Zur Überprüfung Ihrer Zulassung senden Sie uns bitte den Zulassungsantrag (PDF, nicht barrierefrei, 68 KB) zusammen mit Ihren vollständigen Nachweisen, die auf der Rückseite des Antrags aufgeführt sind.
Wir weisen darauf hin, dass die IHK Nürnberg nur für Teilnehmer deren Wohnsitz, Beschäftigungsort oder Lehrgangsort im Bezirk Mittelfranken liegt zuständig ist.
Anmeldeformular zur Prüfung
Sie müssen erst Ihre Zulassung zur Prüfung überprüfen lassen, bevor Sie sich zur Prüfung anmelden können.
Diese Fortbildungsprüfung wird bei der Industrie- und Handelskammer Nürnberg nicht regelmäßig angeboten.
Prüfungstermine
Diese Fortbildungsprüfung wird bei der Industrie- und Handelskammer Nürnberg nicht regelmäßig angeboten.
Bitte kontaktieren Sie uns um aktuelle Prüfungstermine zu erfahren.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt vorbehaltlich einer Änderung der Gebührenordnung der IHK Nürnberg zurzeit für den
Bei Wiederholungsprüfungen/Wiederaufnahmeprüfungen wird die Gebühr anteilig berechnet.
Fragen und Antworten zum Ablauf der Prüfung
„Grundlegende Qualifikationen“ Am 1. Prüfungstag werden folgende Fächer abgelegt: • Rechtsbewusstes Handeln • Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
Am 2. Prüfungstag werden folgende Fächer abgelegt: • Betriebswirtschaftliches Handeln • Zusammenarbeit im Betrieb
„Handlungsspezifische Qualifikationen“ • Zwei schriftliche Situationsaufgaben über die folgenden Handlungsbereiche - Medienproduktion - Führung und Organisation • Projektarbeit
Zulassungsvoraussetzung zum Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“
Damit Sie diesen Prüfungsteil ablegen können müssen vorher folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Grundlegende Qualifikationen müssen abgelegt – nicht bestanden – sein. 2. Der Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse (AdA-Prüfung) muss vorliegen. D.h. eine Kopie vom AdA-Zeugnis.
Die aktuelle Hilfsmittelliste finden Sie auf der Seite des DIHK.
Der Rücktritt von der Prüfung ist der IHK Nürnberg schriftlich mitzuteilen. Dies ist auch per E-Mail möglich.
Ein Rücktritt kann nicht vom Lehrgangsträger, sondern nur vom Teilnehmer selbst erfolgen.
Eine Voraussetzung zum Bestehen der Gesamtprüfung ist eine mindestens ausreichende Bewertung (= 50 Punkte oder besser) in allen Prüfungsfächern des Prüfungsteils Grundlegende Qualifikationen.
Zum Bestehen der Gesamtprüfung sind auch mindestens ausreichende Leistungen in allen Prüfungsfächern des Teils Handlungsspezifische Qualifikationen und der Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse (AdA-Prüfung) erforderlich.
Nach § 5 (7) der Verordnung ist im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ eine mündliche Prüfung anzubieten, wenn Sie in nicht mehr als zwei Fächern zwischen 49 und 30 Punkte erreicht haben. Die Ergänzungsprüfung dauert ca. 20 Minuten pro Fach.
Die Bewertung der schriftlichen und mündlichen Prüfungsleistung wird zusammengefasst. Die schriftliche Prüfungsleistung wird doppelt gewichtet.
Sollten Sie die mündliche Ergänzungsprüfung nicht bestehen wird Ihnen eine Teilnahme zur schriftlichen Wiederholungsprüfung zum nächst möglichen Prüfungstermin ermöglicht, sofern es sich nicht um Ihren letzten Prüfungsversuch handelt.
Die Prüfung kann zweimal wiederholt werden.
Bei einer Wiederholungsprüfung sind immer beide Aufgabenstellungen abzulegen. Auch wenn bei der vorangegangenen Prüfung eine Aufgabenstellung bestanden war.
Die Projektarbeit umfasst eine schriftliche Hausarbeit, die in Form einer praxisorientierten Gesamtplanung anzufertigen ist, und eine mündliche Präsentation der Gesamtplanung einschließlich eines Fachgesprächs.