Gründer und Nachfolger fit machen
Coaching-Programm: Förderprogramm „Vorgründungs- und Nachfolge-Coaching“: Berater unterstützen bei Gründung und Übernahme.
Wer neu als Unternehmer startet oder einen Betrieb übernimmt, muss zahlreiche betriebswirtschaftliche Herausforderungen bewältigen und viele rechtliche Regelungen beachten. Das kann am Anfang schnell unübersichtlich werden. Doch viele Fehler lassen sich mit guter Beratung vermeiden. Hier setzt das Förderprogramm „Vorgründungs- und Nachfolge-Coaching Bayern“ (VGC) an: Existenzgründer erhalten eine Förderung, um einen Unternehmensberater hinzuziehen zu können. Gemeinsam sollen der Start in geordnete Bahnen gelenkt und die betriebswirtschaftlichen Abläufe erfolgreich gestaltet werden. Bei diesen zeitintensiven Aufgaben sollen die Coaches unterstützen und entlasten.
Über das VGC-Programm erhalten angehende Unternehmerinnen und Unternehmer aus Bayern finanzielle Unterstützung, um sich eine solche qualifizierte Beratung leisten zu können. Der Zuschuss in Höhe von 70 Prozent des Nettoberatungshonorars wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und des Bayerischen Wirtschaftsministeriums finanziert. Die IHK ist die erste Anlaufstelle für interessierte Gründer und Betriebsübernehmer und begleitet deren Projekt über die gesamte Laufzeit.
Auswahl eines Beraters: Die angehenden Unternehmer, die eine Förderung durch das VGC erhalten wollen, können ihren Berater selbst auswählen. Denn sie wissen am besten, bei welchen fachlichen Themen sie besondere Unterstützung benötigen. Außerdem muss die „Chemie“ zwischen beiden Seiten stimmen. Geeignete Berater mit deren fachlichen Schwerpunkten und Kontaktdaten finden sich in der Berater-Datenbank auf der Webseite www.gruenderland.bayern.
Ablauf des Vorgründungs- oder Nachfolgecoachings: Die IHK prüft jeden Antrag daraufhin, ob die Voraussetzungen für einen Zuschuss gegeben sind. Danach wird das weitere Vorgehen mit dem Gründer besprochen und der Bewilligungsbescheid versandt. Wichtig ist, dass das Coaching erst nach Erhalt der Bewilligung und der Unterzeichnung des Beratungsvertrags beginnt. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Das Coaching muss zudem beendet sein, bevor im Haupterwerb gegründet wird. Als Datum der Gründung zählt bei gewerblicher Tätigkeit der Tag der Gewerbeanmeldung oder die notarielle Beurkundung des Gesellschaftervertrags.
Kontakt
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Antje Sager
Qualifizierungsbegleiterin
Webcode: N501