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Lkw-Maut: Mehr Ausnahmen vorsehen!

Erschienen am 20.06.2024
LKW transportiert Waren über eine Autobahn

Über das Handwerk hinaus sollten auch handwerksähnliche Gewerbe von der Lkw-Maut freigestellt werden. Die vollständige Umsetzung dieser Ausnahmeregelung fordert die IHK Nürnberg für Mittelfranken in einem Schreiben an die mittelfränkischen Bundestagsabgeordneten. Der Hintergrund: Seit 1. Juli 2024 gilt die Lkw-Maut auch für leichte Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm), die bei vielen kleinen und mittleren Betrieben in Dienstleistungen, Handel und Handwerk im Einsatz sind.

Ausnahmen von der Lkw-Maut sind derzeit nur vorgesehen für Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen tzGm in Betrieben, die in Anlage A und B der Handwerksordnung aufgeführt sind. Dadurch bleiben wesentliche handwerksnahe Betriebe von der angedachten Ausnahmereglung ausgeschlossen.

Die IHK Nürnberg für Mittelfranken hält die Liste der „Handwerkerausnahme“ für nicht ausreichend. Denn auch Betriebe aus anderen Branchen benötigten die Fahrzeuge, um wie Handwerker Material, Ausrüstungen und Maschinen zu befördern, die zur Ausübung des entsprechenden Gewerbes notwendig sind. In dem Schreiben nennt die IHK beispielhaft folgende Arten von Unternehmen: Hausmeisterservices, Winterdienste, Garten- und Landschaftsbau, Messebau, Veranstaltungstechnik, Energieversorgung, Entsorgungsdienstleister sowie Reparaturfahrzeuge im öffentlichen Personennahverkehr.

Die aktuelle Umsetzung der Ausnahmeregelung sei deshalb zu eng gefasst und benachteilige insbesondere Betriebe in ländlichen Regionen, die längere Anfahrtswege haben. Zahlreiche Betriebe hätten sich deshalb bereits an die IHK gewandt und auf diese Ungleichbehandlung aufmerksam gemacht, die zu einer Verzerrung des Wettbewerbs führe. Deshalb müsse die Liste der Gewerbe, die von der Maut befreit sind, um handwerksähnliche Branchen erweitert werden. Die IHK fordert die Bundestagsabgeordneten in dem Schreiben auf, sich in ihrer politischen Arbeit dafür einzusetzen.

Webcode: N389