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IHK-Informationen: Außenwirtschaft Aktuell 09/2024

Erschienen am 30.09.2024

Bayern International: Neues Messeprogramm 2025 - Chancen für bayerische Unternehmen

Auch im kommenden Jahr profitieren bayerische Unternehmen von umfassender Unterstützung bei ihrer Teilnahme an internationalen Messen. Bayern International bietet 2025 über 60 Messebeteiligungen auf der ganzen Welt an, darunter auch 9 neue Erstbeteiligungen.

Der globale Messemarkt wächst weiterhin stark. Der bayerische Gemeinschaftsstand wird 2025 auf nahezu allen Kontinenten und bei den wichtigsten Messen vertreten sein. Bayerischen KMU und Startups bietet er eine ideale Plattform, um sich professionell zu präsentieren. Aufgrund der hohen Nachfrage, insbesondere bei internationalen Leitmessen und Veranstaltungen zu Zukunftsthemen, empfiehlt sich eine frühzeitige Anmeldung. Auch Konferenzen, die erstmals ins Programm aufgenommen wurden, erfreuen sich großer Beliebtheit.

Auf der Webseite von Bayern International erfahren Sie, wo der Bayernstand 2025 vertreten sein wird, welche Länder im Fokus stehen und welche neue Messebeteiligungen geplant sind. Finden Sie die passenden Veranstaltungen für Ihre Branche und nutzen Sie die Chance, sich international erfolgreich zu positionieren.

Indien: Leitfaden für die BIS-Zertifizierung

Die BIS-Zertifizierung (Bureau of Indian Standards) ist in Indien eine wichtige Voraussetzung, um bestimmte Produkte in den Markt einzuführen.

Die BIS sorgt dafür, dass Produkte den indischen Qualitäts- und Sicherheitsstandards entsprechen. Für deutsche Unternehmen, die nach Indien exportieren wollen, ist diese Zertifizierung oft zwingend erforderlich, da sie sicherstellt, dass Produkte den indischen Normen und technischen Anforderungen gerecht werden.

Die AHK Indien hat gemeinsam mit der MPR GmbH und dem GPQI einen Leitfaden zur Zertifizierung in Indien erstellt.  Dieser Leitfaden soll deutschen Unternehmen helfen den Prozess besser zu verstehen und sich somit besser auf die Anforderungen zum Marktzugang in Indien vorzubereiten. Den Leitfaden können Sie hier herunterladen (PDF, nicht barrierefrei, 13 MB).

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle veröffentlicht neuen FAQ-Katalog zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Die FAQs, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und dem BAFA erarbeitet wurden, informieren u.a. über den Anwendungsbereich des Gesetzes, die Auswirkungen des Gesetzes auf die Unternehmen sowie die Sorgfaltspflichten bei der Dokumentation und Berichterstattung.

Hier gelangen Sie zum Fragen und Antworten Katalog Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

Weitere allgemeine Informationen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz erhatlen Sie auf dem Außenwirtschaftsportal Bayern.

Vereinigtes Königreich: Elektronische Einreisegenehmigung (ETA) für EU-Bürger ab April 2025

Die britische Regierung führt schrittweise das Erfordernis einer elektronischen Einreisegenehmigung (Electronic travel authorisation/ETA) ein. Für deutsche Staatsangehörige wird dies ab dem 2. April 2025 gelten; ein entsprechender Antrag auf eine ETA kann bereits ab dem 5. März 2025 gestellt werden.

Die einmal erteilte Reisegenehmigung gilt für beliebig viele Einreisen für die Dauer von jeweils max. 180 Tagen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren (oder, sollte dies vor Ablauf der zwei Jahre der Fall sein, bis der für die Beantragung genutzte Reisepass seine Gültigkeit verliert).

Die ETA-Beantragung ist gebührenpflichtig (zehn GBP).

Weitere Informationen und zu gegebener Zeit auch Links zur Beantragung des ETA bietet die Webseite der britischen Regierung.

Änderungen der Öffnungszeiten bei den Zollämtern im Bezirk der IHK Mittelfranken

Wie bereits angekündigt, haben die Zollämter seit 1. Oktober 2024 nun neue Öffnungszeiten.

Diese lauten:
ZA Erlangen-Tennenlohe
        Montag bis Donnerstag: 7:00-16:00 Uhr
        Freitag: 7:00-14:30 Uhr

ZA Hafen
        Montag bis Donnerstag: 7:30-16:00 Uhr
        Freitag: 7:30-14:30 Uhr

ZA Ansbach-Weißenburg
        Montag bis Donnerstag: 7:30-16:00 Uhr
        Freitag: 7:30-14:30 Uhr

Für weitere Auskünfte steht Ihnen Herr Reinwald zur Verfügung.

BMWK aktualisiert Hinweispapiere zu Sanktionsumgehungen

Das BMWK hat die beiden Dokumente zu Sanktionsumgehungen angepasst. Besonders der Einleitungsteil wurde umfassend überarbeitet, um der Bitte nach mehr Orientierung für die Compliance-Prozesse der Unternehmen nachzukommen. Die aktualisierten Hinweispapiere finden Sie hier zum Download auf der BMWK-Webseite sowie hier.

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