IHK-Informationen: Außenwirtschaft Aktuell 03 2025
Umfrage-Ergebnisse: Going International 2025
Regionale Divergenzen belasten Auslandsgeschäft – USA vom Hoffnungsträger zur Problemregion
Der Welthandel befindet sich in einem grundlegenden Umbruch, der sich spürbar auf deutsche Unternehmen auswirkt. Protektionistische Tendenzen sind allgegenwärtig und erschweren das Auslandsgeschäft zunehmend. Höhere Zölle, Gegenzölle, verschärfte Zertifizierungsanforderungen und neue Regulierungen setzen die Betriebe unter Druck. Eine Mehrheit der Unternehmen hat in den vergangenen Wochen und Monaten bei ihren internationalen Geschäften eine deutliche Zunahme an Handelshemmnissen festgestellt. Der erhoffte Exportaufschwung wird infolgedessen unterdrückt: Die Geschäftsperspektiven verbessern sich leicht, bleiben aber dennoch im negativen Bereich. Das zeigt die aktuelle Umfrage "Going International 2025" der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) unter knapp 2.600 auslandsaktiven Unternehmen mit Sitz in Deutschland.
Die wesentlichen Ergebnisse
- Weltweit verbessern sich die Geschäftsperspektiven für das kommende Jahr im Vergleich zum Vorjahr leicht. Der erhoffte Aufschwung der Weltwirtschaft wird unterdrückt von großer handelspolitischer Unsicherheit in Nordamerika sowiestrukturellen Herausforderungen wie Zertifizierungsanforderungen und Regulierungen. In Anbetracht der handelspolitischen Signale aus den USA brechen die Erwartungen für die Geschäfte in Nordamerika (USA, Kanada und Mexiko) ein. Dahingegen hellen sich die Erwartungen für den Rest der Welt auf – bleiben unter dem Strich jedoch weiterhin negativ.
- Deutsche Unternehmen sehen sich in ihrem internationalen Geschäft mit immer mehr Handelshemmnissen konfrontiert. Das Niveau neuer Handelshemmnisse bleibt sehr hoch. 58 Prozent der Unternehmen haben in den vergangenen zwölf Monaten eine Zunahme von Handelshemmnissen bei ihren internationalen Geschäften registriert. Den Unternehmen machen insbesondere lokale Zertifizierungsanforderungen und verstärkte Sicherheitsanforderungen zu schaffen, die den Planungs- und Kostenaufwand für den grenzüberschreitenden Handel erhöhen. Hinzu kommen Sanktionen, insbesondere im Russlandgeschäft, intransparente Gesetzgebung, höhere Zölle und Local-Content-Vorschriften.
- Die Herausforderungen für deutsche Unternehmen variieren je nach Weltregion erheblich. In den USA sieht bereits die Hälfte der Unternehmen eine Belastung in neuen Zöllen – im Vorjahr waren es noch 24 Prozent. In China wird insbesondere der Zwang zu Local Content als Hindernis genannt (44 Prozent). Auch der Handel innerhalb der Eurozone wird von verschiedenen Hemmnissen, vor allem bürokratischen, erschwert: 55 Prozent der Unternehmen bemängeln eine für sie intransparente Gesetzgebung, 52 Prozent berichten von erschwertem Zugang zu öffentlichen Aufträgen, 50 Prozent sehen lokale Zertifizierungsanforderungen als Problem. Sanktionen wirken sich weiterhin insbesondere auf das Russlandgeschäft aus, wo 78 Prozent der betroffenen Unternehmen deren Einfluss spüren.
- Hausgemachte Handelshemmnisse aus Deutschland und Europa gewinnen stärker an Bedeutung. 80 Prozent der Unternehmen berichten von heimischen Herausforderungen beim internationalen Geschäft. Davon beklagen 83 Prozent bürokratische Hürden und Unsicherheit bei der Umsetzung von Regulierungen, wie etwa dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), den Auflagen der Verpackungsrichtlinie oder dem EU-CO2-Grenzausgleich (CBAM). 43 Prozent haben Probleme bei der Abwicklung ihres Auslandsgeschäfts etwa durch lange Genehmigungszeiten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder durch komplexe Verfahren bei der Zollabwicklung.
- Von der robust wachsenden Weltwirtschaft können die deutschen Unternehmen derzeit nur wenig profitieren. Das spiegelt sich in den globalen Geschäftsperspektiven wider. 23 Prozent der Unternehmen gehen von einer Verschlechterung der Auslandsgeschäfte im laufenden Jahr aus, lediglich 15 Prozent erwarten eine Aufhellung. Per Saldo positive Geschäftserwartungen für die kommenden zwölf Monate haben die international aktiven Unternehmen in keiner Weltregion, wenngleich sich die Aussichten im Vergleich zum Vorjahr verbessern. Während die Geschäftsperspektiven für das laufende Jahr weithin weniger pessimistisch bewertet werden als noch zuvor, bleibt die aktuelle Geschäftssituation unverändert schlecht.
CBAM: Startschuss für den zugelassenen Anmelder
Am 17. März hat die EU-Kommission die EU-Verordnung 2025/486 verabschiedet. Die VO legt die Bedingungen und das Verfahren für den Status des zugelassenen CBAM-Anmelders fest. Sie tritt am 28. März 2025 in Kraft, die Antragstellung soll ab 31.03.2025 möglich sein.
Sollte der Status nicht zum 01. Januar 2026 gewährt werden, droht ein Importverbot für von CBAM betroffenen Waren, denn dann dürfen nur noch zugelassene CBAM-Anmelder CBAM-Waren in das Zollgebiet der Europäischen Union einführen. Bisher gibt es keine Ausnahmen, laut Verordnung sollen sich alle Importeure von CBAM-Waren registrieren (vgl. (2) der o.g. VO) - unabhängig von künftig möglicherweise geltenden Bagatellgrenzen aufgrund der Erleichterungen für CBAM der Omnibus Initiative. Die Pflicht zur Registrierung als zugelassener CBAM-Anmelder trifft also vorerst (noch) alle Unternehmen, die vom CBAM-Anwendungsbereich betroffene Waren importieren. Sollte Omnibus wie geplant umgesetzt werden, könnte die Pflicht für unter die neu definierten Ausnahmen fallende Unternehmen wegfallen.
Die Antragstellung erfolgt über das Zulassungsmodul im zentralen CBAM-Register, der Zugang erfolgt ebenfalls über das Zoll-Portal und das "EU-Trader-Portal, CBAM-Portal" . Bitte verwechseln Sie das CBAM-Register nicht mit dem CBAM-Übergangsregister!
Der Antrag erfordert detaillierte Unternehmensinformationen, den Nachweis finanzieller und organisatorischer Kapazitäten sowie interne Kontrollmechanismen zur Emissionsberechnung. Unternehmen müssen eine geeignete Organisation zur Verwaltung von CBAM-Zertifikaten nachweisen. Ein digitales Kontrollsystem ist essenziell, um Fehler frühzeitig zu erkennen und die Compliance sicherzustellen.
Artikel 5 und 17 der CBAM-VO geben einen Überblick über die Informationen, die zur Antragstellung benötigt werden:
- Name, Anschrift und Kontaktdaten
- EORI-Nummer
- In der Union ausgeübte Hauptgeschäftstätigkeit
- Bescheinigung der Steuerbehörde (Tax-authority certification) darüber, dass gegen den Antragsteller keine Einziehungsanordnung wegen Steuerschulden in seinem Land anhängig ist
- Ehrenwörtliche Erklärung (Declaration of Honour) darüber, dass der Antragsteller in den fünf Jahren vor dem Jahr der Antragstellung an keinen schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen die zoll- und steuerrechtlichen Vorschriften oder die Marktmissbrauchsregeln beteiligt war und keine schweren Straftaten im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit begangen hat. Diese ist formfrei selbst zu erstellen.
- Nachweise über die finanzielle und operative Leistungsfähigkeit des Antragstellers zur Erfüllung der Pflichten der CBAM-VO
- Geschätzter Geldwert und geschätztes Volumen der Wareneinfuhren in das Zollgebiet der Union nach Warenart im Kalenderjahr der Antragstellung und im darauffolgenden Kalenderjahr
- Namen und Kontaktangaben der Personen, in deren Namen der Antragsteller handelt, falls zutreffend
- für Einführer von Strom gelten abweichende Regelungen
Nachdem der Antrag auf Zulassung im CBAM-Register gestellt wurde, wird er durch die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) als zuständige Behörde geprüft. Die Genehmigung kann bis zu 120 Tage dauern, in der ersten Antragsphase sogar bis zu 180 Tage. Unternehmen dürfen in der Vergangenheit nicht gegen CBAM-Vorgaben verstoßen haben. Frühere Verstöße oder laufende Verfahren können zur Ablehnung führen. Die deutsche Gesetzgebung wurde angepasst, um CBAM-Verstöße effektiv und differenziert (z.B. Vorsatz und Fahrlässigkeit) zu sanktionieren.
Sobald Sie als CBAM-Anmelder zugelassen sind, wird Ihnen im CBAM-Register ein CBAM-Konto mit eindeutiger Kontonummer zugewiesen, über diese sind Sie dann als zugelassener CBAM-Anmelder identifizierbar.
F-Gase: Leitfaden zur Registrierung im F-Gase-Portal in deutscher Sprache
Die EU-Kommission hat ihre Schritt-für-Schritt Anleitung zur Registrierung im F-Gase-Portal aktualisiert und in deutscher Sprache veröffentlicht. Darin wird nun auch explizit auf die Ein- und Ausfuhr von Fahrzeugen eingegangen. Die Schwierigkeiten und Verzögerungen bei der Registrierung im F-Gase-Portal führen derzeit zu Problemen von Unternehmen bei der Zollanmeldung.
Hongkong: Neue Absatzchancen für bayerische Food-Produkte
Bayerische Lebensmittel- und Getränkehersteller haben jetzt die Möglichkeit, ihre Produkte auf HKTV Mall, der größten E-Commerce-Plattform Hongkongs, zu präsentieren – mit minimalem Aufwand und staatlicher Förderung.
Dank der Förderung durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus können interessierte Unternehmen mit minimalem Aufwand am Projekt teilnehmen.
Warum mitmachen?
- Attraktiver Markttest in Hongkong mit geringem Risiko
- Rundum-Support von Copywriting über Etikettierung bis zur Logistik
- Gezieltes Marketing auf HKTV Mall und in den Social Media Kanälen Hongkongs
- Geringe Teilnahmegebühr durch staatliche Förderung
Gerade für Wein- und Feinkostproduzenten aus Mittelfranken bietet sich hier eine großartige Gelegenheit, den asiatischen Markt zu erschließen.
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Schweiz: Neues Meldeportal für Dienstleistungserbringer
Für selbständig erwerbstätige Dienstleistungserbringer und entsandte Arbeitnehmer aus den EU-/EFTA-Staaten gibt es seit dem 17.03.2025 ein neues Meldeportal.
Für selbständig erwerbstätige Dienstleistungserbringer und entsandte Arbeitnehmer aus den EU-/EFTA-Staaten besteht vor Arbeitseinsätzen in der Schweiz eine Meldepflicht. Das bisherige online Meldeportal über die Webseite https://meweb.admin.ch/meldeverfahren/ ist seit dem 14.März 2025 nicht mehr verfügbar.
Das neue Schweizer Meldeportal über die Webseite www.easygov.swiss gilt ab dem 17. März 2025. Registrieren Sie sich schnellstmöglich im neuen Portal für den Zugriff auf Easygov. Für die Anmeldung im neuem Meldeportal benötigen Sie zwingend eine Schweizer UID-Nummer. Die Schweizer Mehrwertsteuernummer ist die UID-Nummer. Falls bisher nicht vorhanden, ist die UID-Nummer online zu beantragen. Die UID-Antragsbearbeitungszeit beträgt bis zu 14 Tage.
ACHTUNG:
Um im neuen Schweizer Meldeportal online Meldungen abgeben zu können ist eine Schweizer Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) für Ihr deutsches Unternehmen zwingend notwendig. Beantragen Sie umgehend eine Schweizer UID im Rahmen der Benutzerregistrierung auf der neuen Webseite
Die Prüfung und Vergabe einer Schweizer UID kann bis zu 14 Tagen dauern. Ohne Schweizer UID ist technisch kein Login im neuen Meldeportal möglich und Meldungen von Arbeitseinsätzen in der Schweiz können nicht abgegeben werden. Verstöße gegen die Meldepflicht z.B. zu späte Meldung, keine Meldung werden mit Geldstrafen gebüßt.
Quelle: Außenwirtschaftsportal Bayern
Südafrika: EU verstärkt wirtschaftliche Partnerschaft
Investitionspaket über 4,7 Milliarden Euro fördert Energiewende, Infrastruktur und neue Handelsbeziehungen.
Die EU-Kommission plant, Südafrika im Rahmen von Global Gateway mit einem Investitionspaket in Höhe von 4,7 Milliarden Euro zu unterstützen. Davon sollen 4,4 Milliarden Euro in die Energiewende fließen, vor allem durch private Investitionen, die über europäische Finanzinstitutionen mobilisiert werden. Zusätzlich stellt die EU 303 Millionen Euro als Zuschuss bereit. Das Vorhaben umfasst außerdem den Ausbau digitaler und physischer Infrastruktur sowie die Förderung der lokalen Pharmaindustrie. Darüber hinaus starten Verhandlungen über eine neue Handels- und Investitionspartnerschaft (Clean Trade and Investment Partnership, CTIP), die Südafrika als erstes Land mit der EU abschließen wird. Der Zeitrahmen für den Abschluss der Partnerschaft wird auf ein Jahr geschätzt.
CTIPs sind im Rahmen des Clean Industrial Deals im Februar 2025 vorgestellt worden und sollen den Weg hin zu einem vollumfänglichen Handelsabkommen ebnen. Im Mittelpunkt stehen nachhaltige Investitionen, die Förderung strategischer Industrien sowie eine engere Zusammenarbeit im Bereich kritischer Rohstoffe. Ziel ist es, die wirtschaftliche Zusammenarbeit zu vertiefen und Südafrika als wichtigen Partner für die europäische Industrie zu stärken und dabei auch regulatorische Hürden zu vereinfachen.
Quelle: EU Kommission
DIHK veröffentlicht Außenwirtschaftsreport 2025
Handelshürden und Berichtspflichten belasten deutsche Exporteure. 2024 haben die IHKs rund 1,08 Millionen Ursprungszeugnisse für Ausfuhrsendungen in Deutschland ausgestellt. Die Zahl der ausgestellten Carnets ging im Jahr 2024 minimal auf 21.634 zurück (2023: 22.140).
Grundlage für den Report ist eine Umfrage unter den 79 Industrie- und Handelskammern (IHKs) zu deren Bescheinigungsdienstleistungen und Beratungsschwerpunkten im Bereich der Außenwirtschaft.
Top-Themen CBAM, Lieferketten und Sanktionen
So zeigt der Report, dass der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) der EU sowie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wie auch im Jahr 2024 Top-Themen unter den IHK-Beratungsdienstleistungen in der Außenwirtschaft waren. Doch auch der anhaltende russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und die weiterhin bestehenden Sanktionen durch die Europäische Union erzeugen einen hohen Informationsbedarf. Neben den EU-Maßnahmen gegen Russland und Belarus rückten aber auch zunehmend die gegenseitigen Sanktionen zwischen den USA und China in den Fokus. Denn auch diese können exterritoriale Auswirkungen auf deutsche Unternehmen haben.
Digitale Verfahren bei Exportbescheinigungen auf dem Vormarsch
Neben der Beratung von Unternehmen gehört auch die Ausstellung von Ursprungszeugnissen sowie Carnets zu den außenwirtschaftlichen Kernaufgaben der IHKs. Ein Ursprungszeugnis ist ein in manchen Ländern für die Wareneinfuhr verpflichtendes Dokument, das den Ursprung der Waren bescheinigt. Carnets ermöglichen Unternehmen und Privatpersonen ein vereinfachtes Zollverfahren, wenn sie Waren wie Berufsausrüstung, Messegüter oder Warenmuster nur vorübergehend in Drittländer exportieren möchten.
2024 haben die IHKs rund 1,08 Millionen Ursprungszeugnisse für Ausfuhrsendungen in Deutschland ausgestellt. Dies ist ein leichter Rückgang von 1,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Dabei stieg der Anteil der elektronisch ausgestellten Ursprungszeugnisse 2024 auf einen Rekordwert von 91 Prozent an.
Die Zahl der ausgestellten Carnets ging im Jahr 2024 minimal auf 21.634 zurück (2023: 22.140). Jedoch stieg der Gesamtwert der mit diesen Dokumenten zeitweise ins Ausland gelieferten Waren auf 1,88 Milliarden Euro an. Seit 2023 kann das Carnet in Deutschland elektronisch beantragt werden. Die Zahl der IHKs, die diesen Service anbieten, wuchs zuletzt auf 71 (von insgesamt 79) an. Zusammen mit der Internationalen Handelskammer (ICC) arbeitet die DIHK nun an der vollständigen Digitalisierung des Carnet-Verfahrens.
Sie finden die gesamten Umfrageergebnisse hier zum Download:
DIHK-Außenwirtschaftsreport 2025.pdf
USA: Auf neue US-Zölle mit Weitsicht reagieren
DIHK-Außenwirtschaftschef nennt "Befreiungstag" einen Belastungstag. US-Präsident Trump hat erwartungsgemäß neue Zölle auf Importe in die Vereinigten Staaten ausgerufen. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) rät zum Ausbau alternativer Handelsbeziehungen und zur Verbesserung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit.
Am 2. April – nach Lesart des Präsidenten der "Liberation Day", also "Befreiungstag" für die US-Volkswirtschaft – verkündete Trump, dass die USA künftig einen Basisimportzoll von 10 Prozent auf alle Güter erheben wollen. Länder, mit denen ein besonders großes Handelsdefizit besteht, sollen noch höherer Abgaben zahlen müssen. Für die Europäische Union sind 20 Prozent vorgesehen.
Mit dieser aggressiven Zollpolitik eskaliere Washington den Handelskonflikt, bedauert DIHK-Außenwirtschaftschef Volker Treier. "Das wird nicht als Befreiungstag in die Geschichte eingehen, sondern als Belastungstag – vor allem für die amerikanischen Konsumenten. Denn ein Fünftel ihres Konsums beziehen die Amerikaner aus dem Ausland."
Gleichwohl bedeuteten die geplanten 20-prozentigen Einfuhrzölle auf alle europäischen Waren "einen Rückschlag für unsere Exporteure", so Treier. "Für Deutschland sind die USA der wichtigste Handelspartner." Allerdings betrügen die Lieferungen in die Vereinigten Staaten weniger als zehn Prozent der deutschen Gesamtexporte. "Wir sind auch auf anderen Weltmärkten gut vertreten", stellt der DIHK-Außenwirtschaftschef klar. "Das müssen wir jetzt erst recht ausbauen. Viele andere Wirtschaftsregionen strecken uns die Hand aus. Da müssen wir jetzt beherzt einschlagen." Die Abkommen mit den Mercosur-Staaten sowie mit Indien müssten jetzt endlich unter Dach und Fach gebracht werden.
Quelle: DIHK
China: Exportauflagen für kritische Metalle
Seit 4. Februar 2025 ist die Ausfuhr von bestimmten Verbindungen aus Indium, Molybdän, Tellur, Wismut und Wolfram genehmigungspflichtig. Unternehmen, die die gelisteten Waren exportieren möchten, müssen gemäß den Bestimmungen des Exportkontrollgesetzes der Volksrepublik China und den Vorschriften für die Kontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck eine Exportgenehmigung (Exportlizenz) beim Handelsministerium beantragen.
Quelle: GTAI
Webcode: N1155