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ACER warnt vor zu geringer Stromübertragungskapazität in der EU

Erschienen am 14.05.2024

Bis Ende 2025 müssen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen, 70% der Übertragungskapazität für den grenzüberschreitenden Stromhandel bereitzustellen.

Im letzten ACER-Bericht (Juli 2023) wurde festgestellt, dass die meisten Mitgliedstaaten in stark vermaschten Bereichen des Stromnetzes im Durchschnitt 30-50 % der Kapazität für bestimmte Netzelemente zur Verfügung stellen.

ACER fordert die ÜNB auf, eine optimierte und koordinierte Reduzierung von Netzengpässen vorzunehmen. Zu diesen "Abhilfemaßnahmen" gehören:

1. koordiniertes Redispatching und Countertrading durch die ÜNB,

2. gezielter Netzausbau,

3. und technische Bewertung der laufenden Überprüfung der EU-Gebotszonen durch die ÜNB. 

Dabei betont ACER, dass koordiniertes Redispatching und Netzausbau nicht ausreichend sind, um das politische Ziel der 70% bis Ende 2025 zu erreichen.

Die Ergebnisse der Überprüfung der EU-Stromgebotszonen werden für Ende 2024 erwartet. Die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission müssen eine ggf. neue Gebotszonenkonfiguration jedoch bestätigen.

Im Juni will ACER ihren neuen Marktbeobachtungsbericht über die (im Jahr 2023) für den grenzüberschreitenden Handel zur Verfügung stehenden Kapazitäten veröffentlichen. Diesem Bericht wird ein öffentliches Webinar folgen.

ACER_Opinion_02-2024_minimum_cross-zonal_capacity_requirements.pdf

Webcode: N60