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Zweigniederlassung oder Betriebsstätte?

Es kommt stets auf eine Gesamtbetrachtung im Einzelfall an, ob eine Zweigniederlassung oder andernfalls eine unselbstständige Betriebsstätte vorliegt. Wir erklären Ihnen worauf es ankommt. 

 

 Zweigniederlassung

Unselbstsändige Betriebsstätte

­Eintragung im Handelsregister erforlderlich?janein
Gewerbeanmeldung beim Ordnungsamt erforderlich?jaja

 

Webcode: P1290