Mehrweg-Pflicht in der Gastronomie
Seit dem 1. Januar 2023 müssen Gastronomen nun Mehrwegverpackungen anbieten, wenn Kunden Speisen zum Mitnehmen ("to go") oder zur Lieferung bestellen.
Grundsätzlich gilt:
- Gastronomen können weiterhin auch Einweg-Lebensmittelverpackungen anbieten, müssen aber Mehrweg-Alternativen zur Verfügung stellen. Kunden müssen deutlich auf diese Alternativen hingewiesen werden, egal ob im Geschäft, bei einer telefonischen Bestellung oder auf einer Bestell-Webseite. Die Mehrwegalternativen dürfen dabei nicht zu höheren Preisen oder schlechteren Bedingungen angeboten werden als die Einweg-Varianten.
- Ausnahmeregelung: Gastronomiebetriebe mit maximal 80m² Verkaufsfläche und nicht mehr als fünf Beschäftigten können der Pflicht auch nachkommen, indem Sie Speisen und Getränke in Behältnisse füllen, die die Kunden selbst mitbringen. Sie müssen keine eigenen Mehrweg-Alternativen anbieten.
- Es ist gestattet, Pfand für die Mehrwegalternativen zu verlangen.
- Betriebe müssen nur selbst ausgegebene Mehrwegbehälter zurücknehmen.
- Für kleinere Verpackungs-Bestandteile wie Kunststofffolie (z.B. zum Einwickeln von Sandwich) oder kleine Kunststoff- oder Papiertüten mit Kunststoff-Sichtfenster müssen keine Mehrweg-Alternativen bereitgestellt werden. Auch Verpackungen, die nicht vor Ort befüllt, sondern die bereits befüllt weiterverkauft werden (beispielsweise verpackte Sandwiches oder Wraps, die vom Lebensmitteleinzelhandel im Kühlregal verzehrfertig angeboten werden) sind von der Vorgabe nicht betroffen.
In allen Fällen müssen Kunden auf die Mehrweg-Möglichkeiten deutlich hingewiesen werden.
Um Kunden auf die Mehrweg-Alternativen aufmerksam zu machen, bieten wir Ihnen kostenfrei verwendbare Vorlagen an, die Sie hier herunterladen können:
- Aushang: "Gerne auch in Mehrweg-Geschirr gegen Pfand (PDF, nicht barrierefrei, 515 KB) (farbig, PDF-Dokument, 516 KB)
- Aushang: "Gerne auch in Mehrweg-Geschirr gegen Pfand (PDF, nicht barrierefrei, 515 KB) (farbreduziert, PDF-Dokument, 516 KB)
Für Betriebe mit maximal 80m² Verkaufsfläche und nicht mehr als fünf Beschäftigten:
- Aushang: "Gerne befüllen wir Ihr Mehrweg-Geschirr ( (PDF, nicht barrierefrei, 510 KB)farbig, PDF-Dokument, 511 KB)
- Aushang: "Gerne befüllen wir Ihr Mehrweg-Geschirr (PDF, nicht barrierefrei, 510 KB) (farbreduziert, PDF-Dokument, 510 KB)
Ausführlich hat auch die DIHK die Änderungen für Gastronomen in einem Merkblatt zusammengefasst.
Mehrweg-Systeme
Eigene Mehrweg-Systeme: Hersteller und Händler von Mehrweg-Geschirr
Gastronomen, die ein eigenes Mehrweg-System aufbauen möchten, benötigen dazu das passende Mehrweg-Geschirr. Zahlreiche Hersteller bieten Mehrweg-Behältnisse an, oft mit der Möglichkeit, das Geschirr durch Logos und Texte zu individualisieren.
Mehrweg-System-Dienstleister: Alternative zu eigenen Mehrweg-Kreisläufen
Anstatt selbst ein Kreislaufsystem für Mehrwegverpackungen einzurichten, können Gastronomen sich auch einem bestehenden Mehrweg-System anschließen. In Deutschlang gibt es bereits zahlreiche Anbieter, die Mehrweggeschirr bereitstellen und auch Rücknahme und Reinigung organisieren.
Weiterführende Informationen für regionale Unternehmen
Die Stadt Nürnberg hat als Vorbereitung für Gastronomen im November 2022 eine digitale Informationsveranstaltung durchgeführt. Darin wurden auch verschiedene Kreislauf-Anbieter vorgestellt. Alle Informationen wurden auf der Webseite "Mehrweg - Informationen für Unternehmen" der Stadt Nürnberg zusammengestellt (www.nuernberg.de).
Ansprechpartner/in
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Dr. rer. nat. Ronald Künneth
Vernetzte Produktion, Automotive | eMobilität, Energiewirtschaft, Umweltberatung, Technologietransfer
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M.Sc. Katharina Boehlke
Industrie, Rohstoffe, Material- | Ressourceneffizienz
Webcode: P669