Zum Hauptinhalt springen

Berechnung der Beitragshöhe

Wie berechnet sich der IHK-Beitrag?

Der Gesamtbeitrag setzt sich zusammen aus einem festen Grundbeitrag plus einer ertragsabhängigen Umlage.

Anhand der folgenden Übersicht können Sie den IHK-Beitrag für Ihr Unternehmen bestimmen. Gerne erläutert Ihnen unser Beitragsteam Ihren Beitragsbescheid.

Hinweis: Für das Jahr 2025 werden als Grundbeitrag und Umlage je nur 85 Prozent erhoben (siehe Gültige Beitragsstaffelung 2025 (PDF, nicht barrierefrei, 13 KB)).

Grundbeitrag für nicht im Handelsregister eingetragene Unternehmen

mit einem Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb* bis 5.200 Eurobeitragsfrei
mit einem Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb* ab 5.201 bis 8.000 Euro40 Euro
mit einem Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb* über 8.000 Euro60 Euro

 

Grundbeitrag für im Handelsregister eingetragene Unternehmen

mit einem Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb* bis 24.500 Euro120 Euro
mit einem Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb* von mehr als 24.500 Euro bis 1.000.000 Euro300 Euro
mit einem Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb* von mehr als 1.000.000 Euro bis 6.000.000 Euro500 Euro
mit einem Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb* von mehr als 6.000.000 Euro bis 20.000.000 Euro1 000 Euro
mit einem Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb* von mehr als 20.000.000 Euro4 000 Euro

 

Umlage

0,24 Prozent des Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb*

 

Freibetrag

Für natürliche Personen (nicht im Handelsregister eingetragene Kleingewerbetreibende) und Personengesellschaften wird vom Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb* ein Freibetrag in Höhe von 15.340 Euro abgezogen.
Nicht im Handelsregister natürliche Personen (sog. Kleingewerbetreibende) sind in den ersten beiden Jahren beitragsfrei, wenn ihr Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb* 25.000 Euro nicht übersteigt. Im dritten und vierten Jahr nach der Gründung sind sie von der Umlage befreit, wenn ihr Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb* unter 25.000 Euro liegt.

 

*Gewinn aus Gewerbebetrieb bzw. Einkünfte aus Gewerbebetrieb, § 15 EStG

Webcode: P848