Verlängerung des vorübergehenden Schutzes für ukrainische Geflüchtete
Erschienen am
04.12.2024
Bereits im Juni 2024 haben die EU-Staaten entschieden, die Sonderregelungen für den vorübergehenden Schutz von Ukrainer/innen bis März 2026 zu verlängern. Dieser Beschluss wurde nun in deutsches Recht umgesetzt. Am 22. November 2024 hat der Bundesrat einer Verordnung zugestimmt, die es schutzberechtigten Personen, die aufgrund des Krieges die Ukraine verlassen mussten und am 1. Februar 2025 eine gültige Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz 1 des AufenthG besitzen, ermöglicht, diese bis zum 4. März 2026 zu behalten. Die Aufenthaltserlaubnisse werden automatisch verlängert, ohne dass ein Antrag bei der Ausländerbehörde notwendig ist.
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