Der Unternehmer sollte sich vorab Informationen über die Bonität des Kunden verschaffen, oder diese regelmäßig aktualisieren, beispielsweise durch den Bezug von externen Informationen:
Am effektivsten ist der Rückgriff auf Daten einer Wirtschaftsauskunftei, verbunden mit der Analyse von Zahlungsflüssen in der Kundenbeziehung. Große Wirtschaftsauskunfteien wie zum Beispiel der Verband der Vereine Creditreform e.V. www.creditreform.de, die Bürgel Wirtschaftsinformationen www.crifbuergel.de, oder die SCHUFA Holding AG www.schufa.de (bei Privatpersonen), bieten ihre Leistungen kostenpflichtig an.
Jedes Unternehmen sollte für sich intern festlegen, in welcher maximalen Höhe Forderungen bei einem Kunden noch vertretbar sind. Zudem ist die Bonität auch durch die Erhebung interner Informationen, die sich aus der bestehenden Kundenbeziehung ergeben, feststellbar.
Gehen Sie daher von einer Verschlechterung in der Bonität Ihres Kunden aus, wenn beispielsweise das Zahlungsverhalten auffällig wird:
- Hat sich das Zahlungsziel des Kunden innerhalb des vereinbarten Rahmens verschoben?
- Überschreitet der Kunde das Zahlungsziel? Wenn ja, wie häufig?
- Zahlt der Kunde Teilbeträge, obwohl eine Teilzahlungsvereinbarung nicht getroffen wurde?
- Hat der Kunde hohe Lagerbestände?
- Hat sich der Zustand der Maschinen verschlechtert?
- Lässt das Image der Produkte im Vergleich zur Konkurrenz nach?
- Werden erhöhte Rabatte, Nachlässe oder Sonderangebote gewährt?
- Sind die Kapazitäten nicht ausgelastet?
Ein geschulter Außendienst kann dem Unternehmer aus dem Kundenunternehmen berichten und eine gesunde Markteinschätzung geben. Die Grenzen zwischen Verschlechterung der Bonität und wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind fließend, der Unternehmer sollte nicht auf eine signifikante Bonitätsabstufung durch eine Wirtschaftsauskunftei warten, bevor er Maßnahmen ergreift.
Für ihn stehen zwei Handlungsalternativen zur Verfügung:
Zum einen kann er versuchen das Risiko des Ausfalls auszulagern, zum anderen kann er versuchen das Risiko eines Ausfalls abzufangen. Je nach Umsatzgröße des Kunden müssen dann die Zahlungsmodalitäten anpasst oder für wichtige Kunden die Zahlungsvereinbarungen getroffen werden, welche gegen Insolvenzanfechtungen Bestand haben.