Raumordnung und Bauleitplanung

Raumordnung und Bauleitplanung
Die Bauleitplanung der Gemeinden ist Teil eines übergeordneten, hierarchisch aufgebauten Systems der Raumordnung, das auf vier Ebenen wirkt: Bund, Länder, Regierungsbezirke und Gemeinden. Ziel ist eine nachhaltige, ausgewogene Raumentwicklung, wie sie im Raumordnungsgesetz (ROG) definiert ist. In Bayern bildet das Bayerische Landesplanungsgesetz (BayLplG) die rechtliche Grundlage.
Ein zentrales Element ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit – und damit auch der Industrie- und Handelskammern. Als Träger öffentlicher Belange prüfen die IHKs alle Planungsunterlagen und bringen die Perspektive der regionalen Wirtschaft ein. Ihre Stellungnahmen mit Bedenken oder Anregungen müssen von den kommunalen Gremien ernsthaft geprüft und beantwortet werden.
Durch fundiertes Engagement – oft getragen vom Ehrenamt – bringen die IHKs wertvolles Know-how in die Planung ein. Sie fördern den Dialog zwischen allen Beteiligten und helfen, tragfähige Lösungen zu finden, die wirtschaftliche Entwicklung und Lebensqualität miteinander verbinden. Die regionalen IHK-Gremien spielen dabei eine Schlüsselrolle.
Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP)
Seit über 40 Jahren ist das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) Grundlage und Richtschnur für die räumliche Ordnung und Entwicklung des Freistaats. Das LEP ist bindend für alle öffentlichen Stellen und dient als Maßstab für die Beurteilung von Raumordnungsverfahren und landesplanerischen Stellungnahmen. Seit seiner Einführung 1976 wurde das LEP immer wieder novelliert; die letzte Gesamtfortschreibung erfolgte 2013. Die jüngste Teilfortschreibung ist am 1. März 2018 in Kraft getreten.
Das LEP ist ein wesentliches Instrument, um das Meta-Ziel der Landesentwicklung – gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Teilen des Freistaats – zu verwirklichen. Maßstab der Landesentwicklung ist die Nachhaltigkeit. Demnach müssen die ökonomischen, ökologischen und sozialen/kulturellen Belange gleichrangig berücksichtigt und miteinander in Einklang gebracht werden.
Unter diesen Prämissen hat das LEP die Aufgaben:
- die Grundzüge der räumlichen Entwicklung und Ordnung festzulegen
- vorhandene Disparitäten im Land abzubauen sowie die Entstehung neuer Disparitäten zu vermeiden
- alle raumbedeutsamen Fachplanungen zu koordinieren
- Vorgaben zur räumlichen Entwicklung für die Regionalplanung zu geben
Regionalplanung als Teil der Landesplanung – Der Regierungsbezirk Mittelfranken
Die Vorgaben der aus dem ROG, dem Bayerischen Landesplanungsgesetz sowie dem LEP werden in den Regionalplänen der Raumordnungsgebiete gebietsscharf festgelegt. Träger der Regionalplanung für die 18 Regionen in Bayern sind die Regionalen Planungsverbände. Die Regionalen Planungsverbände sind Zusammenschlüsse der Gemeinden und Landkreise einer Region. Die Hauptaufgabe der Regionalen Planungsverbände ist es, die räumliche Entwicklung der jeweiligen Region fachübergreifend zu koordinieren. Der Regierungsbezirk Mittelfranken ist in zwei Planungsregionen gegliedert:
- Industrieregion Mittelfranken (Planungsverband 7), bestehend aus den kreisfreien Städten Erlangen, Fürth, Nürnberg sowie den Landkreisen Erlangen-Höchstadt, Fürth, Nürnberger Land, Roth
- Westmittelfranken (Planungsverband 8), bestehend aus der kreisfreien Stadt Ansbach und den Landkreisen Ansbach, Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim, Weißenburg-Gunzenhausen
Mehr zur Bauleitplanung
Webcode: P393