Zum Hauptinhalt springen
IHK-Wahl 2024 – Die Ergebnisse stehen fest!
Traveling students

Für viele Studentinnen und Studenten sind Auslandsaufenthalte ein fester Bestandteil des Studiums. Weniger bekannt ist, dass auch Auszubildende ihren Horizont durch Auslandserfahrungen erweitern können. Diese Möglichkeit eröffnet das Berufsbildungsgesetz (BBiG) ausdrücklich: Demnach können die Azubis bis zu einem Viertel der regulären Ausbildungszeit im Ausland verbringen – und zwar sowohl in einem Block oder auch in mehreren Abschnitten.

Natürlich muss der Ausbildungsbetrieb dem Auslandsaufenthalt zustimmen, es gibt also keinen Rechtsanspruch darauf. Wenn der Betrieb sein Okay gibt, muss er die Ausbildungsvergütung während des Auslandsaufenthalts weiterzahlen. Die Reise- und Unterbringungskosten muss er jedoch nicht übernehmen, diese trägt grundsätzlich der Azubi. Es gibt aber Förderprogramme, die die Kosten ganz oder zu einem beträchtlichen Teil decken.

Zu den wichtigsten gehören das EU-Bildungsprogramm „Erasmus+“ sowie „Ausbildung weltweit“, das Fördermittel des Bundeswirtschaftsministeriums vergibt:

Über „Erasmus+“ werden Auslandsaufenthalte in den EU-Mitgliedsstaaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, Serbien, der Türkei und Nordmazedonien bezuschusst. Das Programm steht jungen Menschen offen, die sich in der Erstausbildung befinden und ein Auslandspraktikum in Europa absolvieren möchten. Für ein „Erasmus+“-Stipendium können sie sich allerdings nicht direkt bewerben, sondern der Antrag muss über Ausbildungsbetrieb, Bildungseinrichtungen oder Organisationen (z. B. Berufsschule oder IHK) gestellt werden (www.erasmusplus.de/erasmus/berufsbildung).

Das Programm „Ausbildung weltweit“ des Bundesbildungsministeriums stellt Gelder für Auslandsaufenthalte in Ländern zur Verfügung, die nicht von „Erasmus+“ abgedeckt werden. Grundsätzlich ist eine Förderung für Aufenthalte auf der ganzen Welt möglich, die zwischen drei Wochen und drei Monaten dauern. Der Förderantrag muss über den Ausbildungsbetrieb, die Berufsschule oder die jeweils zuständig IHK oder Handwerkskammer gestellt werden. Koordiniert wird „Ausbildung weltweit“ von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) in Berlin und von der Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk e. V. in Düsseldorf (www.berufsbildung-ohne-grenzen.de).

Jonas Gruß vom Geschäftsbereich Berufsbildung der IHK Nürnberg für Mittelfranken berät Azubis und deren Ausbildungsbetriebe, was bei Auslandsaufenthalten zu beachten ist und welche Fördermöglichkeiten es gibt. Er möchte die jungen Leute dazu motivieren, die Chance eines Auslandspraktikums zu ergreifen: „Man kann dabei seine Fremdsprachenkenntnisse und auch seine sozialen Kompetenzen verbessern. Und sicher wird man mit vielen neuen Eindrücken und mehr Selbstvertrauen zurückkommen.“

Er informiert auch über Formalitäten, die zu beachten sind: So muss man sich für die Zeit des Auslandsaufenthalts von der Berufsschule freistellen lassen. Im Ausland muss man keine Berufsschule besuchen, aber den versäumten Schulstoff selbstständig nachholen. Das Berichtsheft muss während des Auslandsaufenthalts weitergeführt und vom Ausbilder unterzeichnet werden. Auch auf versicherungsrechtliche Aspekte sollte man achten: Im europäischen Ausland gilt der Schutz der deutschen Sozialversicherungen in aller Regel weiter, dies muss man sich allerdings von der Krankenkasse bestätigen lassen. Für den außereuropäischen Raum ist eine zusätzliche Krankenversicherung nötig, wenn es kein Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und dem entsprechenden Land gibt. Auch dies lässt ich über die eigene Krankenkasse klären. Dringend zu empfehlen ist außerdem der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung.

Kontakt

Webcode: N517