Berechnung der Beitragshöhe
Wie berechnet sich der IHK-Beitrag?
Der Gesamtbeitrag setzt sich zusammen aus einem festen Grundbeitrag plus einer ertragsabhängigen Umlage.
Anhand der folgenden Übersicht können Sie den IHK-Beitrag für Ihr Unternehmen bestimmen. Gerne erläutert Ihnen unser Beitragsteam Ihren Beitragsbescheid.
Hinweis: Für das Jahr 2025 werden als Grundbeitrag und Umlage je nur 85 Prozent erhoben (siehe Gültige Beitragsstaffelung 2025 (PDF, nicht barrierefrei, 13 KB)).
Grundbeitrag für nicht im Handelsregister eingetragene Unternehmen
| mit einem Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb* bis 5.200 Euro | beitragsfrei |
| mit einem Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb* ab 5.201 bis 8.000 Euro | 40 Euro |
| mit einem Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb* über 8.000 Euro | 60 Euro |
Grundbeitrag für im Handelsregister eingetragene Unternehmen
| mit einem Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb* bis 24.500 Euro | 120 Euro |
| mit einem Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb* von mehr als 24.500 Euro bis 1.000.000 Euro | 300 Euro |
| mit einem Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb* von mehr als 1.000.000 Euro bis 6.000.000 Euro | 500 Euro |
| mit einem Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb* von mehr als 6.000.000 Euro bis 20.000.000 Euro | 1 000 Euro |
| mit einem Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb* von mehr als 20.000.000 Euro | 4 000 Euro |
Umlage
| 0,24 Prozent des Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb* |
Freibetrag
| Für natürliche Personen (nicht im Handelsregister eingetragene Kleingewerbetreibende) und Personengesellschaften wird vom Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb* ein Freibetrag in Höhe von 15.340 Euro abgezogen. |
| Nicht im Handelsregister natürliche Personen (sog. Kleingewerbetreibende) sind in den ersten beiden Jahren beitragsfrei, wenn ihr Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb* 25.000 Euro nicht übersteigt. Im dritten und vierten Jahr nach der Gründung sind sie von der Umlage befreit, wenn ihr Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb* unter 25.000 Euro liegt. |
*Gewinn aus Gewerbebetrieb bzw. Einkünfte aus Gewerbebetrieb, § 15 EStG
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