Informationen zu Elementarschäden
Wegen des Klimawandels müssen wir uns auf die Zunahme extremer Unwetter und Naturkatastrophen vorbereiten. Starkregen, Hochwasser, Sturm, Hagel oder intensiver Schneefall können zu großen Schäden an Gebäuden, Hausrat oder Inventar führen. Jeder kann betroffen sein. Denn gerade Starkregen kann auch fernab von Gewässern oder Hochwassergebieten Überschwemmungen verursachen.
Was ist aber vor, während und nach einem Hochwasser zu unternehmen? Viele hilfreiche Informationen finden Sie auf unserer Website sowie auf den Seiten des des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz.
Das Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU) hat zudem zusammen mit der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) ein länderübergreifendes Hochwasserportal veröffenlicht. Hier können Sie sich über die aktuelle Hochwasserlage in Ihrer Region informieren.
Unsere IHK-Ansprechpartner helfen weiter
Was müssen Unternehmen über den Versicherungsschutz bei Elementarschäden wissen? Wie finde ich einen Sachverständigen für Hochwasserschutz? Was sagt das Arbeitsrecht, wenn Mitarbeiter den Arbeitsplatz nicht erreichen können? Wie kann die Ausbildung der Auszubildenden weiterhin sichergestellt werden? Wie finde ich einen Ausweichbetrieb?
Diese und andere Fragen brennen vielen vom Hochwasser betroffenen Unternehmen auf den Nägeln.
Ihr erster Ansprechpartner:
KundenService
Tel.: +49 911 1335 1335
E-Mail: kundenservice(at)nuernberg.ihk.de
Betroffene Unternehmen können sich gerne mit ihren Fragen auch direkt an die unten aufgeführten Ansprechpartner bei uns im Haus wenden.
- Für Betroffene im Raum Westmittelfranken:
Horst Maußner
Stellv. Leiter der IHK-Geschäftsstelle Ansbach
Tel.: +49 981 20957010
E-Mail: horst.maussner(at)nuernberg.ihk.de - Betroffene im Raum Fürth, Landkreis Fürth:
Alexander Reinfelder
Stellvertretender Leiter Geschäftsstelle Fürth
Tel.: +49 911 780790-13
E-Mail: alexander.reinfelder(at)nuernberg.ihk.de - Für Betroffene im Raum Erlangen, Landkreis Erlangen-Höchstadt:
Dipl.-Inf. (univ.) Knut Harmsen
Leiter der IHK-Geschäftsstelle Erlangen
Tel.: +49 9131 97316 10
E-Mail: knut.harmsen(at)nuernberg.ihk.de - Für Betroffene im Raum Nürnberger Land, Schwabach, Landkreis Roth:
RA Lars Hagemann
Leiter der Geschäftsstelle Nürnberger Land | Schwabach | Landkreis Roth
Tel.: +49 911 308 682 91
E-Mail: lars.hagemann(at)nuernberg.ihk.de - Für Betroffene Ausbildungsbetriebe:
Dipl.-Hdl. Stefan Kastner
Leiter Geschäftsbereich Berufsausbildung
Tel.: +49 911 1335-1231
E-Mail: stefan.kastner(at)nuernberg.ihk.de - Informationen zum Arbeitsrecht und Kurzarbeitergeld:
Frank Wildner
Handwerksrecht, Arbeitsrecht, Versteigerungen
Tel.: +49 911 1335-1428
E-Mail: frank.wildner(at)nuernberg.ihk.de
Informationen auf unserer Website zum Arbeitsrecht und Kurzarbeitergeld
- Benennung von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
RA u. Wirtschaftsjurist (Uni Bt.) Daniel Lasser
Wettbewerbsrecht, Sachverständigen- und Schiedswesen, Insolvenzrecht
Tel.: +49 911 1335-1403
E-Mail: daniel.lasser(at)nuernberg.ihk.de
Informationen zum Sachverständigenwesen auf unserer Website
- Allgemeine Informationen und finanzielle Hilfen:
Ass. jur. Yvonne Stolpmann
Stv. Leiterin Geschäftsbereich Standortpolitik und Unternehmensförderung
Leiterin Referat Gründung | Nachfolge | Unternehmensförderung
Tel.: +49 911 1335-1377
E-Mail: yvonne.stolpmann(at)nuernberg.ihk.de
Informationen zu Förderungen auf unserer Website
Ansprechpartner: Staatliche Hilfen für Unternehmen
Für betroffene Unternehmen ist bezüglich des Härtefallfonds (HärtefallRL) die Regierung von Mittelfranken zuständig:
Regierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522 Ansbach
Tel. 0981 53-1321
E-Mail: haertefonds(at)reg-mfr.bayern.de
Sobald wir Informationen über Soforthilfen für Unternehmen erhalten, werden wir sie an dieser Stelle veröffentlichen.
Management von Hochwasser und Starkregen
Wir verweisen an dieser Stelle sehr gern auf die umfangreiche Broschüre der IHKs Nordrhein Westfalen.
Sie beinhaltet eine umfangreiche Checkliste mit Hilfestellungen zur Vorsorge im Betrieb und Informationen für Betriebe, was während und nach einem Hochwasserereignis beachtet werden sollte.
Vorausdenken – elementar versichern
Um Immobilieneigentümer für die zunehmenden Gefahren und Risiken durch Elementarschäden zu sensibilisieren, hat die Bayerische Staatsregierung mit Partnern der Wirtschaft – darunter der Bayerische Industrie- und Handelskammertag (BIHK) – sowie den kommunalen Spitzenverbänden kürzlich eine bayernweite Informationskampagne gestartet.
Die Bayerische Staatsregierung appelliert dabei an Privatpersonen und Unternehmen, sich umfassend gegen Schäden aus Naturgefahren abzusichern. Deshalb hat sie bereits im Jahr 2009 die Öffentlichkeitskampagne "Vorausdenken – elementar versichern" gestartet. Eigentümer, Mieter und Pächter sind gefordert, Eigenvorsorge zu betreiben – durch präventive Maßnahmen am und im Gebäude sowie ausreichenden Versicherungsschutz.
Derzeit sind laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gerade einmal 30 Prozent der privat genutzten Gebäude in Bayern gegen Elementarschäden versichert, die Quote bei gewerblich genutzten dürfte Experten zufolge noch deutlich darunter liegen. Viele Unternehmer gehen irrtümlich davon aus, dass Elementarschäden generell in der Gebäudeversicherung enthalten seien. Andere wieder empfinden eine solche Versicherung als überflüssig oder zu teuer. Eine womöglich kostspielige Fehleinschätzung.
Informieren Sie sich daher auf den Internetseiten des Bayerischen Staatsministeriums (www.elementar-versichern.de) über die wichtigsten Naturgefahren in Bayern und die Möglichkeiten des Versicherungsschutzes. Darüber hinaus finden Sie Tipps zu baulichen und technischen Vorsorgemaßnahmen sowie zum richtigen Verhalten vor, während und nach einem Katastrophenfall.
Freistaat hilft nur noch in Härtefällen
Immobilieneigentümer sollten sich künftig nicht vollumfänglich auf die Soforthilfen des Freistaats Bayern verlassen. Das Staatsministerium hat angekündigt, ab 1. Juli 2019 finanzielle Unterstützungen in Form von Soforthilfen nach Naturkatastrophen nur noch in absoluten Härtefällen zu gewähren. Es sei nicht Aufgabe des Staats, als Ersatzversicherer zu fungieren, argumentiert das Staatsministerium.
Darüber hinaus können Hilfszahlungen keine Versicherung gegen Elementarschäden ersetzen, die einen weitaus umfassenderen Schutz bietet. Ohne entsprechende Absicherung könnte ein Schadensfall ernsthafte Konsequenzen haben. Das Thema Versicherungsschutz und vorhandene Versicherungspolicen sollten daher möglichst einmal im Jahr überprüft und gegebenenfalls an die aktuellen Umstände angepasst werden.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bietet unter anderem eine Liste mit Versicherern, die derzeit einen Naturgefahrenschutz anbieten. Die Liste bezieht sich vor allem auf Privatleute, enthält aber auch Unternehmen, die einen gewerblichen Schutz anbieten:
Ansprechpartner
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IHK-KundenService
Wir sind gerne für Sie da!
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