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IHK-Wahl 2024 – Die Ergebnisse stehen fest!

IHK-Information: Infoletter "Energie | Umwelt | Klima | Rohstoffe" 04 | 2024

Erschienen am 01.10.2024
Breathing Nature

Wissenswertes aus der METROPOLREGION

Regionale Betriebe wirtschaften mehr im Kreislauf

Die Wandlung hin zur Kreislaufwirtschaft bietet Chancen für das eigene Geschäft. Das erklärt mehr als die Hälfte der 2 000 Betriebe, die an einer Befragung der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) teilgenommen haben. Entscheidend sei aber, dass die Rahmenbedingungen stimmen.
An der Erhebung beteiligten sich Betriebe aus allen Branchen und Regionen, darunter 155 aus Mittelfranken. Über ein Drittel davon erklärt, die Kreislaufwirtschaft sei bereits Teil ihrer Strategie. Bei den Maßnahmen, die bereits ergriffen wurden, werden vorrangig genannt:

  • Wahl anderer Materialien, die besser rezyklierbar sind
  • Digitale Lösungen, um die Prozesse effizienter und ressourcenschonender zu gestalten
  • Wechsel von Lieferanten und Umstellung des Einkaufs auf nachhaltige Einsatzstoffe und Produkte
  • Aufbau eines zirkulären Geschäftsmodells (z. B. mehr Wiederverwendung und Reparatur)
  • Umstellung der Produktion auf nachhaltige Produkte

Für zwei Drittel der mittelfränkischen Unternehmen überwiegen die Chancen der Kreislaufwirtschaft. Sie sehen diese Vorteile: höhere Ressourceneffizienz und damit geringere Kosten, widerstandsfähigere Lieferketten, Gewinnung neuer Kunden und Entwicklung neuer Geschäftsmodelle. Aber zahlreiche Betriebe befürchten, dass die Einkaufspreise für Rohstoffe und Vorprodukte steigen und dass die politischen Vorgaben zu mehr Dokumentationspflichten führen. Viele bezweifeln auch, dass sekundäre Rohstoffe ausreichend zur Verfügung stehen.
Die Umfrage zeige aber auch, dass ein erfolgreicher Übergang zum zirkulären Wirtschaften nicht selbstverständlich, sondern an entscheidende Bedingungen geknüpft sei, so Dr.-Ing. Robert Schmidt, Leiter des IHK-Geschäftsbereichs Innovation | Umwelt. Erste Bedingung sei ein flächendeckender Ausbau digitaler Netze. Denn nur mit der entsprechenden digitalen Infrastruktur würden Unternehmen in die Lage versetzt, Kapazitäten zur Datenspeicherung und -verarbeitung aufzubauen, die wiederum die Basis bilden für Ansätze wie den Digitalen Produktpass bzw. ein nachhaltiges Produktdesign. Zweite Bedingung sei ein europaweit einheitlicher gesetzlicher Rahmen. Drittens müsse daran gearbeitet werden, einen funktionierenden Markt für Recyclingprodukte zu etablieren. „Nur so kommt die neue Nationale Kreislaufstrategie des Bundes letztlich auch zum Fliegen“, so Schmidt.

IHK, Tel. 0911 1335-1299, -1302
robert.schmidt@nuernberg.ihk.de
katharina.boehlke@nuernberg.ihk.de

Quelle: WIM – 8-9|2024

Bund und Freistaat fördern Wasserstoffprojekt der Erlanger Firma Hydrogenious mit 72,5 Millionen Euro

Wasserstoff ist Voraussetzung zum Gelingen der Energiewende. Hightech-Unternehmen aus Bayern spielen dabei eine große Rolle.

Das Erlanger Unternehmen Hydrogenious erhält von Bund und Freistaat gemeinsam eine Förderung von insgesamt bis zu 72,5 Millionen Euro. Knapp 22 Millionen davon kommen aus Bayern. Konkret geht es um das Projekt „Green Hydrogen @ Blue Danube“, bei dem die Speicherung und der Transport von Wasserstoff auf besonders sichere, einfache und effiziente Weise entwickelt und demonstriert wird. Im Zentrum steht dabei eine konventionelle Flüssigbrennstoff-Infrastruktur mittels sogenannter „Liquid Organic Hydrogen Carrier“ (LOHC). Dazu werden im Projekt eigene Ein- und Ausspeicheranlagen für LOHC in Bayern errichtet. 

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hat sich für die Unterstützung von Hydrogenious im Rahmen der sogenannten „Important Projects of Common European Interest - IPCEI“ eingesetzt. Bei der IPCEI-Förderung unterstützen Bund und das jeweilige Bundesland industrielle Großprojekte. „Wasserstoff leistet einen erheblichen Beitrag zur Energiewende. Hightech-Unternehmen wie Hydrogenious spielen dabei mit ihren Projekten eine große Rolle. Solche Vorhaben sind wichtige Impulse für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft. Wir haben in Bayern ein starkes Wasserstoffnetzwerk mit Unternehmen, Start-ups und Forschungseinrichtungen aufgebaut und frühzeitig auch auf eigene Förderprogramme gesetzt. Dafür wurden wir anfangs belächelt, jetzt macht es sich bezahlt", erklärt der Staatsminister.

Dr. Daniel Teichmann, CEO und Gründer Hydrogenious LOHC Technologies, sagt: "Wir möchten dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie für ihr Vertrauen und ihre Unterstützung danken. Die von der EU als IPCEI notifizierten Projekte sind für den zeitnahen Aufbau der europäischen Wasserstoffwirtschaft von entscheidender Bedeutung, und wir sind stolz darauf, daran mitzuwirken. Durch den Aufbau der weltweit größten LOHC-basierten Wasserstoff-Versorgungsinfrastruktur tragen wir dazu bei, die ehrgeizigen Ziele Deutschlands zur Beschleunigung der Energiewende und zur Dekarbonisierung der Industrie bis 2030 zu erreichen.“

Den Zuwendungsbescheid erhielt Hydrogenious von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck in Berlin. Insgesamt wurden in Deutschland 62 Projekte ausgewählt, welche nun in thematischen „Wellen“ durch die EU bestätigt werden. Das Projekt von Hydrogenious ist Teil der so genannten "Hy2Infra Welle". 

Wirtschaftsminister Aiwanger setzt sich in Bayern bereits seit langem engagiert für die Wasserstoffwirtschaft ein. Unter anderem hat er ein Wasserstoffzentrum (H2.B) und ein Bündnis zur Vernetzung von Wasserstoffakteuren ins Leben gerufen, an dem mittlerweile über 350 Unternehmen und Institutionen – auch die IHK Nürnberg für Mittelfranken seit Gründung - mitwirken. Zudem gibt es im Freistaat eigene Förderprogramme für den Aufbau von Wasserstofftankstellen und für die Errichtung von Elektrolyseuren zur Herstellung von Wasserstoff aus regenerativen Quellen.

Quelle: Pressemitteilung BStMWi

E-Fuels Wann zünden die neuen Kraftstoffe?

IHK-Fachforum: Unklare Förderpolitik und starke Regulierung behindern den Durchbruch von alternativen Kraftstoffen.

Welches Potenzial haben alternative klimaverträglichere Kraftstoffe? Über diese Frage wird seit Längerem trefflich gestritten. Die Diskussion hat auch deshalb Fahrt aufgenommen, weil ab 2035 in der EU nur noch Verbrennungsmotoren zugelassen werden, die beim Fahren kein Kohlendioxid (CO2) als Treibhausgas ausstoßen. In Wissenschaft und Industrie wird derzeit intensiv geforscht, welche Rolle synthetische Kraftstoffe, sogenannte E-Fuels, für den Klimaschutz spielen könnten. Vor diesem Hintergrund tauschten sich über 90 Fachleute beim IHK-Fachforum „Alternative klimaverträglichere Kraftstoffe | E-Fuels als Baustein der Energiewende“ in der IHK Nürnberg für Mittelfranken aus.

„Wir brauchen bezahlbare und versorgungssichere Lösungen für die nahe und spätere Zukunft.“ Das unterstrich Gastgeber Dr. Robert Schmidt, Leiter des IHK-Geschäftsbereichs Innovation | Umwelt. Zwar sei der Wirkungsgrad der Erzeugung von E-Fuels als chemischer Energieträger nicht besonders hoch, allerdings müssten alle Alternativen ausgelotet werden, um die von der Politik vorgegebenen Klimaschutzziele bis zum Jahr 2050 zu erreichen. Bei aktuell rund 49 Mio. Kraftfahrzeugen in Deutschland – davon 2,3 Mio. Elektro- und Hybridfahrzeuge – sollte bei der Defossilisierung im Sektor Verkehr mehr Wert auf den gesamten Fahrzeugbestand gelegt werden. Alternative Kraftstoffe könnten und müssten Teil der Lösung sein, so Schmidt.

Bayerische Roadmap für den Wasserstoff 
Im Freistaat Bayern sollen E-Fuels jedenfalls eine bedeutende Rolle spielen, wie Stefan Dürr erklärte. Der Leiter Innovation und Technologie beim Zentrum Wasserstoff.Bayern (H2.B) in Nürnberg verweist dabei auf die „Wasserstoff-Roadmap Bayern“: Diese geht davon aus, dass die Nachfrage nach Wasserstoff (H2) und Derivaten, wie eben E-Fuels, bis zum Jahr 2040 stark zunehmen wird. Das gilt vor allem für Bereiche, die schwer zu elektrifizieren sind: Ein Großabnehmer von Wasserstoff dürfte vor allem die chemische Industrie sein, der Bedarf an nachhaltigen Flugkraftstoffen (Sustainable Aviation Fuels SAF) könnte durch E-Fuels gedeckt werden. Die bayerische Roadmap sieht deshalb auch vor, die Kapazitäten für die Elektrolyse hochzufahren, um Wasserstoff und E-Fuels herzustellen. „Wasserstoff und seine Derivate sind der Sicherheitsgurt der Energiewende“, so Dürr. Wie sich der Bedarf an synthetischen Kraftstoffen entwickelt, liege aber an einer Reihe von Faktoren: Eine wichtige Rolle spielten der Preis und die Verfügbarkeit der Energieträger bzw. von deren Vorprodukten. Entscheidend sei außerdem eine entsprechende Infrastruktur für einen H2-Transport aus dem Ausland und für die Verteilung.

Welche Kraftstoffe sind nachhaltig?
Prof. Dr.-Ing. Markus Jakob, Direktor der Fuel Research Group an der Hochschule Coburg, plädierte für eine „Technologieoffenheit für Klima und Wirtschaft“. Insbesondere für die Industrie bestehe das Problem, dass es für grünen Strom aus Solar- oder Windenergie in Zentraleuropa nur „suboptimale Wetterbedingungen“ gebe. Global betrachtet wären rechnerisch Solaranlagen mit einer Fläche von 1 000 mal 1 000 Kilometern ausreichend (entspricht in etwa der Fläche Ägyptens), um den weltweiten Energiebedarf zu decken. Den Wasserstoff müsste man dort auf der Welt produzieren, wo dies am günstigsten möglich ist, und mit Methanol, LOHC (flüssige H2-Träger) oder Ammoniak als Transportmedium nach Deutschland einführen. Jakob stellte auch die verschiedenen Alternativen für E-Fahrzeuge und Verbrenner vor. Seinen Berechnungen zufolge wäre aktuell ein Verbrennerfahrzeug, das regenerativen Kraftstoff nutzt, „die mit Abstand nachhaltigste Form des motorisierten Individualverkehrs“. Das ergebe die Analyse des spezifischen CO2-Gesamtausstoßes von verschiedenen Mobilitätsformen. In den Vergleich einbezogen wurden diese Fahrzeuge: Golf Diesel mit hydriertem Pflanzenöl (HVO), Golf mit Dimethlyether (Methanol to Gasoline) sowie zwei ID3-Modelle mit einem Strommix aus Deutschland und Frankreich.

Erneuerbare Kraftstoffe – reFuels
Außer E-Fuels, die mit Strom und aus Wasser und CO2 hergestellt werden, werden derzeit auch die Chancen von sogenannten reFuels diskutiert – also die Gruppe der synthetisch behandelten, erneuerbaren Kraftstoffe. Über den aktuellen Forschungsstand und über positive Erfahrungen aus der Praxis informierte beim IHK-Fachforum Igor Luchs, Gruppenleiter der Sparte Prototypenbau von der Bamberger Robert Bosch GmbH. Dazu gehören beispielsweise HVO100 oder auch der Dieselkraftstoff R33, der zu 33 Prozent aus biogenen Rohstoffen besteht. Die von Bosch getesteten Diesel-Autos seien mit beiden Varianten gut zurechtgekommen. Die Vorteile der reFuels sieht er unter anderem in der Energiedichte und der schon bestehenden Tankstellen-Infrastruktur. In Schweden sei etwa per Gesetz geregelt, dass Tankstellen HVO100 anbieten müssen. „Wir brauchen alles – E-Ladesäulen und die Palette der reFuels“, ist sich Luchs sicher. Denn Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor hätten am deutschen Fahrzeugbestand einen Anteil von über 95 Prozent. Angesichts einer Betriebsdauer von durchschnittlich knapp elf Jahren werde der Generationswechsel zum E-Auto lange dauern.

Luchs sprach zudem die Nachteile von E-Fuels an, u. a. die teilweise hohen energetischen Umwandlungsverluste bei der Produktion sowie die fehlenden großindustriellen Anlagen. Selbst die Pilotanlage Haru Oni im chilenischen Patagonien peilt für die Zukunft eine Jahresleistung von 550 Mio. Litern E-Fuels an. Das könnte etwa den Jahresverbrauch von ca. 600 000 Fahrzeuge in Deutschland decken, das seien allerdings nur 1,6 Prozent des deutschen Fahrzeugbestandes.

Den Blick nach Österreich richtete Dr. Stephan Schwarzer, Geschäftsführer der dortigen eFuel Alliance: Dort haben E-Fahrzeuge einen Anteil von 20 Prozent am Bestand. Allerdings verkaufen sie sich auch in Österreich nicht mehr so gut, weswegen Schwarzer Anzeichen für eine Marktsättigung sieht. Um den CO2-Ausstoß im Verkehr zu verringern, plädierte er für einen Mix aus E-Antrieb, Hybrid und hocheffizienten Verbrennern. Energieseitig liege die Lösung in einer Kombination aus fortschrittlichen Biotreibstoffen, HVO, „Fischer-Tropsch“-Produkten, Methanol und Ammoniak sowie Wasserstoff. Bei den E-Fuels gehe es auch in Österreich darum, die Produktion „hochzuskalieren“. Aber eine übermäßige Regulierung habe dies bisher verhindert. Von der Politik forderte er eine ehrgeizige E-Fuel-Strategie: „Denn synthetische Energieträger werden eine wesentliche Rolle bei einer sozial- und standortverträglichen Transformation der Mobilitätssektors spielen.“

Wasserstoff und E-Fuels sind wichtig, um bei nicht-fossilen Energieträgern im Straßenverkehr voranzukommen: Das findet auch Eric Woydte, Referent für Klimapolitik, Wasserstoff und Kraftstoffe beim Verband der Automobilindustrie (VDA). Der weltweite Pkw-Bestand erreichte 2023 fast 1,38 Mrd. Fahrzeuge, davon nur drei Prozent E-Autos. Eine Perspektive wäre die neue EU-Fahrzeugkategorie „Carbon Neutral Fuels“ (CNF), die vor allem mit E-Fuels aus erneuerbarem Strom betrieben werden und keine zusätzlichen CO2-Emissionen verursachen. Allerdings hätten die Pioniere, die mit der Wasserstoff- oder Derivate-Produktion beginnen, mit zahlreichen wirtschaftlichen Problemen zu kämpfen: Zum einen produzieren Pilotanlagen teurer, weil die Betreiber sie in einer Lernphase erst einmal optimieren müssen. Zum anderen machten ihnen unklare Förderpolitik und Regulatorik sowie unzureichende Abschreibungsmöglichkeiten das Leben schwer.

Wie könnte die „Molekülwende“ gelingen?
Rudolf Dieterich, verantwortlich für Business Development Renewables bei der Bayernoil Raffineriegesellschaft mbH, illustrierte die „Molekülwende“ am Beispiel seines Hauses. Diese bezeichnet die schrittweise Umstellung von fossilen zu erneuerbaren Kohlenwasserstoffen. Der Weg dorthin führe über ein „Co-Processing“ in der Raffinerie, bei dem Kohlenwasserstoffe aus Biomasse, Recycling und synthetischer Herstellung mit fossilen Rohstoffen kombiniert werden. „Es ist die Schlüsseltechnologie für die Herstellung treibhausärmerer Produkte.“ Ein Baustein ist der in Planung befindliche 125-Megawatt-Elektrolyseur, der am Standort Neustadt an der Donau jährlich bis zu 20 000 Tonnen grünen Wasserstoff produzieren und so die CO2-Emissionen um 230 000 Tonnen verringern soll. Eine öffentliche Wasserstofftankstelle soll zur Keimzelle für eine regionale Wasserstoffentwicklung werden. Derzeit warte man auf die Freigabe der Fördermittel für die Anlage. Für das Gelingen der „Molekülwende“ müssten aber auch zahlreiche andere Rahmenbedingungen beschleunigt werden, u. a. Klarheit bei den rechtlichen Regelungen, Planungssicherheit für langfristige Investitionen, verstärkte Nutzung von Biomasse und regionalen Abfallstoffen sowie Ausbau von Stromtrassen und von Wasserstoff- und CO2-Pipelines.

Stefan Rödl, Geschäftsführer der Rödl GmbH Energie aus Neumarkt in der Oberpfalz, warf einen Blick in die Praxis. Neben dem traditionellen Geschäft mit Energiehandel und Tankstellen ist sein Unternehmen seit zwei Jahren auch in Sachen E-Mobilität, Wasserstoff und Low Carbon Fuels aktiv, etwa mit HVO100, E-Fuels sowie den gasförmigen Kraftstoffen BioCNG und BioLNG. In den Niederlanden, Österreich oder Italien lasse sich bereits problemlos HVO100 tanken, auch in Deutschland seien die Mengen verfügbar. „Das Fatale ist, dass hier HVO100 und E-Fuels vom Gesetzgeber bewusst benachteiligt werden.“ Das sagte er auch mit Blick auf seine Kunden. So stünden Spediteure und Logistiker vor enormen Herausforderungen, weil sie die hohen Anforderungen von der EU-Taxonomie bis zum Energieeffizienzgesetz umsetzen müssten. Rödl selbst beteiligt sich mit einem Konsortium an einer Pilotanlage in Frankfurt, um voraussichtlich ab 2025 eine Mischung aus E-Fuels und Diesel herzustellen. Doch für neue Kraftstoffe gebe es praktisch keinen Platz an der Tankstelle, weil bestehenden Tanks mit gesetzlich vorgeschriebenen Kraftstoffen belegt sind. Daher wünscht er sich, dass die Politik Unklarheiten zur Genehmigungsfähigkeit von HVO-Anlagen beseitigt. Außerdem sollten CO2-Einsparungen bei der Energiesteuer und bei der Maut für flüssige Kraftstoffe anerkannt werden. (tt)

IHK Ansprechpartner
Dr. Robert Schmidt, Tel. 0911 1335-1299 | robert.schmidt@nuernberg.ihk.de

Zukunft der Wasserstoffwirtschaft: Expertenaustausch an der Hochschule Ansbach

Wie kann eine wasserstoffbasierte Wirtschaft aussehen? Dieser Frage widmete sich eine Veranstaltung am vergangenen Montag an der Hochschule Ansbach. Der AnwenderClub „Wasserstoff | H2“ hatte – unter Federführung der IHK Nürnberg für Mittelfranken - dazu gemeinsam mit den IHKs aus Bayreuth, Coburg, Regensburg und Würzburg sowie der Hochschule Ansbach eingeladen. Die Veranstaltung war auch Teil des Projektes „transform_EMN“ – einem Transformations-Netzwerk der Europäischen Metropolregion Nürnberg (EMN) für die Automobilzulieferindustrie.

Der Fokus lag auf der Verwendung von Wasserstoff in Gasmotoren, Brennstoffzellen und der Integration von Wasserstoff als Energiespeicher für das Stromnetz. Diese Technologien werden eine wesentliche Rolle bei der Errichtung eines Wasserstoff-Kernnetzes spielen, das als Rückgrat für die zukünftige Nutzung von Wasserstoff fungieren soll. Dies markiert einen wichtigen Schritt in Richtung einer wasserstoffbasierten Wirtschaft. Besonders betont wurde die Umrüstung bestehender Anlagen für den Einsatz von grünem Wasserstoff sowie die Entwicklung neuer Anlagen, die von Anfang an auf Wasserstoff ausgelegt sind.

„Aus der Region kommen interessante Wasserstofflösungen mit Alleinstellung. Dieses Potenzial wollen wir sichtbar machen und heben“, sagte Dr.-Ing. Robert Schmidt, Leiter IHK-Geschäftsbereich Innovation | Umwelt, der zahlreiche Experten und Expertinnen aus Wirtschaft und Wissenschaft begrüßte. Interessant für die Wirtschaft sei auch die besondere Wasserstoff-Kompetenz an der Hochschule Ansbach, so Schmidt. Der IHK-AnwenderClub wolle innovative Wasserstofftechnik zum Anfassen zeigen und den direkten Erfahrungsaustausch anregen.

Prof. Dr. Jörg Kapischke vom TAKE | Transferzentrum Ansbach | Klimaschutz & Effizienz an der Hochschule Ansbach eröffnete die Veranstaltung: „Grüner Wasserstoff bietet enorme Potenziale für die Dekarbonisierung unserer Energieversorgung. Der Einsatz von Wasserstoff in Energiesystemen sowie in ausgewählten Mobilitätssektoren spielt eine zentrale Rolle für die Energiewende. Um diese Technologien voranzutreiben, biete das TAKE kleinen und mittleren Unternehmen eine Plattform, auf der gemeinsam innovative Wasserstofflösungen entwickelt und gefördert werden können. Das TAKE wird dabei durch das Bayerische Wissenschaftsministerium mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) unterstützt, um eine nachhaltige Zukunft aktiv mitzugestalten.“

Bei der Veranstaltung ging es auch um diese Themen, die von Expertinnen und Experten der Hochschule Ansbach behandelt wurden: technische Herausforderungen bei Wasserstoffnutzung in Gasmotoren (Johannes Fichtner), Vorteile von Wasserstoff in der Brennstoffzellen-Luftfahrt (Dieter Jarosch) sowie Integration von Wasserstoff ins Stromnetz (Nicola Kimiaie und Jan Ninow).

Nach einer abschließenden Diskussion hatten die Teilnehmenden die Gelegenheit, sich im Austausch weiter zu vernetzen, in praxisorientierten Workshops fortzubilden und konkrete nächste Schritte zu planen.

Dr.-Ing. Robert Schmidt, Leiter IHK-Geschäftsbereich Innovation | Umwelt zieht ein positives Fazit: „Diese Veranstaltung zeigt eindrucksvoll, dass Wasserstoff als Schlüsseltechnologie für die Energiewende zunehmend an Bedeutung gewinnt. Durch die intensive Zusammenarbeit zwischen Industrie, Forschung und Politik werden weitere Fortschritte erwartet, um die Defossilisierung weiter voranzutreiben sowie die Verkehrs- und Energiewirtschaft nachhaltig zu transformieren.“

Weitere Infos zur Forschungstätigkeit der Hochschule Ansbach zum Thema Wasserstoff finden sich unter www.hs-ansbach.de/hochschule/labore-technik/wasserstofftechnologie.

Quelle: Pressemitteilung der Hochschule Ansbach

1. Förderaufruf des Bayerischen Elektrolyseur-Förderprogramms: Drei Projekte aus Mittelfranken erhalten Förderbescheid

Urkundenübergabe 

Aiwanger: "Wir fördern die Energiepioniere N-Ergie, nahKRAFT und Erik Walther mit jeweils fünf Millionen Euro für den Bau von drei Elektrolyseuren"

Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger hat an drei mittelfränkische Unternehmen Förderbescheide in Höhe von jeweils 5 Millionen Euro im Rahmen des Bayerischen Elektrolyseurförderprogramms übergeben. Dabei handelt es sich um die N-Ergie AG in Nürnberg, nahKRAFT GmbH & Co. KG in Feuchtwangen und die Erik Walther GmbH & Co. KG in Uffenheim (Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim).

Aiwanger sagte bei der Übergabe der Förderbescheide im Bayerischen Wirtschaftsministerium: "Die Unternehmen N-Ergie, nahKRAFT und Erik Walther, die jetzt mit unserer Unterstützung in die Wasserstofftechnologie investieren, sind Energiepioniere, die die heimische Produktion von grünem Wasserstoff in der Fläche starten werden. Ich danke den Unternehmen für ihr Engagement beim Aufbau einer erneuerbaren Wasserstoffwirtschaft im Freistaat. Mit der Wasserstofftechnologie vereinen wir gezielt High-Tech, Innovation und Klimaschutz."

Mit dem bundesweit einzigartigen Bayerischen Förderprogramm zum Aufbau einer Elektrolyseur-Infrastruktur (BayFELI) unterstützt der Freistaat den Bau von Elektrolyseuren in zwei Förderaufrufen mit insgesamt 150 Millionen Euro. Der zweite Förderaufruf im Rahmen des Elektrolyseur-Programms ist am 17. Juni 2024 gestartet. Bis 9. August können beim Projektträger VDI Technologiezentrum noch Skizzen eingereicht werden.

Quelle: Pressemitteilung des BStMWi

Friedrich Hofmann Betriebsgesellschaft mbH führt anspruchsvolles EMAS Umweltmanagementsystem ein

EMAS gilt als das weltweit anspruchsvollste Umweltmanagementsystem. Es wurde bereits im Jahr 1993 von der Europäischen Gemeinschaft entwickelt. EMAS-geprüfte Organisationen leisten einen wirksamen Beitrag zum Umweltschutz, sparen Kosten ein und zeigen gesellschaftliche Verantwortung. EMAS stellt sicher, dass alle Umweltaspekte vom Energieverbrauch über Abfälle bis hin zu Emissionen rechtssicher und transparent umgesetzt werden. EMAS kann daher auch als „Goldstandard“ der Umweltmanagementsysteme bezeichnet werden.

Mit der EMAS-Registrierung zeigt die Friedrich Hofmann Betriebsgesellschaft mbH, dass sie ihre Umweltauswirkungen systematisch erfasst, ihre Umweltleistung kontinuierlich verbessert, Kosten senkt und die Effizienz steigert, rechtskonform handelt, ihr Engagement gegenüber Kunden und Stakeholdern glaubwürdig kommuniziert und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihrem persönlichen Engagement für die Organisation aktiviert.

Die EMAS-Registrierung der Friedrich Hofmann Betriebsgesellschaft mbH erfolgte am 12. August 2024. Die IHK Nürnberg für Mittelfranken ist registerführende Stelle für insgesamt 52 EMAS-Organisationen mit 210 Standorten in Mittel- und Oberfranken. Bundesweit sind 1.086 Organisationen mit 2.518 Standorten EMAS-validiert.

Die Friedrich Hofmann Betriebsgesellschaft mbH ist ein Spezialist und führender Anbieter für Entsorgungsdienstleistungen in Süddeutschland mit Sitz in Büchenbach. Zum Tagesgeschäft zählt die umweltgerechte Entsorgung bei Kunden in allen Bereichen der Abfallwirtschaft.

Weiterführende Informationen:

www.emas.de
www.emas-register.de
https://hofmann-denkt.de

IHK-Ansprechpartner:
Stefan Schmidt
0911 1335 1445 | stefan.schmidt@nuernberg.ihk.de

Biogas - Bayerns Wirtschaftsminister übergibt erste Förderurkunde aus dem Programm BioMeth Bayern

Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger hat die erste Förderurkunde aus dem neuen Förderprogramm BioMeth Bayern des Wirtschaftsministeriums überreicht. Die Firma Entro GmbH aus Schnelldorf bei Wörnitz im Landkreis Ansbach will ihre Biogasanlage in eine Aufbereitungsanlage umrüsten. Dafür erhält das Unternehmen einen Zuwendungsbescheid für 40 Prozent der Investitionssumme. Geschäftsführer Andreas Bühler und seine Frau Judith Adler haben die Förderurkunde in Empfang genommen. Minister Aiwanger begrüßt das Vorhaben: "Es freut mich sehr, dass wir heute den ersten Förderbescheid aus unserem Programm BioMeth Bayern überreichen können. Mit der Anlage in Schnelldorf kann Biogas zu Biomethan aufbereitet und dann direkt ins bestehende Gasnetz eingeleitet werden. Das nutzt Biomasse noch effizienter, schont Ressourcen und erweitert die Möglichkeiten im Energiesystem - zum Beispiel mit der Nutzung von Biomethan im Verkehr, als Energiespeicher oder später im Bereich Strom und Wärme. Insgesamt haben wir schon acht Projekten eine Förderzusage erteilt, außerdem stehen Gespräche mit Vorhabenträgern für 14 weitere Projekte an. Statt der Biogasbranche das Leben schwer zu machen, unterstützen wir die Betreiber von Biogasanlagen."

Die geplante Biogasaufbereitungsanlage in Schnelldorf soll jährlich 1,26 Millionen Normkubikmeter (Nm³) Biomethan pro Stunde produzieren. Dies entspricht einer Energiemenge von 12 Millionen Kilowattstunden Biomethan pro Jahr, genug für die Versorgung von 630 Haushalten mit Wärme oder den Betrieb von 2.425 Pkw. Die Umrüstung spart jährlich rund 2.700 Tonnen CO2 ein.

Mit BioMeth Bayern können die Anlagenbetreiber neue Märkte erschließen. Das schaffe eine bessere Zukunftsperspektive für die gesamte Branche, betont Minister Aiwanger. Das Programm umfasst auch die Förderung von Biogasleitungen mit Übergabestationen. Die Förderquoten richten sich nach der Größe der Anlagen. Kleine Betriebe erhalten eine 40-prozentige Förderung. Für mittlere und große Betriebe sind Förderungen von 35 und 30 Prozent vorgesehen. Das Programm BioMeth Bayern ist seit Januar 2024 in Kraft. Seit April dieses Jahres können Förderanträge eingereicht werden.

Minister Aiwanger fordert auch den Bund weiter auf, sich für die Biogasbranche stark zu machen und das Ausschreibungsvolumen für Biogas zu erhöhen: „Viele Anlagen kommen jetzt ans Ende ihrer 20-jährigen EEG-Förderung und würden dicht gemacht, wenn sie nicht zeitnah eine Anschlussförderung bekommen. Das trifft vielfach auch Anlagen, die mit ihrer Abwärme Nahwärmenetze von Siedlungen betreiben. Wenn die ihren Strom nicht mehr vernünftig einspeisen können und aufhören, bekommen die Hausbesitzer keine Wärmeversorgung mehr. Der Bund muss jedem Biogaserzeuger eine Perspektive geben.“

Quelle: Bayersiches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Förderprogramm Dach-PV-Potenzialanalyse für KMUs in Erlangen

Ab sofort fördert die Stadt Erlangen für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) eine Dach-PV-Potenzialanalyse . Zu beachten ist, dass diese Förderung bis zum 31.12.2024 zeitlich befristet und auf maximal 15 Zusagen begrenzt ist.

Das Programm soll Unternehmen motivieren PV-Anlagen installieren zu lassen, insbesondere wegen der

  • Notwendigkeit die Energiewende durch den Ausbau von PV-Anlagen auf höherem Niveau zu beschleunigen
  • hohen Energiekosten
  • Mangelnden personellen Kapazitäten bei kleinen KMU um solche technische- und Wirtschaftlichkeits- Analysen selbständig durchzuführen.

Der Auftragsumfang dieser geförderten Maßnahme lautet wie folgt:

  • Erfassung aller notwendiger betrieblichen Daten einschließlich Stromverbrauch und des Lastgang des Unternehmens, sowie der Gebäudedaten (Fläche, Ausrichtung, Dachform, etc.) über einen Fragebogen und anhand von Luftbildauswertung. Zusätzlich wird ein Vor-Ort-Termin vereinbart, um sich die Gegebenheiten des zu betrachtenden Gebäudes genauer anzusehen.
  • Erstellung eines CAD-Modells mit der max. möglichen PV-Belegung unter Berücksichtigung möglicher Verschattung.
  • Individuelle Lastganganalyse des aktuellen Stromverbrauchs. Ebenso werden ggf. Ladestationen für E-Autos, Speicher mitberücksichtigt.
  • Auswertung mit Ertragsberechnung, Wirtschaftlichkeitsberechnung inkl. der wichtigen Kenngrößen wie potentielle solare Gewinne, Kapitalwerte, Amortisationszeiten, etc.)
  • Vorstellung der Ergebnisse und persönliche Beratung

Sonstiges:

  • Die zu 100% geförderten Kosten bis zu einer Obergrenze von netto 1.320,00 € sind für eine einfache Dachgeometrie ermittelt und mit einem externen Berater (Fa. Grühn Ingenieure GmbH) fest verhandelt worden. Darüberhinausgehende Kosten für einen Mehraufwand durch z.B. verschiedene Dachflächen, aufwändige Dachgeometrie, etc. sind vom Berater direkt mit dem Beratungsempfänger vorab zu vereinbaren und ggf. separat abzurechnen.
  • Förderberechtigt sind Kleinstunternehmen, KMU in Anlehnung an die Empfehlung (2003/361/EG) der Europäischen Kommission nach Umsatz- und Beschäftigtengröße, gemeinnützige Vereine und Körperschaften des öffentlichen Rechts (ausgenommen sind kommunale und staatliche Unternehmen), mit Liegenschaften innerhalb des Erlanger Stadtgebietes.
  • Gefördert wird die Durchführung von max. 15 Beratungen.
  • Die Vergabe der Förderzusagen erfolgt nach dem Windhundprinzip.
  • Die Dauer des Förderprogramms läuft ab sofort bis zum 31.12.2024. Förderzusage der Maßnahme hat bis spätestens 31.12.2024 zu erfolgen.

Prozedere:

  • Interessensbekundung der Förderberechtigten werden bei der Stadt Erlangen, Amt für Umweltschutz und Energiefragen:
    Kunigunda Neubauer (kunigunda.neubauer@stadt.erlangen.de, Tel.Nr. 09131 86-3435),
    Konrad Wölfel (konrad.woelfel@stadt.erlangen.de, Tel.Nr. 09131 86-2323) per Mail bzw. telefonisch abgegeben.
  • Die Kontaktdaten förderberechtigter Interessenten werden von der Stadt Erlangen an den Dienstleister Fa. Grühn Ingenieure GmbH weitergeleitet. Diese setzt sich zur Terminkoordination mit dem Förderberechtigen in Verbindung

Quelle: Stadt Erlangen

Ressourceneffizienz: Jetzt anmelden - Workshop „Materialflusskostenrechnung“ am 22.10.2024 in Nürnberg

Gemeinsam mit Ihnen schaut sich das Ressourceneffizienz-Zentrum (REZ) Bayern versteckte Kosten in der Produktion an und wie sich der Materialverlust auf die Treibhausgasbilanz auswirkt.

Die Materialflusskostenrechnung erleichtert Ihnen die Entscheidungen für Investitionen und Maßnahmen zur Steigerung der Ressourceneffizienz. Dadurch können Sie Ihre Wettbewerbsfähigkeit erhöhen, Kosten sparen und einen Beitrag zur Ressourcenschonung sowie zur Reduktion von Treibhausgasemissionen leisten.

Der REZ-Workshop zeigt Ihnen, wie Sie …

  • Material- und Energieflüsse visuell darstellen sowie physische und finanzielle Daten verknüpfen,
  • Stoffströme, insbesondere Materialverluste, entlang der Wertschöpfungskette monetär sowie mit CO2-Äquivalenten bewerten und
  • mögliche Einsparpotenziale erkennen sowie das erlernte Wissen auf Ihr Unternehmen übertragen können.

Wurde Ihr Interesse geweckt, ressourceneffizienter als die Konkurrenz zu handeln? 

Machen Sie mit! Melden Sie sich jetzt zu unserem Workshop am 22.10.2024 in Nürnberg an.

Für weitere Infos und die Anmeldung klicken Sie hier.

Der Workshop findet in Zusammenarbeit zwischen dem Ressourceneffizienz-Zentrum Bayern und der IHK Nürnberg für Mittelfranken statt.

REZ | 0821 9071-5276 | rez@lfu.bayern.de

Veranstaltungsübersicht

Wissenswertes aus BAYERN

Ressourceneffizienz: Technische Hochschule (TH) Rosenheim - Neuer REZregio Partner

Das Ressourcenffizienz-Zentrum (REZ) Bayern hat regionalen Zuwachs bekommen. Seit kurzem ist die Technische Hochschule (TH) Rosenheim ein weiterer REZregio Partner und unterstützt das REZ dabei, das Thema Rohstoff- und Materialeffizienz noch mehr in die Region Oberbayern zu bringen.

In den Regionen Augsburg, Bayreuth, Oberpfalz und Untermain sind die REZregio Partner bereits vertreten. Das REZ freut sich nun über die Erweiterung seines REZregio Netzwerks in Oberbayern. Mit der Technischen Hochschule (TH) Rosenheim hat das REZ einen starken Partner gewonnen, der sich durch die praxisnahe Lehre und Forschung in den Bereichen Rohstoffmanagement, Kreislaufwirtschaft und Digitalisierung auszeichnet. 

Die TH Rosenheim bietet an ihren vier Standorten eine Vielzahl von innovativen Studiengängen und berufsbegleitenden Zertifikatsprogramme an, beispielsweise zum Thema Circular Economy oder Ressourcenmanagement. Sie legt dabei besonderen Wert auf den Austausch mit wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Akteuren. Besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren von der Expertise der Hochschule, indem ihnen Werkzeuge und Best-Practice-Beispiele für nachhaltiges Wirtschaften an die Hand gegeben werden. 

Mit dieser Partnerschaft stärkt das REZ seine Präsenz in Oberbayern und setzt gemeinsam mit der TH Rosenheim neue Impulse für ressourceneffiziente Produktion und nachhaltige Entwicklung in der Region. 

Weitere Informationen zur Organisation des REZ sowie den weiteren REZregio Partnern finden Sie unter folgendem Link: www.umweltpakt.bayern.de.

REZ | ‎ 0821 9071-5276 | rez@lfu.bayern.de

Neues IZU-Tool: 5 Schritte zum Betrieblichen Klimaschutz

Sie stehen am Anfang, Klimaschutz systematisch in Ihrem Unternehmen zu etablieren oder sind vielleicht schon dabei? Das IZU hat ein neues Online-Tool veröffentlicht, das Unternehmen als Anleitung dient, ein Klimamanagement aufzubauen. Sie erfahren, wie Sie eine Klimabilanz aufstellen und einen Maßnahmenplan zur THG-Reduktion erstellen können. Mit zahlreichen Zusatzmaterialien, Beispielen und Zusammenfassungen erklärt das Tool Schritt für Schritt den gesamten Prozess zur Einführung eines Klimamanagements. Jetzt kostenfrei ausprobieren!

Link zum Tool: https://s.bayern.de/klimakmu

Weitere Informationen: https://s.bayern.de/vErDPzZ4Dz

Pressemitteilung des LfU: https://www.lfu.bayern.de/pressemitteilungen/c/1990535/29-24-neues-online-tool-betriebliches-klimamanagement

Leitfaden mit Umwelttipps für Brauereibetriebe

Sind Sie auf der Suche nach Inspiration für Umweltschutzmaßnahmen in Ihrem Brauereibetrieb? Dann werfen Sie einen Blick in den neuen Branchenleitfaden mit Umwelttipps für Brauereien, erstellt vom Infozentrum UmweltWirtschaft. Der kostenfreie Leitfaden sammelt Tipps und Erläuterungen für die Bereiche Energie, Abfall, Wasser, Emission und Immission, Transport und Logistik sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. Darüber hinaus enthält er weiterführende Informationen zu nützlichen Praxistools und Publikationen.

Link zum Leitfaden: https://s.bayern.de/LF_Brau

Weitere Informationen: https://www.umweltpakt.bayern.de/nachhaltigkeit/aktuelles/3865/branchenleitfaden-betrieblichen-umweltschutz-in-brauereibranche

Wissenswertes aus DEUTSCHLAND

IHKs aus vier Bundesländern: Deutschland muss eine einheitliche Strompreiszone bleiben!

Wir befinden uns inmitten einer Transformation unseres Energiesystems. In dieser hochdynamischen Lage brauchen wir nicht zusätzliche Umbrüche, sondern stabile Rahmenbedingungen.
Die IHKs in Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, Saarland, die Übertragungsnetzbetreiber Amprion und TransnetBW sowie der Wirtschaftsbeirat Bayern fordern die Bundesregierung auf, sich für den Erhalt einer einheitlichen Strompreiszone einzusetzen.  Hierfür sollten zeitnah Gespräche geführt werden

  • mit den Ländern, um eine einheitliche Position aller deutschen Länder gegen die Aufteilung Deutschlands in zwei, drei, vier oder gar fünf Strompreiszonen zu bilden,
  • mit den Nachbarländern der Bundesrepublik und mit der EU-Kommission, um diese davon zu überzeugen, dass eine Aufteilung Deutschlands in mehrere Strompreiszonen zum Nachteil der europäischen Versorgungssicherheit und der Erreichung der EU-Klimaziele wäre und wirtschaftspolitisch nicht im Interesse Deutschlands, seiner Nachbarn und der EU insgesamt liegt.

Nach Art.14 Elektrizitätsbinnenmarkt-Verordnung der EU erstellen die Übertragungsnetzbetreiber der EU-Mitgliedstaaten einen sog. Bidding Zone Review (BZR), der klärt, inwieweit die jeweils aktuellen Strompreiszonen noch dem Gebot des Art.14 dieser Verordnung entsprechen.

Danach muss deren Zuschnitt größtmögliche wirtschaftliche Effizienz sicherstellen, in größtmöglichem Umfang  zonenübergreifenden Handel ermöglichen und gleichzeitig die Versorgungssicherheit erhalten. Voraussichtlich im 4. Quartal dieses Jahres wird der nächste Bericht fertiggestellt und veröffentlicht werden. Die Methodik der Gebotszonenstudie enthält einige Schwächen, welche die Aussagekraft der Ergebnisse insgesamt einschränken. 
Zum Beispiel wurde der fortschreitende Netzausbau in Deutschland, aufgrund des zu untersuchenden Zieljahres 2025, aktuell nicht vollständig berücksichtigt. Bis zum Zieljahr des Berichts werden weder die fünf geplanten Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen (HGÜ) noch die im aktuellen Bundesbedarfsplan verankerten geplanten wichtigen Drehstrom-Verbindungen und Interkonnektoren in Betrieb sein können. 
Daher besteht die Gefahr, dass der Bericht aufgrund einer kurzfristigen Vorausschau eine Aufteilung 
Deutschlands in zwei oder mehrere Strompreiszonen empfehlen wird, weil bis Ende 2025 auch weiterhin signifikante Netzengpässe bestehen werden.

Eine solche Aufteilung Deutschlands in mehrere Strompreiszonen wäre zum Nachteil der Erreichung der EUKlimaziele. Zum Beispiel wären gebotszonenübergreifende Power Purchase Agreements (PPAs) ab operativer Einführung einer Gebotszonenteilung nicht mehr ohne weiteres umsetzbar. Dies könnte dazu führen, dass die aktuell von verschiedenen großen Industriebetrieben geplanten Investitionen in erneuerbare Energieversorgung (Offshore-Windparks, Elektrolyseure) bis zur finalen Entscheidung über die mögliche Einführung vonGebotszonengrenzen verschoben oder gänzlich zurückgenommen werden.
Zudem würde eine Gebotszonenteilung die Wirtschaftskraft der gesamten deutschen und damit auch der europäischen Wirtschaft schwächen. Hinzu kommt, dass die Zonen bei einer Gebotszonentrennung voraussichtlich immer wieder angepasst werden müssten und stabile Verhältnisse im Strommarkt so auf lange Sicht nicht zu erreichen sind.

Eine Umsetzung der Aufteilung der Bundesrepublik in mehrere Strompreiszonen bedürfte eines enormen Vorbereitungs- und Realisierungsaufwands, der sich über mindestens drei bis fünf Jahre nach einem entsprechenden Beschluss hinziehen würde. Innerhalb dieser Jahre werden aber nach Aussage der zuständigen Übertragungsnetzbetreiber Amprion, TenneT, TransnetBW und 50Hertz relevante HGÜ-Vorhaben in Betrieb genommen. Hierzu gehören der SuedOst- (Inbetriebnahme Ende 2027) und SuedLink (Inbetriebnahme Ende 2028) sowie das Projekt A-Nord/Ultranet (Inbetriebnahme 2026/2027). Zudem werden weitere wichtige Wechselstrom-Verbindungen und Interkonnektoren fertiggestellt und damit die kritisierten Engpasssituationen in Deutschland reduziert. Der Übertragungsnetzbetreiber Amprion beziffert das Einsparpotential allein durch die Inbetriebnahme von A-Nord/Ultranet auf 1 Mrd. Euro pro Jahr.

Außerdem würde bereits die Ankündigung einer solchen Aufteilung die Akzeptanz für den Übertragungsnetzausbau im ganzen Land beeinträchtigen; denn die Kritiker des Ausbaus könnten behaupten, dass die Beseitigung von Netzengpässen aufgrund des neuen Strompreiszonenzuschnitts nicht mehr notwendig oder zumindest nicht mehr ganz so dringlich sei. Der Netzausbau im Übertragungsnetz ist jedoch unabhängig vom gewählten Strompreiszonenzuschnitt von entscheidender Bedeutung für die deutsche sowie die 
europäische Systemstabilität und die Erreichung der nationalen wie europäischen Klimaziele. 
Eine Beeinträchtigung der Akzeptanz und damit Probleme bei der Realisierung dieser wichtigen Netzvorhaben gilt es daher zu vermeiden.

Bereits die Ankündigung einer Aufteilung Deutschlands in mehrere Strompreiszonen würde aber auch die Investitionssicherheit und damit die so wichtige Investitionsbereitschaft der Industrie schwächen. Dies gilt sowohl für den konventionellen Kraftwerksbau als auch für erneuerbare Erzeuger. So würden im Norden die Anlagen Erneuerbarer Energien aufgrund des dort niedrigeren Marktpreises weniger profitabel, so dass z. B. der für die Energiewende so wichtige Ausbau von Offshore-Windkraftwerken ins Stocken geriete. Zum anderen müsste die stromverbrauchende Industrie mit deutlich höheren Marktpreisen (Aurora Energy Research schätzt bis zu 
9 €/MWh höhere Preise, vgl. Studie „Power market impact of splitting the german bidding zone“, 09/2023) zurechtkommen. Da die Strompreise in Deutschland für die Wirtschaft im internationalen Vergleich bereits zu den höchsten weltweit gehören, wäre eine weitere Steigerung für die Wirtschaft und vor allem für deren energieintensive Industrie nicht mehr zu verkraften. Aufgrund der engen innerdeutschen wirtschaftlichen Verflechtungen würde aber keineswegs nur die süddeutsche Industrie, sondern auch die norddeutsche Wirtschaft darunter leiden. Dann würden betroffene stromintensive deutsche Unternehmen ihre Investitionen unterlassen oder aber ins europäische und außereuropäische Ausland verlegen. Vor dem Hintergrund der derzeit ohnehin gegebenen Wirtschafts- und Investitionsschwäche in Deutschland wäre ein solcher Schritt nicht nur für Deutschland, sondern - aufgrund der Bedeutung unseres Landes für die gesamte Wirtschaft der EU - auch für ganz Europa wirtschaftlich von Schaden.

Hinzu kommt die ebenfalls zu berücksichtigende Gefahr, dass die Aufteilung Deutschlands in mehrere Strompreiszonen dem deutschen Strommarkt den Vorteil seiner heute gegebenen außerordentlich hohen Liquidität nähme.

DIHK veröffentlicht erweitertes Konzept "StromPartnerschaft+"

Damit erweitert die DIHK ihr Modell einer StromPartnerschaft für Direktlieferverträge zwischen Betreibern erneuerbarer Energieanlagen und Abnehmern aus Industrie und Gewerbe. 

Mit dem Update werden die Anreize in Form von Investitionszuschüssen und Reduzierungen von Netzentgelten für Direktstromlieferverträge auf Elektrolyseure und Batteriespeicher ausgeweitet, um den Markthochlauf auszubauen. 

Anbei finden Sie eine Kurzpräsentation sowie die ausführlichen Ergebnisse und die Konzeption der StromPartnerschaft+ zum Download auf der DIHK-Webseite: So kommt die Energiewende schneller voran (dihk.de)

DIHK-Konzept: 240816_DIHK_StromPartnerschaft+_Ergebnispräsentation_Update.pdf

Quelle: DIHK – Niclas Wenz

Strompreise in Deutschland aktuell rückläufig

Der aktuelle Strompreisvergleich II/2024 des Bundesverbandes der Energie-Abnehmer e.V. (VEA) liegt vor. Die Untersuchung umfasste 50 große Netzgebiete in Deutschland und zeigt einen Rückgang der Strompreise in den letzten zwölf Monaten um durchschnittlich 26 Prozent. Dabei wurden Verträge in der Vollversorgung ab 01.06.2024 in der Mittelspannung mit mindestens einem Jahr Laufzeit betrachtet. Der Rückgang der Strompreise ist hauptsächlich auf die gesunkenen Großhandelspreise zurückzuführen.

Die größten Rückgänge verzeichnen die Stadtwerke Kiel Netz (-33,5 Prozent), die Stadtwerke Rostock Netz (-32,4 Prozent) und die e.dis in Fürstenwalde (-32,2 Prozent). Die geringsten Preisrückgänge finden sich bei der WSW Netz in Wuppertal (-20,8 Prozent) und der Wemag Netz in Schwerin (-21,2 Prozent). Die Differenz zwischen dem günstigsten Netzgebiet (Stadtwerke Kiel Netz mit 13,78 Ct/kWh) und dem teuersten Netzgebiet (Wemag Netz mit 20,36 Ct/kWh) beträgt 6,58 Ct/kWh beziehungsweise 47,8 Prozent. 

Die Pressemittteilung und die Tabelle zum Strompreisvergleich des VEA finden Sie hier: https://www.vea.de/newsroom/pressemitteilungen/pressemitteilung/strompreisvergleich-ii-2024 

Quelle: DIHK

Preise für Gas und Strom bleiben hoch: Betriebe sollten Energieversorgung stärker in die eigene Hand nehmen.

Die Preise für Strom und Gas sind seit dem Höhepunkt im Spätsommer 2022 an den Handelsplätzen stark gesunken. Die Bundesregierung vertritt daher die Auffassung, dass bei diesem Thema alles wieder in Butter sei. Die Endkundenpreise – also Beschaffungskosten inklusive Steuern, Umlagen und Netzentgelten – seien auf dem Stand von vor 2020 und die Unternehmen würden dieses Preisniveau kennen. Vor Kurzem hat zudem Wirtschafts- und Klimaminister Robert Habeck die Energie(preis)krise öffentlich für beendet erklärt. Nicht zuletzt, weil durch die Errichtung der neuen Terminals für Flüssigerdgas (LNG) auch die Versorgung gesichert sei. Doch stimmt dieses Bild?

Mit Blick auf die Erdgasversorgung ist die Analyse aus heutiger Sicht durchaus richtig: Bei Genehmigung und Bau der LNG-Terminals haben Politik, Behörden und Unternehmen gezeigt, welche „Deutschland-Geschwindigkeit“ möglich ist, wenn alle an einem Strang ziehen. Vor allem auch durch diese Kapazitäten kann das russische Gas ersetzt werden. Jenseits möglicher terroristischer Angriffe auf die Gasinfrastruktur ist die Versorgung auch wegen der vielen Erdgasspeicher in Deutschland gesichert.

Beim Blick auf die Preise sieht das Bild allerdings anders aus: Die Gaspreise liegen nach wie vor auf dem doppelten Niveau (30 statt 15 Euro je MWh) im Vergleich zu den Jahren vor 2020. Der Hintergrund ist, dass amerikanisches LNG-Gas aufgrund der Prozessschritte (unter anderem Verflüssigung) mehr kostet als Pipelinegas aus Russland. Daher ist ein Rückgang auf das alte Preisniveau auch nicht zu erwarten. Da Gas neben dem Heizen von Gebäuden vor allem zur Erzeugung von Prozesswärme in der Industrie eingesetzt wird, schlagen hier die steigenden CO2-Kosten aus dem europäischen und nationalen Emissionshandel ebenfalls zu Buche und werden die betriebliche Versorgung mit Erdgas in den kommenden Jahren verteuern. 

Das hat auch Folgen für den Strommarkt, da in der Regel Gaskraftwerke den Preis setzen. Vor allem auch deshalb liegt der Strompreis an der Börse ebenfalls ungefähr beim Doppelten des Niveaus vor den Krisen (100 statt 50 Euro je MWh). Und auch hier dürfte sich trotz des notwendigen Ausbaus erneuerbarer Energien bis 2030 wenig ändern. Im Strombereich kommt noch hinzu, dass bis 2045 Investitionen in die Netzinfrastruktur von mindestens 450 Mrd. Euro notwendig werden. Diese werden sich nach und nach in den Netzentgelten niederschlagen und damit die Stromkosten für die Betriebe signifikant erhöhen. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) rechnet allein bis 2030 mit einem Anstieg der Netzentgelte um bis zu 30 Prozent.

Andere Länder mit niedrigeren Energiepreisen
Nun wäre das weniger besorgniserregend, wenn in anderen Ländern ähnliche Kosten aufgerufen würden. Dem ist aber nicht so: In den USA liegen die Gaskosten regional unter 10 Euro je MWh, woran sich wegen fehlender CO2-Bepreisung und billiger heimischer Quellen mittel- bis langfristig nichts ändern dürfte. Frankreich beispielsweise subventioniert seine Industrie beim Strom auf einen Preis von 45 Euro je MWh. Deutsche Industriebetriebe liegen aktuell beim Eineinhalb- bis Vierfachen. Allerdings endet die französische Regelung 2025, Gespräche mit der EU über eine Verlängerung laufen.

Den Betrieben bleibt die Möglichkeit, durch den Dreiklang aus Energieeffizienz, eigener Stromerzeugung auf dem und abseits des Betriebsgeländes sowie grünen Direktstromverträgen (sogenannten PPAs) den Strompreisen ein Schnippchen zu schlagen und „grün(er)“ zu werden. Zum Thema PPAs bietet die „Marktoffensive Erneuerbare Energien“, an der die DIHK beteiligt ist, umfangreiche Hilfestellung ( www.marktoffensive-ee.de).

Wasserstoff und CO2-Speicherung
Strom wird aber bei Weitem nicht alle fossilen Brennstoffe ersetzen können, die heute in der Wirtschaft zum Einsatz kommen. EU und Bundesregierung setzen daher, wenn auch in Deutschland immer noch zögerlich, auf Wasserstoff und die Abscheidung und Speicherung beziehungsweise Nutzung von CO2 – Stichworte Carbon Capture and Storage (CCS) und Carbon Capture Utilization (CCU). So soll bis Anfang der 2030er-Jahre ein Wasserstoff-Kernnetz entstehen und basierend darauf ein entsprechend darunterliegendes Verteilnetz. Welche Kosten (Beschaffung und Netzentgelte) auf die Betriebe zukommen, ist aber noch unklar. Genauso, ob dann der Wasserstoff auch „grün“ ist. Bei CCS steht Deutschland regulatorisch ganz am Anfang, während Länder wie Norwegen und Dänemark vorangehen. Derzeit ist die Nutzung von CCS hierzulande faktisch noch verboten. Das soll sich in diesem Jahr aber noch ändern. Geplant ist die Einspeicherung unter der Nordsee und auch der Export von CO2 soll erlaubt werden. Für wen CCS eine Option sein könnte, lässt sich daher heute kaum vorhersagen.

Alle drei potenziellen Optionen für die betriebliche Klimaneutralität – Strom, Wasserstoff und CCS – sind also mit erheblichen Unsicherheiten und in jedem Fall mit beträchtlichen Investitionskosten verbunden. Unternehmen sollten daher versuchen, ihre Energieversorgung so weit wie möglich in die eigenen Hände zu nehmen, um dadurch preislichen und regulatorischen Risiken zu entgehen. Die Hoffnung, dass Deutschland 2045 klimaneutral ist und eine sichere Versorgung zu wettbewerbsfähigen Kosten hat, dürfte sich bei den Kosten eher nicht erfüllen. Schließlich sind die Voraussetzungen in anderen Teilen der Welt für erneuerbare Energien günstiger als hierzulande.

Dr. Sebastian Bolay ist Bereichsleiter Energie, Umwelt und Industrie bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer in Berlin (DIHK).

Quelle: WiM 08-09/2024

Leitfaden zur Wärmeplanung und weitere Unterstützungsmaterialien online

Mit dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) hat die Bundesregierung eine einheitliche Strategie für die Wärmewende formuliert. Zur Umsetzung der Regelungen in die Praxis hat das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW) einen Leitfaden und weitere Unterstützungsmaterialien auf seiner Webseite zur Verfügung gestellt.

Das zum 1. Januar 2024 in Kraft getretene Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz) führt die Wärmeplanung als strategisches Planungsinstrument flächendeckend ein und schafft einen einheitlichen Rahmen dafür. Nun sind die Länder am Zug, das Wärmeplanungsgesetz landesrechtlich umzusetzen. Sie bestimmen dabei auch die für die Wärmeplanung verantwortliche Stelle – meist sind das die Kommunen. Denn diese kennen die lokalen Gegebenheiten, Potenziale und Akteure am besten und können gemeinsam mit diesen passende Lösungspfade hin zur treibhausgasneutralen Wärmeversorgung entwickeln. 

Das KWW hat nun auf seinen Internetseiten einen "Leitfaden Wärmeplanung" veröffentlicht, der praktische Hilfestellung gibt. Er zeigt Schritt für Schritt, wie bei der Planung vor Ort vorgegangen werden kann. Einen Überblick über den Leitfaden bietet der "Leitfaden kompakt". Außerdem gibt es noch einen sog. Technikkatalog, der techno-ökonomische Parameter enthält, die bei Berechnungen und quantitativen Abschätzungen genutzt werden können. Auf Youtube werden zudem sieben Erklärfilme zu den Phasen der Wärmeplanung angeboten.

Quelle: DIHK

Neue Förderrichtlinie "Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)" veröffentlicht

Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 23. August die Veröffentlichung der neuen Richtlinie "Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)" bekannt gegeben. Die BIK ergänzt als Nachfolger des Programms Dekarbonisierung in der Industrie (DDI) das Instrument der Klimaschutzverträge und richtet sich primär an den Mittelstand. Der erste Förderaufruf soll voraussichtlich im Herbst 2024 starten. Unternehmen haben dann drei Monate Zeit, ihre Projekte einzureichen.

Die BIK soll bis 2030 laufen und finanziert sich aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF). Sie ist als Ergänzung zu den Klimaschutzverträgen gedacht, fördert aber - anders als die Klimaschutzverträge - nur Investitionskosten. BIK und Klimaschutzverträge sind aufeinander abgestimmt und können nicht kumuliert werden. Die Fördermöglichkeiten starten ab einer Projektgröße von 500.000 Euro für KMUs und einer Million Euro für große Unternehmen. Ab einem Projektvolumen von 15 Mio. Euro ist eine Kofinanzierung der Bundesländer in Höhe von 30 % vorgesehen. Neben BIK und Klimaschutzverträgen gibt es weiterhin das bekannte "Breitenprogramm" der Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) und den zughörigen Förderwettbewerb. In der BIK stehe zwei Fördermodule zur Verfügung:

Förderung von Dekarbonisierungsprojekten (Modul 1)

Modul 1 fördert Industrieunternehmen, die Anlagen mit industriellen Prozessen planen oder betreiben und mindestens 40 % ihrer CO₂-Emissionen in der Produktion durch Investitionen oder Forschungsprojekte einsparen wollen. Die Zuwendungsempfänger müssen eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, da auch das Vorhaben in Deutschland umgesetzt werden muss. Die maximale Förderung im Modul 1 beträgt bis zu 200 Mio. Euro pro Unternehmen. Projektträger für dieses Modul ist das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI).

Förderung von CCU und CCS (Modul 2)

Modul 2 fördert Vorhaben der Industrie und der Abfallwirtschaft zum Einsatz oder Entwicklung von Carbon Capture and Utilization (CCU) und Carbon Capture and Storage (CCS). Die Förderung ist auf schwer vermeidbare CO₂-Emissionen beschränkt. Im ersten Förderaufruf sind Investitionsvorhaben in den Sektoren Kalk, Zement und thermische Abfallbehandlung förderfähig; Innovationsvorhaben können zusätzlich auch in den Sektoren Grundstoffchemie, Glas und Keramik gefördert werden. Investitionsvorhaben sind mit bis zu 30 Mio. Euro förderfähig; industrielle Forschungsprojekte mit bis zu 35 Mio. Euro. Projektträger für diese Modul ist der Projektträger Jülich (PtJ).

Weiter Informationen nachfolgend verlinkt:

Förderrichtlinie
FAQ Liste Modul 1
FAQ Liste Modul 2
Förderaufruf Modul 1
Förderaufruf Modul 2

Quelle: DIHK – Eric Pfeifer

E-Mobilität: Förderung für gewerbliches Schnellladen - Antragsfrist läuft bis 1.11.2024

Unternehmen können seit dem 3. Juni 2024 wieder eine Förderung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) erhalten, um gewerbliche Schnellladeinfrastruktur für E-Pkw, E-Lkw und andere E-Nutzfahrzeuge zu errichten. Jetzt noch die Gelegenheit nutzen: Die Antragstellung ist noch bis einschließlich 1. November 2024 möglich. Gefördert werden gewerblich genutzte, nicht öffentlich zugängliche Schnellladepunkte sowie der dafür notwendige Netzanschluss. 

Das Förderprogramm richtet sich vor allem an das Transport- und Logistikgewerbe, an Handwerksbetriebe sowie alle weiteren Flottenanwender. Gewerblich genutzte Fahrzeuge spielen eine zentrale Rolle für die Elektrifizierung des Verkehrs und sind zugleich ein wichtiger Hebel, um die Klimaschutzziele zu erreichen. 

Für den Förderaufruf des BMDV wurden 2024 zusätzliche 150 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Bis jetzt konnten im Rahmen des Förderangebots bereits Anträge für die Errichtung von insgesamt über 11.000 neuen Schnellladepunkten mit einer Ladeleistung von mindestens 50kW bewilligt werden. Gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren von der Förderung, rund zwei Drittel der bewilligten Förderanträge begünstigt KMU. Bis zu 40 % der Kosten können sie als Anteilsfinanzierung erhalten. 

Antragsberechtigt sind weiterhin Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft jeglicher Größe und Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung. Dabei sind folgende Ausgaben förderfähig: Investitionsausgaben für Schnellladeinfrastruktur und technische Ausrüstung (z.B. elektrische Stromspeicher) sowie Ausgaben für Netzanschluss und Installation elektrischer Leitungen und Anschlüsse inkl. Tiefbau. 

Mit der Umsetzung der Fördermaßnahme ist das Forschungszentrum Jülich, Projektträger Jülich (PtJ) beauftragt. Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur der NOW GmbH koordiniert als wissenschaftlich-technischer Programmbegleiter die Fördermaßnahme.

Weiter Informationen zur Förderung und Antragstellung finden Sie hier.

Direktlink zur Antragseinreichung.

Quelle: DIHK

Energiewende: Industrie denkt an Abwanderung

Bei den Industrieunternehmen verfestigt sich der Trend zur Abwanderung. Der Grund: Hohe Energiepreise und Unsicherheit bei der Versorgung sind zunehmend ein Hindernis für Produktion und Investitionen. Das ist das zentrale Ergebnis des „IHK-Energiewende-Barometers 2024“, an dem sich 3 300 Unternehmen aus ganz Deutschland beteiligt hatten.
 

Gestellt wurde folgende zentrale Frage: „Wie beurteilen Sie die Auswirkungen der Energiewende auf die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens?” Auf einer Skala von minus 100 für „sehr negativ“ bis plus 100 für „sehr positiv“ ergibt sich aktuell über alle Branchen hinweg ein Wert von minus 20. Das ist der zweitschlechteste Wert in der Geschichte dieses Barometers der IHK-Organisation.

Aktuell erwägen fast 40 Prozent der Industriebetriebe, ihre Produktion aufgrund der Energiesituation in Deutschland einzuschränken oder ins Ausland zu verlagern. Bei größeren Unternehmen mit über 500 Mitarbeitern betrifft dies sogar über die Hälfte. Damit ist dieser Wert kontinuierlich gestiegen – von 21 Prozent (im Jahr 2022) über 32 Prozent (2023) auf jetzt 37 Prozent. Die hohen Energiepreise beeinträchtigen auch die Investitionstätigkeiten der Betriebe und damit deren Innovationsfähigkeit. So gibt mehr als ein Drittel der Industriebetriebe an, wegen der hohen Energiepreise aktuell weniger in betriebliche Kernprozesse investieren zu können. Insgesamt sehen zwei Drittel der Industriebetriebe ihre eigene Wettbewerbsfähigkeit in Gefahr

Die Unternehmen und die IHK-Organisation erwarten von der Politik ein deutliches Umdenken in der Energiepolitik, hin zu einer verlässlichen Perspektive mit weniger Detailsteuerung. Verbesserungen für alle Branchen müssten bei Eigenversorgung und Direktlieferverträgen erreicht werden. Auch bei der Stabilität und Sicherheit der Energieversorgung hapert es nach Meinung von rund 80 Prozent der Unternehmen. Deshalb müssten Engpässe bei den Übertragungs- und Verteilnetzen beseitigt werden. Immer wichtiger wird für die Betriebe auch der verlässliche Zugang zu Wasserstoff.

Weitere Informationen zum IHK-Energiewendebarometer finden Sie hier.

DIHK veröffentlicht Impulspapier zur europäischen Industriepolitik

Das DIHK-Impulspapier für eine wirksame EU-Industriepolitik, das zur Europawahl veröffentlicht wurde. In dieses Papier sind die Ergebnisse aus einer ausschussübergreifenden Arbeitsgruppe, aus verschiedenen Gesprächen und einer abschließenden Konsultation eingeflossen.

Das DIHK-Impulspapier können Sie unter eu-dihk-impulspapier-zur-eu-industriepolitik-data.pdf downloaden.

Quelle: DIHK

Wasserstoff-Infrastruktur: H2 vor Ort hat heute den Bericht zum Gasnetzgebietstransformationsplan (GTP) 2024 veröffentlicht

K𝐞𝐫𝐧𝐩𝐮𝐧𝐤𝐭𝐞 𝐝𝐞𝐬 𝐆𝐓𝐏 𝟐𝟎𝟐𝟒:
🔹 Transformation auf Wasserstoff: Die Mehrheit der Netzbetreiber plant innerhalb der nächsten fünf bis zehn Jahre mit der Umstellung ihrer Netze auf Wasserstoff zu beginnen. Viele streben eine vollständige Klimaneutralität bereits vor 2045 an.
🔹 Hohe Nachfrage: Eine Befragung von rund 1.100 Kommunen und über 3.500 Industrie- und Gewerbekunden zeigt einen klaren Trend: Der Bedarf an Wasserstoff ist groß, und ein Viertel der Großkunden will bereits bis 2030 auf Wasserstoff umsteigen.
🔹 Potenzial für Biomethan: Die Zahl der Einspeisebegehren hat sich gegenüber dem Vorjahr erhöht und übersteigt die Anzahl bestehender Einspeiseanlagen deutlich.

Den Transoformationsplant können Sie unter GTP 2024.pdf einsehen.

Quelle: DIHK

Asbest & More: Änderung der Gefahrstoffverordnung - Regierungsentwurf im Bundesrat

Die Bundesregierung hat am 21. August den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung beschlossen. Darin setzt sie das Risikokonzept für krebserzeugende Gefahrstoffe der Kategorie 1A oder 1B um und führt zudem neue Pflichten für Tätigkeiten mit Asbest ein. Insbesondere die neuen Pflichten für Auftraggeber oder Bauherren bei Tätigkeiten mit Asbest werden auch innerhalb der Wirtschaft kontrovers diskutiert.

Der Verordnungsentwurf muss vom Bundesrat beschlossen werden. Die Länder können daran noch Änderungen vornehmen. 

Neben den Neuregelungen für Tätigkeiten mit Asbest implementiert die Bundesregierung in der Verordnung das risikobezogene Maßnahmenkonzept für krebserzeugende Gefahrstoffe der Kategorie 1A oder 1B  und passt Regelungen an die überarbeitete CLP-Verordnung an.

Wesentliche Regelungsinhalte für Tätigkeiten mit Asbest sind:

§ 5a Besondere Mitwirkungs- und Informationspflichten für Veranlasser von Tätigkeiten an baulichen oder technischen Anlagen

Insbesondere die im ersten Referentenentwurf aus dem Jahr 2022 vorgesehene Erkundungspflicht von Auftraggebern von Bautätigkeiten hatte zu heftiger Kritik aus der Wohnungswirtschaft geführt. Der Regierungsentwurf enthält nun eine sogenannte Mitwirkungspflicht in einem neuen § 5a. Vor dem Beginn von Tätigkeiten an baulichen oder technischen Anlagen müssen alle den Auftraggebern oder Bauherren vorliegende Informationen zur Bau- oder Nutzungsgeschichte über vorhandene oder vermutete Gefahrstoffe mitgeteilt werden. Für die Feststellung von Asbest muss bei Objekten jünger als 1993 das Baujahr (Datum der Fertigstellung) bzw. zwischen 1993 und 1996 der Baubeginn mitgeteilt werden. 

§ 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

Diese Information zu Gefahrstoffen müssen die Arbeitgeber (neuer Absatz 2a) in der Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten berücksichtigen. Reichen die Informationen nicht aus, muss er diese (neuer 2b) ggf. "als besondere Leistung" selbst prüfen. 

§ 11 Verwendungs- und Tätigkeitsbeschränkungen für Asbest

Der neue § 11 verbietet die Verwendung von Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien. In sechs weiteren Absätzen werden dann wiederum Ausnahmen für verschiedene Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten geregelt, die teils detailliert definiert und eingeschränkt werden.  

§ 11a Anforderungen an Tätigkeiten mit Asbest

Der neue § 11a sieht Anforderungen an Gefährdungsbeurteilung, Risikokonzept und Schutzmaßnahmen vor. Zudem werden Zulassungs-, Fach- und Sachkundepflichten vorgesehen.

Der Verordnungsentwurf kann hier heruntergeladen werden: Link

Quelle: DIHK

Chemikaliensicherheit: Umweltbundesamt veröffentlich FAQ zur neuen F-Gase-Verordnung

Die mit der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) abgestimmten FAQ klären erste Fragen zu den neuen Bestimmungen der im Februar 2024 in Kraft getretenen F-Gase-Verordnung. Darunter werden viele Fragen zum Inverkehrbringen und der Ausfuhr von F-Gasen beantwortet. Gleichzeitig hat die EU Kommission die ersten drei Durchführungsverordnungen zu Anforderungen an die Zertifizierung, Kennzeichnung und Berichtsformate veröffentlicht.

Den FAQ des Umweltbundesamtes finden Sie hier:
Häufig gestellte Fragen zur neuen F-Gas-Verordnung | Umweltbundesamt

Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215 regelt Anforderungen an die Zertifizierung in Bezug auf ortsfeste Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen, Organic-Rankine-Kreisläufe sowie Kälteanlagen in Kühllastkraftfahrzeugen, Kühlanhängern, leichten Kühlfahrzeugen, intermodalen Containern und Eisenbahnwaggons, die fluorierte Treibhausgase oder Alternativen zu fluorierten Treibhausgasen enthalten.
Durchführungsverordnung - EU - 2024/2215 - EN - EUR-Lex (europa.eu)

Durchführungsverordnung (EU) 2024/2195regelt die Form der Berichte, die Hersteller, Einführer, Ausführer und bestimmte Verwender fluorierter Treibhausgase gemäß Artikel 19 der F-Gase-Verordnung übermitteln müssen.
Durchführungsverordnung - EU - 2024/2195 - EN - EUR-Lex (europa.eu)

Durchführungsverordnung (EU) 2024/2174 regelt das Format der Kennzeichnungen von bestimmten Erzeugnissen und Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten.
Durchführungsverordnung - EU - 2024/2174 - EN - EUR-Lex (europa.eu)

Quelle: DIHK

"We Impact" – Das neue Managementsystem für Nachhaltigkeit geht an den Start!

Eine Weiterentwicklung des bewährten EMASplus-Systems
Das System unterstützt Unternehmen dabei, Umwelt-, Sozial- und Governanceaspekte (ESG) systematisch in betriebliche Abläufe zu verankern und ihre Nachhaltigkeitsleistung kontinuierlich zu verbessern.

„We Impact“ integriert die Anforderungen gesetzlicher Rahmenwerke wie der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und setzt so neue Maßstäbe in der nachhaltigen Unternehmensführung.

„We Impact“ wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Vebraucherschutz (BMUV) von KATE Umwelt & Entwicklung e.V. und der Arqum GmbH entwickelt.

Weitere Informationen über das „We Impact“ System, den Zertifizierungsprozess für Unternehmen sowie über die Fachkundeschulung für Auditor:innen und Gutachter:innen finden Sie auf der Webseite we-impact.de.

Nutzen Sie bei Fragen gerne unser Kontaktformular oder kontaktieren Sie uns per Mail an info(at)we-impact.de   

Quelle: DIHK

IHK-Ansprechpartner:
Stefan Schmidt | Tel. 0911 1335 1445 | stefan.schmidt@nuernberg.ihk.de

Einweg-Kunststoffe - Jetzt registrieren!

Im vergangenen Jahr wurde das Einwegkunststoff-Fonds-Gesetz verabschiedet. Demnach müssen Hersteller ab 2024 die Kosten dafür tragen, dass ihre Produkte in öffentlichen Räumen als Abfall eingesammelt und entsorgt werden müssen. Über einen Fonds werden den Kommunen die Kosten erstattet, die ihnen für die korrekte Entsorgung von weggeworfenen Verpackungen und Produktresten entstehen.

Folgende Hersteller von Produkten aus Einweg-Kunststoffen fallen unter das Gesetz:

  • Behälter (Boxen), Tüten und Folienverpackungen für Lebensmittel, die unmittelbar aus der Verpackung verzehrt werden (entweder vor Ort oder als Mitnahme-Gericht, ohne dass es einer weiteren Zubereitung bedarf). Wichtig: Betroffen sind auch Gewerbetreibende, die solche Tüten und Folienverpackungen mit Lebensmitteln zum sofortigen Verzehr befüllen (Beispiel: Kinobetreiber, der Popcorn in Kunststofftüten abfüllt und verkauft).
  • Getränkebehälter und -becher aus Kunststoff (einschließlich Verschluss und Deckel) mit einem Füllvolumen von bis zu drei Litern. Nicht unter die Regelungen fallen Getränkebehälter aus Glas oder Metall, deren Verschlüsse, Deckel, Etiketten, Aufkleber oder Umhüllungen aus Kunststoff bestehen.
  • leichte Kunststofftragetaschen (Wandstärke bis 50 Mikrometer), die den Verbrauchern in der Verkaufsstelle der Waren angeboten werden
  • Feuchttücher (getränkte Tücher für Körperpflege und Haushalt)
  • Luftballons
  • Tabakprodukte mit Filtern sowie Filter für Tabakprodukte
  • ab 2026 auch Hersteller von Feuerwerkskörpern

Die betroffenen Unternehmen müssen zwei wichtige Termine beachten: Bis spätestens Ende 2024 müssen sie sich auf der vom Umweltbundesamt gestalteten Plattform „DIVID“ registrieren (www.einwegkunststofffonds.de). In 2025 müssen sie dann erstmals Daten über die Mengen vorlegen, die sie im Jahr 2024 insgesamt in Verkehr gebracht haben. Die Mengenangabe ist die Grundlage für die neuen Zahlungsverpflichtungen in den Einwegkunststoff-Fonds.

Die besagten Mengenmeldungen müssen durch externe Wirtschaftsprüfer bestätigt werden. Diese Prüfpflicht entfällt bei pfandpflichtigen Einweg-Getränkeverpackungen generell und bei sonstigen betroffenen Produkten unterhalb einer Bagatellgrenze von 100 Kilogramm pro Jahr. Allerdings entfällt nur die besagte Prüfpflicht. Das bedeutet: Auch wenn nur geringe Mengen anfallen, müssen sich die Betriebe auf der DIVID-Plattform registrieren, ihre Mengen dort melden und eine entsprechende Abgabe bezahlen. Die IHK-Organisation weist darauf hin, dass Betriebe mit hohen Bußgeldern und sogar einem Vertriebsverbot rechnen müssen, wenn sie die Registrierung bzw. Datenmeldung versäumen. Schon im Vorfeld hatte die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) kritisiert, dass durch die Regelungen neue Kosten und neue Bürokratie auf die Unternehmen zukommen.

www.einwegkunststofffonds.de
www.umweltbundesamt.de/ewkf/

Onlineplattform DIVID des Einwegkunststofffonds - Registrierung ist erweitert worden

Onlineplattform DIVID des Einwegkunststofffonds ermöglicht jetzt auch Registrierung von Anspruchsberechtigten und ausländischen Herstellern.

Das am 15. Mai 2023 verabschiedete Einwegkunststofffondsgesetz verpflichtet Hersteller ab 2024, die Kosten für Einwegkunststoffprodukte zu tragen, die in Straßen oder Parks als Abfälle eingesammelt werden.

Für die Verwaltung und Abwicklung des Einwegkunststofffonds inklusive der Auszahlung an Anspruchsberechtigte – wie beispielsweise Kommunen, die Reinigungsleistungen erbringen – richtete das Umweltbundesamt (UBA) die digitale Plattform DIVID ein.

Nachdem die Plattform zunächst nur für die Registrierung inländischer Hersteller bereitstand, können sich dort seit dem 1. August 2024 auch Anspruchsberechtigte sowie ausländische Hersteller registrieren.
Weitere Informationen unter Pressemitteilung bezüglich des Releases von DIVID zum 1. August 2024 finden Sie unter: www.umweltbundesamt.de.

Quelle: DIHK

Wissenswertes aus EUROPA

Kreislaufwirtschaft: DIHK veröffentlicht aktualisierte Auflage "Umgang mit Verpackungen in Europa"

Die am 4. Juli 2018 in Kraft getretene novellierte EU-Verpackungsrichtlinie ((EU) 2018/852) war Anlass für zahlreiche Änderungen in den nationalen Gesetzgebungen der EU-Mitgliedstaaten. Allerdings variieren die jeweiligen Regelungen über den Umgang mit Verpackungen von Land zu Land. Unternehmen, die verpackte Waren in diesen Ländern in den Verkehr bringen, müssen deshalb sehr unterschiedliche Anforderungen beachten. Dies beeinträchtigt den grenzüberschreitenden Warenverkehr und führt zu Rechtsunsicherheiten. Diese Broschüre soll deshalb einen Überblick über die jeweiligen Anforderungen an Inverkehrbringer von Verpackungen in den verschiedenen Staaten Europas verschaffen. 

Wir beantworten die Fragen: Wer unterliegt den verpackungsrechtlichen Bestimmungen? Welche Verpackungen fallen in den Anwendungsbereich? Welche Kennzeichnungspflichten und Sonderregelungen gibt es? 

Um die EU-weit unterschiedlichen Regelungen zu harmonisieren, hat die EU-Kommission am 30.11.2022 einen Vorschlag für eine neue Verpackungsverordnung veröffentlicht. Bis diese Regelung beschlossen und in Kraft tritt, kann jedoch noch mehr als ein Jahr vergehen. Seit der letzten Auflage der Broschüre (30.07.2023) hat es weitere Änderungen gegeben, die eine Aktualisierung dieser Broschüre notwendig machten. Da sich auch die Regelungen innerhalb der Mitgliedstaaten immer wieder ändern, können wir leider keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität übernehmen.

Umgang mit Verpackungen in Europa (PDF, nicht barrierefrei, 2 MB)

Quelle: DIHK – Petri

Webinar- und Veranstaltungsempfehlungen

Webinar „Gebäudeautomation im GEG und Fördermöglichkeiten durch die BEG-EM“.

Seit Jahresbeginn müssen neu eingebaute Heizungsanlagen mindestens 65 Prozent der bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugen. Darüber hinaus bringt das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) einige weitere Anforderungen mit sich. Unter anderem müssen bestehende Nichtwohngebäude mit einer Heizungs- oder RLT-Anlage größer 290 kW Nennleistung bis Ende 2024 mit einem System zur Gebäudeautomation und -steuerung nachgerüstet werden und eine Zuständigkeit für das Gebäude-Energiemanagement muss festgelegt werden. In unserer Webinarreihe informieren wir über die Verpflichtung zur Installation von Systemen zur Gebäudeautomation und -steuerung und beleuchten darüber hinaus Fördermöglichkeiten nach der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“, die parallel zum 1. Januar 2024 überarbeitete wurde. 

Gemeinsam mit dem Unternehmensnetzwerk Klimaschutz (UNK) und dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) organisiert die DIHK im Rahmen ihrer Kampagne #machen.sparen.profitieren die Webinarreihe „Gebäudeautomation im GEG und Fördermöglichkeiten durch die BEG-EM“. 

Das letzte von drei Webinare ( à 45 min.) findet am 08.10. von 9.00 bis 9.45 Uhr per MS Teams statt.
Die Teilnahme ist kostenlos. Die Anmeldung erfolgt hier.

4. Jahreskonferenz der Marktoffensive Erneuerbare Energien am 10./11.10.2024

Über zentrale Entwicklungen des deutschen Energiemarkts und speziell um PPAs geht es auf der 4. Jahreskonferenz der Marktoffensive Erneuerbare Energien. Im Fokus der zweitägigen Konferenz stehen zusätzliche Instrumente zur Finanzierung des weiteren Ausbaus der Erneuerbaren Energien, Ableitungen aus der Electricity Market Directive der EU für Deutschland sowie Geschäftsmodelle und Dekarbonisierungsstrategien für Industrie und Gewerbe.
Die DIHK, die dena sowie der Klimaschutz-Unternehmen e. V. sind Partner der Marktoffensive Erneuerbare Energien und richten die Veranstaltung gemeinsam im Haus der Deutschen Wirtschaft in Berlin aus.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.dena.de

DIHK: Nächstes Spotlight zur Nachhaltigkeitsberichterstattung am 14. Oktober 2024

Unsere nächste virtuelle Informationsveranstaltung aus der Spotlight-Reihe zur Nachhaltigkeitsberichterstattung findet am 14. Oktober 2024, 13:00 bis ca. 14:30 Uhr, statt. Thema der virtuellen Veranstaltung für Unternehmen und IHKs sind die ersten Erfahrungen mit den Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS).

Die sogenannte Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD) wird durch die Europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS) konkretisiert. Diejenigen Unternehmen, welche in den letzten Jahren bereits nicht finanzielle Erklärungen abgeben mussten, sind bereits für das aktuelle Geschäftsjahr berichtspflichtig nach den ESRS. Alle anderen großen Unternehmen müssen erstmals für das Geschäftsjahr 2025 einen Nachhaltigkeitsbericht als Teil des Lageberichts erstellen.

Neben den ESRS wurden zwischenzeitlich (unverbindliche) Leitlinien und Q&A der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) sowie FAQ der EU-Kommission veröffentlicht. Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat zudem verschiedene Erstanwender-Foren durchgeführt.

Hier geht es zur Einladung und Anmeldemöglichkeit: https://event.dihk.de/b?p=spotlightESRS14102024

Quelle: DIHK

Wasserstoffkonferenz am 16. Oktober in Berlin

Am 16. Oktober 2024 von 10 bis 16 Uhr findet im Haus der Deutschen Wirtschaft in Berlin eine Wasserstoffkonferenz in Zusammenarbeit mit den Botschaften von Polen, Lettland, Estland, Litauen, Finnland und dem Ost-Ausschuss.
Die englischsprachige Konferenz mit dem Titel "The role of the Baltic Sea region in establishing a strong hydrogen market and enhancing European energy security" zielt darauf ab, die wichtigen Akteure der Ostsee-Region und deutsche Unternehmen zusammenzubringen, um Wissen und Best Practices über die geplanten Wasserstoffprojekte und -initiativen auszutauschen. Gemeinsam wollen wir das Potenzial in den Bereichen Produktion, Transport und Nutzung von Wasserstoff evaluieren und mögliche Synergien sowie Herausforderungen identifizieren.

Weitere Informationen und das endgültige Programm werden zeitnah folgen. Die kostenlose Registrierung ist bereits möglich unter: berlin.amb.we(at)msz.gov.pl 

Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation bei Rohstoffprojekten

Der Verein RohstoffWissen! e.V. und seine Mitveranstaltenden laden am 7.10.2024 ab 9.30 Uhr in das DBB Forum, Friedrichstr. 169, Berlin zu einer hochkarätig besetzten Vortrags- und Diskussionsveranstaltung mit Beiträgen aus Industrie, Wissenschaft, Verbänden und Politik ein.

Weitere Informationen finden Sie unter www.dihk.de.

Webinar über Net Zero Pfade mit Partner Carbon Trust

Wie kann Klimaschutz als Standard in die Unternehmenspraxis integriert werden? Mit dieser Frage beschäftigt sich das Online-Seminar des Verbands Klimaschutz-Unternehmen mit seinem Kooperationspartner, Carbon Trust. Im Webinar erhalten Sie praktische Tipps und Best Practices für Ihr Unternehmen auf dem Weg zu Net Zero. Außerdem verraten wir Ihnen, wie Sie Teil des Netzwerks der Klimaschutz-Unternehmen werden können. Termin: 24. Oktober, 10-11Uhr.

Weitere Informationen finden Sie unter www.klimaschutz-unternehmen.de.

  • Dr.-Ing. Robert Schmidt

    Leiter des Geschäftsbereichs Innovation | Umwelt; Grundsatzfragen Innovations-, Industrie-, Technologie-, Digital-, Energie- und Umweltpolitik

  • Peggy Leibetseder

    Assistenz Geschäftsbereich Innovation | Umwelt

Webcode: N687