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LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) - Informationsveranstaltung des BAFA am 27. Mai

Art der Veranstaltung
Infoveranstaltung
Zielgruppe
Geschäftsführer, Führungskräfte und Entscheidungsträger, Kaufmännische Mitarbeiter/innen, Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Unternehmen, Selbstständige, Projektleiter/innen
Ort

IHK Nürnberg für Mittelfranken
Hauptmarkt 25/27
90403 Nürnberg

Preis pro Person

Das Angebot ist kostenlos.

Maximale Teilnehmerzahl
125 Freie Plätze

Dienstag, 27.05.2025

11:00–13:00 Uhr, IHK Nürnberg für Mittelfranken

LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) - Informationsveranstaltung des BAFA am 27. Mai

Gemeinsam mit allen nordbayerischen IHKs und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) laden wir Sie zu einer kostenfreien Informationsveranstaltung zur angemessenen Umsetzung des LkSG in Unternehmen ein. 

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) gilt seit Anfang 2024 auch für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten im Inland. Bei der Risikoanalyse und bei der Auswahl geeigneter Maßnahmen bietet das LkSG bewusst Gestaltungsspielraum. Dieser Spielraum bedeutet jedoch nicht, dass Unternehmen pauschal von allen Zulieferern Informationen einfordern oder umfangreiche, undifferenzierte Verhaltenskodizes zur Unterzeichnung vorlegen dürfen. Ebenso wenig ist es zulässig, gesetzliche Anforderungen eins zu eins an die gesamte Lieferkette weiterzugeben.

Das LkSG verlangt ein risikobasiertes Vorgehen. Das BAFA hat hierzu ein FAQ-Papier veröffentlicht. Es bietet praxisnahe Hinweise für die Umsetzung der Risikoanalyse und für die Zusammenarbeit innerhalb der Lieferkette. Ziel ist es, den risikobasierten Ansatz zu stärken und verständlich zu erläutern, wie Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten wirksam erfüllen können.

Informieren Sie sich hierzu aus erster Hand und erfahren Sie von den Experten des BAFA, ...

  • ...welche gesetzlichen Pflichten Sie gegenüber Ihren Kunden erfüllen müssen – und welche nicht.
  • ... was der risikobasierte Ansatz im LkSG in der Praxis bedeutet.
  • ... welche Empfehlungen das BAFA im Umgang mit Abfragen und vertraglichen Zusicherungen gibt.
  • ... welche Unterstützungsangebote das BAFA Unternehmen zur Verfügung stellt.
  • ... und welche Einflüsse die aktuellen politischen Entwicklungen auf EU-Ebene sowie der Koalitionsvertrag auf das deutsche Lieferkettengesetz haben

Die Veranstaltung richtet sich an Unternehmen, die dem Gesetz unterfallen, wie auch an ihre mittelständischen Zulieferer. Die teilnehmenden Unternehmen erhalten konkrete Hinweise zu ihren Handlungsspielräumen im Rahmen der Risikoanalyse und den Erwartungen des BAFA.

Gerne können Sie uns bereits vor der Veranstaltung "ihre" Themen und Fragen an das BAFA per Mail zukommen lassen. Wir werden diese entsprechend weiterleiten.

 

Programm – Beginn 11:00 Uhr

1. Eröffnung und wirtschaftspolitische Einordnung in die aktuellen Entwicklungen

2. Vorstellung des BAFA und Kerninhalte des LkSGs 

3. Das risikobasierte Vorgehen in der Risikoanalyse

4. Angemessene Zusammenarbeit in der Lieferkette zwischen Kunden & Lieferanten

5. Offener Dialog mit dem BAFA: Zeit und Raum für Ihre Fragen

Ende ca. 13:00 Uhr, ikl. Getränke und kleiner Mittagssnack

 

Gastgeber und Referenten: 

  • Markus Lötzsch, Hauptgeschäftsführer der IHK Nürnberg
  • Richard Wilhelm, Referatsleiter „Ordnungswidrigkeitenverfahren, Monitoring“ in der Abteilung „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)“ des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Borna
  • Eike Wiesner, Referent „Grundsatz, Prüfungsleitlinien“ in der Abteilung „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)“ des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Borna

 

Wir sind für Sie da

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