RoHS-Richtlinie
Die EU-Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (2011/65/EU = "RoHS 2") hat zum Ziel, bestimmte gefährliche Stoffe aus Elektro- und Elektronikgeräten auszuschließen oder die Nutzung bestimmter Stoffe in elektrischen und elektronischen Geräten einzuschränken. Dazu zählen Stoffe wie Blei, Quecksilber, Cadmium und Chrom sowie bestimmte bromhaltige Flammschutzmittel und Weichmacher. Diese Stoffe dürfen nur bis zu einem Höchstkonzentrationswert in Elektro- und Elektronikgeräten verwendet werden, es sei denn, Ausnahmen nach den Anhängen der Richtlinie erlauben die Nutzung unter bestimmten Voraussetzungen. Damit kann eine Reduzierung und Ausschleusung von Schadstoffen erzielt werden und das Recycling von Elektro- und Elektronik-Altgeräten verbessert werden.
Mit der CE-Kennzeichnung des Produktes wird die Konformität zur RoHS-Richtlinie bestätigt.
Merkblatt zur EU-Richtlinie 2011/65/EU
Umsetzung der RoHS-Richtlinie
Ansprechpartner
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Dr. rer. nat. Ronald Künneth
Vernetzte Produktion, Automotive | eMobilität, Energiewirtschaft, Umweltberatung, Technologietransfer
Webcode: P476