Zum Hauptinhalt springen
IHK-Wahl 2024 – Die Ergebnisse stehen fest!

Kaufrecht

Änderungen im Kaufrecht: Neue Pflichten für den Handel

Kaufrecht

Der Kaufvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen (Angebot und Annahme) zustande. Der Verkäufer verpflichtet sich zur Übereignung der Kaufsache durch Einigung über den Eigentumsübergang und Übergabe der Kaufsache. Die Kaufsache muss frei von Sach- und Rechtsmängeln sein. Der Käufer verpflichtet sich zur Bezahlung des Kaufpreises und zur Abnahme der Kaufsache.

Kaufvertragsrecht und Sachmängelhaftung

Der Kauf ist wohl das wichtigste Umsatzgeschäft. Beanstandet der Käufer an dem betreffenden Kaufgegenstand einen Mangel, stellt sich die Frage nach möglichen Gewährleistungsansprüchen.

Im nachfolgenden Merkblatt bieten wir Informationen rund um die vertraglichen Mängelgewährleistungsansprüche zwischen Käufer und Verkäufer.

Kaufvertrag: Haftung für Mängelansprüche

PDF-Datei (206 KB), Stand November 2018 (wird überarbeitet)

Inhalt des Merkblatts:

  • Mängelhaftung im Überblick
  • Unternehmerrückgriff in einer Lieferkette
  • Risikominimierung für Verkäufer

Rückgabe- und Umtauschklauseln im Einzelhandel

In dem Bestreben, dauerhafte und zufriedene Kunden zu gewinnen, räumen Einzelhändler ihren Kunden vielfach - trotz Lieferung absolut einwandfreier Ware - die Sonderrechte der Warenrückgabe und des Umtausches ein. Hierbei handelt es sich nicht um ein gesetzliches Rückgabe- bzw. Umtauschrecht. Der Käufer kann somit die gekaufte Ware nicht ohne weiteres zurückgeben, wenn ihm der gekaufte Gegenstand nachträglich nicht mehr gefällt oder er den Preis plötzlich für zu hoch ansieht. Voraussetzung für die Rückgabe bzw. den Umtausch ist immer eine Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer. Eine Ausnahme besteht lediglich bei den sog. Fernabsatzgeschäften, d.h. bei Einkauf per Katalog, Internet usw. Hier kann der private Letztverbraucher seine Bestellung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen widerrufen bzw. die gekaufte Ware zurückgeben.

Das nachfolgende Merkblatt gibt Auskunft über die rechtliche Beurteilung von Rückgabe- und Umtauschklauseln. Weitergehende Ausführungen zu den Ansprüchen des Käufers bei Lieferung einer mangelhaften Kaufsache sind nicht Gegenstand dieses Merkblattes.

Rückgabe- und Umtauschklauseln im Einzelhandel (PDF, nicht barrierefrei, 155 KB)

(Stand: Dezember 2015)

Inhalt des Merkblatts:

  • Gebräuchliche Klauseln
  • Einbeziehung der Klauseln in den Kaufvertrag
  • Rückgabe und Umtausch als freiwilliges Sonderrecht für einwandfreie Ware
  • Einschränkung der gesetzlichen Sachmängelhaftung durch Preisreduzierungsklauseln
  • Vorsicht bei Formulierungen
  • Umtauschfrist
  • Beschaffenheit der Umtauschware
  • Umtausch gegen Geld, Ersatzware oder Gutschein
Mehr zum Thema

DIHK-Broschüre zum Kaufrecht

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) gibt eine Broschüre heraus, die die Regeln des neuen Kaufrechts mit einer Vielzahl von Beispielen und Tipps erläutert. Der Ratgeber "Kaufrecht für den Handel - Neue Regeln zum 1. Januar 2022" soll nach aktuellem Stand Anfang November vorliegen und ist über den Onlineshop der DIHK-Bildungs-gGmbH bestellbar.

Mehr zum Thema

Webcode: P1231