Zum Hauptinhalt springen

Aufstiegs-BAföG

Das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – das sog. "Aufstiegs-BAföG" – soll Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der höherqualifizierenden Berufsbildung finanziell unterstützen und Existenzgründungen erleichtern.

Gefördert werden einkommens- und vermögensunabhängig Lehrgangs- und Prüfungsgebühren der im §53a Berufsbildungsgesetz verankerten drei Fortbildungsstufen sowie für Fortbildungsabschlüsse die gleichwertig sind.

Förderfähige Abschlüsse der höherqualifizierenden Berufsbildung sind beispielsweise:

  • Geprüfte Diätköche-, Fachberater/in für Finanzdienstleistungen IHK (erste Fortbildungsstufe)
  • Geprüfte Fachwirte-, Fachkaufleute-, Meister- IHK (zweite Fortbildungsstufe)
  • Geprüfte Betriebswirte IHK (dritte Fortbildungsstufe)

Antragstellung / Online-Antrag

Hinweis

Für Informationen zur Berechnung und Höhe des Aufstiegs-BAföGs ist das jeweilige Amt für Aufstiegsförderung der Stadt- und Landkreisverwaltungen Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Die altersunabhängige Förderung ist an bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Anforderungen geknüpft. Zuständig für Beratung und Anträge sind hier die Ämter für Ausbildungsförderung der Stadt- und Landkreisverwaltungen.

Anträge für Aufstiegs-BAföG können direkt online gestellt werden. Eine Anleitung finden Sie am Ende der Seite unter "Mehr zum Thema".

Antrag für Aufstiegs-BAföG online stellen

Webcode: P904