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Befristete Zulassung für Lang-LKW Typ 1 soll verlängert werden

Erschienen am 18.10.2023

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat einen Verordnungsentwurf vorgelegt, der den Einsatz von Lang-Lkw des Typ 1 auch nach Auslaufen der befristeten Zulassung Ende Dezember 2023 erlauben soll. Die erforderliche Ressortabstimmung ist nun abgeschlossen, die Länder- und Verbändeanhörung ist bereits gestartet. Lang-Lkw des Typ 1 sind Sattelkraftfahrzeuge bis zu einer Gesamtlänge von aktuell 17,88 Metern. Der Einsatz des Lang-Lkw Typ 1 ist erneut für einen Versuchszeitraum befristet, um die künftige Entwicklung wissenschaftlich begleiten zu können. Weitere Untersuchungen zum Lang-Lkw Typ 1 sind bereits bei der Bundesanstalt für Straßenwesen beauftragt worden, um neue Technologien wie wasserstoffbetriebene Zugmaschinen und aerodynamische Anbauten zu testen. Dieses Vorgehen steht im Einklang mit der Europäischen Richtlinie 96/53/EG, die die rechtliche Grundlage für die Zulassung des Lang-Lkw Typ 1 auf deutschen Straßen bildet. Die befristete Zulassung wird nach der Ressortabstimmung zunächst um drei Jahre bis zum 31.12.2026 verlängert.

Die Verordnung soll nach Abschluss der Anhörung am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Zur Meldung des BMDV geht es hier (www.bmdv.bund.de)

Webcode: N1172