Aufstiegs-BAföG
Das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – das sog. "Aufstiegs-BAföG" – soll Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der höherqualifizierenden Berufsbildung finanziell unterstützen und Existenzgründungen erleichtern.
Gefördert werden einkommens- und vermögensunabhängig Lehrgangs- und Prüfungsgebühren der im §53a Berufsbildungsgesetz verankerten drei Fortbildungsstufen sowie für Fortbildungsabschlüsse die gleichwertig sind.
Förderfähige Abschlüsse der höherqualifizierenden Berufsbildung sind beispielsweise:
- Geprüfte Diätköche-, Fachberater/in für Finanzdienstleistungen IHK (erste Fortbildungsstufe)
- Geprüfte Fachwirte-, Fachkaufleute-, Meister- IHK (zweite Fortbildungsstufe)
- Geprüfte Betriebswirte IHK (dritte Fortbildungsstufe)
Antragstellung / Online-Antrag
Hinweis
Für Informationen zur Berechnung und Höhe des Aufstiegs-BAföGs ist das jeweilige Amt für Aufstiegsförderung der Stadt- und Landkreisverwaltungen Ihr kompetenter Ansprechpartner.
Die altersunabhängige Förderung ist an bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Anforderungen geknüpft. Zuständig für Beratung und Anträge sind hier die Ämter für Ausbildungsförderung der Stadt- und Landkreisverwaltungen.
Anträge für Aufstiegs-BAföG können direkt online gestellt werden. Eine Anleitung finden Sie am Ende der Seite unter "Mehr zum Thema".
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