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Möglich ist dies mit dem deutschlandweiten Programm "Förderung von Unternehmensberatungen für KMU", über das Fördergelder des Bundes abgerufen werden können. Das Programm lief bisher unter dem Namen "Förderung unternehmerischen Know-hows" und wird nun unter dem neuen Namen bis 2028 weitergeführt. Anträge können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.

Gefördert werden Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Über das Programm wird ein Zuschuss zu den Beratungskosten gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss. Bis Ende 2026 gelten folgende Konditionen:

  • Die Bemessungsgrundlage für die Förderung beträgt nun einheitlich 3 500 Euro. Der Zuschuss beträgt für Betriebsstätten 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 1 750 Euro.
  • Je Antragsteller können innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie mehrere in sich abgeschlossene Beratungen gefördert werden – maximal zwei pro Jahr beziehungsweise fünf bis Ende 2026.
  •  Kleine und mittlere Unternehmen, die sich zum Zeitpunkt der Antragstellung im ersten Jahr nach der Gründung befinden, müssen vorab ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Kooperationspartner des Förderprogramms führen und dieses auch nachweisen.

www.ihk-nuernberg.de/bafa-kmu
www.bafa.de (Rubrik "Wirtschaft" / "Beratung & Finanzierung")

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