Fristablauf 30. September 2024: Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen
Fristablauf 30. September 2024: Jetzt Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen einreichen
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) erinnert in ihrer Pressemitteilung vom 26. Juli 2024 daran, dass die Schlussabrechnungen für Corona-Wirtschaftshilfen noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden können. Die Förderbedingungen der Corona-Wirtschaftshilfen sehen vor, dass die vorläufig bewilligten Anträge abgelehnt und die gewährte(n) Corona-Wirtschaftshilfe(n) vollständig zurückgefordert werden, sofern die Schlussabrechnungen nicht bis zum Endtermin 30. September 2024 eingereicht werden. Durch die fristgemäße Einreichung können diese negativen Konsequenzen vermieden werden. Fehlende Unterlagen sind erforderlichenfalls beizubringen und die prüfenden Dritten bei der Einreichung der Schlussabrechnung zu unterstützen.
Zu den Überbrückungshilfen: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
Die IHK München und Oberbayern als Bewilligungsstelle hat zusätzlich einen umfangreichen Ratgeber für Unternehmen veröffentlicht und eine eigene Hotline (089 5116-1111) für Fragen zu Schluss- und Endabrechnungen eingerichtet www.ihk-muenchen.de/de/Service/wirtschaftshilfen-corona/endabrechnung-coronahilfe/.
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