IHK-Informationen: Außenwirtschaft Aktuell 05 2025
Exportpreis Bayern 2025: Neues Jahr - neue Gewinner!
Sie sind international tätig, in Bayern ansässig und haben weniger als 100 Beschäftigte?! Dann unbedingt weiterlesen: Nutzen Sie die Chance und bewerben Sie sich für den Exportpreis Bayern 2025! In diesem Jahr wird der Exportpreis Bayern bereits zum 18. Mal an kleine und mittlere Unternehmen aus Bayern verliehen, die sich mit innovativen Ideen, mutigen Strategien und großem Engagement erfolgreich auf internationalen Märkten behaupten.
Der Exportpreis wird in fünf Kategorien ausgelobt
- Industrie
- Handel
- Handwerk
- Dienstleistung
- Genussland
Die Preisträger erwartet ein professionell erstelltes Firmenvideo, das Sie auf ihrer Website, in sozialen Medien, und auf Messen zeigen können. Mit dem Exportpreis Bayern zeichnet der Freistaat kleine und mittlere Unternehmen aus, die mit innovativen Strategien, Mut und Durchhaltevermögen auf internationalen Märkten erfolgreich sind. Bewerbungsschluss ist der 31. Juli 2025. Die Preisverleihung findet am 20. November in der IHK München für Oberbayern statt.
Erzählen Sie uns Ihre Export-Erfolgsgeschichte – wir unterstützen Sie bei Ihrer Bewerbung!
EU: Konsultation des Industrial Decarbonisation Accelerator Acts (IDAA)
Nachdem die EU-Kommission am 26. Februar den Clean Industrial vorgestellt hat, bereitet sie derzeit einen Rechtsakt zur beschleunigten Dekarbonisierung der Industrie vor – Teilnahme und Rückmeldung bis zum 30. Mai 2025.
EU-Mercosur-Abkommen bietet Potenzial – aber nicht ohne Hürden
Das EU-Mercosur-Abkommen sorgt für positive Reaktionen in der deutschen Wirtschaft. Das geht aus der Umfrage "Going International 2025" hervor, die die Deutsche Industrie- und Handelskammer vorgestellt hat. Eine Sonderauswertung der Erhebung zeigt: Obwohl das Handelsvolumen mit den Mercosur-Staaten gerade mal ein Prozent des gesamten deutschen Handels ausmacht, erwartet jedes dritte Unternehmen in Deutschland von dem Abkommen positive Auswirkungen auf seine Geschäftstätigkeit.
"Das Abkommen könnte deutschen Unternehmen den Zugang zu einem Markt mit über 260 Millionen Konsumenten erleichtern und ihnen neue Geschäftschancen eröffnen", betont DIHK-Außenwirtschaftschef Volker Treier.
Besonders der Abbau von Zöllen mit den Mercosur-Staaten Brasilien, Argentinien, Paraguay und Uruguay würde exportorientierte Unternehmen entlasten. Mercosur erhebt derzeit einige der weltweit höchsten Zölle – etwa 35 Prozent auf Autos, 14 bis 20 Prozent auf Maschinen und bis zu 18 Prozent auf Chemikalien. Mit einem erfolgreichen Abkommen würden rund 90 Prozent der Zollabgaben zwischen der EU und Mercosur wegfallen. Das könnte europäischen Unternehmen jährliche Entlastungen von etwa vier Milliarden Euro bringen. Eine willkommene Erleichterung in Zeiten handelspolitischer Konflikte.
Das EU-Mercosur-Abkommen wurde im Dezember 2024 beim Besuch von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in Montevideo ausverhandelt, nun wartet die Wirtschaft auf seine Ratifizierung.
Quelle: DIHK
Indien: Neues Einreisegesetz für Ausländer verabschiedet
Mit dem am 4. April 2025 im Amtsblatt veröffentlichten neuen "Immigration and Foreigners Act, 2025" werden bisherige Einreisegesetze in Indien reformiert und vereinheitlicht.
Mit Inkrafttreten des "Immigration and Foreigners Act, 2025" sollen gemäß seiner letzten Sec. 36 Abs. 1 folgende vier ältere Gesetze aufgehoben und ersetzt werden:
- Passport (Entry into India) Act, 1920,
- Registration of Foreigners Act, 1939,
- Foreigners Act, 1946 und der
- Immigration (Carriers’ Liability) Act, 2000.
In dem neuen Gesetz zur Einreise von Ausländern werden Bedingungen wie das Mitführen eines gültigen Reisepasses und Visa- sowie Registrierungserfordernisse festgeschrieben, die Ausländer bei der Einreise nach, beim Aufenthalt in und der Ausreise aus Indien zu beachten und zu erfüllen haben. Unter anderem müssen sich Ausländer bei der Ankunft in Indien unter bestimmten Bedingungen registrieren (Sec. 6 des Gesetzes). Unterkünfte, Universitäten und Krankenhäuser haben dem zuständigen Registration Officer Informationen über sich bei ihnen aufhaltende Ausländer zu melden.
Im 5. Kapitel sind verschiedene Sanktionen bei Verstößen gegen das Gesetz vorgesehen. Bei Einreise ohne gültigen Reisepass beziehungsweise gültiges anderes Reisedokument einschließlich erforderlicher Visa drohen zum Beispiel gemäß Sec. 21 des Gesetzes Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren und/oder Bußgelder bis zu 500.000 indische Rupien (iR.; entspricht ca. 5.100 Euro). Wird wissentlich ein gefälschter Pass verwendet, sind bis zu sieben Jahre Haft und Bußgelder in Höhe von bis zu 1 Million iR. möglich (Sec. 22 des Gesetzes).
Das Unterhaus (Lok Sabha) des Parlaments hatte den Gesetzentwurf ("Immigration and Foreigners Bill") am 27. März 2025 verabschiedet, am 2. April 2025 folgte die Annahme durch das Oberhaus (Rajya Sabha). Die Zustimmung der Präsidentin erhielt die Bill am 4. April 2025.
Wann das neue Gesetz in Kraft tritt, wird die Zentralregierung noch im Amtsblatt bekanntgeben (Sec. 1 Abs. 2 des Gesetzes).
Quelle: GTAI
Südafrika: Keine Mehrwertsteuererhöhung zum 01.05.2025
Der Mehrwertsteuersatz in Südafrika wird nicht von derzeit 15 % auf 15,5 % erhöht. Darauf weist das südafrikanische Finanzministerium hin. Vorausgegangen war ein Urteil des Obersten Gericht der Westkap-Provinz. In diesem Urteil entschied das Gericht nicht nur, die Erhöhung der Mehrwertsteuer zu suspendieren, sondern erklärte auch den Beschluss der Nationalversammlung zur Annahme des Berichts des Gemeinsamen Ständigen Finanzausschusses über den Finanzrahmen und die Einnahmenvorschläge für ungültig.
Die südafrikanische Regierung steht nun vor der Herausforderung, einen überarbeiteten Finanzrahmen zu erstellen, der die durch den Verzicht auf die Mehrwertsteuererhöhung entstehende Einnahmelücke von 75 Milliarden Rand (etwa 3,8 Milliarden Euro) schließen muss.
Quelle: Pressemitteilung Finanzministerium Südafrika
Ukraine: Versicherungsschutz für Transporte über Polen in die Ukraine
Unternehmen können künftig Warentransporte in die Ukraine absichern - möglich macht das ein neues Rückversicherungsprogramm der polnischen Exportkreditagentur KUKE, das nun von der EU freigegeben wurde. Dafür stellt der polnische Staat 1,5 Mrd Euro zur Übernahme von Kriegsrisiken bereit. Direkt davon profitieren können Assekuranzen, die zur Erbringung von Versicherungsleistungen in Polen berechtigt sind. Sie können bei Policen für Warentransporte in die Ukraine 80% des Kriegsrisikos auf die KUKE übertragen. Laut der offiziellen Mitteilung zahlen sie „nach Abzug der Provision, die die Abschlusskosten und Verwaltungskosten der Versicherung abdeckt, eine angemessene Risikoprämie an die KUKE“. Dadurch soll eine „konsistente und angemessene Risikobewertung und Preisgestaltung“ ermöglicht werden.
Diesen Versicherungsschutz können sowohl in Polen registrierte Transportunternehmen abschließen als auch solche aus anderen EU-Mitgliedstaaten, die in Polen eine Zweigniederlassung registriert haben. Das neue Programm erweitert das bereits am Markt bestehende Unterstützungsangebot für Transportversicherungen für den Warenhandel mit der Ukraine.
Quelle: GTAI
USA: Erweitertes Dienstleistungsangebot der Rechtsabteilung AHK USA
Angesichts der aktuellen Entwicklungen in den USA hat die Rechtsabteilung der AHK USA – Standort New York, das bereits bestehende Beratungsangebot weiter ausgebaut, um deutschen Unternehmen vor dem Hintergrund der kurzfristig eintretenden – zum Teil sehr komplexen – Neuerungen schnell und effizient zur Seite stehen zu können. Neben den Schwerpunktthemen Firmengründung, Import/Export, Gesellschaftsrecht, Produkthaftung, Visa und Mitarbeiterentsendung verzeichnen die AHK USA einen erhöhten Beratungsbedarf zu dem Thema Zölle.
Trotz der temporären Aussetzung erhöhter, reziproker Zölle gegenüber der EU bestehen nach wie vor mehrere bereits in Kraft getretene Zollregelungen, die direkte Auswirkungen auf deutsche Unternehmen haben können (z. B., 10-prozentiger Zollsatz gegen die EU; Stahl- und Aluminiumzölle; Zölle auf Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugteile). Darüber hinaus sind die reziproken Zölle gegenüber China mittlerweile vollständig in Kraft, mit Sätzen von teilweise über 100 Prozent, wodurch sich ebenfalls potenzielle, mittelbare Auswirkungen auf deutsche Unternehmen ergeben können, die nicht unbeachtet bleiben sollten.
Das Handels- und Zollberatungsportfolio umfasst insbesondere einzelfallspezifische Rechtsauskünfte zu den nunmehr zu beachtenden Sonderzöllen: Section 232-Zölle (Stahl- und Aluminiumzölle; Zölle auf Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugteile); Section 301-Zölle (Zölle auf chinesiche Waren wegen unfairer Handelspraktiken) und IEEPA-Zölle (Zölle auf chinesiche, mexikanische und kanadische Waren als Schutzmaßnahme gegen Fentanyl-Schmuggel und illegale Einwanderung; „reziproke“ Zölle als Schutzmaßnahme gegen aus unfairen Handelspraktiken resultierende Handelsdefizite) sowie weitere handelspolitische Maßnahmen mit Auswirkungen auf Lieferketten.
Weitere Informationen zu dem rechtlichen Beratungsangebot der AHK USA finden Sie hier: Allgemeine Rechtsanfragen USA.
VAE: Gespräche mit EU über Freihandelsabkommen gestartet
Die Europäische Union und die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) haben sich darauf geeinigt, Gespräche über ein Freihandelsabkommen aufzunehmen. Laut EU-Kommission soll dieses Abkommen die Handelsbeziehungen zwischen der EU und den VAE stärken und als Katalysator für engere Verbindungen zwischen der EU und dem Golf-Kooperationsrat (GCC) dienen.
Zum GCC gehören neben den VAE auch Saudi-Arabien, Katar, Kuwait, Bahrain und Oman. Die Verhandlungen werden sich auf die Liberalisierung des Handels mit Waren, Dienstleistungen und Investitionen konzentrieren sowie die Zusammenarbeit in strategischen Sektoren wie erneuerbare Energien, grüner Wasserstoff und kritische Rohstoffe vertiefen. Die VAE wollen insgesamt 26 umfassende Wirtschaftspartnerschaftsabkommen abschließen. Acht Abkommen sind bereits in Kraft, etwa mit Indien, der Türkei und Indonesien.
Die EU schloss ihr erstes Abkommen 1973 mit der Schweiz. Seitdem folgten zahlreiche weitere Abkommen, sodass die EU heute Handelsabkommen mit etwa 80 Ländern unterhält.
Quelle: GTAI
CSRD und CSDDD: Fristverlängerungen verabschiedet
Der Rat hat die im Rahmen des Omnibus-I-Pakets vorgeschlagenen Fristverlängerungen bezüglich der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und der unternehmerischen Sorgfaltspflichten (CSDDD) formal verabschiedet.
Die Richtlinie 2025/794 wurde am 16. April 2025 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und tritt am 17. April 2025 in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben bis zum 31. Dezember 2025 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Somit wird das Inkrafttreten der CSRD-Berichtspflichten für große Unternehmen, die noch nicht mit der Berichterstattung begonnen haben, sowie für börsennotierte KMU (sogenannte Unternehmen der zweiten und dritten Welle) um zwei Jahre verschoben. Was die CSDDD anbetrifft, so wird die Umsetzungsfrist für die Mitgliedstaaten um ein Jahr auf Mitte 2027 verschoben. Auch die Anwendungsfristen werden verschoben: Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern und mehr als 900 Mio. Euro weltweitem Nettoumsatz müssen die neuen Regelungen ab Mitte 2028 anwenden. Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und mehr als 450 Mio. Euro weitweitem Nettoumsatz fallen ab Mitte 2029 in den Anwendungsbereich.
Die schnelle Einigung des Europäischen Parlaments und des Rates in Hinblick auf die Fristverlängerungen ist positiv und trägt zu etwas mehr Rechts- und Planungssicherheit bei. Die Beratungen zu den materiellen Änderungen der CSRD, CSDDD und EU-Taxonomie haben auf Ratsebene begonnen und werden Ende April 2025 im Europäischen Parlament aufgenommen werden. Die DIHK-Stellungnahme zum Omnibus-Paket wird in die Beratungen eingebracht.
F-Gase: ATLAS–Versand: Codierungen, Allgemeine Hinweise zur Anmeldung von F-Gase und ozonabbauende Stoffe (ODS)
Es sind die nachfolgenden Codierungen bei Anmeldungen zum Versandverfahren zu beachten, sofern die im Versandverfahren zu befördernde Ware diesen Warenkreis betreffen (Versandanmeldung E_DEP_DAT).
USA: GTAI-Sonderseite informiert über zollrechtliche Änderungen
US-Präsident Donald Trump hält mit seiner Zollpolitik die Weltwirtschaft in Atem. Was steckt dahinter? GTAI hält Sie mit aktuellen Zollmeldungen auf dem Laufenden und liefert Analysen zur US-Handelspolitik und ihre Auswirkungen auf die wichtigsten Märkte.
Der Außenhandel wird immer komplexer: Die USA verhängen zusätzliche Zölle gegen wichtige Handelspartner. Diese reagieren mit Gegenmaßnahmen und Klagen. Bleiben Sie auf dem Laufenden – mit den neuesten Zollinformationen.
Für die Ermittlung der US-Importzölle können folgende Websites genutzt werden:
- Access2Markets, eine Plattform der EU, mit allen Informationen zu Ausfuhren aus der EU, Einfuhren in die EU
- USITC (US International Trade Commission), offizielle US-Website, mit dem Einfuhrzoll für den entsprechenden HS-Code
Bei beiden Websites ist es möglich, mittels des HS-Codes den entsprechenden US-Zollsatz zu ermitteln.
Quelle: GTAI
Webcode: N1155