Praktische Hilfen für die Umsetzung
Lieferkettengesetz: Wie setzt man das Lieferketten-Sorgfaltspflichten-Gesetz (LkSG) in bestimmten Ländern um?
Antworten liefert ein neues Informationsangebot, das gemeinsam von Germany Trade & Invest, Deutscher Industrie- und Handelskammer (DIHK) und Auswärtigen Amt erarbeitet wurde und unter dem Link www.gtai.de/de/trade/specials/lksg abrufbar ist.
Das LkSG gilt seit dem 1. Januar 2023 und verpflichtet Unternehmen, in Abhängigkeit der Mitarbeiterzahl, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Das Gesetz sieht u. a. jährliche und anlassbezogene Risikoanalysen sowie die Einführung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen vor.
Auf dem neuen Portal sind umfangreiche Informationen abrufbar, wie das LkSG in ausgewählten Ländern (darunter China, Indien, Türkei und Mexiko) umgesetzt werden kann. Sie helfen beispielsweise dabei, Risiken zu ermitteln und zu bewerten und Risikoanalysen gemäß den Vorgaben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu erstellen.
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