Letztmalige Frist zur Rückmeldung von Corona-Soforthilfe-Empfängern
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie erinnert daran, dass bayerische Unternehmen und Soloselbständige, die 2020 Corona-Soforthilfe erhalten haben, in Kürze Post von der zuständigen Bezirksregierung bekommen werden. Das Schreiben fordert letztmalig dazu auf, den tatsächlich entstandenen Liquiditätsengpass über ein Online-Portal den Bewilligungsstellen mitzuteilen. Das Schreiben (siehe Muster) (PDF, nicht barrierefrei, 196 KB) enthält einen personalisierten Zugangslink bzw. einen QR-Code zu einem Online-Portal und wird an alle Empfängerinnen und Empfänger der Soforthilfe Corona versendet, die den Liquiditätsengpass noch nicht über das Online-Portal gemeldet haben.
Die Rückmeldung über das Online-Portal ist bis spätestens 31. Oktober 2024 notwendig – auch dann, wenn der prognostizierte Liquiditätsengpass tatsächlich eingetreten ist.
Werden die angeforderten Auskünfte nicht rechtzeitig über das Online-Portal erteilt, beabsichtigen die zuständigen Bewilligungsstellen den Bewilligungsbescheid zu widerrufen und die gewährte Soforthilfe in voller Höhe zurückzufordern.
Ausführliche Hinweise zum Verfahren inkl. einer Berechnungshilfe, einer Kurzanleitung und laufend aktualisierte Antworten auf FAQs finden sich auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie unter www.soforthilfecorona.bayern.
Für Rückfragen ist unter 089/57907066 eine Hotline (Servicezeiten werktags 9–17 Uhr) geschaltet. Fragen per E-Mail werden unter info(at)soforthilfecorona.bayern.de unter Angabe der MVO-Nummer beantwortet.
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