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Fachkundeprüfung: Taxi- und Mietwagenverkehr

Taxi

Nach den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) muss jeder, der gewerblich Personen mit Kraftfahrzeugen befördert, im Besitz einer entsprechenden Genehmigung sein.

Voraussetzungen für die Erteilung dieser Genehmigung ist der Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebs sowie der persönlichen Zuverlässigkeit und fachlichen Eignung des Unternehmers.

Ausführliche Informationen zu den Marktzugangsvoraussetzungen finden Sie in unserem Bereich "Verkehr | Logistik | Mobilität".

Die fachliche Eignung wird in der Regel durch die Fachkundeprüfung bei der IHK nachgewiesen.

Hintergrund und Voraussetzungen

Unternehmer im Personenbeförderungsgewerbe, die Verkehr mit Taxi oder Mietwagen betreiben, benötigen hierfür eine Genehmigung des zuständigen Landratsamtes bzw. der kreisfreien Stadtverwaltung.

Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung sind

  1. ein Nachweis der fachlichen Eignung zum Führen eines Taxi- und Mietwagenunternehmens, in der Regel durch das Ablegen einer Prüfung bei der IHK
  2. sowie die persönliche Zuverlässigkeit und finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes

Abzulegen ist die Prüfung durch den Unternehmer selbst oder durch die zur Führung der Geschäfte bestellte Person.

Prüfungsanforderungen

Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Teilen von je einer Stunde und ggf. einem mündlichen Teil von ca. 30 Minuten. Sie umfasst folgende Bereiche:

  • Personenbeförderungsrecht einschließlich der Tarifbildung im Taxi- und Mietwagenverkehr
  • Straßenverkehrsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Sozialversicherungsrecht
  • Grundzüge des Beförderungsvertragsrechts
  • Grundzüge des Steuerrechts
  • Zahlungsverkehr
  • Beförderungsentgelte und -bedingungen (Tarife)
  • Ermittlung der Finanz- und Rentabilitätslage eines Taxi- und Mietwagenunternehmens
  • Buchführung
  • Versicherungswesen
  • Technischer Betrieb und Betriebsdurchführung
  • Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung sowie Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge
  • Sachgebiete, deren zusätzliche Kenntnis für grenzüberschreitende Beförderungen erforderlich ist

Prüfungsvorbereitung

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass es sich bei der Literaturauswahl und bei der Auswahl der Schulungsveranstalter, um keine Empfehlung der IHK handelt. Die Auflistung der entsprechenden Informationen stellt eine Möglichkeit der Prüfungsvorbereitung dar.

Lehrgangsveranstalter werden weder von der IHK zugelassen, noch kontrolliert. Mit der Aufzählung von Lehrgangsveranstaltern und der Fachliteratur auf dieser Seite ist keine Wertung verbunden. Sie bietet grundsätzlich keine Gewähr für die Qualität und erhebt auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Beispiele für Lehrbücher und Lehrgangsanbieter die bei einer fachlichen Vorbereitung der Eignungsprüfung helfen finden Sie unten.

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