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IHK-Informationen: Außenwirtschaft Aktuell 10/2024

Erschienen am 17.10.2024

DIHK Außenwirtschaftsreport 2024

Über 6000 deutsche Exportunternehmen wurden für den diesjährigen Außenwirtschaftsreport der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) befragt. Von bürokratischen Hürden wie neuen Berichtspflichten (beispielsweise der CO2-Grenzausgleichsmechanismus CBAM) sind kleine und mittlere Unternehmen aufgrund ihrer kleineren Betriebsgröße überproportional betroffen.

Im Jahr 2023 ging die Anzahl der ausgestellten Ursprungszeugnisse um 13 % auf 1,1 Millionen zurück. Die Zahl der Carnet-Anträge stieg auf 22.000, das höchste Niveau seit Beginn der Corona-Krise. Auch der Anteil der digital erstellten Ursprungszeugnisse erreichte mit 88% einen Höchstwert.

Den vollständigen Report finden Sie hier: Exporte in der Krise: Bürokratie bremst – digitaler Fortschritt treibt an.

Rekrutierungsreise nach Indien für Unternehmen: Elektro- und Metall-Fachkräfte in Mumbai finden

Das Projekt „Hand in Hand for International Talents“ organisiert vom 27. bis 29. Januar 2025 eine Rekrutierungsreise nach Indien für Unternehmen, die indische Elektro- und Metall-Fachkräfte kennenlernen und einstellen wollen. Im Fokus steht die Rekrutierung von berufsqualifizierten Fachkräften aus Elektro- und Metall-Berufen. Das Besondere: an professionellen Teststationen und/oder Maschinen können die Unternehmen vor Ort die praktischen Fähigkeiten der Bewerber:innen abprüfen. Auf diese Weise bietet diese Recruiting-Reise einen höheren Mehrwert als herkömmliche Jobinterviews und erlaubt es den Unternehmen, sich einen konkreten Eindruck von den Kompetenzen der Fachkräfte vor Ort zu verschaffen.

Die Eckdaten der Reise

  • Ort: Mumbai
  • Datum: 27. bis 29. Januar 2025
  • Programm: Vorstellungsgespräch und Rahmenprogramm

Nach der Reise unterstützt das Projekt die Unternehmen weiterhin und übernimmt die gesamte Koordination rund um Anerkennungsverfahren der Fachkraft, Visum und Sprachkurs.
Interessierte Unternehmen können sich bei Rafael Schmauch melden: +49 30 20308 6584, schmauch.rafael(at)dihk.de.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Projektwebseite des DIHK sowie dem Flyer (PDF, nicht barrierefrei, 158 KB).

EU-Entwaldungsverordnung soll verschoben werden

Eigentlich hätte die Entwaldungsverordnung Ende 2024 in Kraft treten sollen. Nach dem Vorschlag der EU-Kommission vom 2. Oktober sollen die Unternehmen jedoch noch zwölf Monate Aufschub erhalten. Das Europäische Parlament und der Rat müssen dem Vorschlag noch zustimmen. Formal muss dazu Artikel 38 der Verordnung geändert werden, wofür eine Beschlussfassung des EU-Parlaments und des EU-Ministerrats erforderlich ist. Ob die genannten EU-Gremien zustimmen und bis wann dies der Fall sein kann, ist derzeit noch nicht bekannt, vermutlich frühestens im November 2024.

Die Chancen für eine Verschiebung dürften jedoch groß sein, da von vielen Seiten kritisiert wird, dass die Verordnung in der Praxis in weiten Teilen nicht umsetzbar ist. Denn sie soll für Holz und weitere Rohstoffe aus allen (!) Staaten der Erde gelten und deren Herkunft soll quasi parzellenscharf ermittelt und dokumentiert werden, was je nach Länge der Lieferkette praktisch unmöglich sein dürfte. Viele Unternehmen (nicht nur Importeure!) müssten detaillierte Daten in eine neue EU-Plattform hochladen, die frühestens im November oder Dezember 2024 freigeschaltet wird. Die Daten dazu werden jedoch auf absehbare Zeit nicht vollständig verfügbar sein, weshalb die EUDR eine immense Bürokratie verursachen wird.

Vorgeschlagene neue Fristen

  • Für große und für mittlere Unternehmen ist eine Verschiebung vom 30.12.2024 auf den 30.12.2025 geplant.
  • Für Kleinst- und kleine Unternehmen ist eine Verschiebung vom 30.06.2025 auf den 30.06.2026 geplant, wobei diese Sonderregelung schon bisher nicht für Holz und nicht für mittlere Unternehmen gilt.
  • Auch in Artikel 29 schlägt die EU-Kommission eine zeitliche Änderung vor: Sie müsste eigentlich bis 30.12.2024 eine Liste der Staaten veröffentlichen, für die nur ein geringes oder aber ein hohes Risiko gilt. Diese in Arbeit befindliche Liste soll nun bis 30.06.2025 vorgelegt werden, was ein Eingeständnis der EU-Kommission darstellt, dass auch sie ihre aktuell geltenden Fristsetzungen nicht einhalten kann. Betroffene Rohstoffe aus Staaten mit künftig geringem Risiko fallen dennoch unter viele Verordnungsbestimmungen (Sorgfaltserklärungen usw.), aber nicht unter die Artikel 10 und 11 (Risikobewertung und Risikominderung)

    Weitere Informationen finden Sie auf der DIHK-Webseite.

Exportkontrolle - DIHK veröffentlicht Ideenpapier

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer DIHK stellt das Ideenpapier Exportkontrolle vor.  Das Papier wurde gemeinsam mit den IHKs und unter Einbeziehung zahlreicher Praxiserfahrungen von Exportexperten und Unternehmen erarbeitet.

Das Ideenpapier hat das Ziel, die Bürokratie zu reduzieren, digitale Verfahren voranzutreiben und die behördliche Zusammenarbeit zu verbessern, damit die Exportkontrolle den Anforderungen einer globalisierten Wirtschaft gerecht wird und der administrative Aufwand für Unternehmen verringert wird. Eine gut strukturierte Exportkontrolle ist entscheidend, um die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und die Wachstumsziele der deutschen Wirtschaft zu unterstützen.

Das vollständige DIHK Ideenpapier können Sie hier (PDF, nicht barrierefrei, 127 KB) aufrufen.

Exportkontrolle- BMWK aktualisiert Hinweispapiere zu Sanktionsumgehungen

Das BMWK hat sein Informationspapier zu Sanktionsumgehungen angepasst. Besonders der Einleitungsteil wurde umfassend überarbeitet, um der Bitte nach mehr Orientierung für die Compliance-Prozesse der Unternehmen nachzukommen.

  1. Hinweispapier (PDF, nicht barrierefrei, 72 KB) Unterstützung der Unternehmen beim Umgang mit warenverkehrsbezogenen Sanktionen
  2. Sanktionsumgehung (PDF, nicht barrierefrei, 55 KB) – Hinweis ausländische Tochterunternehmen     

Gerne greifen wir Ihre Vorschläge und Anmerkungen hierzu weiterhin auf und werden sie der DIHK zukommen lassen.

CBAM – Umfrageergebnisse Nordrhein-Westfalen

Der europäische CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) ist ein wesentliches Instrument der EU-Klimapolitik, das die Anforderungen für die Wirtschaft noch einmal erheblich ausweitet.  Um die Herausforderungen der NRW-Unternehmen bei der Umsetzung von CBAM aufzuzeigen, haben die Industrie- und Handelskammern aus NRW eine Umfrage im Zeitraum 12.08. bis 31.08.2024 durchgeführt.

Vier wesentliche Schwierigkeiten wurden vor allem aufgeführt:

  1. Probleme bei der Datenbeschaffung: 9 von 10 Unternehmen haben Schwierigkeiten, die erforderlichen Emissionswerte von ihren Zulieferern zu erhalten.
  2. Unklare Anforderungen: Nur sieben Prozent der Unternehmen fühlen sich durch die offiziellen Stellen ausreichend und klar genug informiert.
  3. Fehlende Kapazitäten: 59 Prozent der Unternehmen verfügen nicht über ausreichende personelle oder zeitliche Ressourcen, um die umfangreichen Berichtspflichten fristgerecht zu erfüllen.
  4. Keine Flexibilität in den Lieferketten: 56 Prozent der Unternehmen können ihre CBAM-Lieferanten nicht durch EU-Lieferanten ersetzen, da das für die betroffenen CBAM-Waren nicht möglich ist.

VAE – Beglaubigung von Ursprungszeugnissen und Rechnungen auf der Ministry of Foreign Affairs (MOFA)-Netzseite der VAE – eDAS 2.0

Die Beglaubigung von Ursprungszeugnissen und Rechnungen, die in den VAE oder in Drittländern (für die Einfuhr in die VAE) ausgestellt wurden, können digital oder durch die Botschaften der VAE erfolgen.
Der Übergang zu der nunmehr neuen Version des digitalen Beglaubigungsservices (eDAS 2.0) setzt voraus, dass nur Unternehmen oder Personen mit einem VAE-Pass sich registrieren und einloggen können. Da deutsche Unternehmen in der Regel keinen VAE-Pass erhalten können, sind mutmaßlich die Kunden in den VAE nun dafür verantwortlich, die Beglaubigung der Rechnungen und Ursprungszeugnisse selbst über die eDAS-Seite durchzuführen, anstatt dies von der deutschen Seite zu übernehmen.

Webcode: N804