Zum Hauptinhalt springen
IHK-Wahl 2024 – Jetzt mitbestimmen! Wählen Sie vom 24.09. bis 22.10. einfach online oder per Briefwahl!

Finanzielle Hilfen | Förderungen

Bund beschließt Hochwasserhilfen

Viele Menschen in den Katastrophengebieten haben ihr ganzes Hab und Gut verloren. Bund und Länder werden unbürokratisch gemeinsam helfen. Das Bundeskabinett hat am 21. Juli 2021 ein Hilfsprogramm für die von den Unwettern der vergangenen Tage besonders betroffenen Regionen verabschiedet. Damit werden erste Soforthilfen auf den Weg gebracht. Bundesfinanzminister Scholz und Bundesinnenminister Seehofer kündigten zudem ein milliardenschweres Aufbaupaket an.

Das Hilfspaket besteht aus folgenden Elementen:

  • Schnelle und unbürokratische Soforthilfe
    Der Bund wird sich zur Beseitigung unmittelbarer Schäden an Gebäuden und der kommunalen Infrastruktur vor Ort sowie die Überbrückung von Notlagen mit Mitteln in Höhe von zunächst 200 Mio. Euro zur Hälfte an den Soforthilfen der Länder beteiligen. Damit stehen aktuell 400 Mio. Euro Gesamt-Soforthilfen zur Verfügung. Der Bund wird die zur Umsetzung erforderlichen Verwaltungsvereinbarungen mit den betroffenen Ländern kurzfristig auf den Weg bringen.
  • Umfassendes Aufbauprogramm
    Die betroffenen Länder stehen in den kommenden Monaten und Jahren vor der enormen Aufgabe, die Schäden zu beseitigen und den Wiederaufbau zu organisieren. Der Bund sichert hierfür zu, sich an den geplanten Aufbauhilfen der Länder im erforderlich Umfang finanziell zu beteiligen - wie bei früheren Hochwasserkatastrophen. Die konkrete Ausgestaltung der Aufbauhilfen wird Gegenstand gemeinsamer Gespräche von Bund und Ländern sein, wenn der aktuelle Gesamtschaden besser abgeschätzt werden kann.
  • Wiederherstellung der bundeseigenen Infrastruktur
    Der Bund wird alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die bundeseigene Infrastruktur schnellstmöglich wiederherzustellen.
  • Verzicht auf Rettungskosten
    Zudem verzichtet der Bund auf die Erstattung der Auslagen, die THW, Bundespolizei, Zollverwaltung, Bundeswehr, Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes sowie beim Einsatz von Behelfsbrücken im Rahmen der Vor-Ort-Unterstützung entstehen.
  • Unterstützung durch EU-Solidaritätsfonds
    Der Bund wird sich dafür einsetzen, dass zur Bewältigung der Hochwasserschäden auch Mittel aus dem EU-Solidaritätsfonds bereitgestellt werden und hierfür die erforderlichen Anträge stellen.
  • Darüber hinaus ist der Bund zu Gesprächen mit den Ländern, über ein mögliches zukünftiges Absicherungssystem bereit, bereit, wenn sich die Gesamtheit der Länder an einer eventuell notwendigen solidarischen Finanzierung beteiligt.

Die Bundesregierung hat einen eigenen Informationsbereich zum Thema Hochwasser auf ihrer Internetseite eingerichtet.

Bestätigt, konkretisiert und erweitert wurde das Hilfsprogramm durch den Bund-Länder-Beschluss vom 10. August 2021. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben Beschlüsse zur Bewältigung der Hochwasserkatastrophe u. a. zu

Außerdem hat das Bundesfinanzministerium steuerlichen Erleichterungen durch die Bundesländer zugestimmt und im Bereich der vom Zoll verwalteten Steuerarten steuerliche Erleichterungen veranlasst. 

Bayerische Staatsregierung stellt Unterstützung in Aussicht - Beantragung für Hilfen zur Linderung der ersten Not ab sofort möglich!

Soforthilfen

Die Bayerische Staatsregierung stellt ein Soforthilfeprogramm für die von den Naturkatastrophen im Juli 2021 Geschädigten in den sich durch eine besondere Schadensintensität auszeichnenden Gebieten in den Landkreisen Berchtesgadener Land, Ansbach, Neustadt an der Aisch/Bad Windsheim, Erlangen/Höchstadt, Fürth, Kitzingen, Schweinfurt und Hof in Aussicht. Gleiches gilt seit dem 23. Juli 2021 auch für Hochwasser-Betroffene aus den Landkreisen Haßberge und Forchheim sowie der Stadt Hof und der Stadt Ansbach.

Stand 20. Juli 2021:

Unterschieden werden soll dabei zwischen Privathaushalten und Unternehmen. Die Staatsregierung beauftragt die jeweils zuständigen Ministerien, spezifische Richtlinien zum Vollzug der Hilfsprogramme zu erarbeiten.

Für betroffene Privathaushalte in diesen Gebieten stehen folgende Soforthilfen des Finanzministeriums zur Verfügung: 

Laut Meldung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vom 21. Juli ist die Beantragung von Soforthilfen ab sofort schnell und unbürokratisch ohne aufwändige Nachweise möglich. 

Ansprechpartner für die Auszahlung der Gelder ist zunächst das jeweilige Landratsamt. Entsprechende Formulare können bei den zuständigen Behörden direkt ausgefüllt und abgegeben werden. Die Auszahlung erfolgt per Überweisung oder kann nach Absprache auch in bar erfolgen.

Zuschüsse aus dem Härtefonds bei drohender Existenzgefährdung

Die Bayerische Staatsregierung unterstützt alle Bürger, Gewerbetriebe, selbständig Tätige sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, die in vom Hochwasser betroffenen Gebieten Bayerns in eine Notlage gekommen sind. Ihnen stehen bei drohender Existenzgefährdung Zuschüsse aus dem Härtefonds zur Verfügung (Hilfeleistungen je nach finanzieller Leistungskraft der Geschädigten bis max. 100 Prozent; keine Überkompensation, Versicherungsleistungen werden angerechnet).

Die Staatsregierung will auf diese Weise sicher stellen, dass durch derartige Unglücksfälle niemand in seiner Existenz gefährdet wird.

Information

Ansprechpartner: Staatliche Hilfen für Unternehmen

Auch für Unternehmen und Angehörige Freier Berufe sowie für die Land- und Forstwirtschaft werden Soforthilfen gewährt. Für betroffene Unternehmen ist bezüglich des Härtefallfonds (HärtefallRL) die Regierung von Mittelfranken zuständig:

Regierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522 Ansbach
Tel. 0981 53-1321
E-Mail: haertefonds(at)reg-mfr.bayern.de

Sobald wir Informationen über Soforthilfen für Unternehmen erhalten, werden wir sie an dieser Stelle veröffentlichen.

Information

Steuerliche Hilfsmaßnahmen der Bayerischen Finanzverwaltung

Daneben stehen allen vom Hochwasser Betroffenen steuerliche Erleichterungen und für die Wiederherstellung der kommunalen Infrastruktur die einschlägigen Förderprogramme aus dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) zur Verfügung. Über zusätzliche Aufbauhilfen wird in enger Abstimmung mit der Bundesregierung entschieden.

Mit Schreiben vom 19. Juli 2021 (sog. Unwettererlass) weist das Bayerische Finanzministerium insbesondere auf folgende steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten für die durch die Unwetter Geschädigten hin:

  • Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen sowie Anpassung der Vorauszahlungen
  • Erleichterter Nachweis steuerbegünstigter Zuwendungen (Spenden)
  • Keine nachteiligen steuerlichen Folgerungen beim Verlust von Buchführungsunterlagen
  • Sonderabschreibungen beim Wiederaufbau von Betriebsgebäuden bzw. bei Ersatzbeschaffung beweglicher Anlagegüter
  • Bildung von Rücklagen für die Ersatzbeschaffung unbeweglicher und beweglicher Anlagegüter
  • Behandlung von Aufwendungen für die Wiederherstellung beschädigter Betriebsgebäude und beschädigter beweglicher Anlagegüter als Erhaltungsaufwand
  • Sofortiger Betriebsausgabenabzug von Aufwendungen zur Beseitigung der Schäden am Grund und Boden
  • Sonderregelungen für die Land- und Forstwirtschaft sowie bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
  • Sonderregelung bei der Lohnsteuer, insbesondere Steuerfreiheit von Beihilfen und Unterstützungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer
  • Hinweise zum Erlass der Grundsteuer
  • Hinweise zu Stundungs- und Erlassanträge für Gewerbesteuer an die jeweiligen Gemeinden.

Weitere Informationen hierzu finden Sie im ausführlichen Unwettererlass des Bayerischen Finanzministeriums.

Über das bereits bewilligte steuerliche Hilfspaket hinaus, wird die Steuerverwaltung die Betroffenen auch von Bürokratie entlasten. Betroffenen wird auf Antrag die Abgabefrist für nach dem 28. Juni 2021 abzugebende Jahressteuererklärungen bis zum 2. November 2021 verlängert. Diese Regelung kommt insbesondere steuerlich beratenen Bürgerinnen und Bürgern zugute, deren reguläre Abgabefrist für Jahressteuererklärungen 2019 am 31. August 2021 endet. Zudem können von den Unwettern Betroffene Fristverlängerung für die zum 10. August und 10. September 2021 einzureichenden Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen bis zum 11. Oktober 2021 beantragen. Die Finanzämter werden die Umstände besonders berücksichtigen und können so über diese Fristverlängerungen hinaus im Einzelfall sogar eine weitergehende Fristverlängerung gewähren.

Insolvenzantragspflicht soll ausgesetzt werden 

Die Bundesregierung will zudem die Insolvenzantragspflicht für Betriebe aussetzen, die von der Hochwasserkatastrophe im Westen Deutschlands betroffen sind. Die geplante Regelung soll Unternehmen helfen, die infolge des Hochwassers in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Denn durch Schäden und Betriebsunterbrechungen kann ihnen eine Überschuldung oder gar die Zahlungsunfähigkeit drohen. Ziel der Regelung ist es, den Geschädigten Zeit zu verschaffen, um die notwendigen Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen zu führen. Eine mögliche Insolvenz kann durch öffentliche Hilfen, Entschädigungsleistungen, Versicherungsleistungen, Zins- und Tilgungsmoratorien oder auf andere Weise abgewendet werden. Der Bundestag muss die Änderungen noch beschließen.

Die Aussetzung der Antragspflicht soll rückwirkend ab dem 10. Juli bis zum 31. Oktober 2021 gelten.

Sonderhilfe der LfA für vom Hochwasser geschädigte Unternehmen, Freiberufler und Kommunen

Die LfA Förderbank Bayern unterstützt Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler sowie Kommunen in Bayern, die durch das Hochwasser im Juli 2021 geschädigt worden sind, ab sofort mit Förderkrediten mit besonders günstigen Konditionen und Erleichterungen. Die Förderdarlehen der LfA ergänzen damit gezielt die weiteren Unterstützungsmaßnahmen des Freistaats Bayern.

Die Sonderregelungen für hochwassergeschädigte Unternehmen und freiberuflich Tätige gelten für Startkredite und Investivkredite im Rahmen des Bayerischen Mittelstandskreditprogramms. Die Startkredite und Investivkredite der Sonderhilfe „Unwetter Juli 2021“ werden über die Hausbanken an betroffene Unternehmen ausgereicht.

Neben den Kosten von Ersatzinvestitionen, zum Beispiel für Maschinen und Einrichtung, ist im Rahmen der Sonderhilfen auch die Wiederbeschaffung des durch das Schadensereignis vernichteten Warenlagers förderfähig. Als weitere Erleichterung kann zudem die Anforderung entfallen, dass die Investition erst nach der Stellung eines Förderantrags erfolgen darf. Darüber hinaus stehen den Betrieben die weiteren Förderangebote der LfA zur Verfügung, insbesondere für zusätzliche Betriebsmittel der Universalkredit mit optionaler Haftungsfreistellung der Hausbank von 80 Prozent.

Im Infrakredit Kommunal der LfA steht ab sofort zur Beseitigung von Schäden an der kommunalen Infrastruktur durch die Hochwasser im Juli 2021 eine Sonderförderung mit einer Laufzeit von 20 Jahren und einem von der KfW und der LfA subventionierten Zinssatz von bis auf Weiteres -1,05 Prozent p. a. zur Verfügung. Anträge von Kommunen zur Sonderförderung können ab sofort bis zur Ausschöpfung des hierfür von der KfW zur Verfügung gestellten Volumens, längstens bis zum 30.06.2022, direkt bei der LfA gestellt werden. 

Auskünfte zu den Sonderhilfen im Rahmen von Startkredit und Investivkredit erhalten geschädigte Unternehmen bei der LfA-Förderberatung: Telefon 089 / 21 24 - 10 00.

Sie haben auch die Möglichkeit, Kontakt mit der LfA Task Force für Krisenfälle aufzunehmen und sich dort über Wege aus einer finanziellen Schieflage beraten zu lassen.

LfA-Ansprechpartner der Task Force für Unternehmen in Mittelfranken:
Repräsentanz der LfA Förderbank Bayern
Am Tullnaupark 8
90402 Nürnberg
Herr Holger Tietze
Telefon: 0911 81 00 8 - 14
E-Mail: nuernberg(at)lfa.de
Informationen zur Task Force der LfA (www.lfa.de)

Pressemitteilung der LfA vom 4. August 2021 (lfa.de)

Privatleute und Unternehmen sollten - unabhängig von staatlichen Hilfsleistungen - Risiken absichern und für den Schadensfall vorsorgen.

Achtung

Staatliche Soforthilfe für Naturkatastrophen seit 2019 nur noch in absoluten Härtefällen

Immobilieneigentümer sollten sich künftig nicht vollumfänglich auf die Soforthilfen des Freistaats Bayern verlassen.

Das Staatsministerium hat angekündigt, ab 1. Juli 2019 finanzielle Unterstützungen in Form von Soforthilfen nach Naturkatastrophen nur noch in absoluten Härtefällen zu gewähren.

Es sei nicht Aufgabe des Staats, als Ersatzversicherer zu fungieren, argumentiert das Staatsministerium.

Achtung

Hilfszahlungen können keine Versicherung gegen Elementarschäden ersetzen, welche grds. einen weitaus umfassenderen Schutz bietet. Ohne entsprechende Absicherung könnte ein Schadensfall ernsthafte Konsequenzen haben. Das Thema Versicherungsschutz und vorhandene Versicherungspolicen sollten daher möglichst einmal im Jahr überprüft und gegebenenfalls an die aktuellen Umstände angepasst werden.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (www.gdv.de) bietet unter anderem eine Liste mit Versicherern, die derzeit einen Naturgefahrenschutz anbieten. Die Liste bezieht sich vor allem auf Privatleute, enthält aber auch Unternehmen, die einen gewerblichen Schutz anbieten:

Informieren Sie sich auch auf den Internetseiten des Bayerischen Staatsministeriums (www.stmwi.bayern.de) über die wichtigsten Naturgefahren in Bayern und die Möglichkeiten des Versicherungsschutzes. Darüber hinaus finden Sie Tipps zu baulichen und technischen Vorsorgemaßnahmen sowie zum richtigen Verhalten vor, während und nach einem Katastrophenfall.

Die IHK Nürnberg unterstützt Unternehmen in Mittelfranken in Krisenzeiten durch Beratungen zu öffentlichen Fördermitteln. Beispielsweise kommt finanzielle Hilfe im Rahmen der Förderdarlehen der LfA Förderbank Bayern (www.lfa.de) oder KfW Bankengruppe (www.kfw.de) in Betracht.

Darüber hinaus unterstützt die Task Force der LfA Förderbank Bayern (www.lfa.de) die bayerischen Unternehmen mit einem Team von Fachleuten dabei wirtschaftliche Krisen zu bewältigen. Die Task ­Force hilft schnell, unbürokratisch und ist für die Unternehmen kostenlos.

Die Experten analysieren Ihre wirtschaftliche Situation, besprechen mit Ihnen die betrieblichen Schwachstellen und erarbeiten im persönlichen Gespräch mit Ihnen mögliche Lösungswege. Sie setzten ihre Erfahrung bei Gesprächen mit der Hausbank oder bei Beantragung von Förderkrediten ein.

Ansprechpartner

Webcode: P1466