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Zum 1. Januar 2025 haben sich die EU-Vorgaben für die Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer geändert. Für im EU-Ausland steuerbare Umsätze können Kleinunternehmer künftig beispielsweise unter bestimmten Voraussetzungen die Kleinunternehmerregelungen nutzen, die in den jeweiligen ausländischen Mitgliedstaaten gelten. Die EU-Kommission hat ein Webportal eingerichtet, das kleine und mittlere Unternehmen (KMU) über die neuen Vorgaben informiert (https://sme-vat-rules.ec.europa.eu). Das Portal befindet sich noch im Aufbau. Zum Redaktionsschluss dieser „WiM“ war die Seite nur auf Englisch verfügbar, es sollen aber Fassungen in den Sprachen aller EU-Mitgliedsstaaten bereitgestellt werden. Mit dem Jahressteuergesetz 2024 und der Anpassung des Umsatzsteuergesetzes (Änderung des § 19 und Einfügen des neuen § 19a) wurden die EU-Regelungen in deutsches Recht umgesetzt.

https://sme-vat-rules.ec.europa.eu

Webcode: N1043