogen auf ihr individuelles Vorhaben, wichtige Hinweise für die anstehende Beratung. Bestandsunternehmen können ein solches Beratungsgespräch in Anspruch nehmen. Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen.

Jetzt zum Antragsportal (fms.bafa.de)

Detaillierte Informationen zur Antragsberechtigung, Zuwendungsvoraussetzung, Art und Höhe der Zuwendung, Abrechnung etc. finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und in der Rahmenrichtlinie zur Förderung von Unternehmensberatungen für KMU:

Rahmenrichtlinie "Förderung von Unternehmensberatungen für KMU"

Wie einen geeigneten Berater finden?

Über die Auswahl der Beraterin oder des Beraters entscheidet grundsätzlich die Unternehmerin oder der Unternehmer.

Es  können  jedoch  nur  Beratungen  gefördert  werden,  die  von  selbstständigen  Beraterinnen,  Beratern  oder Beratungsunternehmen  durchgeführt  werden,  deren  überwiegender Geschäftszweck auf entgeltliche Unternehmensberatung (mehr als 50 Prozent des Gesamtumsatzes) gerichtet ist. Die  Beraterin  oder  der  Berater  muss  die  für  den  Beratungsauftrag  erforderlichen  Fähigkeiten  und  die  notwendige Zuverlässigkeit besitzen. Eine ordnungsgemäße Geschäftsführung insbesondere eine richtlinienkonforme  Durchführung der Beratung  muss  gewährleistet  sein.

Hinweise zur Beratersuche gibt das Bundeswirtschaftsministerium unter nachfolgendem Link. Die offizielle KfW-Beraterbörse ist zum 31.12.2019 eingestellt worden. Die Unternehmerinnen und Unternehmer müssen sich selbst vor Antragstellung durch Nachfrage beim Berater oder der Beraterin vergewissern, dass dieser oder diese für das Förderprogramm beim BAFA registriert ist.

Hinweise des Bundeswirtschaftsministeriums zur Beratersuche (www.existenzgruender.de)

Wer fördert?

Das Beratungsprogramm "Förderung von Unternehmensberatungen für KMU" wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert und von der Europäischen Union kofinanziert.

Ansprechpartner

Webcode: P1212