Chemikalien und Gefahrstoffe
Ob Reach oder die Sachkunde nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung: Beim Umgang mit Chemikalien und Gefahrstoffen gibt es viel zu beachten. Die IHK Nürnberg berät Mitgliedsunternehmen zu vielen Fragen rund um die gefährlichen Stoffe.
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Die Reach-Verordnung regelt den Schutz für Mensch und Umwelt in Bezug auf das Inverkehrbringen von chemischen Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen. "Reach" steht für Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien).
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Zahlreiche Personen, die Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen installieren, auf Dichtheit kontrollieren, warten, instand halten oder die Gase rückgewinnen, benötigen seit dem 4. Juli 2009 eine Sachkundebescheinigung, damit sie weiter ihre Tätigkeit ausführen dürfen. Dies sieht die Chemikalien-Klimaschutzverordnung vor, die am 1. August 2008 in Kraft getreten ist und die auf der europäischen F-Gase-Verordnung (vo (EG) 842/2006) beruht.
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Die EU-Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (2011/65/EU = "RoHS 2") hat zum Ziel, bestimmte gefährliche Stoffe aus Elektro- und Elektronikgeräten
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Rechtsgrundlage für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien in der EU.
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Neue europäische Datenbank SCIP für SVHC-Stoffe in Erzeugnissen
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FAQs und Merkblatt zu Betreiberpflichten
Webcode: P466