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Fachkundeprüfung: Rettungsdienst

Wer Notfallrettung oder Krankentransport als Unternehmer betreibt, bedarf einer Genehmigung. Der Unterschied zu Beförderungen, die dem Personenbeförderungsgesetz unterliegen besteht darin, dass hier während der Fahrt eine medizinische Betreuung erforderlich ist. Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung/Transport von Personen mit Kraftfahrzeugen im Bereich Notfallrettung/arztbegleiteter Patiententransport/Krankentransport unterliegt daher grundsätzlich dem Bayerischen Rettungsdienstgesetz.

Zuständig für die Erteilung der Genehmigungen sind die Kreisverwaltungsbehörden, in deren Gebieten sich die Integrierte Leitstelle eines Zweckverbands für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung befindet, als untere Rettungsdienstbehörde für den jeweiligen Rettungsdienstbereich (Art. 49 Abs. 1 Nr.3 BayRDG). Diese Genehmigung für den Krankentransport wird dem Unternehmer für die Dauer von höchstens sechs Jahren erteilt.

Die Voraussetzungen für die Genehmigungserteilung sind Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes, persönliche Zuverlässigkeit und fachliche Eignung. Die fachliche Eignung überprüfen die IHKs mit dieser Fachkundeprüfung Rettungsdienst. Die IHK Nürnberg für Mittelfranken übernimmt diese Prüfung auch für Betroffene aus den IHK-Bezirken der IHK Aschaffenburg, IHK für Oberfranken Bayreuth, IHK zu Coburg und IHK Würzburg-Schweinfurt.

Webcode: P855