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IHK-InfoLetter: "Energie | Umwelt | Klima | Rohstoffe" 01 | 2025

Erschienen am 03.03.2025
Breathing Nature

Wissenswertes aus der METROPOLREGION

Metropolregion

IHK in Nürnberg: Umweltmanagementsystem nach EU-EMAS-Verordnung erfolgreich revalidiert

Die IHK Nürnberg für Mittelfranken führt gemäß dem Umweltauditgesetz seit 1995 das Register aller Organisationen in Mittelfranken, deren Umweltmanagementsystem nach dem EMAS-Standard (Eco-Management and Audit Scheme) validiert ist. Im Jahr 2013 hat die IHK auch das Führen des oberfränkischen EMAS-Registers – als hoheitliche Aufgabe nach dem Umweltauditgesetz - übernommen. An der Weiterentwicklung des Systems sind die IHKs stark beteiligt. Die IHK sieht deshalb für sich auch eine Vorbild-Funktion für andere Unternehmen und hat deshalb selbst seit dem Jahr 1997 ein Umweltmanagementsystem nach EMAS-Vorgaben implementiert. Erst kürzlich wurde die Umwelterklärung der IHK von einem zugelassenen Umweltgutachter erneut erfolgreich revalidiert. Damit führt die IHK ihre Tradition fort und ist seit vielen Jahren bislang die einzige IHK in Deutschland, die sich freiwillig den ambitionierten Spielregeln der EMAS-Verordnung unterwirft und damit den kontinuierlichen Verbesserungsprozess im betrieblichen Umweltschutz lebt.
 

Die Generalsanierung des Stammsitzes am Nürnberger Hauptmarkt bietet die Chance, die Umweltleistung der IHK deutlich zu verbessern. Beim Neubau bzw. bei der Sanierung des Altbestands wurden deshalb auf hohe Standards bei der Energieeinsparung und der umweltverträglichen Gestaltung gesetzt. Aber auch im Interimsquartier „Loftwerk“ in der Ulmenstraße (2014-2020) in Nürnberg haben wir im Rahmen unserer Möglichkeiten versucht, unsere direkten Umweltleistungen zu steigern. Die zunehmende Digitalisierung von Prozessen gehört hier genauso dazu wie ein sparsamerer Einsatz von Papier und Energie.

Auch indirekt können wir durch unsere vielfältigen Aktivitäten zum Umweltschutz beitragen. Die IHK informiert und berät ihre Mitgliedsunternehmen, organisiert IHK-Fachforen und Netzwerke bezüglich effizienteren Einsatzes von Material und Energie, qualifiziert Experten ausregionalen Unternehmen zu Energie- und Ressourceneffizienz-Schwerpunkten wie zum Klimaschutz- und Innovationsmanagement. Die IHK vernetzt die Energie-, Innovations- und Umweltexperten über Firmengrenzen hinweg in sogenannten IHK-AnwenderClubs zu Themen wie beispielsweise „Energie | Klima“, „Wasserstoff | H2“, „Umwelt | Nachhaltigkeit“, „Produkt- und Innovationsmanagement, „Neue Materialien | Prozesstechnik“ oder „Digitale Produktion“. Die Interessenvertretung erfolgt über IHK-Ausschüsse wie z.B. „Industrie | Forschung | Technologie“ und „Energie und Umwelt“, bei denen ökologische Transformationsthemen der Wirtschaft, Energie-, Umwelt-, Klimaschutz- und Rohstoffthemen eine große Rolle spielen.

Mit der aktuell vorliegenden „IHK-Umwelterklärung 2024“ (PDF, nicht barrierefrei, 3 MB)möchten wir unsere Aktivitäten im Umweltbereich darstellen und Transparenz schaffen. Wir hoffen, dass wir interessante Anregungen geben können und freuen uns über konstruktive Rückmeldungen.

IHK-Ansprechpartner:
Dr. Robert Schmidt | Tel. 0911 1335 1299 | robert.schmidt@nuernberg.ihk.de
Katharina Boehlke | 0911 1335 1302 | katharina.boehlke@nuernberg.ihk.de

Campus Future Driveline: MAN forscht gemeinsam mit regionalen Hochschulen an den Antrieben der Zukunft

Eine Kooperation der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU), der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm (Ohm) sowie von MAN Truck & Bus forscht gemeinsam an der Mobilität der Zukunft. Der Campus Future Driveline arbeitet sowohl dezentral zusammen als auch räumlich vereint auf dem Werksgelände des MAN-Standorts Nürnberg. Die gemeinsamen Labore auf dem MAN-Gelände sind 2023 offiziell eröffnet worden.​​​​​​​

  • Gemeinschaftliche Nutzung von spezialisierten Prüfständen und Mess-Einrichtungen 
  • Ideenpool für gemeinsame Ziele und Arbeitspakete 
  • Lehre und Weiterbildung im Rahmen von Vorlesungen und Lehrmodulen 
  • Erste Projekte in den Bereichen Batterie und Wasserstoff-Brennstoffzelle bereits gestartet

Sich gemeinsam der Weiterentwicklung von fossilfreien, zukunftssicheren Antrieben zu verschreiben und dabei Synergien zwischen Wissenschaft und Industrie herzustellen – das ist das Ziel des eröffneten Campus Future Driveline. Daran beteiligt sind die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU), die Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm (Ohm) sowie der Nutzfahrzeughersteller MAN Truck & Bus. Im Dreier-Verbund nutzen sie ihre bestehende Infrastruktur an bisherigen Standorten gemeinsam und schaffen neue Labore am Campus Future Driveline auf dem Werksgelände von MAN in Nürnberg.Bereits im Sommer 2022 haben die ersten Studierenden der Ohm ihren Arbeitsplatz bezogen.

Es sind fünf Prüfstände aufgebaut und in Betrieb genommen. Insgesamt sollen hier acht Prüfstände für Batterie und Brennstoffzellen sowie ein Materiallabor entstehen. Mit der Vermietung der Flächen auf dem Nürnberger Werksgelände von MAN Truck & Bus an die Ohm ist den Beteiligten eine besonders nachhaltige Nutzung von bestehenden Ressourcen gelungen, denn die Ohm war bereits seit längerem auf der Suche nach neuen Flächen für ihre Studierenden. Die symbiotische Nutzung der bei MAN frei gewordenen Flächen in den Gebäuden A3, A5 und A8 stellt eine Win-win-Situation dar. Vor dem Einzug des Campus Future Driveline sind die Räumlichkeiten von MAN für die Entwicklung von Erdgas- und Dieselmotoren genutzt worden.

„Für MAN Truck & Bus ist der Campus hier in Nürnberg ein weiterer Meilenstein der Transformation dieses traditionsreichen Standorts. Hier entstanden und entstehen bereits die effizientesten Dieselmotoren und hier werden zukünftig mit wissenschaftlicher Unterstützung die wirtschaftlichsten Batteriepacks, Brennstoffzellen und Elektromotoren für unsere Kunden entwickelt und produziert“, sagte Alexander Vlaskamp, Vorstandsvorsitzender von MAN Truck & Bus, während der feierlichen Eröffnung.

Viele Vorteile der Kooperation sieht Prof. Dr. Niels Oberbeck, Präsident der Technischen Hochschule Georg Simon Ohm: „Wir können durch unsere anwendungsorientierte Forschung nicht nur diese für unsere Region so wichtige Transformation erfolgreich mitgestalten, sondern auch unsere Lehre weiterentwickeln: Unsere Studierenden erhalten Einblicke in Inhalte und neue Technologien, wie sie ohne das Zusammenwirken von Unternehmen, Hochschule und Universität nicht möglich wären.“

Und Prof. Dr. Joachim Hornegger, Präsident der FAU, erklärt: „Ohne neue und vor allem nachhaltige Formen der Mobilität wird die Verkehrswende nicht gelingen. Die enge Zusammenarbeit von Wissenschaft und Industrie ist dafür unerlässlich. An der FAU haben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in den vergangenen Jahren die Forschung auf dem Gebiet innovativer Verkehrstechnologien entscheidend mitgeprägt, ebenso wie sich Studierende mit dem Thema in verschiedenen Studiengängen auseinandersetzen. Der Campus Future Driveline bringt mit MAN, FAU und THN nun drei wichtige Partner in der Region noch näher zusammen.“

Die ersten gemeinsamen Projekte des Campus Future Driveline sind gestartet bzw. in die Tat umgesetzt. Für die MAN Academy, eine interne Weiterbildungseinrichtung, verfasste Prof. Dr. Michael Wensing von der FAU den Fachvortrag „Wasserstoff“. Auch ein an der Ohm Professional School (Weiterbildungsinsitut der Ohm) entwickeltes Basistraining zum Themenkomplex „Wasserstoff und Brennstoffzelle“ ist bereits live gegangen. Im Bereich Brennstoffzelle wurde das Forschungsprojekt „Fuel-Cell System Heavy Duty“ (FAU), der Aufbau eines Energielabors im Projekt NFLUID (Ohm) sowie SMART.H2 (Ohm) gestartet. Letzteres befasst sich mit der Überwachung und Regenerierung von Brennstoffzellen. Um die Weiterentwicklung der Batterietechnik geht es im begonnenen Projekt BNG 2.0 (THN), also Battery Next Generation.

Nürnberg ist und bleibt der Produktions- und Entwicklungsstandort von MAN – das zeigen viele Entscheidungen der jüngsten Vergangenheit. Ebenfalls um Batterien geht in einem anderen Zukunftsprojekt: Ab 2025 werden am MAN Standort Nürnberg die Batteriepacks für die MAN Lkw und Busse in Großserienproduktion gefertigt. Das Investment (rund 100 Mio. Euro) wird vom bayerischen Wirtschaftsministerium im Rahmen der Energieforschungs- und Technologieförderung mit 30 Mio. Euro unterstützt.

Auch das Vorentwicklungsprojekt des Wasserstoffverbrennungsmotor H45, der auf dem Dieselmotor D38 basiert, ist in Nürnberg entstanden. Zu Erprobungs- und Demonstrationszwecken wurde der H45 in eine Sattelzugmaschine vom Typ MAN TGX integriert.

Das 10. Treffen des IHK-AnwenderClub „Wasserstoff | H2“ findet am 15. Mai 2025 am Campus Future Driveline statt.

Ansprechpartner:
Dr. Robert Schmidt – IHK Nürnberg für Mittelfranken
E-Mail: robert.schmidt@nuernberg.ihk.de

Prof. Opferkuch – Technische Hochschule Georg Simon Ohm
E-Mail: frank.opferkuch@th-nuernberg.de

Geld in "grüne" Kanäle lenken

Leitfaden für nachhaltiges Wirtschaften: Welche Pflichten bringt die EU-Taxonomie für die Unternehmen?

Die Europäische Union (EU) hat das Ziel ausgegeben, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 Prozent zu senken und bis 2050 die Klimaneutralität zu erreichen. Dazu hat sie im Rahmen des European Green Deals eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen. Die EU-Taxonomieverordnung (2020/852/EU) spielt hierbei eine zentrale Rolle: Durch die gezielte Umlenkung von Kapitalströmen sollen die Transparenz erhöht und Anreize für nachhaltiges Wirtschaften geschaffen werden.

Ziel der EU-Taxonomieverordnung
Die EU-Taxonomie ist ein einheitliches Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten, das Unternehmen im Anwenderkreis dazu verpflichtet, den Anteil ihrer „grünen“ Umsätze, Investitionsausgaben (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) offenzulegen. Ziel der EU-Taxonomie ist es, Kapitalströme gezielt in ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten zu lenken, um die Transformation hin zu einer umweltverträglichen und resilienten Wirtschaft zu finanzieren. Durch die systematische Verzahnung von Finanz- und Nachhaltigkeitsdaten werden Investoren und Gläubigern einheitliche und vergleichbare Indikatoren zur Verfügung gestellt, um die Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen zu bewerten. Auf diese Weise schafft die EU-Taxonomie ökonomische Anreize für die betroffenen Unternehmen, ihre Geschäftsaktivitäten nachhaltig zu gestalten, um Finanzierungsmöglichkeiten langfristig zu sichern und die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.

Anwenderkreis
Gemäß Artikel 8 der EU-Taxonomieverordnung (Tax-VO) müssen diejenigen Unternehmen, die nach der Bilanzrichtlinie 2013/34/EU zur Veröffentlichung einer nichtfinanziellen Erklärung verpflichtet sind, diese um die erforderlichen Angaben zur EU-Taxonomie erweitern. Der Anwenderkreis gemäß Bilanzrichtlinie wird wiederum durch die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) bzw. deren Nachfolger, die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), festgelegt.

Die Einführung der Offenlegungspflichten erfolgt demnach gestaffelt:

  • Geschäftsjahre beginnend ab dem 1. Januar 2021: große Unternehmen, die bereits der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) unterliegen (große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern)
  • Geschäftsjahre beginnend ab dem 1. Januar 2025: alle anderen großen Unternehmen (nach nationaler Umsetzung der CSRD in 2025)
  • Geschäftsjahre beginnend ab dem 1. Januar 2026: alle kapitalmarktorientierten kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), mit Ausnahme von Kleinstunternehmen

Da die CSRD in Deutschland nicht fristgerecht bis zum 6. Juli 2024 in nationales Recht überführt und auch bis Jahresende 2024 kein Umsetzungsgesetz verabschiedet wurde, gilt hierzulande bis auf Weiteres weiterhin die NFRD. Aufgrund der verzögerten Umsetzung der EU-Richtlinie hat die EU bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Es ist daher damit zu rechnen, dass die CSRD im Laufe des Jahres unter einer neuen Bundesregierung im deutschen Recht verankert wird und dann bereits für das gesamte Geschäftsjahr 2025 gelten würde. Trotz der aktuellen Rechtsunsicherheit sollten alle großen Unternehmen daher davon ausgehen, dass für das laufende Geschäftsjahr 2025 ein CSRD-konformer Nachhaltigkeitsbericht inklusive EU-Taxonomieberichterstattung offenzulegen ist.

Anforderungen der EU-Taxonomieverordnung
Für Unternehmen, die ab dem Geschäftsjahr 2025 Bericht erstatten müssen, gilt ab diesem Zeitpunkt die vollständige Berichtspflicht zur EU-Taxonomieverordnung, die alle sechs Umweltziele umfasst. Erleichterungen, die in der Einführungsphase der Verordnung galten, können nicht mehr in Anspruch genommen werden.

Die Anhänge der delegierten Rechtsakte zur EU-Taxonomieverordnung legen fest, welche Wirtschaftsaktivitäten von der Taxonomie erfasst werden und welche Kriterien diese erfüllen müssen, um als „ökologisch nachhaltig“ eingestuft zu werden. Eine grundlegende Voraussetzung – wenngleich keine Garantie – für die Aufnahme einer Wirtschaftsaktivität in die Taxonomie ist ihr potenzieller Beitrag zur Erreichung mindestens eines der sechs festgelegten Umweltziele:

  1. Klimaschutz
  2. Anpassung an den Klimawandel
  3. nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  6. Schutz und Wiederherstellung der Bio­diversität und Ökosysteme

Zu Beginn des Berichterstattungsprozesses beurteilt das Unternehmen zunächst die Taxonomiefähigkeit seiner Wirtschaftsaktivitäten. Eine Wirtschaftsaktivität gilt dann als taxonomiefähig, wenn sie in einem oder mehreren der Anhänge zu den delegierten Rechtsakten gelistet ist und der Tätigkeitsbeschreibung entspricht. Einen praktischen Überblick über alle taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten bietet auch der von der EU kostenfrei online zur Verfügung gestellte „EU Taxonomy Compass“ ( https://ec.europa.eu/sustainable-finance-taxonomy/taxonomy-compass).

Sobald feststeht, welche Wirtschaftstätigkeiten grundsätzlich von der EU-Taxonomie abgedeckt werden, ist zu beurteilen, ob diese im Einklang mit den Anforderungen der EU-Taxonomie durchgeführt werden: Um als ökologisch nachhaltig – und damit taxonomiekonform – eingestuft zu werden, muss eine Wirtschaftsaktivität die sogenannten technischen Bewertungskriterien erfüllen. Diese Kriterien sind ebenfalls in den Anhängen zu den Umweltzielen der Taxonomie festgelegt und definieren die Voraussetzungen, die sicherstellen, dass eine Aktivität einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem der Umweltziele leistet, ohne dabei die anderen Ziele zu beeinträchtigen (sogenannte DNSH-Kriterien – „Do no significant harm“). Darüber hinaus ist für die Taxonomiekonformität die Einhaltung des sozialen Mindestschutzes („Minimum Social Safeguards“) erforderlich.

Nachdem die taxonomiefähigen und -konformen Anteile an Umsatzerlösen, die CapEx (capital expenditures / Investitionsausgaben für längerfristige Anlagegüter) und die OpEx (Operational Expenditures / Betriebsausgaben) ermittelt wurden, müssen diese schließlich in die vorgeschriebenen Meldebögen eingetragen und neben einigen qualitativen Angaben in einem separaten Abschnitt im Umweltkapitel der Nachhaltigkeitserklärung offengelegt werden.

Bei der jährlichen Analyse der taxonomiefähigen und -konformen Wirtschaftsaktivitäten sollten stets die regulatorischen Entwicklungen im Blick behalten werden, da eine sukzessive Erweiterung der EU-Taxonomie um neue Sektoren und Wirtschaftsaktivitäten vorgesehen ist: Erst kürzlich am 8. Januar 2025 hat die Platform on Sustainable Finance (PSF) einen Entwurf mit Empfehlungen zur Aufnahme neuer Wirtschaftstätigkeiten und zur Änderung von technischen Bewertungskriterien bereits abgedeckter Wirtschaftstätigkeiten veröffentlicht und bis 5. Februar 2025 zur Konsultation gestellt. Auf dieser Basis wird die EU-Kommission hierzu perspektivisch einen weiteren delegierten Rechtsakt erlassen.

Herausforderungen und Lösungsansätze
Die Taxonomieverordnung stellt vor allem bei der erstmaligen Umsetzung eine große Herausforderung dar. Eine erfolgreiche Implementierung erfordert eine gründliche Analyse sowie eine klare Strategie: Unternehmen sollten ihre internen Prozesse, IT-Systeme und Kontrollmechanismen frühzeitig anpassen, um die Anforderungen der Tax-VO zu erfüllen. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den relevanten Aktivitätskategorien und den technischen Kriterien der Taxonomie kann zudem für strategische Entscheidungen, beispielweise Investitionen, von Bedeutung sein. Es empfiehlt sich, klare Verantwortlichkeiten festzulegen, interne Expertise aufzubauen und gegebenenfalls externe Unterstützung hinzuzuziehen. Aufgrund der zahlreichen Auslegungsmöglichkeiten und der mit der CSRD einhergehenden inhaltlichen Prüfungspflicht der Taxonomie-Berichterstattung sollte der Wirtschaftsprüfer frühzeitig eingebunden werden. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Prozesse prüfsicher gestaltet und dokumentiert sind.

Die EU-Taxonomie ist ein entscheidender Schritt zur nachhaltigen Transformation der Wirtschaft. Durch klare Kennzahlen und erweiterte Berichtspflichten wird sie zur Grundlage für ökologisch nachhaltige Investitionsentscheidungen. Unternehmen sollten die Umsetzung proaktiv angehen, um Finanzierungsmöglichkeiten langfristig zu sichern, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und einen glaubhaften Beitrag zu den Klimazielen der EU zu leisten.

Dr. Christian Maier ist Partner und Wirtschaftsprüfer/CPA am Standort Stuttgart der Nürnberger Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Rödl & Partner. Annalena Krueger ist Associate bei Rödl & Partner in Nürnberg ( www.roedl.de).

Quelle: WIM 02-03|2025

Dr. Maria Hammer wird neue Leiterin der Geschäftsstelle am EnCN und NCT

Langfristiges Engagement der Hochschulen und der Stadt Nürnberg stärkt die Energieinnovation in der Region.

Der Energie Campus Nürnberg (EnCN) und Nuremberg Campus of Technology (NCT) startet mit einer neuen Führungspersönlichkeit ins Jahr 2025: Dr. Maria Hammer hat zum 1. Januar 2025 die Leitung der Geschäftsstelle des EnCN und NCT übernommen. Mit ihrer umfangreichen Erfahrung in Wissenschaft, Lehre und Projektmanagement bringt sie optimale Voraussetzungen mit, um die interdisziplinäre Forschungsarbeit des EnCN und NCT weiter voranzutreiben und die Kooperationen mit Partnern aus Industrie und Wissenschaft auszubauen.

Dr. Hammer ist Diplom-Ingenieurin (Univ.) und promovierte in Experimenteller Physik mit Schwerpunkt auf Photovoltaik und sammelte bereits während ihres Studiums fundierte Kenntnisse in der Energietechnik, unter anderem durch ihre Tätigkeit als Assistentin in der entsprechenden Vorlesung. Ihre Karriere führte sie an renommierte Forschungseinrichtungen wie die Julius-Maximilians-Universität Würzburg, die Universität Oldenburg und die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU), wo sie sich intensiv mit innovativen Ansätzen zur Solarenergie beschäftigte. Zuletzt leitete sie als Managing Director das FAU Profilzentrum Solar und war maßgeblich an der strategischen Ausrichtung und Koordination wegweisender Forschungsprojekte im Bereich der erneuerbaren Energien beteiligt. 

Mit ihrer Expertise in der Photovoltaik, der Materialforschung und den erneuerbaren Energietechnologien hat Dr. Hammer nicht nur in der Forschung, sondern auch in der strategischen Vernetzung und Projektkoordination wichtige Akzente gesetzt. Sie leitete unter anderem ein Solarzellenlabor, koordinierte umfangreiche Projekte mit namhaften Industriepartnern und trug zur Beantragung von Großgeräten sowie Verbundforschungsvorhaben bei.

„Ich freue mich darauf, die Zukunft des EnCN und NCT gemeinsam aktiv zu gestalten“, sagt Dr. Hammer. „Mit der Unterstützung des bayerischen Staates und der Stadt Nürnberg sowie der Bündelung exzellenter Forschung an der FAU, der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm (Ohm), der Hochschule Ansbach und am Fraunhofer Institut IISB haben der EnCN und der NCT als Forschungsplattformen beeindruckende Erfolge erzielt. Sie bilden eine einzigartige Grundlage für Innovationen in der Energietechnologie. Auf diesem starken Fundament möchte ich aufbauen und neue Impulse setzen, um nachhaltige Lösungen für die Energiewende zu entwickeln und die Innovationskraft der Region weiter zu stärken.“

Neben ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit verfügt Dr. Hammer über umfangreiche Erfahrung in der Lehre, sowohl an Universitäten als auch in der schulischen Bildung. Diese Fähigkeit, komplexe Themen verständlich zu vermitteln, wird auch am EnCN und NCT eine zentrale Rolle spielen, um den Dialog zwischen den verschiedenen Forschungsbereichen und externen Partnern zu fördern.

Prof. Dr. Christoph Brabec, Vorsitzender Sprecher der wissenschaftlichen Leitung des EnCN, ergänzt: „Mit Dr. Hammer gewinnen wir eine herausragende Wissenschaftlerin und erfahrene Führungspersönlichkeit. Wir sind überzeugt, dass sie den EnCN mit ihrer Vision und ihrem Engagement nachhaltig prägen wird. Ihre Expertise wird dazu beitragen, die Energieforschung auf ein neues Niveau zu heben und die Zusammenarbeit mit unseren Partnern weiter zu intensivieren.“

Mit der Berufung von Dr. Hammer setzen der EnCN und NCT ein klares Signal für die Zukunft: Die Bündelung wissenschaftlicher Expertise und Innovationskraft soll nicht nur die Energiewende vorantreiben, sondern auch einen nachhaltigen Beitrag zur Gesellschaft und in der Region leisten. 

Aus diesem Grund fördert und unterstützt die Stadt Nürnberg den EnCN als zentrale Forschungsplattform für Innovation und nachhaltige Transformation der Unternehmen vor Ort. Der Campus ist darüber hinaus Impulsgeber für die Entwicklung des ehemaligen Fabrikareals „Auf AEG“ in ein Wissens- und Technologiequartier. Wirtschafts- und Wissenschaftsreferentin Dr. Andrea Heilmaier sagt hierzu: „Der Energie Campus Nürnberg ist ein Glücksgriff für Nürnberg. Er steht für Spitzenforschung made in Nürnberg, ist verlässlicher Forschungs- und Entwicklungspartner der Unternehmen vor Ort und positioniert Nürnberg als führenden Energietechnologie-Standort. Ich wünsche der neuen Leiterin der Geschäftsstelle Dr. Maria Hammer viel Erfolg dabei, den Energie Campus Nürnberg in die Zukunft zu führen!“

Für die FAU und die Ohm ist der EnCN ein fester Bestandteil ihrer Forschungsstrategie. Prof. Dr. Joachim Hornegger, Präsident der FAU, sieht die Zukunft des EnCN wie folgt: „Der Energie Campus Nürnberg ist eine leistungsstarke Technologie- und Kooperationsplattform für innovative Energieforschung, die sich am Standort Nürnberg etabliert hat und weit über die Grenzen Bayerns hinaus national wie international hohe Anerkennung genießt. Angesichts der wegweisenden Erfolge und der strategischen Bedeutung des EnCN für die Energieforschung bekräftigt die FAU ihr Engagement. Wir werden den EnCN weiterhin unterstützen und uns an seiner Gestaltung beteiligen.“ 

Auch für die Ohm ist der EnCN ein Leuchtturm für Ihre Energieforschung. Prof. Dr. Niels Oberbeck, Präsident der Ohm sagt: „Für die Ohm ist der EnCN ein bedeutender Standort, der durch seine Infrastruktur erfolgreiche Forschung und die Zusammenarbeit mit attraktiven Partnern ermöglicht. Unsere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler profitieren außerordentlich von dieser Innovationsplattform, die langfristige Partnerschaften mit Unternehmen fördert und auf deren Basis bereits zahlreiche gemeinsame Projekte in Forschung und Transfer inklusive mehrerer Ausgründungen umgesetzt werden konnten. Der EnCN ist ein zentraler Bestandteil der Forschungsstrategie der Ohm und wichtiger Partner ihres Promotionszentrums Energietechnik. Die Ohm wird den EnCN auch weiterhin nachhaltig unterstützen, fördern und aktiv daran mitwirken, ihn als Brücke zwischen Wissenschaft und Industrie sowie als Katalysator für Energieforschung weiterzuentwickeln.“ 

Quelle: Energie Campus Nürnberg

Bayerische Kreislaufwirtschafts- und Ressourceneffizienztage (KReTa) 2025 in Nürnberg

Am 19. und 20.05.2025 finden die Bayerischen Kreislaufwirtschafts- und Ressourceneffizienztage (KReTa) 2025 im Haus der Wirtschaft statt. Ein spannendes Programm sowie interaktive Sessions bieten die Chance zur Diskussion und zum Austausch mit Vertretern aus Politik, Verwaltung und Unternehmen. Eine begleitende Ausstellung ergänzt das Programm.

Im Mittelpunkt der kostenfreien Veranstaltung stehen übergeordnete Ziele der Kreislaufwirtschaft, der Ressourcenschonung und des Klimaschutzes. Teilnehmende können sich zu Themen wie Kreislaufführung von Kunststoffen, Recyclingbaustoffe, Ökobilanzierung, KI und Digitalisierung sowie nachhaltige Recyclingstrategien informieren. Außerdem diskutieren Expertinnen und Experten über Strategien der Kreislaufwirtschaft und über die Möglichkeiten der Zirkularität bei der Energiewende.

Hier geht es zum Programm und zur Anmeldung: www.rez.bayern.de/kreta

Die IHK Nürnberg für Mittelfranken unterstützt die Veranstaltung als Gastgeberin im Haus der Wirtschaft sowie im Rahmen des bayerischen Kooperationsprojektes. Das Ressourceneffizienz-Zentrum Bayern (REZ) ist ein Projekt des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz und wird durch das Bayerische Landesamt für Umwelt in Zusammenarbeit mit den Bayerischen Industrie- und Handelskammern umgesetzt.

 

Weitere Informationen: REZ | 0821 9071-5276 | rez@lfu.bayern.de

IHK-Energie- und Ressourcen-Scouts: Neuer Kurs startet am 27.3.2025

IHK-Energie- und Ressourcen-Scouts sind kaufmännische oder gewerblich-technische Auszubildende, die sich bei der IHK zu den Themen Energie und Ressourceneffizienz sowie Klimaschutz im Betrieb qualifizieren.

Die Auszubildenden durchlaufen Workshops, in denen sie nicht nur theoretisch lernen, wo Effizienzpotenziale in ihren Ausbildungsbetrieben verborgen sind, sondern sie üben auch praktisch und im Team das Erheben und Bewerten von Energiedaten mit verschiedenen Messgeräten.

Mit diesem Know-how gehen sie in ihren Unternehmen auf die Suche nach  Stromfressern, ineffizienten Prozessen und Abläufen. Sie entwickeln eigenverantwortlich ein Effizienzprojekt zur Einsparung von Energie und anderen Ressourcen im Ausbildungsbetrieb.  Die Scouts können so beachtliche Effizienzpotenziale heben, sei es beim Stromverbrauch, beim Einsatz von Wasser, Papier oder auch hinsichtlich Abfällen und Ausschuss.

Der nächste Kurs startet am 27. März 2025. Weitere Workshops finden statt am: 15. Mai, 5. Juni und 10. Juli 2025. 

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier. Einige Plätze sind noch frei.

IHK-Ansprechpartnerin:
Katharina Boehlke
Tel. 0911 1335 1302 | katharina.boehlke@nuernberg.ihk.de

Veranstaltungsübersicht

Wissenswertes aus BAYERN

BAYERN

Bayerischer Ressourceneffizienzpreis 2025 - Bewerbung möglich bis 10. März 2025

Das Bayerische Umweltministerium und das Ressourceneffizienz-Zentrum Bayern (REZ) würdigen auch 2025 wieder den nachhaltigen Umgang bayerischer Unternehmen mit natürlichen Ressourcen. Die Bewerbungsfrist endet am 10. März!

Das REZ und das Bayerische Umweltministerium zeichnen mit dem Bayerischen Ressourceneffizienzpreis 2025 Unternehmen aus, die Maßnahmen zur Erhöhung der Rohstoff- und Materialeffizienz in einem oder mehreren der folgenden Themenschwerpunkte einsetzen:

  • Automatisierung, Digitalisierung und neue Geschäftsmodelle im Bereich der Produktion
  • Substitution von Werkstoffen/Materialien
  • Einsatz von Sekundärrohstoffen
  • Integrierte Produktpolitik
  • Stärkung der Kreislaufwirtschaft: Recyclingtechnologien und ressourceneffiziente Rohstoffrückgewinnung und -aufbereitung
  • Ökologische Produktentwicklung unter Berücksichtigung des gesamten Produktlebenszyklus
  • Ressourcenschonung durch zielgerichtete Änderung von eingesetzten Prozessen oder Verfahren

Neben einem Preisgeld von insgesamt 10.000 € erhalten die Gewinner unter anderem einen Imagefilm, der das Unternehmen und dessen herausragende Leistung im Bereich Ressourceneffizienz hervorhebt, und die Darstellung des Unternehmens als Praxisbeispiel des REZ.

Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen mit Hauptsitz oder Niederlassung in Bayern. Bewerben Sie sich bis zum 10. März 2025, 12 Uhr (Einlaufdatum) unter www.rez.bayern.de. Für Fragen kontaktieren Sie das REZ unter rez@lfu.bayern.de mit dem Betreff „Ressourceneffizienzpreis 2025“.

REZ | 0821 9071-5276 | rez@lfu.bayern.de.

IHK-Rohstoffreport Bayern 2025: Rohstoffversorgung macht weiter Sorgen

IHK-Rohstoffreport Bayern 2025: 60 Prozent der Betriebe erwarten Verschlechterung der Versorgungslage. 

Die Unternehmen im Freistaat sorgen sich um ihre Rohstoffversorgung.  Über ein Viertel (28 Prozent) berichtet von akuten Versorgungsengpässen. Diesen Unternehmen fehlt es in der Hälfte der Fälle (48 Prozent) an Steinen und Erden, zu denen Sand, Kies, Gips und Zement gehören. Danach folgen Basismetalle (43 Prozent) wie Eisen, Kupfer, Aluminium und an dritter Stelle Stahlveredler (14 Prozent, Mehrfachnennungen möglich), darunter Chrom, Kobalt und Mangan.

Steigende Preise belasten die Wirtschaft zusätzlich und betreffen besonders die Basismetalle (61 Prozent der betroffenen Betriebe) sowie die Steine und Erden (41 Prozent). Insgesamt berichten drei Viertel der befragten Unternehmen von überdurchschnittlich anziehenden Preisen für ihren Rohstoffbedarf. 

Zudem rechnen 60 Prozent der Betriebe in den nächsten fünf Jahren mit einer weiteren Verschlechterung der Versorgungslage. Als Gründe sehen sie vor allem geopolitische Unsicherheiten und wachsende bürokratische Hürden. Von der Politik fordern die Unternehmen daher weniger Hürden bei der Gewinnung heimischer Rohstoffe wie Kies und Sand, aber auch möglichst freien Zugang zu den Weltmärkten ohne Handelsbeschränkungen. An der Befragung nahmen rund 650 Unternehmen aus ganz Bayern teil.

Download: „Rohstoffreport Bayern 2025“

Quelle: BIHK

Wissenswertes aus DEUTSCHLAND

DEUTSCHLAND

Versorgungssicherheit mit Wasserstoff: Szenarienrechnungen des Dachverbandes der Gasnetzbetreiber Entso-G

Ende Dezember 2024 hat der europäische Verband Entso-G den Entwurf seines Berichts mit der Überschrift „Lücken in der Wasserstoffinfrastruktur“ zur Konsultation veröffentlicht. Laut dem Bericht steht Europa vor erheblichen Herausforderungen bei der Schaffung einer flächendeckenden Wasserstoff-Infrastruktur. Engpässe, regionale Ungleichheiten und eine unzureichende Produktion machen eine Priorisierung des Wasserstoffverbrauchs unumgänglich.

Wichtige Punkte des Berichts: 

Regionale Konzentration:

  • Nordwestdeutschland, Belgien und die Niederlande sind Vorreiter bei der Entwicklung von Wasserstoff-Pipelines, Speichern und Import-Terminals. 
  • Andere Regionen, wie Südwestfrankreich, Slowenien, Irland und Großbritannien, hinken hinterher oder bleiben isoliert, teils bis 2040.

Engpässe und Lücken:

  • Länder wie die Slowakei, Ungarn oder Kroatien könnten lange Zeit ohne Anschluss an ein Wasserstoffnetz bleiben (sogar bis 2040).
  • Speicheranlagen werden bis 2040 nur in wenigen Ländern entstehen - darunter Deutschland, Spanien, Dänemark).

Produktion und Import:

  • Bis 2030 wird Europa etwa 258.000 GWh grünen Wasserstoff per Elektrolyse produzieren können. Spanien und Finnland sind Spitzenreiter, Deutschland folgt mit 28.900 GWh.
  • Zusätzlich sollen 224.000 GWh Wasserstoff aus Erdgas (mit CO₂-Abscheidung) kommen.
  • Importprognosen via Pipeline (z. B. aus Norwegen oder Nordafrika) und per Schiff sind optimistisch, aber von geopolitischen und wirtschaftlichen Unsicherheiten geprägt.

Nachfrage übersteigt Angebot:

  • Selbst im optimistischeren „Advanced“-Szenario reichen die Produktion und der Import nicht aus, um die Nachfrage bis 2040 zu decken.
  • Eine Steuerung und Priorisierung der Wasserstoff-Nutzung wird als notwendig angesehen.
  • In Deutschland: Der Bedarf im Jahr 2030 könnte bei 549.000 GWh liegen. Das Angebot aus heimischer Produktion und Import liegt je nach Szenario zwischen 319.000 und 340.000 GWh.

Bericht: Draft Hydrogen Infrastructure Gaps Identification Report_for consultation_0_1.pdf (PDF, nicht barrierefrei, 9 MB)

Quelle: DIHK-Loise Maizieres

Klimaschutzverträge (KSV) für CCS-Projekte erfordern eine Änderung des KSpG

Das BMWK plant, die Klimaschutzverträge mit der Industrie erstmals für die CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS) sowie die CO2-Nutzung (CCU) zu öffnen. Dies setzt allerdings eine Änderung des Kohlendioxid-Speichergesetzes (KSpG) sowie gesicherte Haushaltsmittel voraus, die aufgrund der aktuellen politischen und finanziellen Lage unsicher sind.

In der zweiten Ausschreibungsrunde stehen 12 Milliarden Euro zur Verfügung, um insbesondere unvermeidbare Emissionen in Sektoren wie Zement, Kalk und Müllverbrennungsanlagen zu adressieren. Sektoren, wie Eisen und Stahl, bleiben ausgeschlossen, was für Diskussionen sorgt.

Die Industrie zeigt großes Interesse: Von den 130 eingereichten Projekten setzen viele auf CCUS-Technologien und könnten so etwa 32 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente einsparen, was rund 20 Prozent der Industrieemissionen von 2023 entspricht. Dennoch ist der Erfolg der Förderung gefährdet, da der Entwurf der Förderrichtlinie den Widerruf von Förderbescheiden erlaubt, falls die Finanzierung nicht gesichert werden kann. 

Quelle: DIHK-Louise Maizieres

Festlegung FAUNA der Bundesnetzagentur

Hintergrund: Ab dem 1. Januar 2025 tritt die neue Festlegung FAUNA der Bundesnetzagentur (BNetzA) in Kraft. Diese regelt den Ausnahmetatbestand des Paragrafen 71k im Gebäudeenergiegesetz (GEG) und setzt hohe Anforderungen für die Ausweisung von Wasserstoffnetzgebieten. Ziel der Festlegung ist es, Verbraucher vor überzogenen Erwartungen an Wasserstoff als Energieträger zu schützen und verbindliche Fahrpläne für dessen Integration zu schaffen.

Kernpunkte der Festlegung FAUNA:

  1. Detaillierte Businesspläne: Gasverteilnetzbetreiber müssen gemeinsam mit der für die kommunale Wärmeplanung zuständigen Stelle (meist die Kommune) umfangreiche Businesspläne einreichen. Diese Pläne umfassen Prognosen, die Entwicklung des Wasserstoffnetzes und detaillierte Angaben zur Versorgungssicherheit.
  2. Prüfkriterien der Bundesnetzagentur:
    - Netzbetreiber müssen Nachweise zur technischen Eignung ihrer Infrastruktur erbringen, z. B. Herstellernachweise oder gutachterliche Bewertungen.
    - Angaben zu den betroffenen Gebäuden, einschließlich Baujahr, Nutzung und Zustand der Rohrleitungen, sind erforderlich.
    - Zusätzlich müssen Angaben zur lokalen Wasserstoffproduktion, Speichermöglichkeiten und Versorgungssicherheit gemacht werden.
  3. Fristen: Die Frist zur Einreichung der Anträge endet am 30. Juni 2028 für die kleineren Kommunen. Netzbetreiber können jedoch drei Monate zusätzliche Zeit für die Einreichung des Netzentwicklungsplans erhalten, wenn das Wasserstoffnetzgebiet über ein vorgelagertes Fernleitungsnetz gespeist wird.

Die Anforderungen der BNetzA wurden von Gasnetzbetreibern als überzogen kritisiert. Es wird auch der Behörde vorgeworfen, Wasserstoff im Wärmemarkt verhindern zu wollen. Die Bundesnetzagentur betont jedoch die Notwendigkeit, Verbindlichkeit in die Fahrpläne hineinzubekommen und Verbraucher vor Heizungsfehlentscheidungen und unrealistischen Erwartungen zu schützen. Eine Lockerung der gesetzlichen Frist war aus rechtlichen Gründen nicht möglich, jedoch verzichtet die BNetzA auf die Beauftragung eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers, um den Prozess zu vereinfachen.

Auch rechnet die Bundesnetzagentur mit einer begrenzten Zahl von Anträgen, da von den rund 900 Gasverteilnetzbetreibern nur ein geringer Anteil Wasserstoffnetzgebiete ausweisen werde. Die DIHK hatte eine Stellungnahme zur FAUNA-Festlegung eingereicht. 

Quelle: DIHK-Louise Maizieres

Förderprogramm für klimaneutrale Technologien

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind juristische Personen (öffentliche oder private Einrichtungen) die einen Hauptsitz in einem berechtigten Land haben. Begünstigte und angeschlossene Unternehmen müssen sich, bevor sie einen Förderantrag stellen, in ein Teilnehmerregister eintragen.

Was wird gefördert?

Die Themen sollen darauf abzielen, kohlenstoffarme Technologien und Prozessen zu unterstützen und voranzutreiben, um den Klimawandel in den in Anhang I und Anhang III aufgeführten Sektoren für die EU ET-Richtlinie 2003/87/EC erheblich zu mildern und nachhaltige Entwicklung und technologische Führung in Europa zu fördern.

Aktivitäten, die finanziert werden können:

Innovation bei kohlenstoffarmen Technologien und Prozessen:

  • Aktivitäten, die Innovationen bei kohlenstoffarmen Technologien und Prozessen in Sektoren unterstützen, die in Anhang I und Anhang III für die EU ETS-Richtlinie 2003/87 aufgeführt sind, einschließlich Projekte in der Elektrifizierung und Energieeffizienz innerhalb von industriellen Prozessen und Energiesystemen; Aktivitäten, die umweltbewusste Kohlenstoffabscheidung und -nutzung (CCU) beinhalten, die signifikant erheblich sind bei der Minderung des Klimawandels; Entwicklung von Produkten, die kohlenstoffintensive ersetzen und die in Anhang I aufgeführten Sektoren der EU-ET-Richtlinie erzeugt werden.

Kohlenstoffdioxid - Carbon Capture and Storage (CCS):

  • Aktivitäten, die den Bau und den Betrieb von Projekten unterstützen, die sich auf die umweltbewusste Erfassung und geologische Speicherung von CO2 (CCS) konzentrieren

Innovative Technologien für erneuerbare Energien und Energiespeicher:

  • Aktivitäten, die den Bau und den Betrieb von innovativen Technologien für erneuerbare Energien und Energiespeicher unterstützen

Wasserstoffverbrauch in der Industrie (Wasserstoffverbrauch als Energieträger, Reduktionsmittel oder Ausgangsmaterial) und Wasserstoffproduktionsprojekte mit einem ausreichenden Grad an Innovation können unter diesen Themen finanziert werden. Interessenten für Projekte, die reife Elektrolyseurtechnologien für die Herstellung von RFNBO -Wasserstoff installieren und betreiben wollen, ohne zusätzliche relevante Innovationen bei der Verwendung des produzierten Wasserstoffs, mögen sich für den Innovationsfondsauktions-Aufruf für RFNBO -Wasserstoff zu bewerben.

Wie werden die Vorhaben finanziert?

Das geschätzte verfügbare Abrufbudget beträgt 2,4 Milliarden Euro. Der Betrag kann maximal um 40 Prozent erhöht werden. Spezifische Budgetinformationen pro Thema finden man in einer Tabelle auf Seite 11 des Calls.

Wie funktioniert’s?

Vorschläge müssen bis zum 24. April 2025 (17 Uhr CET) über das elektronische Einreichungssystem auf der Seite EU Funding & Tenders Portal (Abschnitt Start submission) eingereicht werden. Vorschläge (einschließlich Anhänge und unterstützender Dokumente) müssen unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare vorgelegt werden. Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle angeforderten Informationen und alle erforderlichen Anhänge und unterstützenden Dokumente enthalten. Die angeforderten Dokumente werden im Call auf den Seiten 12 f. aufgelistet.

Über den Innovfund Helpdesk lassen sich Fragen zur Call-Dokumentation, Anwendung und Bewerbung stellen.

Quelle: DIHK

Die neue DIHK-Hauptgeschäftsführerin Helena Melnikov mahnt Reformen und Impulse an: 2025 zum Chancenjahr machen!

Einen klaren Fokus auf Unternehmertum und Rahmenbedingungen, die Wachstum ermöglichen, wünscht sich Helena Melnikov, die neue Hauptgeschäftsführerin der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), für 2025. Nachfolgend beschreibt sie die Leitplanken für ein starkes Deutschland in einem starken Europa.

Dieser Jahreswechsel lässt uns kaum Zeit zum Durchatmen. Globale Unsicherheiten, wirtschaftliche Umbrüche und politische Spannungen haben ein seit Jahrzehnten nicht gekanntes Ausmaß erreicht. Hinzu kommt in Deutschland eine ungewöhnlich lange Phase der wirtschaftlichen Stagnation. Diese Situation verlangt den deutschen Unternehmen viel ab.

Während alle anderen Industrieländer nach den aktuellen Zahlen der OECD wachsen, führen wir als Schlusslicht vor allem Diskussionen über neue Schulden und mehr Umverteilung. Wir sollten endlich über strukturelle Reformen und greifbare Wachstumsimpulse sprechen – und dabei genau auf die Unternehmen hören.

Wirtschaft stärken, Zukunft sichern 
Ohne starke Unternehmen gibt es keinen starken Standort und umgekehrt. In Deutschland brauchen wir daher einen klaren Fokus auf das Unternehmertum und auf Rahmenbedingungen, die Wachstum ermöglichen. Dazu gehören der konsequente Abbau von Bürokratie und übermäßig langen Genehmigungsverfahren, eine belastbare Infrastruktur, bezahlbare Energiepreise und ausreichend Fachkräfte – um nur einige drängende Themen zu nennen.

Seit 15 Jahren arbeite ich an den Schnittstellen von Wirtschaft und Politik. Ich habe viele Unternehmen vor Ort besucht und gerade dort viel über Regulierung gelernt: Gut gemeint ist oft nicht gut gemacht. Das gilt für Berlin ebenso wie für Brüssel.

Die künftige Bundesregierung wie auch die neue EU-Kommission müssen den Unternehmen wieder Luft zum Atmen und Raum zum Agieren lassen. Der Staat setzt den Rahmen für wirtschaftlichen Wettbewerb, aber er darf nicht lenkend in den Wettbewerb eingreifen. Er hat mit seinen Kernaufgaben genug zu tun, die auch für eine funktionierende Wirtschaft elementar sind, wie Sicherheit, Bildung und Infrastruktur. Hier gibt es aktuell erheblichen Nachholbedarf.

Auf europäischer Ebene müssen die Bürokratie konsequent abgebaut und Märkte durch gezielte Handelsabkommen geöffnet werden.

Chancen nutzen, Partner gewinnen
International sind Offenheit und wirtschaftliche Stärke die Schlüssel, um neue Partnerschaften einzugehen und bestehende auszubauen. Mehr als 90 Prozent des globalen Wirtschaftswachstums finden heute außerhalb Europas statt. Ein Lichtblick ist das – wenn auch noch längst nicht ratifizierte – Mercosur-Abkommen im vergangenen Jahr, das uns einen Markt mit 270 Millionen Einwohnern eröffnet. Es ist essenziell, dass wir weiterhin für die Vorteile und für mehr Freihandelsabkommen eintreten. Dazu gehört insbesondere ein Abkommen mit Indien, dessen Wirtschaft bis 2030 zur drittgrößten der Welt heranwachsen soll. Das erweitert nicht nur die Exportmöglichkeiten für deutsche Unternehmen, sondern treibt auch die Diversifikation der Lieferketten voran und ist ein wichtiger Schritt, um Abhängigkeiten von einzelnen Märkten zu verringern.

Unternehmen agieren in Deutschland und weltweit im Wettbewerb, auf eigenes Risiko und daher verantwortlich. Sie verdienen mehr Freiraum, Wertschätzung und Verständnis statt immer neuer Berichtspflichten, bürokratischer Auflagen und höherer Abgaben.

Gemeinsam gestalten, gemeinsam wachsen
Ich bin überzeugt: Wir stehen als starke Stimme der Wirtschaft genau an der richtigen Stelle, um Impulse zu setzen und Orientierung zu geben. Gemeinsam mit Ihnen können wir erreichen, dass die berechtigten Belange der Unternehmen wieder stärker in den Fokus rücken – nicht nur als Thema für Sonntagsreden, sondern in längst überfälligen Reformen, die bei den Unternehmen spürbar ankommen. Denn nur so bleibt unsere Wirtschaft der Motor für Wachstum, Innovation und Stabilität. Nur dies eröffnet uns Chancen für Veränderung und Fortschritt. 

Deutschland ist heute noch Europas größte Volkswirtschaft und die drittgrößte der Welt. Doch dieser Status ist keine Garantie, sondern eine Verpflichtung. Die vordringlichste Aufgabe für uns alle ist, für Rahmenbedingungen zu kämpfen, unter denen die Wirtschaft wieder wachsen kann. Und niemand ist so nah am Puls der Wirtschaft wie die DIHK und ihr Netzwerk aus 79 IHKs in Deutschland und 150 AHK-Standorten weltweit.

Wir stehen bereit, diese Aufgabe mit Entschlossenheit anzugehen. Gemeinsam können wir 2025 zum Jahr des Aufbruchs machen – für ein starkes Deutschland in einem starken Europa.

Lassen Sie uns 2025 zum Chancenjahr machen! 

Quelle: DIHK

BMUV veröffentlicht Referentenentwürfe zur Umsetzung der IndustrieEmissionen (IE)-Richtlinie

Verbändeanhörung zu Artikelgesetz und Mantelverordnung

Die umfangreichen Dokumentenpakete umfassen Referentenentwürfe für ein Artikelgesetz und eine Mantel Verordnung sowie einen Fact-Sheet zur Zusammenfassung der Regelungen. Mit dem Artikelgesetz sollen unter anderem das Bundes-Immissionsschutz-(BImSchG), Kreislaufwirtschafts-, Bundesberg- und Umweltrechtbehelfsgesetz geändert werden.

Zudem werden zahlreiche Verordnungen zur Umsetzung des BImSchG (BImSchV) mit einer Mantelverordnung geändert. Neu eingeführt werden soll eine 45. BImSchV zur Umsetzung von Managementvorgaben und Umweltleistungswerten in Industrieanlagen (IE-Managementverordnung). 

Einen Kabinettsentwurf strebt das BMUV erst nach der Bundestagswahl an. Später soll noch ein Paket zur Anpassung von Verwaltungsvorschriften (u. a. TA Luft) folgen. Deutschland muss die IE-Richtlinie (IED) bis Juli 2026 umsetzen.  

Link des BMUV

Quelle: DIHK

DIHK-Stellungnahme zur Umsetzung der IE-Richtlinie

In der Stellungnahme empfiehlt die DIHK, die IE-Richtlinie (IED) Eins-zu-Eins umzusetzen, Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und Beschlüsse des Bund-Länder-Beschleunigungspaktes vollständig umzusetzen. Um diese Ziele zu erreichen, schlägt die DIHK eine Reihe von Anpassungen am Artikelgesetz und der Mantelverordnung vor.

Vor allem für große Anlagen der Industrie und der Ver- und Entsorgungswirtschaft ergeben sich neue oder erweiterte Anforderungen, die zu erheblichen Kostensteigerungen führen und Genehmigungsverfahren verlängern. Um diese Belastung von Unternehmen zu vermeiden, sollten folgende Anpassungen vorgenommen werden:

  • Anwendung auf IED-Anlage beschränken: Durch die Umsetzung der IE-Richtlinie sollten Unternehmen in Deutschland keine Wettbewerbsnachteile im Vergleich zu ihren europäischen Wettbewerbern erhalten. Deshalb sollten sich die erweiterten Zweckbestimmungen (§ 1 BImSchG), Betreiberpflichten (§ 5 BImSchG), Verordnungsermächtigungen (§ 7 Absatz 1 BImSchG) ausschließlich auf Anlagen beschränken, die unter den Anwendungsbereich der IE-Richtlinie fallen.
  • Anforderungen nicht über europäische Vorgaben hinaus umsetzen: Insbesondere an das Umweltmanagement stellen die Referentenentwürfe erweiterte Anforderungen (bspw. zu Transformationsplänen, Umweltleistungswerten und Anlagen 1 und 2) , die aus Gründen der europäischen Wettbewerbsgleichheit vermieden werden sollten.
  • Ausnahmetatbestände und Übergangsbestimmungen vollständig berücksichtigen: Insbesondere die Ausnahme der Abweichung von BVT-Schlussfolgerungen aufgrund „geographischer Standort“ und „lokale Umweltbedingungen“ fehlen.
  • Europarechtlich zulässige Erleichterungen in der 4. BImSchV ausschöpfen: Die neuen und erweiterten Anforderungen belasten Unternehmen und Genehmigungsbehörden zusätzlich. Deshalb sollten alle europarechtlich zulässigen Erleichterungen genutzt werden, um die Genehmigungsverfahren zu vereinfachen. In der 4. BImSchV sollten dazu alle förmlichen Genehmigungsverfahren vereinfacht werden, die nicht nach der IE-Richtlinie vorgeschrieben sind. Kleine oder einfache Anlagenarten sollten ganz vom immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren befreit werden.
  • Bund-Länder-Beschleunigungspakt vollständig umsetzen: Die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren dauern immer noch deutlich länger als die politisch und gesetzlich vorgesehene Dauer von 3 bzw. 7 Monaten. Deshalb sollten mit der IED-Umsetzung die im Bund-Länder-Beschleunigungspakt vorgesehenen Beschleunigungsmaßnahmen vollständig für alle Anlagenarten umgesetzt werden.

Vielen Dank für die zahlreichen Rückmeldungen. Das Gesetzgebungsverfahren wird voraussichtlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen. 

Die Stellungnahme finden Sie hier.

Quelle: DIHK
 

NKS: Beschluss einer Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie

Das Bundeskabinett hat am 4. Dezember eine Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKS) beschlossen. Das für die Unternehmen wichtige und positiv besetzte Thema Recycling sollte bürokratiearm und praxisnah umgesetzt werden, mahnt die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK).

Die Kreislaufwirtschaft stehe auch bei vielen Unternehmen auf der Agenda, betont der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer Achim Dercks. Ressourcenschonung könne helfen, "Rohstoffe effizienter zu nutzen und auch die Unabhängigkeit von einzelnen Lieferanten zu erhöhen", stellt er klar. "Deshalb ist es wichtig, dass die Politik hier die richtigen Signale sendet."

Er verweist auf die aktuelle DIHK-Umfrage zur Kreislaufwirtschaft. Sie zeige, dass viele Unternehmen den Übergang zu einer Circular Economy dann als Chance sähen, wenn diese bürokratiearm und mittelstandsfreundlich gestaltet werde. Mehr als jeder zweite Betrieb beschäftige sich aus eigenem Antrieb intensiv mit der Frage, wie er sein Geschäftsmodell mit Elementen der Kreislaufwirtschaft verbinden könne.  

Praxistauglichkeit beachten
Dercks: "Ambitionierte politische Ziele müssen daher aus Sicht der Wirtschaft auch daran gemessen werden, was in der Praxis funktionieren kann und was nicht. Denn drei von fünf Unternehmen befürchten zusätzliche Bürokratie etwa durch neue Dokumentationspflichten." Zahlreiche Betriebe bewerteten zudem den zeitlichen Rahmen als unrealistisch. Dies gelte insbesondere für Mindesteinsatzquoten für Sekundärmaterialien oder die geplante Einführung eines digitalen Produktpasses. 

"Kreislaufwirtschaft ist – wie das Wort schon sagt – vor allem eine Sache der Wirtschaft", so Dercks. "Politik kann hier nur erfolgreich sein, wenn sie bei geplanten Maßnahmen die Unternehmen frühzeitig einbindet, die digitale Infrastruktur vorantreibt und besonders den Mittelstand unterstützt."

Quelle: DIHK-Christoph Petri

NBS: Neue nationale Biodiversitätsstrategie verabschiedet - Wichtiges Signal an Politik und Gesellschaft

Die neue Nationale Biodiversitätsstrategie (NBS 2030) wurde noch im Dezember vom Kabinett beschlossen. Besonders spannend und relevant für die Wirtschaft sind folgende Punkte:

  • Ein Anreiz- bzw. Förderkonzept soll entwickelt werden, um zusätzliche Anreize für Unternehmen (insbesondere KMU) zu schaffen, Biodiversitätsmaßnahmen zu ergreifen, die über gesetzliche Anforderungen hinausgehen. 
  • Bis 2027 sollen Unterstützungsangebote und Umsetzungshilfen unter anderem zu den EU-Richtlinien und Verordnungen über Sorgfaltspflichten entwickelt und initiieret werden. 
  • Dialog, Initiativen, Praxis-Tools: Bis 2027 sollen der Dialog mit der Wirtschaft in Deutschland fortgeführt werden und es werden verstärkt Maßnahmen zu Aufklärung (insbesondere auch für KMU), Praxis-Tools, Standards sowie zur Unterstützung von Brancheninitiativen und freiwilligen Biodiversitäts-Maßnahmen und Commitments durchgeführt werden. 

Die vollständige Pressemitteilung und die Strategie zum Download gibt es unter www.bmuv.de.

Quelle: DIHK

Versorgungssicherheit Strom: Unternehmen leiden immer häufiger unter Stromausfällen

ie deutsche Wirtschaft sieht sich zunehmend mit Problemen bei der Stromversorgung konfrontiert. Das belegen Unternehmensbefragungen der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK). Demnach häufen sich Einschränkungen bei der Stromversorgung der Betriebe. Immer öfter kommt es zu kurzen Unterbrechungen.

"Viele Unternehmen machen sich zunehmend Sorgen um ihre Stromversorgung", berichtet der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer Achim Dercks von den Ergebnissen einer Sonderauswertung zum IHK-Energiewendebarometer 2024. "Selbst kurze Störungen machen den Betrieben zu schaffen. Sie können insbesondere in der Industrie zu großen Einschränkungen in den Produktionsprozessen führen." 

Daher sei es "besorgniserregend", dass mittlerweile fast ein Drittel der Industriebetriebe von Problemen durch Stromunterbrechungen betroffen sei, warnt Dercks. "Ein besonders starker Anstieg ist bei Stromausfällen von unter drei Minuten zu verzeichnen. Der Anteil der hiervon betroffenen Betriebe ist innerhalb von drei Jahren von 10 auf 16 Prozent gestiegen."

Die Auswertung legt auch die teilweise erheblichen finanziellen Auswirkungen dieser Stromausfälle auf die Betriebe offen: Rund die Hälfte der betroffenen Firmen verzeichnet zusätzliche Kosten, etwa durch Produktionsausfälle und Maschinenschäden. Diese Belastungen liegen für viele Unternehmen schnell zwischen 10.000 und 50.000 Euro. Sie werden vereinzelt sogar auf mehr als 100.000 Euro geschätzt. 

"Stabile Stromnetze müssen an einem Industriestandort wie Deutschland höchste Priorität haben", fordert deshalb Achim Dercks. "Das gilt angesichts der fortschreitenden Elektrifizierung der industriellen Produktionsprozesse umso mehr." 

Rund jedes zweite Unternehmen setzt auf Selbsthilfe
Laut der DIHK-Umfrage greifen immer mehr Unternehmen zur Selbsthilfe. Rund die Hälfte der Betriebe haben bereits eigene Vorkehrungen getroffen oder planen dies zumindest, um sich gegen Stromausfälle abzusichern. Hierzu gehören beispielsweise Instrumente wie Notstrom-Aggregate oder Stromspeicher.

Dercks: "Die Ergebnisse zeigen deutlich, dass Unternehmen, Netzbetreiber und Bundesnetzagentur gemeinsam nach guten Lösungen suchen sollten. Schließlich geht es um schwierige Abwägungsfragen, insbesondere welche Sicherheit das Stromnetz gewährleisten muss und wo umgekehrt die Verantwortung der Betriebe beginnt. Klar ist, dass ein weiterer Ausbau der Stromnetze auch bei dieser Herausforderung ein wichtiger Teil der Lösung sein kann."  

Hier gibt es die Umfrageergebnisse zum Download: Sonderauswertung Energiewende-Barometer 2024 (PDF, 105 KB)

Quelle: DIHK-Dr. Ulrike Beland

Ökodesign: Batteriepass umsetzen - DIN und DKE helfen mit Standard SPEC 99100

Praxisleitfaden für Inverkehrbringer 
Das Deutsche Institut für Normung e. V. (DIN) und die Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) haben nun mit der DIN DKE SPEC 99100 einen kostenfrei zugänglichen Standard veröffentlicht, der Unternehmen beim Erfüllen der Vorgaben unterstützen soll. Die Spezifikation legt Anforderungen an die Datenattribute fest, die im digitalen Batteriepass enthalten sein sollten. Diese umfassen sowohl gesetzlich verpflichtende als auch freiwillige Angaben.
Der Batteriepass gilt als Vorreiter für den allgemeinen Digitalen Produktpass (DPP).

Weiteres finden Sie unter www.dinmedia.de.
 
Quelle: DIHK

Bundespreis Ecodesign - Ausschreibung 2025

Unternehmen aller Größen und Branchen, Designer*innen und Studierende sind wieder aufgerufen, sich bis zum 14. April mit ihren Konzepten, Dienstleistungen und Produkten um den renommierten Designpreis zu bewerben. Seit 2012 loben das Bundesumweltministerium (BMUV) und das Umweltbundesamt (UBA) in Kooperation mit dem Internationalen Design Zentrum Berlin (IDZ) die höchste Auszeichnung der Bundesregierung für ökologisches Design aus.

Weitere Informationen unter www.bundespreis-ecodesign.de.

UVP: Bundesrat beschließt Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPVwV)

Mit dem Beschluss wird die bisherige Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPVwV) aus dem Jahr 1995 neu gefasst. Sie wird damit an die zahlreichen Gesetzesänderungen und Rechtsprechungen angepasst. Um in Kraft zu treten, muss sie noch verkündet werden.

In der Verwaltungsvorschrift werden Rechtsfragen zur Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) ausgelegt und für Behörden verbindlich festgelegt. Als besonders schwierig gelten beispielsweise die Untersuchung kumulativer Auswirkungen eines Projekts zusammen mit anderen Projekten (die sogenannte Kumulationsprüfung) und wann von einem Projekt erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen ausgehen (was zu einer UVP-Pflicht führt). Auch der Umfang der in einer UVP zu untersuchenden und zu berichtenden Umweltauswirkungen ist wichtiger Bestandteil der UVPVwV.

Den Beschluss der UVPVwV finden Sie auf den Seiten des Bundesrates: Bundesrat - Suche - Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPVwV)
Die Vollzugsvorschrift wird nach Verkündung im Amtsblatt rechtkräftig.

Quelle: DIHK-Hauke Dierks

Energiesteuern: Neue Meldeschwelle für Steuerbegünstigungen nach EnergieStG und StromStG ab 1. Januar 2024

Aufgrund einer Änderung bei den beihilferechtlichen Transparenzvorgaben der EU-Kommission werden auch die Meldeschwellen nach der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV) angepasst, liegen zukünftig bei 100.000 Euro bzw. 10.000 Euro.

Die Europäische Kommission hat die beihilferechtlichen Transparenzvorgaben angepasst und die Meldeschwelle nach Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe c der AGVO herabgesetzt. Ab diesem Jahr werden darum die Meldeschwellen in der EnSTransV auch weiter herabgesetzt. Alle Begünstigten, die im Kalenderjahr 2024 eine Steuerbegünstigung in Höhe von mehr als 100.000 Euro (bislang: mehr als 200.000 Euro) erhalten haben, sind im Jahr 2025 zur Abgabe einer Anzeige bzw. einer Erklärung verpflichtet. Für in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätige Begünstigte und für in der Fischerei und Aquakultur tätige Begünstigte sinkt die Meldeschwelle auf einheitlich 10.000 Euro. 

Unter Beachtung der Übergangsvorschrift in Artikel 58 Absatz 5 der AGVO treten die genannten Änderungen der EnSTransV deshalb zum 1. Januar 2024 rückwirkend in Kraft. Die Meldung durch die Begünstigten hat daher unter Einhaltung dieser Schwellen erstmals für Beihilfegewährungen im Kalenderjahr 2024 und damit unter Beachtung von § 3 Absatz 3 der EnSTransV bis zum 30. Juni 2025 zu erfolgen.

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Generalzolldirektion.

Quelle: DIHK-Erik Pfeifer

McKinsey-Analyse zur Energiewende: Strombedarf steigt bis 2035 weniger stark als erwartet – bis zu 300 Mrd. Euro geringere Investitionen in Erneuerbare und Netze möglich

  • Strombedarf könnte durch schwache Wirtschaftslage und langsameren Hochlauf von E-Mobilität und Wärmepumpen nur um 1-2 Prozent pro Jahr steigen
  • Optimierter Ausbau am tatsächlichen Bedarf könnte Strompreise 2035 von 50 auf 36-38 Cent/kWh begrenzen
  • Stromnetzausbau vor allem durch neue Erneuerbaren-Kapazität getrieben, weniger durch Nachfrage

Der Nettostromverbrauch in Deutschland könnte in den kommenden Jahren nicht so stark steigen wie in den aktuellen regulatorischen Planungen angenommen. Die schwache Wirtschaftslage sowie der verzögerte Hochlauf von Elektromobilität, Einbau von Wärmepumpen sowie Aufbau von Elektrolysekapazitäten für grünen Wasserstoff führen dazu, dass bei einem Fortschreiben aktueller Entwicklungen („Trendpfad“) im Jahr 2030 der Nettostrombedarf bei jährlich 530 TWh liegt – deutlich unter der Annahme der EEG-Novelle von 670 TWh, aber weit über dem Wert von 2022 (480 TWh). Auch 2035 würde der Strombedarf mit dann 635 TWh unter den Annahmen des Netzentwicklungsplans von 774 bis 1002 TWh liegen. Mit einem Ausbau der Kapazitäten für Erneuerbare Energie sowie des Netzes, der sich am tatsächlichen Bedarf orientiert, könnten die Investitionen bis 2035 von 700-850 Mrd. Euro um 45% auf 450-550 Mrd. Euro reduziert werden – dies könnte den Strompreis von rund 50 Cent/kWh auf 36-38 Cent/kWh begrenzen. Dies geht aus einer neuen Analyse der Unternehmensberatung McKinsey & Company hervor, für die der Strombedarf von Industrie, Haushalten, Transport, Fernwärme, Wasserstoff, Datenzentren sowie Gewerbe, Handel und Dienstleistungen modelliert und für die eine Umfrage unter mehr als 400 deutschen Unternehmen durchgeführt wurde. 

Stromnachfrage wächst nur 1-2% pro Jahr

„Die Dekarbonisierung der deutschen Wirtschaft kommt – aber aktuell deutet vieles darauf hin, dass sie verzögert kommt“, sagt Alexander Weiss, Leiter der weltweiten Energieberatung bei McKinsey und Co-Autor der Studie.  „Natürlich wird es zusätzliche Bedarfe in den Bereichen Verkehr, Wasserstoff, Industrie und Haushalte geben. Aber sie werden nach unseren Analysen deutlich langsamer wachsen als bislang angenommen.“

In diesem als „Trendpfad“ bezeichneten Szenario wächst die Stromnachfrage nur um jährlich 1-2%. In einem ambitionierteren Szenario „Transformationspfad“ bei Erreichung aller politischen Ziele inklusive der Klimaneutralität bis 2045 würde die Stromnachfrage um 3-4% pro Jahr steigen. Doch selbst in diesem Szenario läge die Stromnachfrage 2030 mit 615 TWh immer noch unter den Annahmen der EEG-Novelle. Eine höhere Nachfrage ist langfristig vor allem in Haushalten durch Wärmepumpen, im Verkehr durch E-Mobilität sowie in Datenzentren zu erwarten.  

„Es gilt, den Ausbau der erneuerbaren Erzeugungskapazitäten sowie des Netzes stärker am tatsächlichen Bedarf zu orientieren. Mit einer weniger stark steigenden Stromnachfrage muss der Ausbau der Erneuerbaren nicht so schnell wie bislang geplant erfolgen. Das Ziel, den Erneuerbaren-Anteil bis 2030 auf 80 Prozent zu steigern sowie die Klimaschutzziele geraten damit nicht in Gefahr.“ Aktuelle Markttrends zeigen, dass der Wandel weniger schnell stattfindet als geplant: 2024 wurden nur 190.000 statt der geplanten 500.000 Wärmepumpen installiert, weniger als 400.000 E-Autos statt der geplanten 1,7 Mio. zugelassen und finale Investitionsentscheidungen für nur 500 MW Elektrolysekapazität statt 3.000 MW getroffen.

Einsparungen lassen sich durch den weniger stark steigenden Strombedarf in zwei Bereichen realisieren: Zum einen könnte der Kapazitätsausbau der Erneuerbaren um 40% zurückgefahren werden – vor allem für Photovoltaik. Zum anderen könnte dadurch auch der Netzausbau zielgerichteter erfolgen. „Bislang sind drei Viertel der Investitionen ins Stromnetz durch den Anschluss von Erneuerbaren getrieben – nur ein Viertel durch die Nachfrage“, so Weiss.  

Quelle: McKinsey & Company

Arbeitsschutz: Neufassung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) vom 05. Dezember 2024 - Fragen und Antworten

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bietet Unterstützung für Unternehmen bei der Umsetzung. Dabei ist zu berücksichtigen:

1. Die Vorschriften der Gefahrstoffverordnung werden von den Bundesländern nach Artikel 83 Grundgesetz als eigene Angelegenheit ausgeführt. Ihnen obliegt auch die Auslegung der Rechtsvorschriften. Die Entscheidungen der Bundesländer und ihrer Aufsichtsorgane unterliegen ggf. der Nachprüfung durch die Gerichte, die letztlich die rechtsverbindliche Entscheidung über die Auslegung von Rechtsvorschriften treffen. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass die BAuA als Bundesbehörde keine rechtsverbindliche Auskunft geben kann, sondern lediglich Hinweise, die mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden und auf fundierten Kenntnissen des Chemikalienrechts basieren.

2. Die GefStoffV wird durch die technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) konkretisiert. Einige TRGS werden derzeit überarbeitet, um den Erfordernissen der neuen GefStoffV zu entsprechen. Dementsprechend kann es passieren, dass eine (neue) TRGS Informationen enthält, die den hier genannten nicht-rechtsverbindlichen Auskünften widerspricht. In diesem Fall gilt die TRGS in ihrer aktuellen Fassung.

3. Im Folgenden wird zur Vereinfachung die Gefahrstoffverordnung in der zwischen 01.10.2021 und 04.12.2024 gültigen Fassung als "GefStoffV (2021)" bezeichnet. Die aktuelle und seit dem 05.12.2024 gültige Fassung wird als GefStoffV (2024) oder kurz als "GefStoffV" bezeichnet. Die vor dem 01.10.2021 gültige Fassung wird zur Abgrenzung stets als "GefStoffV a.F." bezeichnet.

Die Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Anwendung der neuen Fassungen der Gefahrstoffverordnung (2021 und 2024) finden Sie unter BAuA - Fragen und Antworten zur Neufassung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) vom Dezember 2024 (in Kraft seit dem 05.12.2024) - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Wissenswertes aus EUROPA

EUROPA

Kunststoffgranulate und Klimaschutz: EU-Umweltminister beschließen Ratsposition zur Vermeidung von Plastikverlusten und diskutieren Klimaziele für 2040

EU-Umweltminister vereinbaren Maßnahmen gegen Plastikverlust Die EU-Umweltminister haben eine allgemeine Ausrichtung für eine Verordnung zur Verringerung der Freisetzung von Kunststoffgranulaten beschlossen. Die neuen Regeln, die erstmals auf EU-Ebene eingeführt werden, sollen den Umgang mit Kunststoffgranulaten entlang der gesamten Lieferkette sowie deren Transport verbessern. Dadurch könnte laut EU-Kommission der Verlust von Kunststoffgranulaten in die Umwelt um bis zu 74 % reduziert werden. 

Diese Verordnung soll laut Rat für folgende Akteure gelten:  

  • Wirtschaftsteilnehmer, die Kunststoffgranulat in Mengen über 5 Tonnen handhaben, 
  • EU-Frachtführer und Frachtführer aus Drittländern, die Kunststoffgranulat in der EU befördern, 
  • Unternehmen, die für die Reinigung von Kunststoffgranulatbehältern und -tanks zuständig sind und 
  • Verlader, Betreiber, Agenten und Schiffskapitäne von Seeschiffen, wenn sie einen Hafen eines Mitgliedstaats anlaufen oder verlassen. 

Der Position des Rates nach müssen die nationalen Behörden Umweltinspektionen durchführen und andere Prüfmaßnahmen ergreifen. Um nachzuweisen, dass sie diese Vorschriften einhalten, müssen größere Betreiber ein Konformitätszertifikat einholen, das von einem unabhängigen Dritten ausgestellt wurde. Nach der allgemeinen Ausrichtung fallen alle Unternehmen (mit Ausnahme von Kleinstunternehmen) unter diese Verpflichtung, wenn sie jährlich mehr als 1 000 Tonnen handhaben. Der Rat hat kleinen Unternehmen vier Jahre Zeit eingeräumt, um dieser Verpflichtung nachzukommen. Unternehmen, die jährlich weniger als 1 000 Tonnen handhaben, müssen eine Konformitätserklärung ausstellen.  

Die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über die endgültige Ausgestaltung der Verordnung sollen Anfang 2025 beginnen. 

Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft bei Fahrzeugen Im Rahmen einer von der ungarischen Ratspräsidentschaft vorbereiteten Diskussion debattierten die Minister über die geplante Verordnung zu Zirkularitätsanforderungen für Fahrzeugdesign und das Management von Altfahrzeugen. Ziel ist es, die Nachhaltigkeit in der Automobilindustrie zu stärken, indem das Design neuer Fahrzeuge das Recycling und die Wiederverwendung von Teilen erleichtert. 

Die Minister diskutierten außerdem über Mindestziele für recycelte Kunststoffanteile in Fahrzeugen. Während einige Mitgliedstaaten die von der Kommission vorgeschlagenen 25 % unterstützen, warnten andere vor Marktverzerrung aufgrund potenzieller Engpässe bei recyceltem Material. Weitere Diskussionen sollen folgen, um einen akzeptablen Kompromiss zu finden. 

Klimaziel 2040: EU strebt 90 % Emissionsreduktion an Die Umweltminister tauschten Ansichten über das von der Kommission vorgeschlagene Klimaziel für 2040 aus, das eine Reduktion der Netto-Treibhausgasemissionen um 90 % im Vergleich zu 1990 vorsieht. Dabei hoben die Minister hervor, dass stabile regulatorische und investive Rahmenbedingungen sowie wettbewerbsfähige Energiepreise entscheidend für den Übergang zur Klimaneutralität seien. Zusätzlich betonten sie die Bedeutung der Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen sowie die Notwendigkeit von Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. 

Berichte zu internationalen Umweltkonferenzen Die ungarische Ratspräsidentschaft und die Europäische Kommission informierten über die Ergebnisse wichtiger internationaler Treffen, darunter: 

  • COP29 zur Klimakonferenz (Baku, Aserbaidschan, November 2024) 
  • COP16 zur biologischen Vielfalt (Cali, Kolumbien, Oktober 2024) 
  • COP16 zur Bekämpfung von Wüstenbildung (Riad, Saudi-Arabien, Dezember 2024) 
  • Die 5. Verhandlungsrunde für ein globales Plastikabkommen (Busan, Südkorea, November 2024) 

Sonstige Themen Weitere Diskussionen behandelten die Fortschritte bei der Revision der REACH-Verordnung, die Einhaltung erweiterter Herstellerverantwortung durch Online-Marktplätze sowie die Fortschritte der EU-Missionen im Rahmen von Horizon Europe zur lokalen Klimapolitik.  
Quelle: DIHK

Klimaschutz: Einreichungsfrist CBAM-Bericht Q4/2024, häufige Unstimmigkeiten in bisher eingereichten Berichten und verschiedene Neuerungen

Inhalt
1) Fristende für die Einreichung Ihres CBAM-Berichts für Q4/2024 
Wir haben bereits an das bevorstehende Fristende für die Einreichung Ihres CBAM-Berichts für das vierte Quartal 2024 erinnert: Die Berichtsabgabe war bis zum 31.01.2025 im Übergangsregister der Europäischen Kommission einzureichen. Änderungen eines bereits eingereichten CBAM-Berichts sind grundsätzlich bis zwei Monate nach Ablauf des einschlägigen Berichtsquartals möglich (gemäß Artikel 9 Absatz 1 CBAM-Durchführungsverordnung (EU) 2023/1773), das heißt bis einen Monat nach Ende der Einreichungsfrist für die CBAM-Berichte. Für Q4/2024 können Sie den CBAM-Bericht also noch bis zum 28.02.2025 im CBAM-Übergangsregister ändern.

Wir weisen darauf hin, dass CBAM-Berichte ausschließlich im Übergangsregister der Europäischen Kommission eingereicht werden können. Die Einreichung der Berichte bei der DEHSt ist weder frist- noch formwahrend.

Die IHK Nürnberg für Mittelfranken veranstaltet zum Thema ein IHK-Fachforum „CBAM auf den letzten Metern“ am 24. März 2025 in der IHK Nürnberg für Mittelfranken.

Weitere Informationen zum Erstellen des CBAM-Berichts finden Sie auf der Internetseite. CBAM-Berichte

Falls Sie eine Verlängerung der Abgabefrist benötigen, gibt es im Übergangsregister eine Schaltfläche „Request delayed submission“, mit der Sie als berichtspflichtiger Anmelder eine verspätete Einreichung Ihres Berichts beantragen können. Nachdem Sie diesen Antrag gestellt haben, haben Sie 30 Tage Zeit, um Ihren CBAM-Bericht nachzureichen. Hinweise zum Vorgehen, insbesondere zur Erstellung der erforderlichen Referenznummer, finden Sie in unseren FAQ.

In welcher Sprache können die Luftfahrzeugbetreiber Monitoringkonzepte und Emissionsberichte bei der DEHSt einreichen? 

2) Häufige Unstimmigkeiten in bisher eingereichten CBAM-Berichten
Die Europäische Kommission hat darauf aufmerksam gemacht, dass in den im Übergangsregister eingereichten CBAM-Berichten gehäuft extrem hohe Tonnagen der eingeführten Waren gemeldet wurden, die nicht mit den Handelsdaten und -mustern übereinzustimmen scheinen.

Um potenzielle Fehler zu vermeiden, die für Anmelder perspektivisch zu negativen finanziellen Folgen durch unrealistisch hohe Abgabepflichten führen können, möchten wir Sie unterstützend auf folgende wichtige Punkte hinweisen:

  • Im CBAM-Übergangsregister müssen die Warenmengen in Tonnen angegeben werden, nicht in Kilogramm.
  • Die Tausender- und Dezimaltrennzeichen müssen aktuell nach englischen Konventionen gesetzt werden. „1,000“ wird beispielsweise als eintausend gelesen und „1.5“ als eineinhalb. Bitte achten Sie darauf, dass der Punkt als Dezimaltrennzeichen gelesen wird. Die Eingabe von Kommata ist aktuell im Übergangsregister nicht mehr möglich.
  • Stellen Sie sicher, dass die in den CBAM-Berichten angegebenen Mengen (in Tonnen) den Mengen der Zollanmeldungen (in Tonnen) für das jeweilige Quartal entsprechen.

Sollte sich die Konvention in der deutschen Version des Übergangsregisters ändern, werden wir Sie darüber informieren.

3) Anpassung der Kommunikationsvorlage der Europäischen Kommission (CBAM Communication Template) zur Bestimmung des durchschnittlichen Emissionsfaktors für den Stromverbrauch  

Die auf der Website der Europäischen Kommission bereitgestellte Kommunikationsvorlage/Excel-Vorlage (CBAM Communication Template) wurde überarbeitet. Sie unterstützt Anmelder bei der Ermittlung der direkten und indirekten grauen Emissionen ihrer CBAM-Waren gemäß der in der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1773 festgelegten Methodik.

Die Vorlage (Communication Template) kann als Grundlage für die Eintragungen im CBAM-Übergangsregister dienen. Zudem können Anmelder die ausgefüllte Vorlage unter „Supporting Documents“ hochladen.

Für die Angabe der indirekten grauen Emissionen im Übergangsregister ist ein durchschnittlicher Emissionsfaktor erforderlich. Dieser wird nun ebenfalls automatisch in der Excel-Vorlage berechnet (siehe Reiter „Summary_Communication“). Der durchschnittliche Emissionsfaktor wird aus dem gewichteten Durchschnitt der Emissionsfaktoren des Produktionslands der CBAM-Ware sowie der Produktionsländer der relevanten Vorprodukte ermittelt.

CBAM communication template

4) Neue FAQ der Europäischen Kommission

Die Europäische Kommission hat ihre Übersicht zu häufig gestellten Fragen und Antworten (FAQ) aktualisiert. Insgesamt wurden neun neue Fragen und Antworten aufgenommen und weitere aktualisiert. Die neu ergänzten FAQ umfassen dabei unter anderem die Themen: Festlegung von Emissionsfaktoren für indirekte Emissionen bei grenzüberschreitender Produktion, Berücksichtigung relevanter Umwandlungsprozesse für die Ermittlung grauer Emissionen in Eisen-, Stahl- und Aluminiumprodukten sowie Definition und Unterscheidung zwischen „Ursprungsland“ und „Produktionsland“ einer CBAM-Ware. Zudem werden weitere Informationen zu den CBAM-Zertifikaten bereitgestellt, die in der Regelphase erworben werden müssen.

Bitte schauen Sie für Details gern auf die Website der Europäischen Kommission im Bereich der CBAM-FAQ.

Zudem ist es empfehlenswert, die Website der Europäischen Kommission regelmäßig zu besuchen. Die Seite wird kontinuierlich aktualisiert und enthält die neuesten Dokumente und Informationen. So bleiben Sie immer auf dem neuesten Stand.

5) Aktualisierte Hilfsdokumente für die Berichtsabgabe  

Seit dem 17.01.2025 finden Sie auf der CBAM-Website der Europäischen Kommission folgende aktualisierte Dokumente, die Sie bei der Berichtsabgabe im CBAM-Übergangsregister unterstützen.

  • CBAM Quarterly Report structure XSD and “stypes.xsd” (ZIP format)
  • CBAM Quarterly Report structure (XLS format)

CBAM: Where to report

Die Dokumente sind vorerst nur auf Englisch verfügbar. Da sie jedoch den aktuellen Stand des Übergangsregisters und seiner Bedienung darstellen, empfehlen wir, sie zu verwenden.

Wir raten Ihnen grundsätzlich, die Website der Europäischen Kommission regelmäßig zu besuchen, da dort verfügbare Dokumente fortlaufend aktualisiert werden.

6) Anpassungen im CBAM-Übergangsregister 

Am 17.01.2025 erfolgten ebenfalls Aktualisierungen im Übergangsregister, die verschiedene neue Funktionen zur Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit und Effizienz umfassen.

Das sind die wichtigsten Änderungen:

  • Möglichkeit, Daten von Anlagen aus Drittländern zu überschreiben: Nach dem Abruf der von den Betreibern bereitgestellten Emissionswerte können die berichtspflichtigen Anmelder diese Werte nun bei Bedarf bearbeiten.
  • Verbessertes Benutzer-Feedback beim Hochladen von Berichten über XML mit unvollständigem Emissionsblock (zum Beispiel fehlende Emissionsfaktoren).
  • Verbesserte Handhabung von ZIP-Dateien, die mit Dienstprogrammen von Drittanbietern erstellt wurden.
  • Bei Anhängen an CBAM-Berichten wird nicht mehr zwischen Groß- und Kleinschreibung unterschieden.
  • Allgemeine Verbesserungen an der Funktionalität für Anlagenbetreiber aus Drittländern gegenüber der vorherigen Version: 
    -Betreiber von Nicht-EU-Anlagen können Daten über ihre Anlagen einschließlich Parametern für direkte und indirekte Emissionen bereitstellen.
    -Berichtspflichtige Anmelder müssen ihre EORI mit ihren Lieferanten teilen, damit diese Daten im CBAM-Übergangsregister zugänglich sind.
    -Beim Ausfüllen der Registerkarte „Emissionen für Waren“ gibt es neue Links zur „Suche im Register für Drittlandanlagen“.
    -Die berichtspflichtigen Anmelder sind unabhängig von der Datenquelle weiterhin für die endgültige Richtigkeit ihrer CBAM-Berichte verantwortlich.

Quelle: DIHK-Luca-Erik Dollenbacher

Geopolitik: Warum das EU-Mercosur-Abkommen für unsere Wirtschaft wichtig ist

Geopolitische Veränderungen, zunehmender Protektionismus und bröckelnde multilaterale Regelwerke sind zentrale Herausforderungen für die deutsche Wirtschaft. Der DIHK-Umfrage Going International 2024 zufolge spürten 61 Prozent der Unternehmen hierzulande zunehmende Handelshemmnisse bei ihrem Auslandsgeschäft – dabei sind sie mehr denn je auf stabile Lieferketten und freien Handel angewiesen. Freihandelsabkommen sind ein Werkzeug, um diesem Trend entgegenzuwirken und Planungssicherheit zu ermöglichen. Ihr Ziel ist es, Handelshürden zu beseitigen und damit den Güteraustausch zwischen Staaten zu erleichtern.

Die am 6. Dezember 2024 abgeschlossenen Verhandlungen zum EU-Mercosur-Abkommen zwischen der Europäischen Union und dem Mercado Común del Sur (Mercosur) könnten für die international vernetzte deutsche Wirtschaft positive Impulse bringen. Doch in Kraft ist das Abkommen noch nicht: In den nächsten Monaten wird es juristisch geprüft und in die EU-Amtssprachen übersetzt. Dann wird die Kommission dem Rat und dem Parlament einen Vorschlag zur Unterzeichnung und zum Abschluss des Abkommens übermitteln. Das sind entscheidende Schritte, denn im Rat ist eine qualifizierte Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten erforderlich, und die Regierungen einiger EU-Länder haben bereits ihre Ablehnung angekündigt. Dann wird sich auch entscheiden, ob vor Inkrafttreten des Abkommens zusätzlich eine Ratifizierung durch alle nationalen Parlamente der EU-Mitgliedstaaten erforderlich sein wird oder ob es zu einer Teilung beziehungsweise vorläufigen Anwendung kommen kann. 

Chancen für beide Wirtschaftsräume 
Das Mercosur-Abkommen würde die Märkte Argentiniens, Brasiliens, Paraguays und Uruguays für europäische Unternehmen öffnen und einen gemeinsamen Markt mit circa 715 Millionen Menschen schaffen. Mercosur besitzt für Europas Klimawende wichtige Rohstoffe (beispielsweise Lithium, Nickel, Seltene Erden), Europa wiederum ist ein zentraler Lieferant von Autos, Maschinen und Chemikalien. Der Austausch von Waren und Produkten würde sich mit Inkrafttreten des Abkommens verbessern, weil viele Handelshemmnisse und Zölle wegfallen. Derzeit erhebt Mercosur teils die höchsten Außenzölle weltweit (zum Beispiel 35 Prozent auf Autos, 14 bis 20 Prozent auf Maschinen, bis zu 18 Prozent auf Chemikalien). Insgesamt würden mit erfolgreichem Abschluss des Abkommens rund 90 Prozent der Ein- und Ausfuhrabgaben zwischen beiden Vertragspartnern wegfallen. Es wäre das mit Blick auf den Zollabbau größte EU-Handelsabkommen: Europäische Unternehmen könnten jährlich um circa vier Milliarden Euro entlastet werden. 

Rund 70 Prozent der 12.500 deutschen Unternehmen, die in den Mercosur exportieren, sind kleine und mittlere Unternehmen. Auch sie werden in einem gesonderten Kapitel des Abkommens berücksichtigt, etwa durch Förderprogramme und Unterstützung bei der Markterschließung. 

Mögliche Risiken abfangen
Das Abkommen senkt Ausfuhrabgaben auf landwirtschaftliche Erzeugnisse oder schafft sie ab. Kritiker fürchten hierdurch einen höheren Wettbewerbsdruck auf die europäische Landwirtschaft. Importquoten sollen dem entgegenwirken. Beispielsweise soll Mercosur maximal 99.000 Tonnen Rindfleisch zu einem vergünstigten Zollsatz von 7,5 Prozent exportieren dürfen. Das entspricht 1,6 Prozent der gesamten europäischen Rindfleischproduktion. Diskutiert wird außerdem über einen Kompensationsfonds, der Risiken für die europäische Landwirtschaft abfangen soll. 

Zusätzlich haben die Parteien klare Umweltstandards festgelegt und sich zur Umsetzung des Pariser Klimaabkommens verpflichtet. Deutsche Unternehmen, die seit mehr als 100 Jahren in den Mercosur-Ländern aktiv sind, können durch das Abkommen ihr Engagement für nachhaltige Entwicklung ausbauen. Dabei unterstützen auch die Auslandshandelskammern (AHKs). Sie beraten Betriebe zu nachhaltigen Geschäftspraktiken wie Umweltmanagement, Energieeffizienz und Corporate Social Responsibility.

Entscheidend ist jetzt ein zügiges Inkrafttreten 
Für die deutsche Wirtschaft ist nun wichtig, dass sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für ein zügiges Inkrafttreten des Abkommens einsetzt. Mit einer Verzögerung oder gar einem Scheitern würde die EU ihren hauchdünnen handelspolitischen Vorsprung in dieser Region verspielen. Denn die Konkurrenz schläft nicht. China hat längst die Hand in Richtung Südamerika ausgestreckt und ist bereits wichtigster Handelspartner des Mercosur. Eine schnelle Umsetzung könnte zudem Signalwirkung für Freihandelsverhandlungen mit Indien und Indonesien haben. Diese sind weitere wichtige Abkommen, die die deutsche Wirtschaft dringend benötigt, um ihre Lieferketten zu diversifizieren und widerstandsfähiger zu machen.

DIHK-Anne Reinacher

'EU Clean Industrial Deal': Von der Leyen II – Was die neue EU-Kommission zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit plant

Seit dem 1. Dezember 2024 ist die neue Europäische Kommission offiziell im Amt. Während das detaillierte Arbeitsprogramm für das Jahr 2025 erst Mitte Februar vorgestellt werden soll, hat Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bereits ihre Prioritäten für die ersten 100 Tage präsentiert. Mit sieben zentralen Initiativen will sie bis März erste Akzente setzen. Am bedeutendsten für die Unternehmen sind dabei der "Clean Industrial Deal" und Maßnahmen zum Bürokratieabbau, die das Wirtschaften in Europa vereinfachen sollen.

Fokus Wettbewerbsfähigkeit – alte Themen, neue Impulse
Das übergeordnete Leitthema für die neue Legislatur ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europas. Hierzu kündigt die Kommission erste Initiativen an: Bereits Mitte Januar soll der sogenannte "Kompass für Wettbewerbsfähigkeit" vorgestellt werden – ein strategischer Rahmen für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Er wird drei Säulen umfassen: die Verkleinerung der Innovationslücke zu den USA und China, die Verringerung strategischer Abhängigkeiten sowie die Vereinbarkeit von Dekarbonisierung und Wettbewerbsfähigkeit. Diese Themen sind bereits aus der letzten Legislatur bekannt. Entscheidend wird also sein, ob der Kompass lediglich eine Zusammenfassung und Fortschreibung der Politikinitiativen der vergangenen Jahre sein wird oder ob er tatsächlich neue Impulse für wirksame Maßnahmen setzt. 

Vom Green Deal zum Clean Industrial Deal?
Ende Februar will die Europäische Kommission ihre Strategie für einen Clean Industrial Deal vorlegen. Diese soll laut den bisherigen Ankündigungen Ideen und Maßnahmen zu mehreren Themen enthalten: Aktionspläne für bezahlbare Energie und für die Automobilindustrie, ein Beschleunigungsgesetz für die Dekarbonisierung der Industrie, ein Maßnahmenpaket für die Chemieindustrie sowie Vorschläge für einen EU-Wettbewerbsfähigkeitsfonds, der die bestehenden EU-Fonds zur Förderung von Forschung und Innovationen innerhalb des europäischen Mehrjährigen Finanzrahmens bündeln soll. Bereits in der letzten Legislatur hatte es Strategiepläne wie beispielsweise den grünen Industrieplan gegeben, der Innovationen und Zugang zu Finanzierung insbesondere für Netto-Null-Industrien fördern sollte. Diese Pläne haben jedoch zu keinen spürbaren Verbesserungen der Rahmenbedingungen für Unternehmen geführt. Soll der Clean Industrial Deal nun den Wirtschaftsstandort Europa attraktiver machen, muss er die Standortfaktoren für die Breite der Wirtschaft konkret verbessern, statt nur einzelne Branchen oder Technologien zu fördern. 

Bürokratieabbau: der geforderte "revolutionäre" Ansatz? 
Zeitgleich zum Clean Industrial Deal plant die Brüsseler Behörde einen übergreifenden Gesetzesakt, der den administrativen Aufwand von Berichts- und Sorgfaltspflichten der letzten Legislatur reduzieren soll. Ein umfassendes Omnibus-Gesetz zur Verringerung von Belastungen wäre ein starkes Signal, dass das Thema Bürokratieabbau ernsthaft angegangen wird. Dies kann aber auch nur ein erster Schritt sein hin zu dem "revolutionären Vereinfachungsprozess", den die EU-Mitgliedstaaten am 8. November 2024 in ihrer gemeinsamen Erklärung von Budapest zur Wettbewerbsfähigkeit gefordert hatten. Auch die Wirtschaft plädiert seit Langem dafür, dass Europa insgesamt schneller und einfacher werden muss – sowohl bei bestehenden als auch bei neuen Regulierungen: Beim IHK-Unternehmensbarometer zur Europawahl 2024 gaben 95 Prozent der Befragten an, dass der Abbau von Bürokratie oberste Priorität haben müsse.

Weitere Initiativen sollen folgen
Die Kommission hat weitere Initiativen angekündigt, die mit dem Thema Wettbewerbsfähigkeit im Zusammenhang stehen: etwa die Vorlage einer neuen Binnenmarktstrategie im Juni 2025, einen EU Innovation Act sowie ein Gesetz zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft, das 2026 kommen soll. All diese Initiativen bieten durchaus Chancen für die deutsche Wirtschaft – aber nur, wenn sie konkret werden und deutlich über die Absichtserklärungen der letzten Amtszeiten hinausgehen. Die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten müssen bei der Standortpolitik ambitioniert neue Wege gehen, statt nur die Strategien, Foren und abstrakte Zielvorgaben der letzten Amtszeit in neuen Gewändern zu wiederholen. 

DIHK-Freya Lemcke

'EU Clean Industrial Deal': Veröffentlichung des EU-„Kompass für Wettbewerbsfähigkeit“ und Auswirkungen auf den Verkehrssektor

Die EU-Kommission hat am 29. Januar ihren „Kompass für Wettbewerbsfähigkeit“ vorgestellt. Ziel ist es, die EU-Wirtschaft nachhaltiger und innovationsfähiger zu gestalten und damit Europa als globalen Vorreiter für neue Technologien, Dekarbonisierung und industrielle Sicherheit zu etablieren.

Die EU-Kommission hat am 29. Januar ihren „Kompass für Wettbewerbsfähigkeit“ vorgestellt. Ziel ist es, die EU-Wirtschaft nachhaltiger und innovationsfähiger zu gestalten und damit Europa als globalen Vorreiter für neue Technologien, Dekarbonisierung und industrielle Sicherheit zu etablieren.

Die Strategie basiert auf drei Kernbereichen und fünf Querschnittsfaktoren, die eine langfristige wirtschaftliche Stärkung der EU gewährleisten sollen.

Die drei Kernbereiche des Kompasses sind:

  1. Schließen der Innovationslücke: Die EU setzt verstärkt auf Förderung von Start-ups und neuen Technologien, darunter künstliche Intelligenz, Quanten- und Biotechnologie. Eine „28. Rechtsordnung“ soll Unternehmensgründungen erleichtern und Wachstumshindernisse beseitigen.
  2. Dekarbonisierung und Wettbewerbsfähigkeit: Durch einen "Deal für eine saubere Industrie" werden Unternehmen bei der Umstellung auf klimafreundliche Produktionsmethoden unterstützt. Ein neuer Rechtsrahmen soll Genehmigungsverfahren beschleunigen und Anreize für energieintensive Industrien schaffen.
  3. Reduktion externer Abhängigkeiten: Die EU möchte strategische Lieferketten stärken und europäische Unternehmen durch gezielte Handelsabkommen unabhängiger von globalen Krisen machen.

Fünf Querschnittsfaktoren zur Wettbewerbssteigerung:

  • Bürokratieabbau: Der administrative Aufwand für Unternehmen soll um mindestens 25 % gesenkt werden.
  • Stärkung des Binnenmarktes: Die Harmonisierung von Normen und Regularien soll den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr verbessern.
  • Bessere Finanzierungsmöglichkeiten: Durch eine Europäische Spar- und Investitionsunion sollen Kapitalmärkte gestärkt und Investitionen erleichtert werden.
  • Fachkräfteentwicklung: Eine „Union der Kompetenzen“ soll lebenslanges Lernen und zukunftssichere Qualifikationen fördern.
  • Politische Koordinierung: EU- und nationale Maßnahmen sollen besser aufeinander abgestimmt werden, um grenzüberschreitende Projekte effizient umzusetzen.

Siehe Pressemitteilung der EU-Kommission: https://germany.representation.ec.europa.eu

Auswirkungen auf den Verkehrsbereich: verstärkte Rolle von E-Fuels

Der Verkehrssektor ist ein zentraler Bestandteil der Dekarbonisierungsstrategie des Kompasses. Neben der Elektromobilität spielt auch die Nutzung alternativer Kraftstoffe eine wachsende Rolle.

Die EU möchte dabei auf den technologieneutralen Ansatz achten, um die CO₂-Emissionen des Verkehrssektors zu senken. E-Fuels/synthetische Kraftstoffe sollen als alternative Option neben Elektrofahrzeugen bestehen bleiben:

Die geplante Reform der CO₂-Grenzwerte für Pkw (bis 2026) und schwere Nutzfahrzeuge (bis 2027) berücksichtigt die Nutzung von E-Fuels. Die Kommission prüft zudem, ob kurzfristige Flexibilitäten für Automobilhersteller geschaffen werden, um den Übergang zu erleichtern.
Ein Aktionsplan für erschwingliche Energie soll dafür sorgen, dass saubere Kraftstoffe, inklusive Wasserstoff und E-Fuels, wirtschaftlich wettbewerbsfähiger werden. Dies könnte die Attraktivität alternativer Antriebe im Verkehrssektor erheblich steigern.

Quelle: DIHK-Louise Maizieres

Programm der polnischen Präsidentschaft des Rates der EU - Rechtspolitische Schwerpunkte

Am 1. Januar 2025 hat Polen die sechsmonatige rotierende Präsidentschaft des Rates der EU übernommen. Damit macht Polen den Auftakt des neuen 18-monatigen Präsidentschaftstrios, zu dem auch Dänemark und Zypern gehören.

Die EU-Mitgliedstaaten, die die Ratspräsidentschaft innehaben, arbeiten in Dreiergruppen eng zusammen. In einem 18- monatigen Programm werden langfristige Ziele und Themen festlegt, welche vom Rat kontinuierlich verfolgt werden. Auf dieser Basis entwickelt jeder der drei Mitgliedstaaten sein eigenes, ausführlicheres halbjähriges Programm. Das 18-monatige Programm des Rates für die Zeit vom 1. Januar 2025 bis zum 30. Juni 2026 sieht vor, dass sich das Trio um die Vertiefung des Binnenmarktes in all seinen Dimensionen bemühen wird, indem es insbesondere die Hindernisse für Dienstleistungen und essenzielle Waren beseitigt und für gleiche Wettbewerbsbedingungen sorgt.  

Im Programm der polnischen Ratspräsidentschaft wird das Thema Sicherheit priorisiert und in sieben Dimensionen aufgegliedert. Unter dem Aspekt Sicherheit und unternehmerische Freiheit gewährleisten ("Ensuring security and freedom of business") wird u.a. die Notwendigkeit der Vertiefung des EU-Binnenmarktes angesprochen, mit der Beseitigung von Hindernissen für grenzüberschreitende Aktivitäten im Fokus, insbesondere im Dienstleistungsbereich. Zudem will man sich für den Abbau bürokratischer Belastungen einsetzen. In diesem Zusammenhang sei es wichtig, dass die bedeutenden europäischen Politikfelder in ihrer Herangehensweise flexibler würden. Diese sollten von Strafen und Verpflichtungen abrücken und sich auf Belohnungen und Anreize konzentrieren. Darüber hinaus möchte sich die polnische Ratspräsidentschaft darauf konzentrieren, die Unterstützungsmechanismen für die Industrie in Bereichen zu verbessern, die für die Sicherheit wichtig seien, sowie auf die Schaffung wirtschaftlicher Vorteile, wobei innerhalb der EU ein Level Playing Field bewahrt werden solle. Zudem sei es eine Priorität der polnischen Ratspräsidentschaft, im globalen Umfeld für die EU-Industrie einen fairen Wettbewerb wiederherzustellen. Dazu solle unter anderem die Durchsetzung verbessert werden, wenn Waren in den Binnenmarkt kommen.  

Die polnische Ratspräsidentschaft möchte die Grundlagen des EU-Binnenmarktes verstärken, insbesondere in Bezug auf den Dienstleistungsbinnenmarkt. Damit soll zugleich zu der Arbeit an der für Juni 2025 erwarteten horizontalen Binnenmarktstrategie beigetragen werden. 

Bezüglich einzelner legislativer Vorhaben im Zusammenhang mit dem EU-Binnenmarkt ist von Bedeutung, dass die polnische Ratspräsidentschaft ihre Bereitschaft signalisiert, an dem Vorschlag zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr zu arbeiten. Auf dem Gebiet des Verbraucherrechts möchte sie weiter an dem Vorschlag einer Richtlinie über die alternative Streitbeilegung bei Verbraucherrechtsstreitigkeiten arbeiten.

DIHK-Dr. Julia Schmidt

Zehn AHKs qualifizieren 240 junge Berufstätige zu Energy Scouts

Europäische Energy Scout-Projekte sparen Energie und senken CO2-Emissionen.

Energiesparende LED-Beleuchtung, Photovoltaikanlagen und Abwärmenutzung – Energy Scouts setzen praktische Projekte um, die Energie und Ressourcen sparen, die Umweltbelastung senken und sich für Unternehmen lohnen. 2024 qualifizierten sich 240 junge Berufstätige in zehn Ländern zu Energy Scouts.

Energiesparende LED-Beleuchtung in der Produktion, Photovoltaikanlagen auf Fabrikdächer oder auch Abwärmenutzung von Kompressoren – die Qualifizierung zum Energy Scout beinhaltet auch immer ein praktisches Projekt im Unternehmen. Die Themen sind vielfältig, aber drei Dinge haben die Praxisprojekte immer gemeinsam:

  • Sie sparen Energie und Ressourcen
  • Sie senken die Umweltbelastung und vor allem Treibhausgas-Emissionen
  • Sie rechnen sich für die Unternehmen, dank kurzer Amortisationszeiten und maßgeschneiderter Investitionen

Im Jahr 2024 qualifizierten sich 240 junge Berufstätige im Rahmen des Projekts Young Energy Europe in zehn europäischen Ländern zu Energy Scouts. Die deutschen AHKs in Estland, Lettland, Litauen, Bosnien-Herzegowina, Montenegro und Nordmazedonien bieten dabei 2024 erstmals die Qualifizierung an. In Polen, der Slowakei, Kroatien und Serbien läuft das Programm erfolgreich seit 2021. Seit 2018 wuchs so die Community auf 1.377 Energy Scouts im Projekt Young Energy Europe.

Was bewirken die Energy Scouts?

Nach einem rund 4-tägigen Workshop-Programm mit lokalen Dozierenden in Landessprache gestalten die Energy Scouts im Team ein praktisches Projekt, berechnen die Einsparungspotenziale und pitchen im nationalen Wettbewerb um das „beste“ Praxisprojekt. Anschließend werden die Projekte überwiegend umgesetzt. In Polen konnten beispielsweise 93% der geplanten Einsparungen binnen 9 Monaten erreicht werden.

Wir gratulieren allen beteiligten Unternehmen und ihren Energy Scouts, bedanken uns bei den ProjektmanagerInnen in den AHKs und möchten auch auf die ausgezeichneten Energy Scout-Teams verweisen. Weitere Fotos der nationalen Bestenehrungen des letzten Energy Scout-Jahrgangs finden Sie auf der Projekt-Website hier

Quelle: DIHK

Chemikalien: SVHC-Kandidatenliste um fünf Stoffe erweitert Mögliche neue Informationspflichten für Unternehmen

Die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) wurde um fünf Stoffe auf nun 247 chemische Substanzen erweitert. Die Aufnahme dieser Stoffe kann zu Informationspflichten für Unternehmen gegenüber der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) und innerhalb der Lieferkette führen.

Folgende Stoffe wurden neu aufgenommen:

  • Reaktionsmasse aus Triphenylthiophosphat und tertiären butylierten Phenyl-Derivaten
    Verwendung in Hydraulikflüssigkeiten, Schmiermitteln und Fetten 
  • Perfluamin
    Verwendung in der Herstellung elektrischer, elektronischer und optischer Geräte, Maschinen und Fahrzeugen 
  • Octamethyltrisiloxan
    Verwendung in der Herstellung und/oder Formulierung von: Kosmetika, Körperpflege-/Gesundheitsprodukten, Arzneimitteln, Wasch- und Reinigungsmitteln, Beschichtungen und nichtmetallischen Oberflächenbehandlungen sowie Dicht- und Klebemitteln
  • 6-[(C10-C13)-Alkyl-(verzweigt, ungesättigt)-2,5-dioxopyrrolidin-1-yl]hexansäure
    Verwendung in Schmiermitteln, Fetten, Trennmitteln und Metallbearbeitungsflüssigkeiten
  • O,O,O-Triphenylthiophosphat
    Verwendung in Schmierstoffen und Fetten

Die vollständige Liste finden Sie hier: Liste der für eine Zulassung in Frage kommenden besonders besorgniserregenden Stoffe - ECHA

Durch die Aufnahme von Stoffen in die Listen kann für Unternehmen eine Reihe von Informationspflichten entstehen. So sind Lieferanten nach Artikel 33 der REACH-Verordnung verpflichtet, Abnehmern Informationen zur sicheren Verwendung bereitzustellen, wenn SVHC-Stoffe mit einem Massenanteil größer als 0,1 Prozent in ihren Erzeugnissen enthalten sind.  Auf Ersuchen sind auch Verbraucher zu informieren. Zudem besteht nach Artikel 7 für Hersteller oder Importeure eine Pflicht zur Notifizierung bei der ECHA und zur Eintragung in die SCIP Datenbank nach der Abfallrahmenrichtlinie.

Quelle: DIHK-Hauke Dierks

Chemikalien: Neuklassifizierung von Ethanol

Derzeit stehen zwei Verfahren zu Ethanol im Rahmen der europäischen Chemiegesetzgebung an. Aufgrund dieser Verfahren fragen derzeit viele Unternehmen nach den möglichen Konsequenzen für ihre Tätigkeiten. Dieser Beitrag soll über den Stand der Dinge der beiden Ethanol-Verfahren informieren, sowie mögliche Folgen der Verfahren abschätzen.

Ethanol, besser bekannt als Alkohol, ist ein wichtiger Stoff mit vielseitigen Anwendungsmöglichkeiten in der Wirtschaft. Beispielsweise wird Ethanol als Lösungsmittel, Desinfektions- und Konservierungsmittel, Kraftstoff, Reinigungsmittel oder in vielen medizinischen oder pharmazeutischen Produkten verwendet. 

Derzeit stehen zwei Verfahren zu Ethanol im Rahmen der europäischen Chemiegesetzgebung an:

  • die Prüfung von Ethanol als Wirkstoff im Rahmen der Biozid-Verordnung
  • die Überarbeitung der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung von Ethanol im Rahmen der CLP-Verordnung

Prüfung von Ethanol unter der Biozid-Verordnung 

Ethanol ist in vielen Biozidprodukten enthalten. Sie sind zur Bekämpfung von Organismen notwendig, welche für die Gesundheit von Mensch oder Tier schädlich sind. Als Biozidprodukt gelten neben Produkten die direkt auf Schadorganismen wirken, wie Desinfektionsmittel, Insektizide, Rodentizide und Holzschutzmittel, auch solche Produkte, die Schädigungen vorbeugen sollen.

Die Sicherheit und Wirksamkeit des bisher zulässigen Wirkstoffs Ethanol wird derzeit im Rahmen eines Prüfprogramms für Altwirkstoffe der Biozidprodukte-Verordnung geprüft. Die Aufgaben dieser Evaluierung wurden der griechischen nationalen Behörde übertragen. Im März 2024 reichte die Behörde einen überarbeiteten Bewertungsbericht mit einem Gefahreneinstufungsvorschlag für Ethanol bei der ECHA ein. Diese Bewertung umfasst die Verwendung von Ethanol in drei Biozidproduktarten: 

  • Produktart 1: Hygieneprodukte für den Menschen, wie Handdesinfektionsmittel;
  • Produktart 2: Desinfektionsmittel und Algizide, die nicht für den direkten Kontakt mit Menschen oder Tieren bestimmt sind; und
  • Produktart 4: Produkte für den Einsatz in Lebensmittel- und Futtermitteln

Der Bericht von Griechenland wird derzeit im Ausschuss für Biozidprodukte (BPC) der ECHA und seinen Arbeitsgruppen einer Peer Review durch Experten aus allen EWR-Ländern und der Schweiz unterzogen. Für Deutschland ist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin im BPC vertreten. Der BPC überprüft unter anderem, ob Ethanol die Kriterien erfüllt, um als potenziell krebserregend (karzinogen), DNA-verändernd (mutagen) oder reproduktionsschädigend (reproduktionstoxisch) eingestuft zu werden.

Die ECHA hat eine Konsultation mit Dritten angekündigt, bei der interessierte Parteien Informationen zu Alternativen für die Verwendung von Ethanol in Bioziden einreichen können. Die Informationen zu möglichen Alternativen haben laut ECHA keinen Einfluss auf die Entscheidung, ob Ethanol als Wirkstoff zugelassen werden kann. Sie werden jedoch für die Entscheidungsfindung der EU-Mitgliedstaaten relevant sein, ob ethanolhaltige Biozidprodukte zugelassen werden können.

Laut ECHA wird der BPC seine Stellungnahme voraussichtlich in der zweiten Hälfte des Jahres 2025 verabschieden. Die endgültige Entscheidung über die Zulassung von Ethanol als Wirkstoff wird die Europäische Kommission auf Grundlage der Stellungnahme des BPC treffen. Wie Ethanol als Biozid-Wirkstoff eigestuft wird, ist derzeit offen. Laut Europäischer Kommission befindet sich unter den Vorschlägen der griechischen nationalen Behörde die Einstufung des Wirkstoffs Ethanol als reproduktionstoxisch Kategorie 2. Dies bedeutet, dass es sich vermutlich um ein reproduktionstoxisches Mittel für den Menschen handelt und es Hinweise auf eine negative Auswirkung auf die Sexualfunktion und Fruchtbarkeit oder auf die Entwicklung gibt.

Überarbeitung der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung von Ethanol im Rahmen der CLP-Verordnung

Durch die Kriterien der CLP-Verordnung (Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures) werden gefährliche Chemikalien auf der Grundlage ihrer inhärenten Eigenschaften identifiziert. Anwender werden über die Gefahren mit Hilfe von Gefahrensymbolen und -sätzen (sog. GHS-System) auf den Kennzeichnungsetiketten und in den Sicherheitsdatenblättern informiert. Eines der Hauptziele der CLP-Verordnung besteht in der Feststellung, ob ein Stoff oder Gemisch Eigenschaften aufweist, die zur Einstufung als gefährlich führen.

In der Regel stufen die Hersteller ihre Stoffe entsprechend der von ihnen ausgehenden Gefahren selbst ein. Für bestimmte Stoffe bestimmt die EU die Gefahrenklassen allerdings europaweit einheitlich. Mitgliedstaaten können diese harmonisierte Einstufung beantragen. Laut ECHA-Webseite hat die griechische nationale Behörde im Juli 2020 die Absicht für eine überarbeitete harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung von Ethanol eingereicht. Sie schlägt folgende neue harmonisierte Klassifizierungen vor (zusätzlich zu der schon bestehenden harmonisierten Einstufung: Flam. Liq. 2, H225 (highly flammable liquid and vapour)).

  • Eye Irrit. 2, H319 (causes serious eye irritation)
  • Repr. 2, H361d (suspected of damaging the unborn child)
  • Lact., H362 (may cause harm to breast-fed children)
  • STOT SE 3, H336 (may cause drowsiness or dizziness)
  • STOT RE 2, H373 (may cause damage to organ through prolonged or repeated exposures)

Der Bericht von Griechenland zur harmonisierten Einstufung von Ethanol wird für Juli 2025 erwartet. Nach einer öffentlichen Konsultation wird das Komitee für Risikobewertung von ECHA innerhalb von 18 Monaten eine Stellungnahme formulieren. Basierend auf der Stellungnahme wird die Kommission entscheiden, ob eine geänderte harmonisierte Einstufung gemäß der CLP-Verordnung angemessen wäre.

Während dieses Prozesses wird es Möglichkeiten für Unternehmen und Industrievertretern geben, sich in der Meinungsbildung einzubringen. Jetzt schon können sich Unternehmen und Verbände an die griechische Behörde wenden, um ihr Informationen zukommen zu lassen, welche für den Vorschlag zur Einstufung relevant sind. Nachdem die griechische Behörde eine offizielle Stellungnahme abgegeben hat, beginnt eine öffentliche Konsultation, bei der alle Beteiligten innerhalb von 60 Tagen ihre Kommentare abgeben können.

Es kann Fälle geben, in denen der RAC für eine bestimmte Gefahrenklasse zu einer anderen Klassifizierung kommt als ursprünglich vom Dossiereinreicher vorgeschlagen. Einige Stakeholder, beispielsweise A.I.S.E., der Europäischer Branchenverband für Reinigungsmittel und Pflegemittel, befürchten, dass es zu einer höheren Einstufung von Ethanol, beispielsweise in den reproduktionstoxisch Kategorien 1A oder 1B, oder zur zusätzlichen Einstufung als karzinogen kommen könnte.

Welche Auswirkungen werden die Neuklassifizierungen möglicherweise auf Unternehmen haben? 

Ob, und wenn, wie Ethanol im Rahmen der Überprüfung als Biozid-Wirkstoff oder der harmonisierten Einstufung der EU als reproduktionstoxisch eingestuft wird, ist derzeit offen. Final wird die Entscheidung von den Stellungnahmen der Gremien der ECHA, den darin repräsentierten Vertretern von Mitgliedsstaaten sowie der Kommission abhängen.

Die harmonisierte Gefahreneinstufung von Ethanol als reproduktionstoxischer Stoff der Kategorie 2, wie von der griechischen Behörde vorgeschlagen, ist grundsätzlich kein Ausschlusskriterium im Rahmen der Biozid-Verordnung (Art. 5.1). Dies bedeutet, dass Ethanol weiterhin als Biozid-Wirkstoff genehmigt werden kann. Eine Einstufung in den Kategorien 1A oder 1B würde hingegen bedeuten, dass Ethanol die Ausschlusskriterien erfüllt und als Kandidat für eine Substitution seiner Verwendung in Biozidprodukten gelten würde. In diesem Fall kann Ethanol dennoch für die beabsichtigten Biozidanwendungen zugelassen werden, wenn diese angesichts der erwarteten Expositionsniveaus als sicher gelten. 

Falls die harmonisierte Einstufung im Rahmen der CLP-Verordnung kommen sollte, müssen Stoffe und Gemische entsprechend gekennzeichnet werden. Stoffe und Gemische der Gefahrenkategorie „Reproduktionstoxizität“ 2 beispielsweise, wie im Vorschlag der griechischen Behörden enthalten, werden mit dem Gefahrenpiktogramm „Gesundheitsgefahr“ (GHS08) und dem Signalwort „Achtung“, dem Gefahrenhinweis H 361 und den entsprechenden P-Sätzen gekennzeichnet.  

Zudem kann die harmonisierte Einstufung Rechtsfolgen durch nachgelagerte Gesetze haben. Laut Paragraf 11 des Mutterschutzgesetzes in Deutschland liegt beispielsweise eine unverantwortbare Gefährdung vor, wenn die schwangere Frau Gefahrstoffen ausgesetzt ist, oder sein kann, die nach CLP-Verordnung als reproduktionstoxisch nach der Kategorie 1A, 1B oder 2 oder nach der Zusatzkategorie für Wirkungen auf oder über Laktation eingestuft ist. Laut Kosmetikverordnung ist die Verwendung von Stoffen, welche als reproduktionstoxisch Kategorie 2 eingestuft wurden, in kosmetischen Mitteln ist verboten, außer diese wurden vom Scientific Committee on Consumer Safety für die Verwendung in kosmetischen Mitteln für sicher befunden.

Eine Einstufung als reproduktionstoxisch 1A oder 1B würde zu einer Beschränkung unter REACH führen. Sobald ein Stoff durch eine Kommissionsverordnung als reproduktionstoxisch 1A oder 1B eingestuft wird, darf der Stoff nicht mehr für Anwendungen für den Endverbraucher verwendet oder auf den Markt gebracht werden, wenn eine bestimmte Konzentrationsgrenze überschritten ist. Dies hätte weitreichende Folgen für verschiedenste Sektoren, welche auf die Verwendung von Ethanol angewiesen sind.

Weitere Informationen bzw. Quellen: 

Biocides - ECHA

BAuA - Biozid‐Verordnung - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 
Worum geht es bei der Verordnung über Biozidprodukte (BPR)? - ECHA 
Verständnis der CLP-Verordnung - ECHA 
Helpdesk - Was ist ein Biozid? - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Quelle: DIHK

Klimaschutz: Ein- und Ausfuhr von Einrichtungen mit F-Gasen

Registrierungspflicht im F-Gase-Portal der EU

Seit März 2024 gilt für die Ein- und Ausfuhr bestimmter F-Gase (bspw. Kältemittel) eine Registrierungspflicht im F-Gase-Portal der EU. Da der Zoll verstärkt mit der Überprüfung dieser Anforderung begonnen hat, melden Unternehmen derzeit häufige Probleme bei der Registrierung oder der Zollabfertigung.

Für die Ein- oder Ausfuhr von fluorierten Treibhausgasen sowie Erzeugnissen und Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten, benötigen Unternehmen eine gültige Registrierung im F-Gas-Portal der EU. Davon betroffen sind auch Fahrzeuge, die bspw. in Klimaanlagen solche Gase enthalten. Den Zollbehörden ist eine solche Registrierung auch für Erzeugnisse oder Einrichtungen vorzulegen, die diese Gase nur zum Funktionieren benötigen. Deshalb müssen auch Fahrzeuge oder andere Produkte registriert werden, die keine Kältemittel mit F-Gasen enthalten, jedoch später damit befüllt werden müssen.

Je nach Art der ein- oder auszuführenden F-Gase enthält die Verordnung weitere Vorschriften (bspw. Verbote, Quotenzuteilung, Berichtspflichten, Zertifizierungen).  Umfangreiche Informationen mit Fragen und Antworten hierzu hat das Umweltbundesamt auf seiner Internetseite bereitgestellt:
EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase | Umweltbundesamt

Die Ein- oder Ausfuhren von Gebrauchtwagen sind in der Regel nur zur Registrierung (gilt als Lizenz) verpflichtet. Diese muss auf dem F-Gase-Portal der EU erfolgen.

Die Seite ist derzeit nur auf englischer Sprache verfügbar. Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung auf Deutsch:

Folgende Fehler traten bei Unternehmen bisher auf, die eine Registrierung erschwerten:

Nur "Are you Importing / Exporting Products or Equipment..." mit "Yes" beantworten: Es sollte nur der Im- oder Export von Erzeugnissen oder Einrichtungen mit Ja beantwortet werden . Die Auswahl von bspw. "...Producer / Impoter / Exporter ...in bulk" würde eine Quotenzuteilung erfordern, die für den Import von Produkten ohne HFKW (seit 2011 bspw. in Fahrzeugen verboten) in der Regel nicht notwendig ist. Die heute noch üblichen Kältemittel (bspw. 1234yf) im Anhang II der Verordnung müssen nur registriert werden.
Bankbestätigung : Im Portal muss die Umsatzsteuer-ID (nicht die IBAN) hinterlegt werden. Zur Verifikation verlangt die EU eine Bestätigung der Bank. Wenn dies zu Schwierigkeiten oder Verzögerungen führt, weist die Anleitung auch auf die Möglichkeit hin, dies alternativ durch Kontoauszüge zu belegen: "...oder fügen Sie das Original eines offiziellen Kontoauszugs bei, der einen Zeitraum innerhalb der letzten drei Monate abdeckt. Falls Sie einen Kontoauszug beifügen, sollten das Formular und der Kontoauszug zu einem Dokument zusammengefügt werden."
Lange Bearbeitungszeiten und Nachfragen: Die Kommission gibt die Bearbeitungszeit der Registrierungen derzeit mit 10 Werktagen an. Da es derzeit zu einem großen Ansturm auf das Portal kommt, können sich weitere Verzögerungen ergeben. Den Zoll können Sie auf diesen Missstand hinweisen, in dem Sie bspw. einen Screenshot der erfolgten Registrierung vorlegen.
Allgemeine Hinweise: Verantwortlich für das Portal und die Gesetzgebung zur F-Gase-Verordnung ist in der EU-Kommission die DG Clima. Hier finden Sie auch häufig gestellte Fragen und Antworten zu diesem Themengebiet:
FAQ - Fluorinated Greenhouse Gases – Climate Action
Für Hinweise zum Portal (bspw. auch bei Löschung/Abmeldung) ist folgende E-Mail-Adresse hinterlegt: CLIMA-HFC-Registry@ec.europa.eu.

Verantwortlich für den Vollzug in Deutschland sind die Länder. Eine Liste der zuständigen Behörden finden Sie hier.

Die DIHK kommuniziert der verantwortlichen Abteilung in der Kommission die Mängel und Probleme von Unternehmen mit der Registrierung ebenso wie den uns und Unternehmen bisher nicht ersichtlichen Sinn dieser Informationspflicht.

Quelle: DIHK
 

Energieversorgung: Der Südliche Wasserstoffkorridor - H2 als Schlüssel zur europäischen Energiesicherheit

Gemeinsame politische Absichtserklärung in Rom unterzeichnet

Im Rahmen der ersten Ministerkonferenz für den südlichen Wasserstoffkorridor haben Deutschland, Algerien, Italien, Österreich und Tunesien eine wegweisende Absichtserklärung zur Entwicklung dieses strategisch bedeutsamen Infrastrukturprojekts unterzeichnet.

Mit der Unterzeichnung der politischen Absichtserklärung bekräftigten die fünf Länder ihre Entschlossenheit, den südlichen Wasserstoffkorridor als Schlüsselinfrastruktur für die europäische Energiesicherheit und Dekarbonisierung zu etablieren. 

Der südliche Wasserstoffkorridor soll eine direkte Leitungsverbindung zwischen Nordafrika und Europa schaffen und aus fünf Teilprojekten bestehen. Mit einer geplanten Gesamtlänge von etwa 3.500 bis 4.000 Kilometern wird der europäische Abschnitt etwa 3.250 Kilometer umfassen. Bis zu 70 % der Leitungen sollen aus umgerüsteten Erdgaspipelines bestehen. Der Korridor wird eine Kapazität von bis zu 163 TWh pro Jahr für den Transport von erneuerbarem Wasserstoff nach Europa bereitstellen, davon 55 TWh nach Deutschland.

Die Wasserstoffinfrastrukturprojekte entlang des Korridors, die von Sizilien bis Bayern reichen, wurden als Vorhaben von gemeinsamem Interesse (Projects of Common Interest, PCI) der EU anerkannt. Zudem wurde das Projekt in den „Global Gateway“ der EU integriert. Tunesien hat bereits zehn Absichtserklärungen zu Wasserstoffprojekten unterzeichnet, während Algerien ein Großprojekt zur Wasserstoffproduktion mit Beteiligung europäischer Unternehmen ankündigte.

Die Konkretisierung der Wasserstoffpipeline nach Nordafrika wird durch das BMWK aktiv vorangetrieben, unter anderem über die bilaterale Wasserstoff-Task Force mit Algerien sowie durch enge Zusammenarbeit mit deutschen und lokalen Institutionen in Algerien und Tunesien.

Quelle: DIHK

Digitaler Produktpass (DPP): Novellierte europäische Bauproduktenverordnung (BauPVO) tritt in Kraft

Die BauPVO legt den langfristigen gesetzlichen Rahmen für die Vermarktung von Bauprodukten im europäischen Binnenmarkt fest. Die Verordnung ist am 7. Januar 2025 in Kraft getreten und ist ab dem 8. Januar 2026 in allen Mitgliedstaaten wirksam. 

Die BauPVO legt den langfristigen gesetzlichen Rahmen für die Vermarktung von Bauprodukten im europäischen Binnenmarkt fest. Sie zielt darauf ab, den Binnenmarkt für Bauprodukte zu harmonisieren und den freien Verkehr dieser innerhalb der EU zu erleichtern. Dadurch soll insgesamt die Qualität und Sicherheit von Bauprodukten im europäischen Binnenmarkt verbessert werden. Die Verordnung ist am 7. Januar 2025 in Kraft getreten und ist ab dem 8. Januar 2026 in allen Mitgliedstaaten wirksam. Bestimmungen zur Entwicklung harmonisierter Normen und Produktanforderungen gelten unmittelbar seit Inkrafttreten der Verordnung. Die übrigen Regelungen treten ein Jahr später, am 8. Januar 2026, in Kraft. Eine Ausnahme bildet Artikel 92, der Sanktionen regelt und erst zwei Jahre nach Inkrafttreten wirksam wird.1

Wesentliche Änderungen:

Digitaler Produktpass (Artikel 76)

Mit der neuen Verordnung wird ein digitaler Produktpass für Bauprodukte eingeführt, der Informationen zur ökologischen Nachhaltigkeit bereitstellt. Dabei handelt es sich um eine Produktkennzeichnung (z. B. einen QR-Code), die von verschiedenen Akteuren in der Lieferkette gescannt werden kann, um umfassende Informationen zu Bauprodukten zu erhalten. Beispielsweise zu Materialien und nach welchen geltenden Normen und Produktvorgaben sie hergestellt wurden, oder zu Recyclinganteilen und Haltbarkeit der Bauprodukte. Sie ermöglichen zudem eine präzisere Berechnung des CO₂-Fußabdrucks eines Gebäudes. Unternehmen müssen dafür unter anderem eine Leistungs- und Konformitätserklärung erstellen. 2

Leistungs- und Konformitätserklärung (Artikel 13 und Artikel 15) in Verbindung mit CE-Kennzeichnung (Artikel 17)

Die Leistungs- und Konformitätserklärung spielt eine wichtige Rolle in der Bauproduktenverordnung. Sie enthält Informationen zu den wichtigsten Eigenschaften eines Bauprodukts sowie dessen Leistungsfähigkeit in diesen Bereichen. Ein Bauprodukt darf nur dann in den Handel gebracht werden, wenn eine gültige Leistungserklärung vorliegt. Zudem ist sie die Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung, die bestätigt, dass das Produkt den europäischen Vorgaben entspricht. Die neue BauPVO erweitert die bisherigen Anforderungen der CE-Kennzeichnungen von der Berücksichtigung der technischen Leistung auch auf Umweltaspekte. Das bedeutet, dass die CE-Kennzeichnung nun auch umfassende Informationen zu Nachhaltigkeit und Umweltauswirkungen der Produkte enthalten muss.

Erweiterter Geltungsbereich

Der Geltungsbereich wird ausgeweitet und umfasst nun alle Wirtschaftsakteure. Sie gilt damit auch für gebrauchte Bauprodukte, digitale Datensätze, Materialien sowie Dienstleistungen für den 3D-Druck. Zudem fallen Bauprodukte, die direkt auf der Baustelle zum sofortigen Einbau bereitgestellt werden, sowie wesentliche Komponenten und Werkstoffe, die laut Herstellerangaben für Bauprodukte vorgesehen sind, unter die Regelung. 3

Vorteile:

  • Stärkung des EU-Binnenmarkts: Durch die Harmonisierung der Produktanforderungen werden EU-weit einheitliche technische Spezifikationen und Nachhaltigkeitskriterien für Bauprodukte eingeführt. Das verhindert, dass einzelne Mitgliedstaaten nationale Sonderregelungen schaffen, die den freien Warenverkehr behindern könnten.
  • Mehr Transparenz: Durch den digitalen Produktpass entsteht mehr Transparenz, da umfassende Informationen zu den Produkten bereitgestellt werden.
  • Unternehmen haben langfristig die Chance durch nachhaltige und innovative Produkte wettbewerbsfähiger zu werden.

Kritik:

  • Erhöhter administrativer Aufwand: KMUs müssen sicherstellen, dass ihre Produkte den neuen Anforderungen entsprechen. Insbesondere im Bereich der Dokumentation, Konformität und Nachverfolgbarkeit kann die BauPVO zu einem erhöhten administrativen Aufwand führen.
  • Kosten für die Implementierung neuer Prozesse: Es sind innerbetriebliche Strukturen notwendig, die die Erfassung relevanter Informationen, die Dokumentation und gegebenenfalls erforderliche Korrekturmaßnahmen gewährleisten. Dazu gehört auch die Umstellung der IT-Systeme, um den digitalen Produktpass bereitstellen zu können.
  • Eine strenge Marktüberwachung zur Prüfung, dass nur konforme Produkte auf den Markt kommen, könnte zu mehr Prüfungen und Kontrollen für die Unternehmen führen und so Prozesse verzögern oder verteuern.

Quellen:

1BMWSB - Startseite - Neue EU-Bauproduktenverordnung: Mehr Verbraucherschutz und Fokus auf nachhaltiges Bauen
2Neue EU-Bauprodukte-Verordnung: mehr Innovation, Digitalisierung und Nachhaltigkeit - Europäische Kommission
3Bauprodukteverordnung (EU) 305/ 2011 - IHK Lippe zu Detmold

Quelle: DIHK

Arbeitsprogramm 2025 der Europäischen Kommission: Umwelt- und energiepolitisch relevante Initiativen

Die Europäische Kommission publizierte am 11. Februar ihr Arbeitsprogramm für 2025. Im Folgenden werden die geplanten neuen Initiativen im Bereich Umwelt- und Energiepolitik kurz erläutert.  

  • Clean Industrial Deal (Q1): Voraussichtlich 6 Säulen - (1) Energiesicherheit und Energiepreise, (2) Finanzierung, (3) Recycling und kritische Rohstoffe, (4) Arbeit und Qualifikationen, (5) Leitmärkte, (6) globales Handeln. 
  • Erstes Omnibus-Paket im Bereich Nachhaltigkeit (Q1): Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung, der Lieferkettenrichtlinie und der Taxonomie. 
  • Aktionsplan für bezahlbare Energie (Q1): zielt auf den Übergang zu sauberer Energie und die Energiekostensenkung ab. 
  • Fahrplan zur Beendigung russischer Energieimporte (Q1): Verbleibendende Abhängigkeiten von russischen Energieimporten im Kontext des aggressiven russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine sollen überwunden werden.  
  • Änderung des Europäischen Klimagesetzes (Q1): Das Klimagesetz soll um ein 2040-Klimaziel mit einer intentionierten Treibhausgasreduktion von 90% gegenüber 1990 ergänzt werden und den Weg zur Klimaneutralität bis 2050 bereiten. 
  • Europäische Wasserresilienz-Strategie (Q2): Strategie zur effizienten Nutzung von Wasser, Bekämpfung von Wasserknappheit und Verschmutzung sowie Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wasserwirtschaft. 
  • Sustainable Transport Investment Plan (Q3): Strategischer Rahmen für die Förderung nachhaltiger Kraftstoffe in Produktion und Vertrieb und Maßnahmen zur beschleunigten Entwicklung von Lade- und Betankungsinfrastrukturen. 
  • Industrial Decarbonisation Accelerator Act (Q4): hat zum Ziel, energieintensive Industrien bei der weiteren Dekarbonisierung zu unterstützen und gleichzeitig ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. 
  • Bioökonomie-Strategie (Q4): Die Bioökonomie-Strategie wird eine stärker kreislauforientierte und nachhaltige Produktion, Nutzung und Konsumierung biologischer Ressourcen für Lebensmittel, Materialien, Energie und Dienstleistungen fördern. 
  • Zielgerichtete Überarbeitung der REACH-Regulierung (Q4): Maßnahmenpaket um die Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie der EU zu steigern und ein einfacheres System für die Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien zu schaffen; zudem soll Klarheit im Bezug auf "ewige Chemikalien", unter anderem PFAS, geschaffen werden. 

Weitere Informationen zum Arbeitsprogramm gibt es auf der Seite der Europäischen Kommission.  

Quelle: DIHK

Leitlinie für eine Beteiligung an einem IPCEI-Projekt

Anbei finden Sie die technische Leitlinie der Europäischen Kommission für Unternehmen, die sich für eine Teilnahme an einem „Important Project of Common European Interest“ (IPCEI) interessieren.

Die Leitlinie beinhaltet die Bedingungen, die ein Projekt erfüllen muss, um als direkter, assoziierter oder indirekter Partner in einem IPCEI berücksichtigt zu werden. JEF_IPCEI_technical-guidance-calls.pdf (PDF, nicht barrierefrei, 340 KB)

Quelle: DIHK

Webinar- und Veranstaltungsempfehlungen

Empfehlungen

Webinar: „Taxonomiefähigkeit und Taxonomiekonformität: So meistern Sie die EU-Vorgaben“

Ist Ihr Unternehmen gegenüber den Anforderungen der EU-Taxonomie gut vorbereitet? Der Kooperationspartner des Verbands Klimaschutz-Unternehmen, ConClimate informiert in einem gemeinsamen Online-Seminar, wie Betriebe die anspruchsvollen EU-Vorgaben erfolgreich umsetzen und gleichzeitig strategische Potenziale erschließen. Anhand von zahlreichen Best-Practice-Beispielen wird gezeigt, wie Sie von der Theorie ins Handeln kommen und Mehrwert für Ihr Unternehmen schaffen. Termin: 11. März, 10-11Uhr. Zur Anmeldung.

Quelle: DIHK

„German-Danish Green Hydrogen Forum“ am Montag, 24. März 2025, im Haus der Deutschen Wirtschaft

Die Deutsch-Dänische Handelskammer (AHK Dänemark) organisiert mit Unterstützung der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) das „German – Danish Green Hydrogen Forum“ am 24. März 2025 von 11:30 – 16:00 Uhr im Haus der Deutschen Wirtschaft. 

Das Forum gilt als Kick-off Veranstaltung einer neuen Initiative der AHK Dänemark gemeinsam mit dem dänischen Industrieverband Dansk Industri (DI) und Green Power Denmark, um die langjährige Zusammenarbeit im Rahmen der dänischen Power-to-X-Partnerschaft im Bereich Grüner Wasserstoff weiter zu intensivieren. Ziel ist es, die „German – Danish Green Hydrogen Offtake Declaration“ gezielt voranzutreiben – durch strukturierte Diskussionen, die den Weg für einen weltweit führenden Markt für grünen Wasserstoff zwischen Deutschland und Dänemark ebnen.
 
Das Programm der englischsprachigen Konferenz und den Link zur Anmeldung finden Sie unter diesem Link.
 
Quelle: DIHK

EUREM Updates: Industrielle Prozesswärme: Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit durch Senkung der kesselbedingten Energiekosten und Implementierung umweltfreundlicher Heizkesseltechnologien

Das kostenfreie Webinar findet im Rahmen des Formats „EUREM Updates“ statt und richtet sich primär an die über 7.000 Absolventinnen und Absolventen der Weiterbildung zum EnergieMananger (IHK) | European EnergyManager (EUREM) weltweit wobei es allen interessierten Personen offensteht. Das Webinar wird in Englisch durchgeführt.
Termin: Dienstag, 25. März 2025, 13.00 – 14.15 Uhr MEZ
Referenten: Daniel Gosse & Jörg Meyer, Bosch Industriekessel GmbH, Gunzenhausen, Deutschland
Veranstalter: Industrie- und Handelskammer Nürnberg, Deutschland
Anmeldung via Zoom: https://energymanager-eu.zoom.us/meeting/register/76XQ_lyYR4uG-zjdQZy7fQ

IHK Nürnberg – Ansprechpartner:
Stefan Schmidt | 0911 1335 1445 | stefan.schmidt@nuernberg.ihkde

Klimaschutztag am 5. Juni in Obernai, Elsass/Frankreich

„Im Kreislauf für Klima und Umwelt“ lautet das Motto des Klimaschutztags des Verbands Klimaschutz-Unternehmen und seines Mitglieds Hager Group. Im Fokus stehen unter anderem Themen wie Kreislaufwirtschaft, CSRD, Transformation mit KI und Klimaschutz als Teamaufgabe. Erstmals findet die Leitveranstaltung der Klimaschutz-Unternehmen im Ausland statt, und zwar am 5. Juni im elsässischen Obernai, einem Unternehmensstandort der Hager Group. Die Veranstaltung ist vorwiegend in deutscher Sprache. Melden Sie sich hier für den Klimaschutztag an!

Quelle: DIHK

  • Dr.-Ing. Robert Schmidt

    Leiter des Geschäftsbereichs Innovation | Umwelt; Grundsatzfragen Innovations-, Industrie-, Technologie-, Digital-, Energie- und Umweltpolitik

  • Peggy Leibetseder

    Assistenz Geschäftsbereich Innovation | Umwelt

Webcode: N945