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Kündigungsbutton

Kündigungsbutton wird Pflicht

Ab dem 1. Juli 2022 müssen Unternehmer, die Verbrauchern online den Abschluss eines entgeltlichen Dauerschuldverhältnisses anbieten, eine Kündigungsschaltfläche (Kündigungsbutton) auf ihrer Internetseite oder App installieren. Diese neue Pflicht schreibt das Gesetz für faire Verbraucherverträge vor, umgesetzt in § 312k Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Dem Verbraucher muss sowohl die Möglichkeit der ordentlichen als auch der außerordentlichen Kündigung auf der Website oder in der App möglich sein.

Ziel des Gesetzes für faire Verbraucherverträge ist es, Kündigungen für Verbraucher transparenter und einfacher zu gestalten. Grundsätzlich muss daher jeder Unternehmer, der Verbrauchern einen Abschluss von Dauerschuldverhältnissen über das Internet oder eine App anbietet, einen solchen Button zur Verfügung stellen.

Webcode: P1140