Wichtig: Es gibt keine Übergangsfrist! Richten Unternehmer die Kündigungsschaltfläche, die Bestätigungsseite oder die Bestätigungsschaltfläche nicht pünktlich zum 01. Juli 2022 auf ihrer Webseite ein, können Verbraucher jederzeit und mit sofortiger Wirkung Verträge kündigen. Zusätzlich drohen kostenpflichtige Abmahnungen.
Zu den betroffenen Vertragstypen zählen Dauerschuldverhältnisse, wie z.B.:
- Handyverträge
- Verträge über Internetzugang
- Aboverträge, wie Mitgliedschaften in Fitnessstudios, Zeitschriftenverträge
- Verträge über Portalzugänge.
Das Gesetz gilt nicht im B2B-Bereich und bei Verträgen, die in einer strengeren Form als der Textform geschlossen oder gekündigt werden müssen (z.B. bei Finanzdienstleistungen wie Verbraucherdarlehensverträgen). Zudem betrifft die Pflicht keine Verträge, die generell nicht online angeboten werden, oder Ratenlieferungsverträge, bei denen der Umfang der Leistung bereits beim Vertragsschluss feststeht.
Der Kündigungsbutton muss eindeutig und gut lesbar beschriftet sein. Betätigt der Verbraucher den Kündigungsbutton, muss er unmittelbar auf eine Bestätigungsseite geleitet werden, die ihm weitere Angaben ermöglicht. Diese Bestätigungsseite muss ebenfalls eine Bestätigungsschaltfläche enthalten.