Zusammenarbeit mit französischen Handelsvertretern und Händlern
IHK Nürnberg für Mittelfranken
Hauptmarkt 25/27
90403 Nürnberg
Das Angebot ist kostenlos.
Zusammenarbeit mit französischen Handelsvertretern und Händlern
Für die Erschließung und die Bearbeitung des französischen Marktes greifen sehr viele deutsche Unternehmen auf einen Handelsvertreter („agent commercial“) oder Händler („distributeur“) zurück. Bei Beginn der Zusammenarbeit wird an Fragen wie anwendbares Recht, zuständiges Gericht, Konkurrenztätigkeit, Exklusivität des Vertreters oder die Eintragung ins französische Handelsvertreterregister oft nicht gedacht. Meistens nicht bewusst sind dem Unternehmer auch die finanziellen Folgen, die in Form der Zahlung einer obligatorischen Abfindung an den Handelsvertreter bei Beendigung der Zusammenarbeit entstehen. Diese Folgen können gerade im Frankreichgeschäft erheblich sein, wenn man nicht vertraglich vorsorgt. Schließlich sind steuerrechtliche Aspekte zu beachten (Stichwort: Vertreterbetriebsstätte).
Das Seminar gibt einen Überblick über die rechtlichen Aspekte bei der Zusammenarbeit mit französischen Handelsvertretern und Händlern, um deutsche Unternehmen zu sensibilisieren und vor unangenehmen und teuren Überraschungen zu bewahren.
Themenübersicht
- Besonderheiten beim Beginn der Zusammenarbeit:
Vertragsschluss, Status des Vertriebspartners - Exklusivität und Konkurrenzverbot
- Gebietsschutz und Provisionszahlungen
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Fristen und Abfindungszahlungen bei Beendigung
- Aktuelles zur Vertreterbetriebsstätte
Referent:
RA Jörg Luft, Epp Rechtsanwälte / Avocats
Wir sind für Sie da
Wir sind für Sie da-
Sigrid Sehrig
Veranstaltungsmanagement International | Zentraler Auskunftsdienst
Webcode: E1283