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Female hand holding beautiful flower bouquet on white background
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Vor 28 Jahren wurde die Ausbildungsordnung für den Ausbildungsberuf „Florist/-in“ zum letzten Mal überarbeitet. Eine Neufassung wurde notwendig, weil in dieser Zeit zahlreiche neue Anforderungen hinzugekommen sind. Die neue Ausbildungsordnung, die am 1. August 2025 rechtzeitig zum neuen Ausbildungsjahr in Kraft tritt, umfasst neue Inhalte aus den Bereichen Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Kundenkommunikation. Gestärkt wurden zudem die betriebswirtschaftlichen Grundkompetenzen sowie die Dienstleistungen. Die Regelausbildungsdauer beträgt wie bisher 36 Monate.

Zum beruflichen Profil der Floristen gehören u. a. Gestalten von Pflanzenschmuck, Pflanzenpflege und Pflanzenschutz, Service und Kundenberatung, Ein- und Verkauf, Marketing, Kalkulation, Lagerwirtschaft, Nachhaltigkeit, Umweltschutz sowie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. In die Ausbildungsordnung aufgenommen wurden auch die modernisierten Standardberufsbild-Positionen.

Neu ist die sogenannte gestreckte Abschlussprüfung, die es schon in den meisten anderen Ausbildungsberufen gibt: Der Teil 1 (Prüfungsbereich „Herstellen floraler Werkstücke“) wird im zweiten Ausbildungsjahr abgelegt und geht mit 20 Prozent in die Abschlussnote ein. Der Teil 2 der Prüfung findet am Ende der Ausbildung statt und geht dementsprechend mit 80 Prozent in die Endnote ein. Er umfasst die Prüfungsbereiche Entwerfen und Umsetzen floraler Projekte, angewandte Technologie, Warenwirtschaft sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Praktische Fertigkeiten müssen sowohl bei Teil 1 als auch bei Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung unter Beweis gestellt werden.

Bauberufe

Keine Neuigkeiten gibt es von den Bauberufen, deren Neuordnung eigentlich schon für 2024 geplant gewesen war (WiM berichtete). Die neuen Ausbildungsordnungen werden nach aktuellem Stand erst zum Ausbildungsjahr 2026/2027 in Kraft treten.

www.ihk-nuernberg.de/ausbildungsberufe

  • Stefanie Riedel

    Kaufmännische Bildungsberaterin für den filialisierten Lebensmitteleinzelhandel in gesamt Mittelfranken und Projektverantwortliche „Mobile Beratungsbox“

Webcode: N1111