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IHK-Wahl 2024 – Die Ergebnisse stehen fest!

Auch in diesem Jahr werden wieder einige Ausbildungsberufe neu geordnet, insbesondere in den Medienberufen gibt es zahlreiche Veränderungen: Premiere hat der Beruf "Gestalter/-in für immersive Medien". Der beliebte Ausbildungsberuf "Mediengestalter/-in Digital und Print" wurde neu geordnet und wird jetzt in vier neuen Fachrichtungen angeboten. Die ebenso angedachte Neuordnung des Berufs "Verfahrensmechaniker/in für Kunststoff- und Kautschuktechnik" war zum Redaktionsschluss dieser WiM weiterhin offen. Ausbildungsverhältnisse, die nach dem 1. August beginnen, können nur noch nach den neuen Ausbildungsordnungen abgeschlossen werden. Die bestehenden Ausbildungsverträge haben natürlich Bestandsschutz und werden nach den bisher geltenden Regelungen zu Ende geführt. Im Folgenden die wichtigsten Neuerungen in den einzelnen Ausbildungsberufen:

"Gestalter/-in für immersive Medien"

Dreidimensionale Animationen, 360-Grad-Videos und andere Formate lassen die Betrachter in virtuelle Welten eintauchen. In Wirtschaft, Wissenschaft, Bildung, Medizin, Tourismus und Unterhaltung gibt es bereits unzählige Anwendungen solcher Augmented-Reality-Technologien, allerdings fehlte bisher ein entsprechender Ausbildungsberuf. Diese Lücke wird nun mit dem neuen Berufsbild geschlossen, das am 1. August in Kraft tritt.

Die dreijährige Ausbildung wird zunächst als sogenannter Mono-Beruf eingeführt, es gibt also noch keine Fachrichtungen oder Wahlmodule. Dies soll in der Anfangsphase mit noch relativ wenigen Auszubildenden für eine einheitliche Struktur sorgen. Im ersten Ausbildungsjahr werden die Azubis in der Berufsschule gemeinsam mit den angehenden "Mediengestaltern Bild und Ton" unterrichtet.

Auf dem Ausbildungsplan der künftigen "Gestalter/-innen für immersive Medien" stehen u. a. folgende Themen: 3D-Modelling, 3D-Animation, 3D-Audio, Shading, Texturing, Autoren- und Entwicklungstools (z. B. Unity, Unreal), Streaming, Kundenberatung und Projektmanagement. Außerdem lernen die Azubis, Bild- und Tonaufnahmen zu produzieren – auch in Teams mit Programmierern, Fachinformatikern und 3D-Spezialisten. Die Prüfungen für den neuen Beruf werden von ehrenamtlich besetzten Ausschüssen erstellt, die der Zentral-Fachausschuss Berufsbildung Druck und Medien (ZFA) koordiniert (https://zfamedien.de).

Die Prüfung besteht aus einer klassischen Zwischenprüfung und einer Abschlussprüfung am Ende der Ausbildung. Die Zwischenprüfung findet im vierten Ausbildungshalbjahr in zwei Prüfungsbereichen statt (Kenntnisprüfung und praktische Prüfung, die als Arbeitsprobe mit einem 30-minütigen Fachgespräch durchgeführt wird). Die Abschlussprüfung besteht aus insgesamt vier Prüfungsteilen: praktische Prüfung (betrieblichen Auftrag durchführen, mit Unterlagen dokumentieren und Ergebnisse präsentieren) mit anschließendem Fachgespräch sowie zwei fachbezogene schriftliche Prüfungen (jeweils 120 Minuten) und eine Prüfung in Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten).

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) stellt auf seiner Webseite umfassende Informationen zum neuen Ausbildungsberuf bereit (www.bibb.de/dienst/berufesuche). Der "Erste Deutsche Fachverband für Virtual Reality e. V." (EDFVR) hat zu diesem neuen Ausbildungsberuf ebenfalls ein Informationsportal eingerichtet, das zusammen mit Partnern (darunter die Deutsche Industrie- und Handelskammer DIHK) betrieben wird (https://gestaltung-immersiv.de).

Mediengestalter/-in Digital und Print

Dieser Ausbildungsberuf wurde neu geordnet, weil sich in den vergangenen Jahren in der Arbeitswelt zahlreiche Veränderungen ergeben haben: Arbeitsorganisation und Projektmanagement haben an Bedeutung gewonnen. Dagegen entfallen aufgrund der zunehmenden Automatisierung Tätigkeiten, die eher handwerklich geprägt sind. Wichtiger geworden sind dafür andere Fertigkeiten, beispielsweise das Erstellen und Einbinden visueller und audiovisueller Medien. Hinzu kommen Veränderungen bei den Betrieben: Die Ausbildung zu Mediengestaltern wird nicht mehr nur von klassischen Medienunternehmen und Agenturen angeboten, sondern zunehmend auch von Digital- und IT-Unternehmen sowie von den Kommunikations- und Marketing-Abteilungen unterschiedlicher Branchen.

Die bisher komplexe Struktur des Berufsbildes wurde vereinfacht. Prüfungsrelevante Wahlqualifikationen wird es künftig nur noch für die Fachrichtungen Printmedien und Digitalmedien geben. Es wird auch keine sogenannte gestreckte Abschlussprüfung geben, bei der ein Teil der Prüfung schon zur Mitte der Ausbildung abgelegt und in die Abschlussnote eingehen würde. Stattdessen wird es nach den ersten anderthalb Ausbildungsjahren eine Zwischenprüfung geben, die lediglich der Einschätzung des Leistungsstandes dient, und eine Abschlussprüfung am Ende der dreijährigen Ausbildungszeit. In der Zwischenprüfung gibt es einen schriftlichen und einen praktischen Teil. In der Abschlussprüfung müssen vier Prüfungsbereiche bearbeitet werden: ein praktischer, zwei fachtheoretische sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Von der gestreckten Prüfung wurde nach ausführlicher Diskussion Abstand genommen, weil es die Struktur des Berufsbildes nicht zulasse, in bestimmten Bereichen schon zu einem frühen Zeitpunkt Endqualifikationen zu prüfen.

Die Zahl der Fachrichtungen wurde dagegen von drei auf vier erhöht. Damit wurde dem Umstand Rechnung getragen, dass die Tätigkeiten und Einsatzgebiete der Mediengestalter vielfältiger geworden sind. In allen vier Fachrichtungen werden u. a. diese Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt: Digital- und Printmedien gestalten, Produktionsdaten erstellen, Arbeitsprozesse für die Medienproduktion planen und organisieren, Kommunikation und Kooperation im Team, rechtliche Grundlagen und Qualitätssicherung. In den vier Fachrichtungen stehen zusätzlich u. a. diese Themen auf dem Ausbildungsplan:

Fachrichtung Designkonzeption (bisher: Konzeption und Visualisierung): Kundenaufträge analysieren, Kommunikationsziele ermitteln, Ideen mittels Kreativitätstechniken entwickeln, Design-Konzepte und Gestaltungsideen erarbeiten, visualisieren, präsentieren und mit den Kunden abstimmen sowie Entwürfe und Prototypen visuell aufbereiten und für die Weiterverarbeitung vorbereiten

Fachrichtung Projektmanagement (bisher: Beratung und Planung): Kunden beraten und deren Bedarf ermitteln, Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen entwickeln, Angebote erstellen, Aufträge bearbeiten und kalkulieren, Projekte durchführen und präsentieren, Termine koordinieren und Kosten kontrollieren.

Fachrichtung Digitalmedien (bisher: Gestaltung und Technik): digitale Medien programmieren und dabei Zielgruppen und Endgeräte beachten, funktionale Prototypen und Animationen erstellen, Prozesse steuern und koordinieren sowie Kunden- und Qualitätsvorgaben einhalten.

Fachrichtung Printmedien (bisher: Gestaltung und Technik): Daten für die Medienproduktion erstellen, Druckdaten generieren und Prozesse managen.

Kunststoff und Kautschuk

Die Veröffentlichung des Ausbildungsberufs "Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff und Kautschuktechnik" zum 1. August 2023 war zum Redaktionsschluss dieser WiM weiterhin offen. Hier werden neben einer angepassten Berufsbezeichnung nur minimale Änderungen erwartet. Die IHK Nürnberg für Mittelfranken informiert die Ausbildungsbetriebe, sobald der Beruf veröffentlicht wird.

Ausblick auf geplante Neuordnungen 2024

In diesem Jahr gibt es keine Veränderungen bei den kaufmännischen Berufen. Doch im Jahr 2024 ist eine Neuordnung des wichtigen Ausbildungsberufs "Industriekaufmann/-frau" geplant. Umfangreiche Neuerungen stehen in der Baubrauche an, denn zum 1. August 2024 sollen die Neuordnungen in 19 Bauberufen in Kraft treten. Das gilt auch für Berufe im Umweltschutz: Geplant sind u. a. Neuordnungen der Berufsbilder "Fachkraft für Abfall- und Kreislaufwirtschaft" und "Fachkraft für Abwassertechnik".

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