IHK-Infoletter: "Energie | Umwelt | Klima | Rohstoffe" 02 | 2025

Wissenswertes aus der MetropolregioN
MetropolregionBayerische Kreislaufwirtschafts- und Ressourceneffizienztage (KReTa) am 19. und 20. Mai 2025 in Nürnberg
Am 19. und 20. Mai 2025 finden die Bayerischen Kreislaufwirtschafts- und Ressourceneffizienztage (KReTa) 2025 im Haus der Wirtschaft, der IHK Nürnberg für Mittelfranken, statt. Ein spannendes Programm sowie interaktive Sessions bieten die Chance zur Diskussion und zum Austausch mit Vertretern aus Politik, Verwaltung und Unternehmen. Eine begleitende Ausstellung ergänzt das Programm.
Im Mittelpunkt der kostenfreien Veranstaltung stehen übergeordnete Ziele der Kreislaufwirtschaft, der Ressourcenschonung und des Klimaschutzes. Teilnehmende können sich zu Themen wie Kreislaufführung von Kunststoffen, Recyclingbaustoffe, Ökobilanzierung, KI und Digitalisierung sowie nachhaltige Recyclingstrategien informieren. Außerdem diskutieren Expertinnen und Experten über Strategien der Kreislaufwirtschaft und über die Möglichkeiten der Zirkularität bei der Energiewende.
In diesem Rahmen finden mehrere Sessions statt. Unter anderem die der Nürnberger IHK zum Thema „Zirkuläres Wirtschaften: Wege den Rohstoffverbrauch zu senken und Stoffkreisläufe zu schließen“. Die Session am 19.5. von 15:00 - 16:30 Uhr greift das Thema Kreislaufwirtschaft auf, denn Unternehmen sind stark abhängig von Rohstoffen, deren Beschaffung eine große Herausforderung darstellt, wie der Rohstoffreport Bayern 2025 veranschaulicht. Unternehmen ergreifen daher verschiedenste Maßnahmen, um Produkte und Rohstoffe länger im Kreislauf zu führen. Diese Session bietet die Chance zur Diskussion verschiedener Herangehensweisen, die das Produktleben verlängern oder den Rohstoffverbrauch reduzieren.
Hier geht es zum Programm und zur Anmeldung: www.rez.bayern.de/kreta
Die IHK Nürnberg für Mittelfranken unterstützt die Veranstaltung als Gastgeberin im Haus der Wirtschaft sowie im Rahmen des bayerischen Kooperationsprojektes. Das Ressourceneffizienz-Zentrum Bayern (REZ) ist ein Projekt des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz und wird durch das Bayerische Landesamt für Umwelt in Zusammenarbeit mit den Bayerischen Industrie- und Handelskammern umgesetzt.
IHK-Ansprechpartner:
Dr.-Ing. Robert Schmidt | Katharina Boehlke
Ansprechpartner: REZ
Barbara Dennerlein | Sina Scherer
Rückblick auf das 131. Treffen des IHK-AnwenderClubs „Umwelt | Nachhaltigkeit“
Am 17. März fand das 131.Treffen des IHK-AnwenderClubs „Umwelt | Nachhaltigkeit“ zu aktuellen Themen des betrieblichen Umweltschutzes unter der Leitung von Dr.-Ing. Robert Schmidt statt. Für das Treffen interessierten sich ca. 25 Teilnehmende am Standort der Siemens Energy Global GmbH & Co. KG in der Nürnberger Südstadt.
Diskutiert wurden Möglichkeiten zur Defossilisierung des Betriebes, beispielsweise durch den Einsatz von Power-To-Heat-Anlagen verbunden mit erneuerbaren Energien. Auch Elektro-Mobilität oder Wasserstoffanwendungen in der Produktion wurden diskutiert und vor Ort Beispiele aufgezeigt.
Ein weiterer inhaltlicher Aspekt lag auf der Reduzierung von Treibhausgasen im Hinblick auf das Produkt. Dabei konzentrierte sich der Austausch vor allem auf die Ökobilanz von Materialien, die durch das Schließen von Stoffkreisläufen deutlich reduziert werden kann.
Den Abschluss des Treffens bildete eine Werksführung durch das sogenannte „Trafowerk“ in der Katzwangerstraße in Nürnberg. Hier werden große Transformatoren gefertigt, die in Deutschland maßgeblich dazu beitragen sollen, den produzierten Strom aus Sonne und Wind überregional zu verteilen.
IHK-Ansprechpartner:
Dr.-Ing. Robert Schmidt | Katharina Boehlke
Rückblick: IHK-Fachforum „Klimaschutzmanagement: CBAM auf den letzten Metern“
Zum Thema Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) kamen am 24.3.2025 ca. 60 Teilnehmende in der IHK Nürnberg für Mittelfranken zusammen, um sich zu informieren und über einen praxistauglichen Umgang mit in Unternehmen zu diskutieren.
CBAM ist ein Instrument der EU-Klimapolitik, das Unternehmen dazu verpflichtet, die Treibhausgas (THG)-Emissionen von importierten Waren zu berücksichtigen. Ziel ist es, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und die Klimaziele der EU zu unterstützen.
Unternehmen, die Waren aus Ländern außerhalb der EU importieren, müssen ab 2026 den THG-Ausstoß von emissionsintensiven Produkten nachweisen und Zertifikate zum Ausgleich des CO2-Fußabdrucks erwerben. Dies betrifft insbesondere Industrien wie Stahl, Zement, Düngemittel und Aluminium.
Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie ihre Lieferketten und Produktionsprozesse überprüfen müssen, um den Treibhausgas-Ausstoß der importierten Produkte korrekt zu erfassen und zu melden. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit CBAM ist entscheidend, um künftige Kosten und bürokratische Hürden zu minimieren.
Die Veranstaltung hat Handlungsempfehlungen zum praktischen Umgang mit den Verpflichtungen vermittelt und bei der Risikoabwägung unterstützt. Fachliche Expertise aus rechtlicher Perspektive boten Lars Hillmann und Dr. Hartmut Henninger von der Catwyk Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG. Praktische Ansätze im Umgang mit Emissionsfaktoren und Lieferanten zeigten Roman Haak und Anselm Leitherer von CBAM-Estimator GmbH auf, während Tobias Urban, Intechnica Consult GmbH auf die Ermittlung von Emissionsfaktoren im Zusammenhang mit dem Emissionshandel anhand des EU-ETS1 veranschaulichte. Der Praxisbericht von Patrick Meier, Richard Bergner Holding GmbH& Co. KG aus Schwabach verdeutlichte umso mehr die Herausforderungen, mit denen betroffene Unternehmen beim Import konfrontiert sind.
Das aktuell laufende EU-Omnibus-Verfahren könnte Erleichterungen für rund 90 % der aktuell betroffenen Unternehmen bringen und dennoch 99 % der relevanten Emissionen erfassen. Importeure profitieren vor allem dann, wenn sie aktuell über dem Grenzwert von 150 Euro Warenwert (aktuell) liegen, aber unter 50 Tonnen Mengenwert (vorgeschlagen).
Das IHK-Fachforum wurde gemeinsam von den Geschäftsbereichen International sowie Innovation und Umwelt ausgerichtet, als Teil der Veranstaltungsreihe „EU Green Deal mit der Wirtschaft“ und wird unterstützt vom IHK-AnwenderClub „Energie | Klima“ und dem Projekt „transform_EMN“ zur Unterstützung der Automobil-Zulieferindustrie.
IHK-Ansprechpartner:
Katharina Boehlke | Rainulf Pichner
Rückblick: EnergieManager Jahrestreffen 2025 bei der LEONI Kabel GmbH in Roth
Am 9. April 2025 fand das EnergieManager Jahrestreffen bei der LEONI Kabel GmbH in Roth, in Kooperation mit dem IHK-AnwenderClub "Energie | Klima", statt. Die Veranstaltung bot den über 25 Teilnehmenden eine Plattform für den Austausch über aktuelle Entwicklungen und Innovationen im Bereich Energiemanagement.
Stefan Schmidt von der IHK Nürnberg für Mittelfranken eröffnete die Veranstaltung und informierte über Neuigkeiten aus dem kontinuierlich wachsenden Netzwerk der Europäischen EnergieManager (EUREM), welches weltweit über 7.000 Alumni umfasst. Auch das Projekt „transform_EMN“ wurde vorgestellt inklusive der Rolle, welche die IHK Nürnberg bei der Transformation der Fahrzeug- und Zulieferindustrie in der Metropolregion Nürnberg spielt.
Wolfgang Reichel, Werksleiter von LEONI Kabel GmbH in Roth präsentierte die Vision und die Fortschritte der "Fabrik der Zukunft". Er betonte die Bedeutung von Innovation und Digitalisierung in der Produktion und beschrieb die (Zertifizierungs-)Herausforderungen, die beim Umzug in die neue Fabrik zu bewältigen waren.
Alexander Sommer von der Eta-Q GmbH, Nürnberg, erläuterte die Anwendung von Smart Infrastructure und Software-Tools zur Optimierung von Energieprozessen. Er zeigte auf, wie digitale Modelle komplexe Zusammenhänge erfassen und zur Effizienzsteigerung beitragen können.
Klemens Wegehaupt von der Siemens AG präsentierte die SICAM Applikationen, die speziell für die Steuerung und Integration von Microgrids und erneuerbaren Energien entwickelt wurden. Er hob die Vorteile der SICAM-Plattform hervor, darunter Flexibilität, Modularität und Cybersicherheit. Nach einer Kaffeepause hatten die Teilnehmer die Gelegenheit, das Werk von LEONI Kabel GmbH zu besichtigen.
Die anschließende Führung bot Einblicke in die Produktionsprozesse sowie die Technische Gebäudeinfrastruktur.
IHK-Ansprechpartner:
Stefan Schmidt

Veranstaltungsübersicht
- 105. Treffen IHK-AnwenderClub "Energie | Klima" - geschlossener Kreis
29.04.2025, 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr, JULIZ Juraleitungs-Informationszentrum, Katzwang
- IHK-Webinar: Cyberresiliente Produkte unter dem CRA - Die wichtigsten Vorgaben für Hersteller
online, 07.05.2025, 11:00 bis 12:00 Uhr
- Konstituierende Sitzung des IHK-Ausschuss "Industrie | Forschung | Technologie" - geschlossener Kreis
05.05.2025, 14:00 bis 17:40 Uhr, IHK Nürnberg für Mittelfranken
- BIHK-Webinar: IP im Fokus - Wirksamer Marken- und Designschutz
online, 08.05.2025, 10:00 - 11:00 Uhr
- 10. Treffen IHK-AnwenderClub "Wasserstoff | H2" - geschlossener Kreis
15.05.2025, 13:30 bis 16:40 Uhr, 'Campus Future Driveline' MAN Truck & Bus SE mit der FAU und THN, Nürnberg
- IHK-AnwenderClub Treffen "Digitale Produktion"
22.05.2025, 14:00 bis 17:30 Uhr, Neue Materialien Fürth
- Konstituierende Sitzung des IHK-Ausschuss "Energie | Umwelt" - geschlossener Kreis
28.05.2025, 14:00 bis 17:30 Uhr, IHK Nürnberg für Mittelfranken
- IHK-Fachforum: Werkstoffdatenbanken für die Entwicklung zirkulärer Produkte einsetzen
03.06.2025, 13:00 bis 17:00 Uhr, IHK Nürnberg für Mittelfranken
- IHK-Webinar: Umsetzung des Cyber Resilience Act (CRA) – Ein anschauliches Beispiel
online, 05.06.2025, 11:00 bis 12:00 Uhr
- IHK-Webinar: Unternehmerische Resilienz und BCM: ein kritischer Faktor für KMUs
online, 23.06.2025
- Treffen IHK-Ausschuss "Industrie | Forschung | Technologie" gemeinsam mit dem Technologie- und Innovationsnetz Mfr. (tim) | IHK Nürnberg für Mittelfranken
30.06.2025, 14:00 bis 17:00 Uhr, Helmholtz Institut (HI ERN), Erlangen
- 132. Treffen IHK-AnwenderClub "Umwelt | Nachhaltigkeit" - geschlossener Kreis
Themen: kommunale Verpackungssteuer, Umweltmanagementsysteme, etc.
02.07.2025, 11:00 bis 13:00 Uhr, IHK Akademie für Mittelfranken, Nürnberg
- IHK-Fachforum: 30 Jahre Umweltmanagement gemäß EMAS
02.07.2025, 14:00 bis 17:00 Uhr, IHK Akademie für Mittelfranken, Nürnberg
Weitere Veranstaltungen finden Sie hier.
Wissenswertes aus BAYERN
BAYERNBIHK-Arbeitsprogramm 2025: Schwerpunkt Kreislaufwirtschaft und Transformation
Zum Global Recycling Day 18. März 2025 möchten die bayerischen Industrie- und Handelskammern (BIHK) und der Umweltcluster Bayern (UCB) darüber informieren, dass wir uns in diesem Jahr intensiv dem Thema Kreislaufwirtschaft und Transformation widmen. Mit gemeinsamen Aktionen und Veranstaltungen erfahren Unternehmen, wie Sie die Transformation hin zu einer Kreislaufwirtschaft umsetzen können, um künftig ressourceneffizienter und wettbewerbsfähiger zu wirtschaften.
Die bayerischen Industrie- und Handelskammern und der Umweltcluster Bayern führen seit 2006 eine enge Kooperation zur Förderung der bayerischen Umweltwirtschaft. Dieses Jahr widmen wir uns intensiv dem Thema Kreislaufwirtschaft – das Wort impliziert schon den Grundgedanken dieses wichtigen Transformationsbereichs: die notwendige Transformation der bislang weitgehend linearen Produktions- und Konsummuster hin in eine Kreislaufführung. Sie zielt darauf ab, Produkte möglichst lange zu nutzen, den Rohstoffverbrauch zu senken, die Rohstoffversorgung sowie die Lieferketten zu sichern und das Wirtschaftswachstum vom Ressourcenverbrauch zu entkoppeln. Die Kreislaufwirtschaft ist das Wirtschaftsmodell der Zukunft und Motor für Innovation, Wettbewerb und Rohstoffsicherung. Die Transformation hin zu einer Kreislaufwirtschaft ist die Antwort auf die globalen Krisen des Klimawandels und der Biosphäre sowie des internationalen Warenverkehrs und der Rohstoffverfügbarkeit.
Auf politischer Ebene hat sich die Europäische Union mit dem EU Green Deal den Übergang in eine ressourceneffiziente wettbewerbsfähige Wirtschaft auf die Fahnen geschrieben. Die Umsetzung des EU Circular Economy Action Plans (CEAP) ist dafür der Rahmen. Auf Basis des EU Aktionsplans Kreislaufwirtschaft arbeitet die Deutsche Bundesregierung derzeit an der Definition von Zielen und Maßnahmen zum zirkulären Wirtschaften in der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie.
Eine regionale Auswertung der DIHK-Umfrage zur Kreislaufwirtschaft 2024 zeigt, dass ein Großteil der befragten bayerischen Unternehmen die Transformation hin zu einer Kreislaufwirtschaft zum einen als Chance sehen und sich zum anderen auch schon mit der Integration von Elementen der Kreislaufwirtschaft in ihr Geschäftsmodell auseinandergesetzt haben. Unterschiedliche Maßnahmen hinsichtlich des Produkts, der Produktion und des Geschäftsmodells wurden von den meisten Unternehmen bereits geprüft oder umgesetzt, beispielsweise der Einsatz recycelter Materialien, digitale Lösung zur Prozessoptimierung oder die Umstellung der Produktion auf nachhaltige Produkte.
Mehr erfahren:
IHK-Ansprechpartner:
Dr.-Ing. Robert Schmidt | Katharina Boehlke
Bayerische Wirtschaft spricht sich gegen Verpackungssteuer aus - Entlastungen und Bürokratieabbau anstatt zusätzlicher Abgaben und Steuern
Angesichts der anhaltenden Debatten in zahlreichen bayerischen Kommunen um eine mögliche Verpackungssteuer spricht sich die Wirtschaft im Freistaat klar gegen eine mögliche Einführung aus. In einem gemeinsamen Positionspapier warnen die neun bayerischen Industrie- und Handelskammern ausdrücklich vor neuen Belastungen. „Sollte die Verpackungssteuer in einzelnen Städten oder Gemeinden kommen, droht ein unübersichtlicher Flickenteppich aus kleinteiligen Regelungen. Nicht nur die Unternehmen, sondern auch die Kommunen würden zusätzlich personell, finanziell und bürokratisch strapaziert – und das beidseits in ohnehin schon
schwierigen Zeiten“, erklärt Manfred Gößl, Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags (BIHK).
Der BIHK-Chef macht deutlich: „Unsere Unternehmen und unsere Verwaltungen werden seit Jahren mit Mikroregulierungen überschüttet. Die überbordende Bürokratie ist das mit Abstand größte und schädlichste Hemmnis in Wirtschaft und Gesellschaft. Deshalb lehnen wir neue, kleinteilige und aufwändige Vorschriften und Steuern rundum ab. Deutschland ist heute schon ein
Höchststeuerland. Jede weitere Belastung bremst die so wichtigen Investitionen aus und verlängert die wirtschaftliche Dauerkrise im Land.“
Gößl verweist zudem darauf, dass es bereits eine Fülle von Regelungen sowie Gesetzen zur Verpackungsvermeidung gibt. Unter anderem seien die Unternehmen, die Produkte zum Mitnehmen anbieten, schon heute mit der Mehrwegverpflichtung, der Pflicht zur Beteiligung am sogenannten dualen System, mit Zahlungen in den Einwegkunststofffonds sowie von Einwegkunststoffverboten belastet. „Die bayerische Wirtschaft steht hinter dem Ansatz einer nachhaltig-sozialen Marktwirtschaft und trägt seit Jahren mit eigenen Modellen und Innovationen zur Abfallvermeidung bei“, ergänzt der BIHK-Hauptgeschäftsführer.
„Wir messen die Politik daran, ob sie ihr Versprechen einhält, der Wirtschaft keine zusätzlichen bürokratischen Lasten aufzubürden“, sagt Gößl. Außerdem erinnert er daran, dass der stationäre Einzelhandel und auch die Gastronomie bereits unter der Konsumzurückhaltung der Bürgerinnen und Bürger leiden und weitere Kostensteigerungen den Rückgang der Inlandsnachfrage befeuern würden.
Weitere Informationen finden Sie hier (PDF, nicht barrierefrei, 789 KB).
Quelle: Pressemitteilung des BIHK
Wissenswertes aus DEUTSCHLAND
DEUTSCHLANDKlimaschutz: CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) - Ab sofort Zulassungsantrag möglich
Die Durchführungsverordnung zum Registrierten Anmelder beim CBAM ist in Kraft. Das Anmeldemodul ist seit dem 31. März 2025 offen. Das heißt: Betroffene Unternehmen können nun einen Antrag auf Zulassung stellen, um ab dem 01.01.2026 den Status eines zugelassenen CBAM-Anmelders nachweisen und importieren zu können.
Betroffen ist, wer CBAM-pflichtige Waren einführt (Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel, Wasserstoff und Strom) und bis zu 50 Tonnen dieser Waren pro Jahr einführt. Die 50-Tonnen-Grenze ist noch Teil des EU-Gesetzgebungsprozesses (Omnibus I), ein Beschluss ist nicht vor Sommer 2025 zu erwarten.
Der Zulassungsantrag läuft ausschließlich über das Zulassungsmodul im CBAM-Register. Dieses ist ab dem 31.03.2025 für deutsche Importeure freigeschaltet. Der Zugang erfolgt über das Zollportal: CBAM-Portal des Zolls: EU-Trader-Portal und Identitätsmanagement. Wichtig: Die Zulassung dauert lange. Von der Kommission sind 180 Tage (also ein halbes Jahr) vorgesehen. In Deutschland wird es zu Verzögerungen kommen, da die bearbeitende Stelle noch nicht bestimmt ist. Nähere Informationen gibt es auf den Seiten der national zuständigen Behörde, der Deutschen Emissionshandelsstelle DEHSt.
Leider sind alle Importeure von CBAM-pflichtigen Waren bis Ende 2025 verpflichtet, quartalsweise einen CBAM-Bericht abzugeben, auch wenn sie zukünftig unter die 50-Tonnen-Schwelle fallen. Dies erfolgt weiterhin im Übergangsregister.
Quelle: DIHK-Ulrike Beland
IHK-Ansprechpartner:
Katharina Boehlke | Rainulf Pichner
BMWK-Exportinitiative: Erneuerbare Energien weltweit vermarkten – Das RES-Programm
Chancen für deutsche Unternehmen
Das Renewable-Energy-Solutions-Programm (RES) der Exportinitiative Energie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt deutsche Unternehmen dabei, klimafreundliche Energielösungen erfolgreich auf Auslandsmärkten zu positionieren.
Unterstützung für den Markteintritt
Das RES-Programm hilft Unternehmen, ihre innovativen Technologien international bekannt zu machen. Dazu zählen die Umsetzung von Referenzprojekten an repräsentativen Standorten, die Bereitstellung einer Förderung von bis zu 100.000 Euro für Marketingmaßnahmen sowie die Vernetzung mit relevanten lokalen Stakeholdern. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) koordiniert das Programm und unterstützt teilnehmende Unternehmen mit Beratung und gezielten Maßnahmen zur Marktvorbereitung.
Teilnahmevoraussetzungen und Vorteile
Interessierte Unternehmen, die in den Bereichen erneuerbare Energien, Energieeffizienz, intelligente Netze, Energiespeicherung oder Power-to-Gas und Brennstoffzellentechnologien tätig sind, können sich jedes Jahr im ersten Quartal für das Programm bewerben.
Die Teilnahme bietet zahlreiche Vorteile: Unternehmen steigern ihre internationale Sichtbarkeit, gewinnen wertvolle Marktkenntnisse und bauen langfristige Kooperationen auf. Zudem leisten sie mit ihren Technologien einen Beitrag zum globalen Klimaschutz.
Bereits in über 75 Ländern wurden RES-Referenzprojekte umgesetzt, die deutsche Energielösungen vor Ort sichtbar machen und zu nachhaltigen Markterschließungen führen.
Weitere Informationen
Das RES-Programm bietet deutschen Unternehmen eine wertvolle Unterstützung beim internationalen Markteintritt. Interessierte können sich direkt an die dena wenden oder unter http://www.german-energy-solutions.de weiterführende Informationen abrufen.
Quelle: DIHK
Biodiversität im 'Check' - Was hat das mit unserem Unternehmen zu tun?
In Zukunft wird die Auseinandersetzung mit genau dieser Frage für viele Unternehmen verpflichtend: Zunächst müssen sich in den nächsten Jahren große kapitalmarktorientierte Unternehmen systematisch mit ihren Abhängigkeiten von und Auswirkungen auf biologische Vielfalt auseinandersetzen.
Aber auch über gesetzliche Vorgaben hinaus gibt es durchaus gute Gründe, sich als Unternehmen mit biologischer Vielfalt zu beschäftigen: Seien es Reputationsrisiken, die mit den Auswirkungen der unternehmerischen Tätigkeit auf die biologische Vielfalt verbunden sind oder bisher verborgene Abhängigkeiten von den Ökosystemdienstleistungen, deren Grundlage Biodiversität ist.
Der von der Bodensee-Stiftung, dem Global Nature Fund und dem Collaborating Centre on Sustainable Consumption and Production (CSCP) – Partner des Projekts „Unternehmen BiologischeVielfalt (UBi)“ – entwickelte Biodiversity Quick Check bietet einen konzentrierten Einstieg in die Auseinandersetzung mit Biodiversität und bereit Unternehmen auf die regulatorischen Anforderungen zu Biodiversität bestmöglich und praxisnah vor.
Weitere Informationen zu den Checks finden Sie hier: Faktenblatt erklärt was Biodiversity-Checks sind, Biodiversity-Check: Einfacher Einstieg ins Biodiversitätsmanagement
Quelle: DIHK
Argumente zur kommunalen Verpackungssteuer
Kommunen und Städte in ganz Deutschland stehen vor der Entscheidung, ob sie eine kommunale Verpackungssteuer einführen sollen. Doch welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten, und was bedeutet das konkret für Unternehmen? Unser Merkblatt gibt einen Überblick.
Die Stadt Tübingen hat 2022 eine Verpackungssteuer auf nicht wiederverwendbare Verpackungen von Speisen und Getränken sowie auf Einweggeschirr und -besteck sog. To-go-Produkte eingeführt. Die Steuer ist vom Endverkäufer zu entrichten und wird mit einem feststehenden Satz pro Produkt berechnet.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wies am 27. November 2024 die Verfassungsbeschwerde gegen die Verpackungssteuersatzung der Stadt Tübingen zurück, womit kommunale Verpackungssteuern als rechtmäßig erklärt wurden.
Folglich können sich Anbieter von To-go-Produkten darauf einstellen, dass künftig in weiteren Kommunen lokale Steuern auf Einwegverpackungen und -geschirr erhoben werden.
Welche Unternehmen betroffen sind und was mögliche Folgen die kommunale Verpackungssteuer für Unternehmen hat, erfahren Sie in unserem Faktenpapier zur kommunalen Verpackungssteuer: Faktenpapier kommunale Verpackungssteuer.
Weitere Informationen: BIHK-Positionspapier (PDF, nicht barrierefrei, 789 KB).
Quelle: DIHK | BIHK
IHK-Ansprechpartner:
Dr.-Ing. Robert Schmidt | Katharina Boehlke
Einwegkunststoffe: Umweltbundesamt verlängert Frist für Registrierung zum EWKFondG
Das Umweltbundesamt (UBA) antwortet auf das Verbände-Schreiben vom 26.2., in dem das UBA ankündigt, dass bis zum 15. Mai 2025 keine Sanktionen für unterbliebene oder unvollständige Registrierungen zu befürchten sind. Die DIHK hatte eine Fristverlängerung für Änderungen bzw. Ergänzungen der Registrierungen gefordert (siehe Anlagen).
- Verbändeschreiben an UBA-Präsidenten Messner zu EWKFondsG_final.pdf (PDF, nicht barrierefrei, 365 KB)
- 2025-03-13_P-Brief_Antwort Verbände_Engelmann.pdf (PDF, nicht barrierefrei, 664 KB)
Quelle: DIHK
Deutsche Wasserwirtschaft in Ostafrika
Spannender Anlaufhafen für die deutsche Wasserwirtschaft in Ostafrika
Im Rahmen des „German-Tanzanian GreenTech Innovation Program“ fördert die AHK Ostafrika zusammen mit tansanischen Partnern den nachhaltigen Aufbau der Wasser- und Abwasserinfrastruktur. Umgesetzt wird das Projekt mit Mitteln des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) über Chambers for GreenTech (DIHK Service GmbH).
Mittels verschiedener Aktivitäten bietet das Projekt Anknüpfungspunkte für die deutsche Wasserwirtschaft mit dem Zielmarkt Tansania. Das Land rückt zunehmend in den Blickwinkel deutscher Unternehmen: Als dynamischer Wachstumsmarkt treffen in Tansania Investitionsbedarf, politischer Willen und eine wachsende, jungende Bevölkerung sowie stabile Rahmenbedingungen zusammen. 2024 überstiegen deutsche Exporte nach Tansania erstmals die nach Kenia als traditionell etabliertem Handelspartner in der Region.
Erste Deutsch-Tansanischen GreenTech Innovationswoche
Eine nachhaltige Wasserwirtschaft baut nicht Brunnen, sondern Brücken: Eine Fachkonferenz im Rahmen der Ersten Deutsch-Tansanischen GreenTech Innovationswoche brachte am 12. Februar über 100 Expert*innen aus Wirtschaft, Politik und Entwicklungszusammenarbeit in Daressalam zusammen, um Innovationen und Partnerschaften für den Wassersektor in Ostafrika voranzutreiben. Unterstützung fand die AHK als Veranstalter dabei auch bei der German Water Partnership, der deutschen Botschaft und Organisationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Elf deutsche Unternehmen nutzen die Gelegenheit, um sich und ihre Lösungen von Technologien für urbanes Regenwassermanagement und Pumpsysteme bis hin zu modernsten Filtrationsanlagen zu präsentieren.
Deutsch-Tansanische GreenTech Arbeitsgruppe
Im Rahmen der Innovationswoche wurde auch die Deutsch-Tansanische GreenTech Arbeitsgruppe ins Leben gerufen. Als regelmäßiges Austauschformat und Angebot für deutsche Unternehmen soll sie die Entwicklung von gemeinsamen Initiativen erleichtern und deutschen Technologien den Weg in den ostafrikanischen Markt erleichtern. Das Büro der AHK Ostafrika am Standort Tansania bietet interessierten deutschen Unternehmen eine entsprechende Erstberatung zu einem möglichen Engagement an.
Sie möchten mehr über das „German-Tanzanian GreenTech Innovation Program“ erfahren?
Den detaillierten Projektsteckbrief und weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Exportinitiative Umweltschutz: AHK Tansania | Exportinitiative Umweltschutz
Bleiben Sie auf dem Laufenden – zu neusten Entwicklungen in diesem und weiteren Projekten informiert das Team der Chambers for GreenTech: https://www.linkedin.com/company/chambers-for-greentech/
Quelle: DIHK
H2-Infrastruktur: Konsultation der BNetzA - Hochlaufentgelt für das Wasserstoff-Kernnetz | ergänzendes Eckpunktepapier
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 26.03.2025 zentrale Dokumente zur Konsultation veröffentlicht: ein Festlegungsentwurf zum Hochlaufentgelt für das Wasserstoff-Kernnetz sowie ein Eckpunktepapier zur differenzierten Entgeltstruktur. Für Rückmeldungen bis zum 23. April 2025 wären wir sehr dankbar.
- Gutachten.pdf (PDF, nicht barrierefrei, 4 MB)
- Festlegungsentwurf.pdf (PDF, nicht barrierefrei, 567 KB)
- Eckpunktepapier.pdf (PDF, nicht barrierefrei, 461 KB)
Die Bundesnetzagentur hat zum einen einen Festlegungsentwurf zur Bestimmung des sogenannten Hochlaufentgelts für das zukünftige Wasserstoff-Kernnetz veröffentlicht. Ziel dieses Entgelts ist es, in der frühen Phase des Netzausbaus eine wirtschaftlich tragfähige Netznutzung zu ermöglichen und gleichzeitig die langfristige Refinanzierung der Investitionen sicherzustellen.
Das „Bezugsszenario“, das im Fraunhofer-Gutachten beschrieben wird, dient der Beschlusskammer als Entscheidungsgrundlage. Für dieses Szenario wurde ein geeigneter Entgeltkorridor zwischen 20,30 und 25,90 €/kWh/h/a berechnet. Die Kammer hat sich für einen Entgeltwert am oberen Rand des Korridors entschieden und das Hochlaufentgelt auf 25,00 €/kWh/h/a festgelegt.
Dabei wurde insbesondere berücksichtigt, dass:
- das Entgelt hoch genug ist, um die Kosten einschließlich Verzinsung bis 2055 auszugleichen,
- es aber nicht so hoch angesetzt ist, dass es abschreckend auf neue Netzkunden wirkt,
- realistische Annahmen über die Netzauslastung, unterjährige Buchungen, Rabatte und strukturelle Leerstände einfließen,
- das Entgelt regelmäßig an die Inflation angepasst wird.
Das Hochlaufentgelt gilt für nicht unterbrechbare Jahreskapazitätsprodukte.
Zum anderen umfasst das Eckpunktepapier der BNetzA drei zentrale Themen: Multiplikatoren für unterjährige Kapazitätsprodukte, Rabatte für unterbrechbare Kapazitätsprodukte sowie einen Speicherrabatt.
- Für unterjährige Kapazitätsbuchungen – etwa tages- oder monatsweise – schlägt die BNetzA die Einführung von Multiplikatoren vor. Hintergrund ist, dass solche Buchungen beim Netzbetreiber zu "Leerstandskosten" führen, da Kapazitäten ganzjährig vorgehalten werden müssen, obwohl sie nur teilweise genutzt werden. Um diese Kosten verursachungsgerecht zuzuordnen, sollen die Netzentgelte für unterjährige Produkte entsprechend höher ausfallen. Vorgesehen ist ein fixer Multiplikator von 1,33 für Monatsprodukte. Für Tagesprodukte soll ein dynamisches System entwickelt werden, das 80 % der durch unterjährige Buchungen verursachten Leerstandskosten deckt.
- Für unterbrechbare Kapazitätsprodukte (UWK) ist ein Rabattmechanismus vorgesehen. Da diese Produkte im Gegensatz zu festen Kapazitäten nicht jederzeit einen Transport garantieren, schlägt die BNetzA einen einheitlichen pauschalen Rabatt von 10 % vor. Diese Höhe soll sich am etablierten Sicherheitszuschlag im Gasfernleitungsnetz etablieren (in der Anfangsphase werden sehr geringen Unterbrechungswahrscheinlichkeit auch für das Wasserstoff-Kernnetz erwartet).
- Ein weiterer Konsultationspunkt betrifft die Ausspeisung von Wasserstoff aus Speichern. Die BNetzA erkennt die Bedeutung von Speicheranlagen für die Netzstabilität und die Integration erneuerbarer Energien ausdrücklich an. Daher soll bei der Ausspeicherung aus Speichern mit unterjährigen Kapazitätsprodukten auf die Anwendung von Multiplikatoren verzichtet werden – allerdings nur dann, wenn die Speicherkapazitäten nicht genutzt werden, um das Wasserstoff-Kernnetz zu verlassen ("Swapgeschäfte"). Eine solche missbräuchliche Nutzung würde zu diskriminierenden Entgelten gegenüber anderen Netznutzern führen. Um dies zu vermeiden, ist ein Nachweis des Speichernutzers erforderlich, dass keine Weiterleitung des Wasserstoffs in ein anderes Netz erfolgt.
In Ergänzung werden im Fraunhofer-Gutachten verschiedene Szenarien analysiert.
Wir bitten um Rückmeldungen und Hinweise zum Festlegungsverfahren sowie zum Eckpunktepapier, insbesondere zu den vorgesehenen konkreten Netzentgelten, Multiplikatoren und Rabatten. Gerne bis zum 23. April 2025 an: maizieres.louise@dihk.de.
Quelle: DIHK - Louise Maizieres
Kernnetz H2: Erste Auszahlung aus dem Wasserstoff-Amortisationskonto erfolgt
Die H2 Amortisationskonto GmbH (AMKG) hat heute erstmals Gelder aus dem Amortisationskonto an Betreiber des Wasserstoffkernnetzes ausgezahlt. Insgesamt wurden rund 172 Millionen Euro an 18 Netzbetreiber ausgezahlt, um den Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland zu fördern.
Das Wasserstoffkernnetz soll grundsätzlich privat finanziert werden. Um jedoch hohe Netzentgelte in der Anfangsphase zu vermeiden, hat die Bundesregierung ein Modell zur Deckelung der Entgelte eingeführt, das gesetzlich im Energiewirtschaftsgesetz verankert ist. Fehlende Einnahmen der Betreiber werden über das sogenannte Amortisationskonto ausgeglichen. Die Rückzahlung erfolgt in späteren Jahren und bis spätestens 2055.
Gemäß § 28s Abs. 2 EnWG und sofern das Amortisationskonto beim Ausgleich einen Fehlbetrag ausweist, sind die Wasserstoff-Kernnetzbetreiber verpflichtet, einen Selbstbehalt in Höhe von 24 % zu tragen.
Ende Februar 2025 wurden die Netzbetreiber sowie die Trading Hub Europe GmbH Gesellschafter der AMKG. An der Umsetzung beteiligt waren außerdem die KfW, das Bundeswirtschafts- und Klimaministerium, das Finanzministerium und die Bundesnetzagentur.
Die nächste Auszahlung ist für März 2026 geplant.
Quelle: DIHK-Louise Maizieres
Chemikalien: Bitte um Rückmeldung bis 30. April 2025 – Diskussionspapier zur REACH-Überarbeitung
Im Arbeitsprogramm für 2025 kündigte die EU-Kommission eine gezielte Überarbeitung der REACH-Verordnung („Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals“) für das 4. Quartal 2025 an.
Diese Überarbeitung soll Teil eines Maßnahmenpakets sein, um die „Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie der EU zu steigern und ein einfacheres System für die Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien sowie Klarheit in Bezug auf „ewige Chemikalien“, unter anderem PFAS, zu schaffen.“
Dieses Diskussionspapier dient der Vorbereitung zur Erstpositionierung der DIHK zur angekündigten REACH-Überarbeitung. Sie wird zudem in die Positionierung des Dachverbands der Europäischen Kammerorganisationen Eurochambres einfließen. Das Diskussionspapier kann gerne an Unternehmen weiter gegeben werden.
In der Anlage finden Sie zu Ihrer Information zudem die DIHK-Stellungnahme zur REACH Revision aus 2022, womit sich die DIHK 2022 bei der öffentlichen Konsultation beteiligt hat.
Wir freuen uns über zahlreiche Rückmeldungen zu diesem Diskussionspapier bis 30. April 2025 an Ihre IHK. Auch Teilrückmeldungen sind herzlich willkommen! Eine Rückmeldung von so vielen IHKs und Unternehmen wie möglich ist die Basis für eine starke inhaltliche Positionierung der DIHK zur REACH-Überarbeitung.
Diskussionspapier_REACH Überarbeitung_03042025.docx (Word, nicht barrierefrei, 54 KB)
IHK-Ansprechpartner:
Dr.-Ing. Robert Schmidt | Dr. Ronald Künneth
H2 für Unternehmen: Bitte um Rückmeldungen – Themen: "Anschlusspläne", „Qualität“ und „Planbarkeit“ beim Wasserstoff-Markthochlauf
Im Rahmen unserer laufenden Arbeiten zum Thema Wasserstoff-Markthochlauf möchten wir Sie um Ihre Unterstützung bitten. Konkret interessieren wir uns für Rückmeldungen, Hinweise oder bereits vorliegende Materialien aus der Unternehmerschaft.
Wir bitten um Rückmeldungen zu den folgenden 3 Themen:
- Anschlusspläne: Beispiele von Unternehmen, die Wasserstoff beziehen wollen und die sich derzeit organisieren (oder dies vorhaben): Anschluss an das Kernnetz, über die Verteilnetze, Insellösungen, etc. Oder Beispiele von Lieferanten, die sich organisieren.
- Qualität des gelieferten Wasserstoffs: Aus der Fachdiskussion ist bekannt, dass die Anforderungen an die Reinheit des Wasserstoffs je nach Anwendungsbereich stark variieren. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welches Reinheitsniveau aus Sicht der Unternehmen vom Netzbetreiber bereitgestellt werden sollte. Ebenso interessiert uns, ab welchem Punkt die weitere Aufbereitung aus Sicht der Unternehmen in den Verantwortungsbereich der Abnehmer fällt. Gibt es hier bereits Erwartungen, Rückmeldungen oder spezifische Bedarfe?
- Planbarkeit und Vertragsgestaltung: Ein weiterer Aspekt betrifft die Planbarkeit und Absicherung von Investitionen, insbesondere durch langfristige Abnahmeverträge. Inwieweit besteht bei den Unternehmen der Wunsch oder gar die Notwendigkeit, solche Langfristverträge abzuschließen, um ein ausreichendes Maß an Investitionssicherheit zu erreichen? Gibt es Hinweise, dass ohne diese Sicherheit ein Markteintritt derzeit nicht realistisch erscheint?
Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns etwaige Rückmeldungen zeitnah zukommen lassen könnten. Gerne bis zum 30. April 2025 an: robert.schmidt@nuernberg.ihk.de oder ronald.kuenneth@nuernberg.ihk.de.
Bei Rückfragen oder Gesprächsbedarf stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.
Klimaschutz: Berichtspflicht nach Artikel 26 der F-Gase-Verordnung
Im F-Gase-Portal registrierte Unternehmen werden automatisch auf die Pflicht zur Abgabe eines Berichts nach Artikel 26 hingewiesen. Das Portal informiert dabei auch viele, die nicht von dieser Pflicht betroffen sind. Die Unternehmen sollten deshalb vorher ihre Betroffenheit prüfen.
Der Artikel 26 der F-Gase-Verordnung schreibt die Berichtspflicht für eine Reihe von Tätigkeiten vor. Für Unternehmen, die F-Gase beispielsweise in Form von Kältemitteln in vorbefüllten Einrichtungen (bspw. Fahrzeugen, Kälte- und Klimaanlagen oder Wärmepumpen) handeln oder herstellen, kann dabei Absatz 4 relevant werden. Hier trifft sie die Berichtspflicht, wenn die von ihnen in Verkehr gebrachten Mengen folgende Schwellenwerte überschreiten:
- teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW): ≥ 10 t CO2-Äquivalenten
- anderen F-Gase: ≥ 100 t CO2-Äquivalenten.
Diese Pflicht nach Absatz 4 gilt nur für das Inverkehrbringen in der EU. Ausfuhren sind nicht betroffen.
Für den Handel von PKW werden die Mengenschwellen erst ab sehr großen Mengen überschritten. Das ab dem Jahr 2011 gängige Kältemittel R1234yf hat laut Anhang II der Verordnung nur noch einen Umrechnungsfaktor von 0,501 und kommt in PKW in der Regel in Mengen von unter einem Kilogramm vor. Andere Kältemittel können dagegen sehr hohe Treibhausgaspotenziale aufweisen. Eine Liste der Umrechnungsfaktoren hält das Umweltbundesamt hier bereit: Link.
Die weiteren Absätze des Artikel 26 könnten Unternehmen betreffen, die F-Gase selbst oberhalb bestimmter Mengen beispielsweise in Behältern (Absatz 1) herstellen, ein- oder ausführen. Auch kann zutreffen, wenn sie F-Gase zerstören (Absatz 2) oder Prüfberichte nach Art. 19 Abs. 3 einreichen müssen (Absatz 7).
Antworten auf häufig gestellte Fragen bietet das Umweltbundesamt auf seinen Internetseiten: Link,
Ein umfangreiches Dokument zu Artikel 26 der F-Gase-Verordnung haben Kommission und EEB hier veröffentlicht: Link.
Quelle: DIHK-Hauke Dierks
IHK-Ansprechpartner:
Stefan Schmidt
Stromspeicher erschließen Potenziale erneuerbarer Energien
Energiespeicher sind zentral für die Energiewende – ein neuer Leitfaden von DIHK und BVES gibt einen Überblick.
Moderne Energiespeicher eröffnen der Wirtschaft neue Möglichkeiten: Sie schaffen Flexibilität im Energieeinsatz, ermöglichen Effizienzgewinne und unterstützen das Laden von Fahrzeugflotten – auch ohne zusätzlichen Netzausbau. Gleichzeitig sorgen sie für mehr Versorgungssicherheit und können die Lebensdauer von Maschinen durch unterbrechungsfreie Stromversorgung verlängern.
Der neue Leitfaden von DIHK und BVES zeigt, wie Unternehmen Speicherlösungen sinnvoll in ihre Betriebsabläufe integrieren können. Auf 23 Seiten werden technologische Optionen, wirtschaftliche Potenziale und geeignete Anwendungsfelder praxisnah dargestellt. Themen wie Energiehandel, Netzdienstleistungen, regulatorische Rahmenbedingungen und Geschäftsmodelle werden ebenso behandelt wie konkrete Praxisbeispiele aus Industrie und Gewerbe.
Den Leitfaden finden Sie hier:
www.dihk.de/mit-stromspeichern-die-potenziale-erneuerbarer-energien-heben
Quelle: DIHK-Niclas Wenz
EMAS - Ausschreibung für den Umweltmanagementpreis 2025
Auch in diesem Jahr vergeben Deutschland und Österreich den Umweltmanagement-Preis. Diesmal in zwei Kategorien:
Betriebe mit herausragenden Leistungen entweder im Klima- und Umweltschutz oder in der Umweltkommunikation können sich bis Ende Mai bewerben. Die Preisverleihung findet am 13. November 2025 in Berlin im besonderen Rahmen einer feierlichen Konferenz zum 30-jährigen Jubiläum des Umweltmanagementsystems EMAS statt.
Verliehen wird die Auszeichnung für jeweils drei Gruppen in den beiden Kategorien – abhängig davon, wie lange die Bewerber schon im EMAS-Register eingetragen sind. Denn "Pioniere", "Erfahrene" und "Neuzugänge" sind mit eigenen Herausforderungen konfrontiert und haben eigene Erfolge vorzuweisen, die in diesem Jahr gesondert gewürdigt werden sollen.
Voraussetzung für alle Bewerbungen ist eine Eintragung im EMAS-Register. Die Einreichung von Bewerbungen ist bis 30. Mai 2025 unter emas@dihk.de möglich.
Ausführlichere Informationen zum Preis sowie zum Bewerbungsverfahren können Sie der Ausschreibung entnehmen: https://www.dihk.de/resource/blob/130974/cf396fca2a2c31bb146b2e64df89b58b/umweltmanagement-preis-2025-ausschreibung-data.pdf
IHK-Ansprechpartner:
Stefan Schmidt
dena: Bewerbung des Energy Efficiency Award 2025
Die Deutsche Energie-Agentur (dena) sucht ab sofort wieder Projekte und Konzepte einer erfolgreichen Umsetzung der Energiewende für den Energy Efficiency Award 2025.
Viele von Ihnen stehen im direkten Kontakt mit Unternehmen, die klimaschonende Innovationen entwickeln, und können Branchenvorbilder in Energieeffizienz und Klimaschutz identifizieren. Daher würde sich die dena freuen, wenn Sie den Bewerbungsaufruf für den Energy Efficiency Award 2025 in Ihren Netzwerken streuen.
Bewerbungen können bis zum 6. Juni 2025 in vier Wettbewerbskategorien eingereicht werden:
- Think Big! - Komplexe Energiewendeprojekte
- Von clever bis digital! Die Bandbreite der Energieeffizienz
- Gemeinsam mehr erreichen! Energiedienstleistungen als Enabler der Energiewende
- Moving forward! Konzepte für eine klimaneutrale Zukunft
Mit diesem Link geht es direkt zum Online-Bewerbungsformular.
Die Preisträger erhalten als Auszeichnung eine Urkunde, eine Trophäe sowie Nutzungsrechte für ein Label im EEA-Branding. Den Gewinnern der vier Kategorien winkt die Produktion und Veröffentlichung eines öffentlichkeitswirksamen Preisträgerfilms! Zusätzlich wird ein Sonderpreis für kleine und mittlere Unternehmen vergeben.
Informationen zur Teilnahme am Unternehmenswettbewerb finden Sie auf der Award-Website sowie im Factsheet. In einem Pressekit finden Sie unterstützende Texte zur Verwendung auf Ihrer Internetseite, in Ihren Newslettern oder Mitgliederrundschreiben.
Interessierte können sich auch direkt bei der dena informieren: info@energyefficiencyaward.de oder +49 (0)30 66777-700.
Quelle: DIHK – Erik Pfeiffer
Wissenswertes aus EUROPA
EUROPAKlimaschutz in der Automobilbranche: Flexibilität zur Erreichung der CO2-Flottenziele
Die EU-Kommission veröffentlichte am 1. April 2025 einen Verordnungsentwurf, welcher der europäischen Automobilindustrie zusätzliche Zeit für die Einhaltung der CO2-Flottengrenzwerte gewährt.
Nach der EU-Verordnung 2019/631 sollen die CO₂-Emissionen für neu in der EU zugelassene Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge kontinuierlich gesenkt werden, sodass ab 2035 eine vollständige Reduktion von 100 % im Vergleich zu den Werten von 2021 erreicht wird. Jedes Jahr wird der durchschnittliche CO₂-Ausstoß sowie das spezifische CO₂-Emissionsziel für jeden Hersteller festgelegt, basierend auf dem EU-weiten Flottensoll, um die Leistung der Hersteller in Bezug auf die Zielerreichung zu bewerten. Hersteller, die ihr spezifisches Emissionsziel überschreiten, müssen eine Überschreitungsgebühr für jedes zugelassene Fahrzeug von 95 € pro Gramm CO₂/km über dem Zielwert zahlen.
Ab 2025 gilt eine Zielvorgabe von 15 % CO₂-Reduktion im Vergleich zu 2021 für den Zeitraum 2025–2029.
Wie im Aktionsplan der Europäischen Kommission vom 5. März 2025 angekündigt, räumt der neue Entwurf den Herstellern mehr Flexibilität bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen ein. Automobilherstellern wird es einmalig ermöglicht, ihre Zielvorgaben über einen Zeitraum von drei Jahren (2025-2027) zu erfüllen, anstatt dies jährlich tun zu müssen. Mit dem Prinzip des „Banking and Borrowing“ können Defizite in einem Jahr durch das Übertreffen der Ziele in den folgenden Jahren ausgeglichen werden, wodurch Strafzahlungen im Jahr 2025 vermieden werden. Der Vorschlag ändert nicht die Reduktionsziele und senkt nicht die allgemeinen CO₂-Emissionsvorgaben.
Anbei finden Sie den Verordnungsentwurf: Entwurf_Flottengrenzwerte (PDF, nicht barrierefrei, 526 KB).pdf
Quelle: DIHK-Tatiana Valyaeva
IHK-Ansprechpartner:
Dr.-Ing. Robert Schmidt
EU-Abfallrecht - Strengere Vorgaben bringen erweiterte Herstellerverantwortung
Am 19. Februar 2025 haben der Europäische Rat und das Parlament eine vorläufige Einigung über eine gezielte Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie zur Reduzierung von Lebensmittelverschwendung und zur Regulierung von Textilabfällen erzielt.
Verbindliche Reduktionsziele für Lebensmittelverschwendung
Die EU-Mitgliedstaaten müssen bis 2030 die Lebensmittelverschwendung im Vergleich zu den Durchschnittswerten von 2021-2023 senken:
- Lebensmittelproduktion und -verarbeitung: Reduktion um 10 %.
- Einzelhandel, Gastronomie und Haushalte: Reduktion um 30 % pro Kopf.
Die Vereinbarung sieht außerdem die freiwillige Spende nicht verkaufter, für den menschlichen Verzehr unbedenklicher Lebensmittel als wichtigen Aspekt zur Reduzierung von Lebensmittelverschwendung vor.
Neue Vorschriften zur Reduzierung von Textilabfällen
Jährlich fallen in der EU etwa 12,6 Millionen Tonnen Textilabfall an. Um diesem Problem entgegenzuwirken, führt die EU folgende Maßnahmen ein:
- Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR): Unternehmen werden verpflichtet, sich an den Kosten für die Sammlung, Sortierung und das Recycling von Textilabfällen zu beteiligen. Die Höhe der Kosten für Unternehmen wird davon abhängen, wie zirkulär und nachhaltig das Design ihres Produkts ist. Die neuen Regeln erfordern daher eine transparentere Lieferkette.
- Bekämpfung der Ultrafast Fashion: Besonders Unternehmen, die auf schnelle Modezyklen setzen, werden durch höhere Abgaben belastet. Die Mitgliedstaaten können die von den Herstellern gezahlten Gebühren entsprechend der Nutzungsdauer von Textilprodukten und ihrer Haltbarkeit anpassen. Dies soll Anreize schaffen, langlebigere und umweltfreundlichere Materialien zu verwenden.
Kleinstunternehmen haben nach der Einführung der Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung ein weiteres Jahr Zeit, diesen Verpflichtungen nachzukommen (insgesamt 3,5 Jahre nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften).
Die Einigung muss nun noch formell vom Europäischen Parlament und dem Rat bestätigt werden. Nach der Verabschiedung haben die Mitgliedstaaten 20 Monate Zeit, die neuen Regelungen in nationales Recht umzusetzen.
Quelle: DIHK
Chemikalien: Öffentliche Konsultation zu Ethanol - Unternehmen können sich bis 28. April einbringen
Derzeit läuft das Verfahren zur Prüfung von Ethanol als Wirkstoff im Rahmen der EU-Biozid-Verordnung. Nun startete die Europäische Chemikalienagentur ECHA eine öffentliche Konsultation, um Informationen über mögliche Alternativen zu Ethanol zu sammeln.
Die Konsultationsseite der ECHA weist darauf hin, dass folgende Ausschlusskriterien des Artikels 5.1 der Biozidprodukteverordnung für Ethanol erfüllt sind:
- 5(1)(a): Kriterien für die Einstufung als karzinogen der Kategorie 1A oder 1B
- 5(1)(c): Kriterien für die Einstufung als fortpflanzungsgefährdend der Kategorie 1A oder 1B
- In Diskussion und noch nicht abgeschlossen: 5(1)(b): Kriterien für die Einstufung als mutagen der Kategorie 1A oder 1B
Dies deutet auf eine zukünftige Einstufung von Ethanol als karzinogen Kategorie 1A oder 1B und reproduktionstoxisch Kategorie 1A oder 1B, und eventuell mutagen 1A oder 1B, hin.
Wirkstoffe, die diese Ausschlusskriterien erfüllen, sollten normalerweise nicht als Biozid zugelassen werden. Ausnahmen können jedoch gemäß Artikel 5 Absatz 2 der BPR möglich sein, wenn nachgewiesen wird, dass:
- das Risiko für Menschen, Tiere oder die Umwelt durch die Exposition gegenüber dem Wirkstoff in einem Biozidprodukt unter realistischen Worst-Case-Verwendungsbedingungen vernachlässigbar ist, insbesondere wenn das Produkt in geschlossenen Systemen oder unter anderen Bedingungen verwendet wird, die den Kontakt mit Menschen und die Freisetzung in die Umwelt ausschließen sollen;
- es Belege dafür gibt, dass der Wirkstoff zur Vorbeugung oder Bekämpfung einer ernsthaften Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier oder die Umwelt unerlässlich ist; oder
- die Nichtzulassung des Wirkstoffs im Vergleich zu dem Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier oder die Umwelt, das durch die Verwendung des Wirkstoffs entsteht, unverhältnismäßige negative Auswirkungen auf die Gesellschaft hätte.
Bei Stoffen, die die Ausschlusskriterien von Art. 5(1) BPR erfüllen, ist die Verfügbarkeit geeigneter Alternativen ein zentraler Gesichtspunkt für die Entscheidung über die Zulassung des Stoffes. Die öffentliche Konsultation soll dazu beitragen, weitere Informationen zu sammeln, um festzustellen, ob es brauchbare Ersatzstoffe für Ethanol für die Anwendungen als Biozid in den Bereichen menschliche Hygiene, Desinfektion und Lebens- und Futtermittel gibt. In den ersten Entwürfen der konsultierten Dokumente schlussfolgert die Kommission, dass für die angeführten Anwendungen derzeit keine geeigneteren Alternativen vorliegen.
Eine breite Beteiligung an der öffentlichen Konsultation wird dazu beitragen, aufzuzeigen, dass die Alternativen für die Verwendung von Ethanol in den Bereichen menschliche Hygiene, Desinfektion und Lebens- und Futtermittel sehr beschränkt sind und Ethanol daher weiterhin als Biozid zugelassen werden soll.
Unternehmen können sich an der Konsultierung bis 28. April 2025 beteiligen.
Quelle: DIHK
Wasserversorgung: Strategie zur Wasserresilienz - EU-Kommission startet zwei Sondierungen
Die Strategie zur Resilienz der Wasserversorgung soll dazu beitragen, dass Wasserquellen ordnungsgemäß bewirtschaftet werden und Knappheit bekämpft wird. Zudem soll der Wettbewerbs- und Innovationsvorteil der Wasserwirtschaft gestärkt werden. Dazu kündigt die Kommission einen Mehrjahresplan mit Meilensteinen im Jahr 2030 und 2040 an.
Neben der allgemeinen Strategie sollen in dem Grundsatz „Wassereffizienz geht vor“ die Leitlinien festgelegt werden. Diese Prinzipien sollen Wasserbedarf besser steuern und die Wiederverwendung von Wasser sowie die Kreislaufwirtschaft in allen Wirtschaftszweigen der EU verstärken. "Das Augenmerk wird auf der Festlegung des Grundsatzes und der Benennung von Zielen und Leitlinien für seine Operationalisierung liegen, einschließlich der Überwindung von Investitionshindernissen und der Förderung der Innovation."
Die Dokumente zur Sondierung sind inhaltlich wenig konkret. Unternehmen können der EU jedoch bspw. Wünsche zu Schwerpunkten, wichtigen Grundsätze, Zeitplänen oder ähnliches übermitteln. Stellungnahmen können der Kommission dazu bis zum 4. März übermittelt werden.
Zur Sondierung der Wasserstrategie geht es hier.
Zur Sondierung der Leitlinien „Wassereffizienz geht vor“ geht es hier.
Quelle: DIHK
'Clean Industrial Deal': EU-Umweltrat diskutiert über saubere Industriepolitik und globale Umweltmaßnahmen
Am 27. März 2025 kamen die EU-Umweltministerinnen und -minister in Brüssel zusammen, um zentrale umweltpolitische Themen zu erörtern. Ein Schwerpunkt lag auf der ökologischen Dimension des „Deals für eine saubere Industrie“, den die Europäische Kommission am 26. Februar 2025 als gemeinsamen Fahrplan für Wettbewerbsfähigkeit und Dekarbonisierung vorgestellt hatte.
Ziel dieses Deals ist es, Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft in eine übergreifende Wachstumsstrategie zu integrieren, wobei ein besonderer Fokus auf energieintensive Industrien und saubere Technologien gelegt wird. Das Kreislaufprinzip wird dabei besonders betont, mit geplanten Maßnahmen wie einem Rechtsakt über die Kreislaufwirtschaft, einer Initiative für eine grüne Mehrwertsteuer und einem Paket für die chemische Industrie.
Ein weiterer wichtiger Punkt auf der Tagesordnung war der Gedankenaustausch über die globale Umweltpolitik in Anwesenheit von Inger Andersen, der Untergeneralsekretärin der Vereinten Nationen und Exekutivdirektorin des Umweltprogramms der Vereinten Nationen. Die Ministerinnen und Minister diskutierten über globale Maßnahmen im Bereich der Biodiversität und des Klimaschutzes. Zudem tauschen sie sich dazu aus, wie sie am besten zu einem erfolgreichen Abschluss der laufenden Verhandlungen über ein globales Kunststoffabkommen beitragen können.
Unter dem Punkt „Sonstiges“ wurden unter anderem folgende Themen behandelt:
- Der Ratsvorsitz und die Kommission berichteten über die wiederaufgenommene Tagung und die Ergebnisse der 16. Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (COP 16), die im Februar 2025 in Rom stattfand.
- Die ukrainische Ministerin für Umweltschutz und natürliche Ressourcen, Svitlana Hrynchuk, informierte über die ökologischen Folgen der Aggression Russlands gegen die Ukraine.
- Frankreich stellte Mechanismen zur Stabilisierung der Preise für Emissionszertifikate im EU-Emissionshandelssystem vor.
- Italien, Frankreich und die Slowakei betonten die Notwendigkeit eines wirksameren CO₂-Grenzausgleichssystems, um eine wettbewerbsfähige und dekarbonisierte EU-Industrie zu gewährleisten.
- Tschechien, gemeinsam mit Frankreich, Kroatien, Lettland, Litauen, Rumänien, der Slowakei, Slowenien und Ungarn, sprach die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen und Möglichkeiten zur Verbesserung des Zugangs zu Informationen für die zuständigen Behörden und Kontrollstellen an, insbesondere im Falle illegaler Abfallverbringung.
Weitere Informatione finden Sie in der Pressemeldung des Rates.
Quelle: DIHK-Kathrin Riedler
IHK-Ansprechpartner:
Dr.-Ing. Robert Schmidt
Klimaschutz: F-Gase - Leitfaden zur Registrierung im F-Gase-Portal in deutscher Sprache
Die EU-Kommission hat ihre Schritt-für-Schritt Anleitung zur Registrierung im F-Gase-Portal aktualisiert und in deutscher Sprache veröffentlicht. Darin wird nun auch explizit auf die Ein- und Ausfuhr von Fahrzeugen eingegangen. Die Schwierigkeiten und Verzögerungen bei der Registrierung im F-Gase-Portal führen derzeit zu Problemen von Unternehmen bei der Zollanmeldung.
Der Leitfaden führt viele technische Details zur Registrierung aus. Ab Seite 13 wird auch auf die verschiedenen Arten der Registrierung (Ein- oder Ausfuhr, als Massengut oder in Einrichtungen, als HFKW oder nicht-HFKW). Die Kommission weist in dem Leitfaden erneut darauf hin, dass die Bearbeitung der Registrierungen 10 Arbeitstage oder länger dauern kann.
Den Leitfaden finden Sie hier: Link
Weiterhin führt die seit März 2024 geltende Registrierungspflicht zu vielen Problemen beim Zoll, der offenbar erst seit Anfang des Jahres die korrekte Registrierung bei der Zollanmeldung überprüft.
Quelle: DIHK-Hauke Dierks
IHK-Ansprechpartner:
Stefan Schmidt
Webinar- und Veranstaltungsempfehlungen
EmpfehlungenEinladung zur 5. Jahreskonferenz der Marktoffensive Erneuerbare Energien am 11.09.2025
Im Kontext des zukünftigen Strommarktdesigns gewinnt die Stärkung des marktlichen Ausbaus erneuerbarer Energien zunehmend an Bedeutung. Wie kann der marktgetriebene Ausbau erneuerbarer Energien weiter gestärkt werden, um Industrie & Gewerbe kostengünstig mit grünem Strom zu versorgen und gleichzeitig einen Beitrag zur Erreichung der Ausbauziele im Stromsektor leisten? Diese Fragen werden im Rahmen der Konferenz diskutiert.
Eine Anmeldung ist über den folgenden Link möglich: https://www.dena.de/infocenter/5-jahreskonferenz-der-marktoffensive-erneuerbare-energien/
Für Mitarbeitende von IHKs stehen Freitickets zur Verfügung. Interessierte melden sich bitte per Mail bei Dominik Horn (horn.dominik@dihk.de) und erhalten im Anschluss den Rabattcode.
Die Markoffensive Erneuerbare Energien ist eine Initiative von DIHK und dena und unterstützt seit 5 Jahren gezielt den marktgetriebenen Ausbau erneuerbarer Energien, innovative Geschäftsmodelle sowie direkte Investitionen in die Energiewende.
Quelle: Marktoffensive Erneuerbare Energien
Erster deutsch-französischer Klimaschutztag am 5. Juni in Obernai, Elsass/Frankreich
„Im Kreislauf für Klima und Umwelt“ lautet das Motto des Klimaschutztags des Verbands Klimaschutz-Unternehmen und seines Mitglieds Hager Group. Im Fokus stehen unter anderem Themen wie Kreislaufwirtschaft, Transformation mit KI, smarte Gebäude als Zukunftsmodell und Klimaschutz als Teamaufgabe. Erstmals findet die Leitveranstaltung der Klimaschutz-Unternehmen im Ausland statt, und zwar am 5. Juni im elsässischen Obernai, einem Unternehmensstandort der Hager Group. Die Veranstaltung ist vorwiegend in deutscher Sprache.
Anmeldung und weitere Informationen finden Sie unter: www.klimaschutz-unternehmen.de.
Quelle: DIHK
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Dr.-Ing. Robert Schmidt
Leiter des Geschäftsbereichs Innovation | Umwelt; Grundsatzfragen Innovations-, Industrie-, Technologie-, Digital-, Energie- und Umweltpolitik
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Peggy Leibetseder
Assistenz Geschäftsbereich Innovation | Umwelt
Webcode: N996