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Arbeit-von-morgen-Gesetz

2x IHK-Podcast von alter Homepage fehlen noch

Mehr Weiterbildung für Ihre Beschäftigten

Mit dem Arbeit-von-morgen-Gesetz (Gesetz zur beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung) werden bestehende Förderinstrumente weiterentwickelt. Ziel ist es, Beschäftigte für die Arbeitswelt von morgen zu qualifizieren. 

Information

Interessierte Unternehmen können sich an den regional zuständigen Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit wenden.

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Webcode: P877