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Kreislaufwirtschaftsgesetz – Abfalltransporteure-Händler-Makler

Für alle abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten gilt das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Unmittelbar betroffen sind primär Unternehmen, die Abfälle sammeln und transportieren sowie Händler und Makler von Abfällen. Für sie gilt: 

Pflichten und Regelungen

New rules for garbage separation and further processing

Ansprechpartner/in

Webcode: P682