Die IHK gibt grundlegende Auskünfte zu Fragen des Steuerrechts und zum Steuerverfahrensrecht. Informationen rund um die Steuer haben wir in verschiedenen Merkblättern zusammengestellt.
Informationen rund um die Steuer
Jeder Kaufmann ist verpflichtet, geschäftliche Unterlagen über einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren. Man unterscheidet dabei Fristen von sechs oder zehn Jahren. Das Merkblatt der IHK München für Oberbayern gibt Ihnen eine Übersicht über die nach handels- und steuerrechtlichen Vorgaben zu beachtenden Aufbewahrungspflichten. Am Ende finden Sie in der Anlage eine Übersicht von A-Z über verschiedene Schriftgutarten und deren Aufbewahrungsfrist.
Das Merkblatt gibt u.a. Auskunft zu Fragen wer Aufbewahrungspflichten zu beachten hat, welche Unterlagen davon betroffen sind und wie lange und in welcher Form die Aufbewahrung zu erfolgen hat.
Existenzgründer sollten sich über die Grundzüge der Unternehmensbesteuerung und über die Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns mit Hilfe der Buchführung informieren.
Buchführung sollte dabei nicht nur als lästige Pflicht betrachtet werden. Sie kann auch wichtiges Steuerungsinstrument für Ihren Betrieb sein.
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (kurz: EÜR) ist als einfache Art gedacht, den laufenden Gewinn eines Geschäftsjahres zu ermitteln. § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz definiert die EÜR als „Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben“. Mit Hilfe eines Journals, in dem Einnahmen und Ausgaben sachlich getrennt (z. B. Wareneinkauf, Umsatzsteuer, Ladenmiete) aufgezeichnet werden, erhält man einen Überblick über die Einnahmen- und Ausgabensituation. Eine Addition dieses Zahlenmaterials zum Jahresende stellt die Einnahmen-Überschuss-Rechnung dar.
Das nachfolgende Merkblatt informiert Sie über Besonderheiten der Einnahmen-Überschuss-Rechnung und erläutert, unter welchen Umständen Sie diese vereinfachte Art der Gewinnermittlung durchführen dürfen.