Zum Hauptinhalt springen

Schiedsgericht

Ständiges Kaufmännisches Schiedsgericht

Das Ständige Kaufmännische Schiedsgericht der IHK Nürnberg für Mittelfranken wird tätig, wenn sich die Parteien bei einem Rechtsstreit ad hoc dem Spruch des Schiedsgerichts unterwerfen bzw. wenn sie bei Vertragsabschluss die Zuständigkeit des Schiedsgerichts vereinbart haben. Die Streitsache wird durch einen Schiedsspruch entschieden, sofern eine gütliche Einigung nicht zustande kommt. Das Schiedsgericht ist somit ein Garant für eine schnelle Lösung bei Streitigkeiten.

Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer hat am 19. Oktober 2021 eine Neufassung der Schiedsgerichtsordnung beschlossen. Diese wurde im IHK-Magazin "Wirtschaft in Mittelfranken" Nr. 12/2012-01/2022, S. 56f. veröffentlicht und ist in Kraft getreten.

Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken

Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS): Schiedsverfahren

Kontakt

Webcode: P1377