EMAS Umweltmanagementsystem
Nicht nur die ökologischen Probleme haben sich auf unserem Globus verschärft, sondern auch das Umweltbewusstsein der Gesellschaft hat stark zugenommen. Spätestens durch die weltweiten ”Fridays for Future“ Proteste ist der Umweltschutz in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Dies führt auch zu einer Verschärfung politischer Maßnahmen, wie das deutsche Klimaschutzpaket aus dem Jahr 2019 oder der derzeit von der Europäischen Kommission ins Rennen gebrachte European Green Deal zeigen. Klassischer Umweltschutz wurde bis in die Mitte der Achtzigerjahre vielfach als technisches Problem zur Einhaltung von Grenzwerten betrachtet. Gegen den unerwünschten Eintrag schädlicher Stoffe in die Umwelt wurde mit großem und teilweise kostspieligem Aufwand durch nachgeschaltete Anlagen, sog. „End-of-Pipe“-Technologien (z.B. Anlagen zur Abwasserreinigung, Abgasreinigung etc.), vorgegangen. Unbestritten konnten durchden nachsorgenden Umweltschutz große Erfolge bei der Verringerung industriell verursachter Umweltbelastungen erzielt werden. Allerdings war dieser additive Umweltschutz zum Teil mit sehr hohen Investitions- und Betriebskosten für die Unternehmen verbunden.
Diese scheinbaren Gegensätze von Ökonomie und Ökologie sowie die Rolle von Unternehmen im Umweltschutz wurden ausführlich diskutiert. Am Ende dieser Diskussionen stand ein Werte-und Bewusstseinswandel. Es wurde deutlich, dass nur ganzheitliche betriebliche Konzepte – im Gegensatz zu bis dahin immer wieder durchgeführten Einzelmaßnahmen – die Umweltauswirkungen eines Unternehmens kontinuierlich verbessern und gleichzeitig ökonomischen Nutzen bringen können. Der vorsorgende oder auch integrierte Umweltschutz war geboren.
Im Zuge dessen wurde von der Europäischen Union eine Verordnung erlassen, auf deren Basis zunächst produzierende Unternehmen an einem freiwilligen Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung teilnehmen konnten. Diese im englischen Sprachgebrauch als EMAS („Eco Management and Audit Scheme“) bezeichnete Verordnung wurde seither zwei Mal vollständig novelliert, zuletzt in der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 („EMAS III“). Inzwischen steht EMAS allen Unternehmen und Organisationen offen.
Auch im Hinblick auf EMAS III gab es einige Neuerungen. So wurden die Anhänge I bis III mit der Verordnung (EU) 2017/1505 überarbeitet. Hierbei wurden insbesondere die Anforderungen der novellierten Umweltmanagementsystemnorm ISO 14001:2015 übernommen. Außerdem wurden die Anforderungen an die Umweltberichterstattung, welche in Anhang IV der EMAS-Verordnung beschrieben sind, mit der Verordnung (EU) 2018/2026 geändert. Darüber hinaus existieren für einige Branchen sogenannte Referenzdokumente, „welche bewährte Umweltmanagementpraktiken […], branchenspezifische Umweltleistungsindikatoren sowie erforderlichenfalls Leistungsrichtwerte und Systeme zur Bewertung des Umweltleistungsniveaus“1 beschreiben.
Webcode: N953