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Outdoor LED spotlight. Modern, economical lighting equipment.

Kaum ist die Sonne untergegangen, werden allerorten Lichter angeschaltet. Durch den Siegeszug der LED-Technologie geschieht dies immer früher und länger. Und zunehmend auch dort, wo gar kein Licht benötigt wird. Diese Lichtverschmutzung führt dazu, dass der Sternenhimmel über den Städten fast gar nicht mehr zu sehen ist.

Was aber schlimmer ist, sind die Folgen für Mensch und Tier: Wir Menschen brauchen den rhythmischen Wechsel von Licht und Dunkel für einen erholsamen Schlaf und eine spürbare Erholung. Das Schlafhormon Melatonin wird aber erst im Dunkeln vom Körper ausgeschüttet. Gravierend sind die Folgen des unnatürlichen Lichtermeeres auch für nachtaktive Tiere wie Igel, Fledermäuse, Glühwürmchen und unzählige andere. Sie sind z. B. bei der Nahrungssuche auf die Dunkelheit angewiesen und werden von hellem Licht gestört. Rund 70 Prozent aller Insekten sind nachtaktiv. Sie werden magisch von kaltweißen Lichtquellen angezogen und sterben vor Erschöpfung. Fliegen und Larven sind aber fester Bestandteil der Nahrung vieler Vögel, gerade wenn sie ihre Jungen aufziehen. Es gilt: Keine Insekten, keine Vögel! Keine Insekten, keine Bestäubung!

Wie ist die Beleuchtung gesetzlich geregelt)

Die Außenbeleuchtung ist in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen geregelt. Vor allem im Bayerischen Immissionsschutzgesetz (BayImSchG) und im Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG) finden sich dazu einschlägige Vorschriften:

Um vermeidbare Lichtemissionen geht es in Art 9, Satz 1 und 2 des BayImSchG:

(1) Nach 23 Uhr und bis zur Morgendämmerung ist es verboten, die Fassaden baulicher Anlagen der öffentlichen Hand zu beleuchten, soweit das nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit erforderlich oder durch oder auf Grund Rechtsvorschrift vorgeschrieben ist.

(2) 1. Im Außenbereich nach § 35 des Baugesetzbuchs sind beleuchtete oder lichtemittierende Werbeanlagen verboten. 2. Die Gemeinde kann bis längstens 23 Uhr Ausnahmen von Satz 1 zulassen für

1. Gaststätten und

2. zulässigerweise errichtete Gewerbebetriebe an der Stätte der Leistung, soweit dafür in Abwägung mit dem Gebot der Emissionsvermeidung ein erhebliches Bedürfnis besteht.

Himmelstrahler und Beleuchtungsanlagen sind in Art. 11a des BayNatSchG geregelt:

1. Eingriffe in die Insektenfauna durch künstliche Beleuchtung im Außenbereich sind zu vermeiden.

2. Himmelstrahler und Einrichtungen mit ähnlicher Wirkung sind unzulässig.

3. Beim Aufstellen von Beleuchtungsanlagen im Außenbereich müssen die Auswirkungen auf die Insektenfauna, insbesondere deren Beeinträchtigung und Schädigung, überprüft und die Ziele des Artenschutzes berücksichtigt werden.

4. Beleuchtungen in unmittelbarer Nähe von geschützten Landschaftsbestandteilen und Biotopen sind nur in Ausnahmefällen von der zuständigen Behörde oder mit deren Einvernehmen zu genehmigen.

Initiative „22 Uhr – Licht aus“

Wege, Gebäudeeingänge und Treppen müssen natürlich bedarfsgerecht beleuchtet werden. Aber es sollte hinterfragt werden, ob es das Anstrahlen von Fassaden, Parkplätzen und Werbeflächen wirklich braucht. Manchmal strahlt es sogar die ganze Nacht.

Sinnvoll ist es auf jeden Fall, das Licht außerhalb der betrieblichen Nutzungszeiten und während der Nachtstunden abzuschalten. Die Initiative „22 Uhr – Licht aus“, die von der gemeinnützigen Organisation „Paten der Nacht gGmbH“ ins Leben gerufen wurde, wendet sich deshalb gezielt an Unternehmen, die nachhaltig handeln und auch damit werben wollen. Die Teilnahme bietet ihnen auch die Möglichkeit, ihre Aktivitäten im Umwelt- und Klimaschutz direkt für ihre Kunden und die Öffentlichkeit sichtbar zu machen. Die Betriebe erhalten ein Umweltschutz-Zertifikat und werden in das öffentlich zugängliche Firmenverzeichnis auf der Internet-Seite der 22-Uhr-Initiative aufgenommen (www.22uhr.net). 

Das Abschalten unnötiger Beleuchtung spart nicht nur Energie und CO2 und reduziert damit die laufenden Stromkosten für Unternehmen, sondern schützt auch die Biodiversität (allen voran von Insekten), uns Menschen (erholsamer Schlaf) und die Umwelt. Zudem ist es auch noch schnell, einfach und kostengünstig umzusetzen.

Was kann man im Betrieb tun?

Fünf goldene Regeln sollte man für eine naturverträgliche Beleuchtung im Außenbereich beachten:

  • auf Notwendigkeit prüfen: Wird die Beleuchtung wirklich benötigt?
  • auf Lichtrichtung achten: Licht sollte abgeschirmt nur nach unten strahlen, nicht nach oben oder zur Seite.
  • Beleuchtungsdauer festlegen: Bewegungsmelder oder Zeitschaltuhren sind hilfreich. Am besten ist es, ab etwa 22 Uhr abzuschalten.
  • geeignetes Leuchtmittel wählen: Die Lampe sollte warmweißes Licht von maximal 2 700 Kelvin haben (steht auf der Verpackung). Die Lichtstrommenge sollte maximal 1 000 Lumen (entspricht 10 Watt) betragen, besser nur 100 Lumen (1 bis 2 Watt).
  • je niedriger montiert, desto besser: Wichtig ist auch die Montagehöhe. Denn wenn die Lampen niedriger angebracht sind, entstehen weniger Streuverluste und Blendung.

Tipps für den Einkauf von Beleuchtung

Bei Einbruch der Dämmerung und nachts sollte im Außenbereich nur gelbliches bis orangefarbenes Licht mit niedrigen Kelvin-Werten (K) eingesetzt werden. Regel: je mehr Blauanteile (kaltweiß), desto schlechter für die Tierwelt! Einige Richtwerte:

  • für Hauseingang: 1 700 bis 2 200 Kelvin, Lichtfarbe „Amber“ (geringe Blauanteile, warm und angenehm)
  • Außen- und Innenbereiche: angenehmes Licht mit 2 700 bis 3 000 Kelvin
  • Büros, Arbeitsplatz, Küche: 4 000 bis 5 000 Kelvin, deutliche Blauanteile, „neutralweiß“
  • für besondere Anwendungen (beispielsweise OP-Säle): 5 000 bis 6 000 Kelvin, „Kalt- oder Tageslichtweiß“. Diese Beleuchtung sollte für Außenbeleuchtung tabu sein.
  • Wer seine „Glühbirne“ ersetzen möchte, sollte sich noch folgende Werte merken: Bisher 40 Watt bei einer Glühbirne entsprechen 4 Watt bei LEDs. Und 60 bzw. 75 Watt sind vergleichbar mit 8 bzw. 10 Watt bei LED-Lampen.

Jedes Unternehmen sollte das Thema Beleuchtung im Blick haben. Denn damit kann man mit vergleichsweise geringem Aufwand einen wertvollen Beitrag zu Biodiversität, Artenschutz, Umweltschutz und Klimaschutz leisten.

Autorin: Bettina Uteschil ist Vorsitzende der Ortsgruppe Nürnberg-Zabo / Gleißhammer / Dutzendteich beim Bund Naturschutz (BN) in Nürnberg und engagiert sich in der BN-Initiative „Rettet die Nacht“ gegen Lichtverschmutzung. Vor Kurzem hat sie beim IHK-Anwender-Club „Umwelt | Nachhaltigkeit“ über das Thema berichtet (nuernberg-stadt.bund-naturschutz.de/arbeitskreise/rettet-die-nacht).

Information

Das Bayerische Umweltministerium hat den Leitfaden „Eindämmung der Lichtverschmutzung – Handlungsempfehlungen für Kommunen“ herausgegeben: Download unter www.bestellen.bayern.de (Suchbegriff „Lichtverschmutzung“)

Das Umweltamt der Stadt Nürnberg hat auf seiner Homepage Informationen zusammengestellt unter dem Titel „Reduzierung von Lichteinwirkungen zum Schutz von Vögeln und Insekten“: www.nuernberg.de/internet/umweltamt/lichtverschmutzung.html 

Die Lichtverschmutzung wird auch bei der nächsten „Earth Night“ am Freitag, 6. September 2024 thematisiert. Bei der Aktion, die 2020 von der Initiative „Paten der Nacht“ ins Leben gerufen wurde, kann jeder mitmachen und nach Einbruch der Dunkelheit die Beleuchtung in seinem Bereich ab 22 Uhr abschalten:

www.earth-night.info

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Webcode: N651