Ständiges Kaufmännisches Schiedsgericht
Ständiges Kaufmännisches Schiedsgericht
Schiedsgerichte sind private Gerichte, die allein durch Abrede der jeweiligen Streitparteien ohne Einwirkung des Staates zusammentreten und eine Entscheidung fällen. Grundsätzlich kann dem Ständigen Kaufmännischen Schiedsgericht der IHK Nürnberg für Mittelfranken die Entscheidung über einen Rechtsstreit durch Vereinbarung der Parteien übertragen werden.
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Daniel Lasser
Wettbewerbsrecht, Sachverständigen- und Schiedswesen, Insolvenzrecht
Webcode: P1377